Beiträge von Guudsje

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Selbstverständlich. Da keine Mischkennzeichnung gefahren wird, werden abgängige Schilder in der Regel nach der alten Kennzeichnung ersetzt. Bei Neubauten wird natürlich nach der neuen ASR A1.3 beschildert. Da der Hersteller natürlich nicht beide Varianten pflegen möchte, werden die alten halt teurer gemacht und solche "Infomails" rausgehauen, die dem besorgten Arbeitgeber suggerieren sollen, dass er auf rechtlich unsicheren Füßen steht, wenn er nicht neu kennzeichnet.

    Gruß Frank

    Mich ärgert halt am meisten, dass diese Firmen wider besseren Wissens ein Angst- und Drohgebilde aufbauen, um die schnelle Kohle zu machen. Sicherlich möchte jeder Geld verdienen, aber seriöse konstruktive Zusammenarbeit sieht anders aus. :thumbdown:

    Gruß Frank

    Moin,

    gerade habe ich mal wieder einen Newsletter bekommen. Klick Die ASR A1.3 hat sich geändert (oooohhhh, das ging ja völlig an mir vorbei :rolleyes: ), und ich muss jetzt unbedingt auf die neue Kennzeichnung umstellen, weil....

    Zitat

    Besonders wichtig: in der neuen Regelung gibt es keinen Bestandsschutz und keine Übergangsfrist. Auch Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

    Uuuuuuiiiiih, jetzt heißt es aber noch heute zu bestellen und alle Gebäude komplett umrüsten lassen. :D Wenn ich so etwas lese, geht mir der Hut hoch. Da wird ein Handlungsbedarf suggeriert, der in dieser Form gar nicht gegeben ist. :cursing:

    Gruß Frank

    Moin,

    mir als Kunde kann es doch egal sein, ob die SiFa aus 380km anreist oder direkt um die Ecke wohnt. Das sind Aufwendungen, die der Anbieter für sich zu kalkulieren hat, um auf einen für ihn rentablen Stundensatz zu kommen. Auch alle anderen Fixkosten (Büromiete, Strom, Gas, Wasser, Versicherung, Personalkosten usw.) interessieren mich ja auch nicht, auch wenn ich sie zu einem Teil mitfinanziere.

    Gruß Frank

    Moin,

    da ich keinen unpassenderen Bereich gefunden habe, stelle ich meine Frage mal hier rein. :D Ich bin zur Zeit dabei, die Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit neu auszuschreiben. Natürlich ist eines der Bewertungskriterien auch der finanzielle Aspekt. Jetzt kann ich ja schlecht in das Leistungsverzeichnis reinschreiben:

    Position 1: Fachkraft für Arbeitssicherheit Stückzahl: 1 Mengeneinheit: 1 Stunde Preis (brutto): ___________ EUR :thumbup:

    Wie sieht das bei Euch aus? Nehmt Ihr einen einheitlichen Stundensatz, der aus allen Tätigkeiten gemittelt ist oder schlüsselt Ihr das nach den Tätigkeiten auf? Zum Beispiel: Teilnahme an Begehungen pro Stunde 50 EUR (nagelt mich nicht auf die Zahlen fest, die erfinde ich jetzt einfach ;) ). Teilnahme ASA-Sitzung ohne Moderation pro Stunde 40 EUR. Vorbereitende Tätigkeiten Begehung pro Stunde 15 EUR. Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung pro Stunde 45 EUR usw. usw.

    Mir ist noch nicht ganz klar, wie ich das in mein Leistungsverzeichnis packen soll, da ich ansonsten jede Einzelleistung bepreisen lassen müsste. Deswegen meine Frage an Euch, wie Ihr die Arbeit kostenmäßig darstellt, bzw. bei Angebotsanfragen/Ausschreibungen bepreist.

    Für Eure Rückmeldung im voraus bereits besten Dank.

    Gruß Frank

    @Mods, falls ich den richtigen Bereich einfach übersehen habe, bite dorthin verschieben. :thumbup:

    Moin,

    Grundlagenseminar zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

    Genau das was draufsteht ist auch drin. :rolleyes: Ein absolutes Grundlagenseminar für Neueinsteiger mit keinen oder sehr wenigen Vorkenntnissen. Er werden die absoluten Basics angerissen und kurz erläutert. Als Einstieg in das Thema Arbeitsschutz sehr gut geeignet. Für Personen, die sich mit dem Thema bereits etwas intensiver befasst haben, bringt dieses Seminar nicht mehr viel neue Infos. Für Personen, die sich bereiterklärt haben, Sicherheitsbeauftragter zu werden sehr zu empfehlen, da man einen grundlegenden Einblick bekommt.

    Gruß Frank

    Da hast Du Recht. Aber wenn man ehrlich ist, dieses Problem der Verhältnismäßigkeit
    kann man auch mit der Löschdecke/Jacke usw. bekommen, zum Beispiel dann wenn
    aufgrund der Löschversuche mittels Löschdecke/Jacke etc. die Brandwunden
    verschlimmert wurden....oder durch die falschen Erstmaßnahmen.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Dafür wird Dich wahrscheinlich kein Richter "hängen". Die Verhältnismäßigkeit wird (Gott sei Dank) in den meisten Fällen aus Sicht des Hilfeleistenden beurteilt. Wenn er den subjektiven Eindruck hat, mit den Mitteln, die er anwendet, um die Gefahr zu beseitigen, dem zu Rettenden wirklich hilft, geht es in den meisten Fällen glimpflich ab, d.h. ohne Bestrafung des Retters.

    Kritisch wird es dann, wenn man in die gesundheitliche Integrität eingreift, aber in dem vorliegenden Fall, bei einem Menschen, der brennt, dürfte es ziemlich egal sein, ob ich ihn mit einer Löschedecke umwickele oder aus Unkenntnis versuche, das Feuer mit meiner Daunenjacke zu ersticken. Wichtig ist, ob der Rettende in der zur Rede stehenden Situation, weitere Gefahren, die durch die Rettungsmaßnahmen entstehen, erkennen konnte. Bei einer "lebenden Fackel" denke ich wahrscheinlich an nichts anderes als "Löschen - scheißegal wie".

    Bei der Sekretärin, die mit kokelnder Handtasche im leicht züngelndem Polyesterpulli über den Flur rennt, würde ich mir zweimal überlegen, ob ich sie mit einem gezielten Schlag mit der Eisenstange Richtung Schienbeine aus der Bahn werfe. Hier dürfte auch ein kräftiger Schubs mit beiden Händen genügen, um die Dame zu Fall zu bringen. Je schlimmer das Ereignis ist, desto weniger Hürden werden an die Verhältnismäßigkeit gestellt, da der Retter im Extremfall innerhalb von Sekunden eine Entscheidung treffen muss, die nicht immer rational begründet ist.

    Gruß Frank

    Hallo,

    die Person kann anzeigen dann was sie möchte, sowas "bucht" man unter §34 StGB
    (Rechtfertigender Notstand) ab. Aus einem Personenbrand können schließlich auch
    für Dritte oder für das Eigentum entsprechende Gefahren resultieren.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Einspruch Euer Ehren. Der §34 StGB stellt mich nicht automatisch frei, denn

    a) auf die Verhältnismäßigkeit wird explizit Bezug genommen
    b) vor Gericht und auf hoher See. ;(

    Gruß Frank

    Und ich habe dann auch schon einmal die Antwort gegeben: Wenn es sein muss, werft ihm den Feuerlöscher zwischen die Beine. Das hat zwei Vorteile: 1. Er rennt nicht weiter. 2. Der Feuerlöscher ist schon vor Ort. :thumbup:

    So, und jetzt erwarte ich die Schelte... 8)
    Gruß, Niko.

    Nö, warum? In einem solchen Fall, der hoffentlich niemals eintritt, habe ich nicht lange Zeit, um mir großartige Strategien zu überlegen, um den Kollegen zu stoppen. Wenns der Feuerlöscher sein soll und ich es schaffe, ihn damit zu stoppen, so what? Wobei man aber bedenken sollte: Wenn ich kein erfahrener Bowler bin, sollte ich in diesem Fall bereits so nahe an dem "Kontrahenten" dran sein, dass ich ihn bereits mit dem Löschmittel erwische. Wer einen Kollegen mit einem Löscher aus 10m "fällt" dürfte schon ein As in dieser Sportart sein.

    Aber wie jetzt bereits mehrfach geschrieben: Egal wie, der Kollege muss gestoppt werden. Ob ihn jetzt einer "umnietet" oder ihm eine Tür vor den Latz knallt oder ihm ein Netzwerkkabel vor den Füßen straff zieht - völlig egal. Wer in dieser Situation noch Zeit und Muße hat, auf zusätzliche Verletzungen des Kollegen Rücksicht zu nehmen, dem gebührt höggschder Reschbeggd (wie Jogi sagen würde).

    Ernsthaft: Meines Erachtens kann man so etwas nur so unterweisen, wie Niko es bereits beschrieben hat. Das falscheste ist, nix zu tun, alles andere ist besser.

    Gruß Frank

    Gruß Frank

    Moin,

    vielleicht bin ich jetzt zu naiv, aber ergibt sich die Möglichkeit, den Wegrennenden zu stoppen nicht aus der Situation heraus? Ich formuliere es jetzt mal ganz platt: Wenn ein brennender Kollege durch die Halle rennt und ich geistensgegenwärtig genug bin, den Feuerlöscher von der Wand zu reißen und hinterherzusprinten, gibt es zwei Möglichkeiten

    a) Ich hole ihn so weit ein, dass ich ihn mit dem Löscher (also natürlich dessen Inhalt ;) ) erreichen kann.
    b) Ich erkenne, dass ich ihn nicht einholen werde, und dann muss ich mich entscheiden, welche Möglichkeiten ich habe, um ihn zu stoppen.

    Habe ich einen Kollegen in der Nähe, kann ich mit einem freundlichen "Hau ihn um" :rolleyes: bitten, den Kollegen zu stoppen. Das mag jetzt platt und makaber klingen, aber lieber holt ihn der Kollege wie weiland Uli Borowka von den Füßen und ich kann ihn evtl. zwei Sekunden später ablöschen, als dass der Flüchtende weiter als Brathähnchen rennt.

    Ist kein Kollege da, bleiben mir nicht viel Möglichkeiten. Da gibt es dann keine klare Handlungsanleitung. Ich kann ja schlecht Lassowerfen, um ihn zu fixieren. Ich hätte auch keine Schwierigkeiten damit, ihm etwas zwischen die Beine zu schmeissen, um ihn wenigstens zu verlangsamen oder zu stoppen und dann versuchen, ihn rechtzeitig mit dem Löscher erreichen. Lieber bricht er sich einen Knöchel und zwei Rippen, anstatt geröstet zu werden. Ich denke, dass es für solche Extremsituationen keine vorgefertigten Handlungsabläufe gibt. Gott sei Dank gibt es nicht haufenweise "best practice Beispiele", weil jeden Monat mal ein Entzündeter eingefangen und verarztet wird.

    Gruß Frank