Beiträge von Guudsje

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    Moin Denise,

    eine Vorschrift für die maximal zulässige Steigung wirst Du nicht finden. Auch die Lastenhandhabungsverordnung kann nicht auf jeden Einzelfall eingehen. Schau mal in diesen KomNet-Dialog. Dort heißt es unter anderem

    Zitat

    Gefahrloser Transport ist z.B. möglich, wenn:
    – sich der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung über die Bereitstellungsplätze informiert und eine bedarfsgerechte Tourenplanung entsprechend einrichtet,
    – die erforderlichen technischen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, deren Einsatz geregelt und bestimmungsgemäße Benutzung sichergestellt wird.
    Zwei Versicherte eingesetzt werden:
    – bei Abfallbehältern mit mehr als 2 Rädern,
    beim Transport von Abfallbehältern über Treppen, oder besonders schwierigen Transportwegen (z.B. steile Rampen, unebene Wege).

    Ein Maximalwert würde ja einige Gebiete völlig von der Abfallentsorgung ausschließen.

    Gruß Frank

    Moin,

    wie sieht es denn bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten oder bei der Beseitigung einer Störung aus? Muss da evtl. der Schutztrichter abgenommen werden? Auch immer wieder beliebt bei vielen Mitarbeitern: Störungen oder Blockaden von Maschinen werden mit Stangen oder Stöcken (im laufenden Betrieb!) beseitigt. Kurz mal mit der Stange geschoben und schon löst sich das blockierte Material wieder. :cursing: Gibts nicht?

    Gibts doch

    Gruß Frank

    Zelluloid Tischtennisbälle sind Gefahrstoff, aber als Erzeugnis von der Kennzeichnungspflicht befreit.
    Zelluloid Tischtennisbälle sind Gefahrgut unter UN 2000. Für Kleinmengen können Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Hier kommen beim Straßentransport die 5 kg zum Zuge.

    ... wenn ich jetzt richtig interpretiere, dann sind Tischtennisbälle keine "Gefahrstoffe", werden jedoch als "Gefahrgut" betrachtet ...


    So wie ich tiefflieger verstanden habe, sind die Bälle Gefahrstoffe, aber eben nicht kennzeichnungspflichtig und Gefahrgut beim Transport, können aber Erleichterungen in Anspruch nehmen durch Freistellungsregelungen.

    Gruß Frank

    DANKE an alle Board-Verrückten, die auch auf so eine unsinnige Frage noch die passende Antwort wissen. :thumbup:

    Ihr seid nicht mit Geld zu bezahlen. Ich kann mir zwar schon die Antwort meines Kontrahenten vorstellen

    "Da steht in Blöcken, Stangen, Platte, Rohren usw. von Bällen ist da nicht die Rede. es handelt sich nicht mehr um das Rohprodukt in verschiedenen Formen, sondern um ein fertiges Endprodukt, auf das die UN 2000 nicht zutrifft, da diese auf den Rohstoff Zelluloid abzielt in verschiedenen Ausprägungen."

    So oder so ähnlich wird die Antwort lauten. Egal, ich kämpfe weiter. Schließlich geht es ja um alles. :138:

    Gruß Frank

    Zitat von Mick1204

    Hinsichtlich Deiner Tischtennisbälle musst Du auch beachten, dass wenn die Container übers Meer verschifft werden, dass die GGVSEB nicht gilt. Für den Transport auf der Straße gibt es eine Freistellung gem 1.1.3.2 (g)
    Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von: g. Gasen, die in zur Sportausübung vorgesehenen Bällen enthalten sind, und ......


    Moin Mick,

    es geht nur um die TT-Bälle als solche, d.h. das Zelluloid ist der Knackpunkt. Die darin befindlichen Gase sind uns latte. Wir kloppen uns nur wegen des Zelluloids, aus dem die Bälle hergestellt wurden.

    Gruß Frank

    Gefahrstoffrechtlich fallen die Tischtennisbälle unter den Begriff Erzeugnis und sind somit von der Kennzeichnungspflicht befreit.

    Also Gefahrstoff, aber nicht kennzeichnungspflichtig? Das dürfte aber bei einem Überseecontainer (hier reden wir von mehr als 550.000 Bällen anders aussehen?

    Sie waren auch UN2000, solange sie aus Zelluloid gefertigt waren. Inzwischen kommen häufig andere Kunststoffe zum Einsatz und die gefahrgutrechtliche Einstufung trifft auf diese Bälle nicht zu. Wikipedia gibt einige wenige Informationen zum Materialeinsatz.


    Es geht bei der Wette nur um die Zelluloidbälle, die ich seit 38 Jahren über die Schnur schubse, die neuen Polybälle sind hier ganz außen vor.

    Mir scheint, mein Ziel rückt näher :thumbup:

    Nett, dass Ihr Euch mit so einer idiotischen Frage beschäftigt. :)

    Gruß Frank

    Mann,

    ich werde noch zu einem Gefahrstoffel und alles wegen eines..... :138:

    Ich habe jetzt mal in die ADR 2013 reingeschaut, eine andere habe ich nicht, da ich mir jetzt so ein Ding geborgt habe. Kapitel 3 Stoffverzeichnis, Sondervorschriften, Freistellungen Seite 34

    Die einzige definierte Ausnahme sind Abfälle, die unter die UN 2002 fallen. Sollte es so einfach schon gewesen sein? Da die ADR außer für Zelluloidabfälle keine Unterscheidung trifft, fallen meines Erachtens auch die Tischtennisbälle unter diesen Passus. Wäre nett, wenn das ein Kollege hier verifizieren könnte.

    Gruß Frank

    Hallo Sifa-Gemeinde,

    ....ein Schwingen und Federn ist daher beim Gerüst verschieben kaum zu befürchten.
    Momentan ist es wirklich so, dass die Monteure gucken obs jemand sieht und dann das Gerüst verschieben. Der Mann auf dem Gerüst muss sonst aller 2 Minuten eine Kletterpartie 3Meter abwärts und 3Meter wieder aufwärts hinlegen. Sobald ein Bauleiter oder gewerkefremder Monteur sichtbar ist, wird die Kletterpartie ausgeführt - das kann aus meiner Sicht definitiv nicht die Lösung sein.

    Viele Grüsse
    vom EHS Mann


    Wenn die bisher praktizierte Methode so sicher ist, dass sie jetzt sogar in eine Arbeitsanweisung gegossen werden soll, warum klettern die Kollegen dann vom Gerüst, wenn ein Bauleiter oder gewerkefremder Monteur sichtbar ist? Warum bleiben die nicht einfach oben und wiederholen Deine Argumente, wenn sie angesprochen werden? "Wir haben eine Gefährdungsbeurteilung gemacht und entsprechende Maßnahmen ergriffen, deren Wirksamkeit wir regelmäßig prüfen." Das könnten die Kollege mit Stolz geschwellter Brust von sich geben, stattdessen klettern sie tapfer hinunter, sobals ein unangenehmes Auge auf ihnen wacht.

    Wie schwer dürften Deine Argumente wiegen, wenn das Gerüst wirklich mal kippt?
    Zum Hinhocken mit oder ohne Querstrebe: Wie würde ein Mensch reagieren, wenn das Gerüst kippt? Tapfer an der Querstange festhalten oder versuchen, sich mit einem Sprung aus dem Gefahrenbereich zu retten?

    Gruß Frank