48 Minuten bis zur Beantwortung, das ist halt
Beiträge von Guudsje
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Stimmt, da gibt es nämlich einen riiiiieeesen Unterschied.
Der ist ja viel dicker als ich.
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Die Sache mit dem Helm sehe ich eher als Joke. Fällt eine Last bspw. von der angehobenen Palette runter, dann möchte ich nicht NUR mit Helm darunter sitzen.
Egal ob Stapler oder nicht, ich möchte nirgendwo NUR mit Helm sitzen. -
Moin Grisu,
schau mal in die DGUV I 208-004 Klick Abschnitt 2.4. Keine Rückhaltesysteme vorhanden --> nachrüsten.
Gruß Frank
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Moin,
schau mal in die AMR 5.1 unter Nummer 3 Absatz 2 Buchstabe b. Dort steht, dass Du mitteilen musst, aufgrund welcher Gefährdung Du dem Beschäftigten die Vorsorge anbietest. Das stelle ich mir bei einem schwierig vor, auf die Unterschiedlichen Gefährdungen einzugehen und diese Personen zuzuordnen. Darüber hinaus steht im Absatz 1 persönlich. Nach meinem Empfinden bedeutet dies, ein Schreiben pro Beschäftigtem oder eine Mail pro Beschäftigtem. Bei uns wird jeder persönlich angeschrieben mit den notwendigen Informationen gemäß der AMR 5.1.
Gruß Frank
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Zu den Seiten waren keine 5 cm Platz, also recht formschlüssig.
Nur wenn formschlüssig geladen wird, ist das dann wirklich notwendig?
Moin,Du siehst den Unterschied?
Gruß Frank
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Das liegt mitten in den Sommerferien in Hessen. Da bin ich mit der Familie aushäusig.
Gruß Frank
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Moin,
bei uns läuft das genau so. Eine Pflichtenübertragung, in der alle Bereiche stehen, für die der Kollege verantwortlich ist. Das kann z.B. so aussehen (ist schon etwas älter deshalb noch BGV A1 )
Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten
(§13 Abs.2 ArbSchG, §15 Abs.1 Nr.1 SGB VII, §9 Abs.2 Nr.2 OWiG, §13 BGV A1)Herrn Max Mustermann
werden für den Bereich XYZ
der Sifapage GmbH die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren obliegenden Pflichten übertragen, in eigener Verantwortung
X Anweisungen zu geben und sonstige Maßnahmen zu treffen
X Einrichtungen zu schaffen und zu erhalten
x eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen
X arbeitsmedizinische Untersuchungen oder sonstige arbeitsmedizinische
Maßnahmen zu veranlassen
soweit ein Betrag von 10.000 EUR nicht überschritten wird. Dazu gehören insbesondere:-Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
-Unterweisung von Beschäftigten, Festlegen von Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle
-Erfüllung der Anforderungen aus den Sicherheitsbestimmungen
-Sicherheitswidrige Zustände beseitigen ggfs. Einstellen der Arbeit
-Kritikgespräche bei Fehlverhalten der BeschäftigtenUnterschrift Scheffe Unterschrift Leibeigener
Gruß Frank
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Wieso wusste ich, dass diese Frage kommt?
Kleiner Scherz, wir halten uns an die DGUV Vorschrift 4
Gruß Frank
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Moin,
DGUV Vorschrift 3 wird bei uns nicht umgesetzt.
Gruß Frank
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Hallo Sebastian,
freut mich, wenns Dich freut.
Ich würde Dir aber empfehlen, hierfür ein eigenes Thema zu eröffnen, sonst geht das in den anderen Beiträgen unter.
Gruß Frank
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Moin,
ist zwar schon etwas älter das Thema, aber ich bin gerade über eine Seite gestolpert, die das Thema auch für Laien recht gut aufarbeitet und anschauliche Tabellen bis hin zu Betriebsanweisungen bietet.
Gruß Frank
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In meine Höhle kommt nur, wer einen SifaPage-Anstecker hat, und das letzte Brötchen esse ich selbst. Nur dass das mal klar ist.
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Moin,
1 x jährlich kann ausreichend sein. Auch längere Intervalle können ausreichend sein. Wenn ich ein Büro habe, in dem sich bei den Arbeitsabläufen, baulich etc. nichts ändert, warum soll ich da 1 x im Jahr aufschlagen?
Gruß Frank
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Moin Gerwin,
es gibt auch Unterweisungen in leichter Sprache z.B. hier. Ansonsten sind auch die Napo Filme sehr gut, die gänzlich ohne Text und Sprache auskommen.
Gruß Frank
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leider nicht.
Gruß
Simon Schmeisser
Leider auch nicht X+1 -
Moin moin,
aber welche Gesetze und Vorschriften sind denn nun Aushangpflichtig ???
z.B.
1. Arbeitszeitgesetz
2. Mutterschutzgesetz
3. Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
4. Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
5. Jugendarbeitsschutzgesetz
6. Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
7. Arbeitssicherheitsgesetz (Auszug)
8. Arbeitsstättenverordnung (Auszug)
9. Bildschirmarbeitsverordnung
10. Bürgerliches Gesetzbuch
11. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
12. Arbeitsgerichtsgesetz (Auszug)
13. Nachweisgesetz
14. Pflegezeitgesetz
15. Familienpflegezeitgesetz
16. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Auszug)
17. LadenschlussgesetzWo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ???
VG Christian
Im Gesetzz.B.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 16 Abs. 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 12 Abs. 5
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) §§ 47,48
Ladenschlussgesetz (LSchlG) § 21 Abs. 1
Mutterschutzgesetz (MuSchG) § 18Einwürfe in Suchmaschinen fördern erstaunliches zu Tage
Gruß Frank
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*hüstel*
Dann hast Du wohl meinen Beitrag nicht verstanden. Natürlich sind die Vorschriften unseren Beschäftigten zugänglich, aber wir haben sie nirgends an die Wand gedübelt oder in Klarsichtfolien als Tapetenersatz in den Fluren.
Gruß Frank