Beiträge von nigthreiter

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    Es wird in einer Firma eine Weihnachtsfeier veranstaltet die Weihnachtsfeier findet Samstag abends in einer Gaststätte Die Weihnachtsfeier wird vom Betriebsrat organiesiert ( es wird ein paar Wochen vorher ein Aushang gemacht wo ort und Uhrzeit angegeben werden mit den Untesatz Auf Eurer Kommen freut sich der Betriebsrat . Es liegen Listen aus auf die man sich eintragen muss ob man kommt Teilname auserhalb der Arbeitzeit. Zur Weihnachtsfeier kommen auch der Betriebsinhaber und der Geschäftsführer die an diesen Abend langjährige Kolegen auszeichnen bezahlt wird die Feier vom Betriebsrat . Auf der letzten Feier ist auf den Nachhauseweg ein Kollege gestürzt und hat sich kompliziert den Arm gebrochen und ist seit 7 Wochen krank . Auf seine Anfrage bei der Firma wird ihm vom Betriebsrat und der Geschäftsführung das dies ktein Wegeunfall ist sondern ein privater Unfall da die Weihnachtsfeier vom Betriebsrat
    veranstaltet worden ist und somit eine private Veranstaltung sei. Wie ist nun die rechtliche Lage Wegeunfall oder nicht bzw Fall für die BG oder Krankenkasse