Beiträge von de Uil

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    ok bei Guudsje wird abgewartet und Tee getrunken ;).


    Apopo Teetrinken, ASR A3.5:

    4.2 (4) ff

    "In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens +21 °C herrschen; in Toilettenräumen darf die Lufttemperatur durch Lüftungsvorgänge, die durch die Benutzer ausgelöst werden, kurzzeitig unterschritten werden."

    Die aufgeführten Räume bleiben ja von der Temperatuabsenkung unberührt, das wird ja in EnSikuMaV ausgeschlossen: (oder habe ich was übersehen ?)

    "Verbot der Beheizung von Gemeinschafts- und Durchgangsflächen in öffentlichen GebäudenGemeinschafts- und Durchgangsflächen in öffentlichen Gebäuden, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, dürfen während der Geltungsdauer der EnSikuMaV nicht beheizt werden. Dazu zählen insbesondere Flure, Treppenhäuser und Eingangshallen sowie allgemeine Lager- und Technikräume. Nicht zu Gemeinschaftsflächen zählen Teeküchen, Pausenräume, Umkleideräume, Toiletten und Duschräumen sowie Kantinen, Vortragssäle, Konferenzräume, Warte- und Aufenthaltsräume."

    Was nicht aufgezäht wird sind Bereitschafträume, weiss jemand warum ?


    Und ein Weg vom Duschraum zu den Bereitsschafttäumen dürfte laut obigen dann auch nicht beheizt werden, (was durch Türen öffen aber sicher doch indirekt geschieht.)

    Hier frage ich mich aber, in wieweit das Beschwerdepotential birgt....





    Du hast aber schon den H317 gesehen?

    Die Reinigungswirkung der Orangenterpene ist bekannt, aber auch ihre erhebliche allergene Wirkung. So ein Mittel würde ich nur in Ausnahmefällen verwenden.

    Ich benutze nicht mal DAAB zertifiziertes Geschirspülmittel ohne Handschuhe, auch nicht für nur 1 Teil.

    Das Mittel nehme ich gerne zum Treppewischen, damit die Schwabennachbarn wissen, dass man seiner Schwabenpflicht nachgekommen ist.:Lach:

    Meine 1l Flasche reicht aber schon ziemlich lange. Inzwischen gibt es endlich wirklich bessere Alternativen, die keine für mich unangenehm reichende Duftstoffe beiinhalten (wie z. B. normale Schmierseife...Apfelduft<X)

    Ich finde schon erstaunlich, dass man nicht gegen denjenigen vorgeht, der das Zeug in die mit einer Getränkeflasche verwechselbaren Flasche gefüllt hat, denn auch das ist nicht zulässig.

    Muss nicht sein, ich privat nutze ein freiverkäufliches Reinungsmittel, den Klassiker von Spi....ad, vollständig beschriftet, aber in einer braunen Glasflasche.

    Aber auf dem Etikett ist eine Orange drauf, also wenn (da jemand/es) nicht so helle ist, ...oder gute das Gehirn schon vorher mit C2H5OH verdunkelt hat...könnte man da vllt Orangenschnaps drin mutmaßen...

    Ich möchte das die Welt auch morgen noch existiert - für alle Geschlechter.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    hmmmmm….:/:

    Treffen sich zwei Planeten. Sagt der eine:
    „Hey, wie geht´s?“
    Antwortet der andere:
    „Ach, nicht so gut. Ich glaub, ich hab Homo sapiens…“
    „Oh, das ist schlimm“, sagt der erste. „Das hatte ich auch schon. Aber weißt du was? Das geht von allein vorüber.“


    wenn ich insbesondere die beiden letzten Jahre betrachte, ist meine Vermutung, dass es nur den Kleinen am Geldbeutel wehtut.

    Und die anderen werden zusehen wie sich bereichern.X/

    Ausnahmen auf beiden Seiten natürlich möglich.

    Hallo JoWe,

    herzliches Willkommen aus Schwaben nach Schwaben...

    Besser als "the Länd" ist doch aus "the Ländle" ;)

    Gruß au

    Genau Grüssle quer durch „The LÄNDle“!

    Das hätte man genauso gut im Ausland vermarkten können ohne sich 1000 Werbefuzzis in den Rachen zu schmeissen:D

    Tja, aber DAS ist halt der Punkt...es geht eben nicht um "Behaglichkeit"!

    Dieser Fakt sollte, nicht nur, aber auch, in die Köpfe der weiblichen Bevölkerungsschicht...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Wenn man eine wissenschaftliche Studie mit Frauen durchführt, lässt es sicher auch physiologisch begründen :P.

    Aber da überwiegend medizinische, arbeitswissenschaftliche Studien , etc. mit Männlichen Exemplaren dominiert ist, ist halt das Stand der Technik und Wissenschaft.


    Na mal sehen ,ob die Kosten für ggf den erhöhten Krankenstand die gesparten Heizkosten relativiert.

    (Bei https://www.lpb-bw.de gäbe es noch ein ermäßigtes Exemplar von den „Unsichbaren Frauen'

    Na toll als Mensch aus BW wird man auch diskrimiert, in Hessen ist das Buch billiger https://hlz.hessen.de oder in Brandenburg...=O)


    Ich finde immer das Verfallen ins Extreme anstrengend.

    Bei meinem AG wurden schon Boiler für warmes Wasser abgeklemmt und Heizen erst ab November, Kühlschranktemperatur auf 11 Grad C.

    Wahrscheinlich wird heisses Teewasser auch auf 1l/ Tag begrenzt….

    Deswegen sind die 19 Grad für die Privatwirtschaft ja auch eine Mindesttemperatur.
    Er kann nach unten von der ASR abweichen, muss es aber nicht.

    Hingegen dürfen die meisten Arbeitsräume der öffentlichen Hand nicht über 19 Grad geheizt werden.

    und das ist Knackpunkt… bisher konnten MA im ÖD ggf auch mehr als 19 Grad haben , so sind es für fröstelnde Frau dann halt 2-4 Grad unter Behaglichkeit.
    Wie immer wurde Raumtemperaturen von meist weniger frierenden Männer festgelegt… s. A. „Unsichtbare Frauen“

    Moin

    Nochmal Noch mal eine Frage zum Volumen von Rückhalteeinrichtungen:

    „TRGS 510, 4.2 13) Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen sind in eine Rückhalteeinrichtung zu stellen, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Gefahrstoffe, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren können, dürfen nicht in dieselbe Rückhalteeinrichtung gestellt werden.“


    Das ist eindeutig mindestens das Volumen des größten Gebindes.

    Aber ich meinte, es gab noch eine andere Regelung zum Beispiel diese 10 % des Gesamtvolumens, aber das finde ich nicht mehr in dieser TRGS.

    Hat jemand noch andere Regelungen bezüglich Volumen Rückhalteeinrichtung parat?

    Insbesondere denke ich auch daran wenn viele Kanister zusammen gelagert werden auch mit gleichem Inhalt in einer Lagereinrichtung?

    Erhebt Ihr im Vorfeld der Vorsorge "Bildschirmtätigkeit" bereits Daten wie Sehabstand zum Monitor, Leseabstand von Unterlagen, häufiger Blickwechsel zwischen Monitor und Kundenkontakt usw. und gebt dann den Erhebungsbogen den Beschäftigten zur Vorsorge mit?

    wird vom Beschäftigten bei uns selber ausgefüllt(Arbeitsfläche, Abstände Bildschirm,Raum).

    PDF kommt vom Arbeitsmediziner mit dem gehen wir zum Vertragspartner.

    Brillenstärke stellt Optiker fest, beim Betribesarzt nur Voruntersuchung, ob ggf "Supermarktbrille" reicht, alle anderen bekommen Schein.

    hm Genau so eine Anforderungen an Bürostühle habe ich letzte Woche benötigt( privater Stuhl für Telearbeitsplatz , MA wollte es ganz genau wissen)

    Habe die Anforderungen dann aus DGUV Büroarbeitsplatz o.s.ä gefunden, … so ist es leichter.

    Achtung bei Tests lagern im Sommer,

    Lagertemperatur beachten!

    Ich hatte gerade bei 31 Grad im Büro einen falsch positiven Test. Der ist eingetrocknet bevor die 15 min um waren und war wohl dadurch positiv.

    ( laut Link wären sie aber eher falsch neg)

    Hat mir einigen Stress bereitet, da ich just 5 Tage zuvor Risikobegegnung hatte und und in 7 Tagen in den Norden fahre....

    Moin Guudsje

    wofür ist dann Deiner Meinung nach die Shoutbox da? :/

    Wenn Leute exzessiv rumblödeln :Lach:, um auch mal Stress loszubekommen, hast Du das schon kritisiert...

    Wenn man Fachfragen stellt, die man schnell beantwortet haben möchte (da man weiß dass z. B. ab und ein wandelndes Gefahrstofflexikon online ist, gelle) passt Dir das scheinbar auch nicht....

    Keiner wird gezwungen Fragen in der Shoutbox zu beantworten und wenn man das Glück hat, dass gerade ein Kollege die passende Antwort weiß, freue ich mich, dass ich mir einige Zeit der Sucherei spare und somit mein volles Überstundenkonto nicht weiter auffüllen muss.

    Meine Erfahrungen mit neuen Beiträgen ist, dass ich lange daran sitze, um etwas zu formulieren (um Tippfehler zu minimieren, damit alles verständlich ist und nicht die Lieblingsantwort aller, meiner auch), Gefährdungbeurteilung kommt.

    Aber scheinbar habe ich dann immer so spezielgelagerte Sonderfälle, dass dann auf meine Forumanfragen fast keine Antwort kommt oder es in die falsche Richtung geht, da ich es nicht optimal formuliert habe oder Leute in der Eile auch Sachen überlesen.

    Und daher stelle ich lieber kurze Fragen in der Shoutbox zum Vorfühlen und entscheide nach Antwortenlage (und Zeitkapazität s.o.), ob es sich lohnt es als Beitrag einzustellen.

    Und was bei mir persönlich ankommt, werter Guudsje ist, dass Du personenabhängig entscheidest, ob Dich ein Beitrag nervt oder nicht.

    Apropo "Political Correctness" Deine Bemerkungen zu einzelnen Personen beim letzten Sifa-Treffen gingen für mich in Richtung Beleidigung. Vllt trägt der GI ja die Kleidung aufgrund einer Erkrankung:Lach:.

    Moin Klaus


    ist der Pool ein Arbeitsplatz?


    Wenn jemand zu Hause einen Pool hat, interessiert dich das wahrscheinlich auch nicht.

    Man könnte natürlich MA sensibilisieren für gutes privates Verhalten, damit Arbeitskraft erhalten bleibt.
    manch AG erlauben MA z.B Sicherheitschuhe privat zu tragen, damit sie daheim keinen vermeidbaren Unfall haben.

    Aber wie weit willst du gehen…

    Also streng genommen darf die Haut von Feuerwehrleuten gar nicht in Kontakt mit Gefahrstoffen kommen, sonst stimmt PSA nicht.

    Und wg Verschleppung würden sie ,wenn vorher dekontaminiert und nicht erst in den Duschen.

    Aber weil sie durchgeschwitzt sind ist doch duschen angebracht.

    Was hat die BGW denn in KW 09/2022 geändert, dass es auf einmal nicht mehr so anerkannt wird?

    Von der UKBW wurde uns mitgeteilt, dass ab Mitte März eine Coviderkrankung als "allgemeines Lebensrisiko" eingestuft wurde.

    (Wohl weil die Inzidenz so hoch war, dass man sich hätte überall anstecken können. Das würde zur Kurve passen.)

    Moin

    Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn es zu kalt wird in Büros bzw für die MA sie sich irgendwann ( nicht genehmigte) Heizlüfter mitbringen… dann steigt plötzlich Stromrechnung…

    Habe am WE gehört, dann w.o. Über 18GradC in Arbeitsräumen diskutiert wird .

    ABER für Abgeordnetenbüros 20-22 Gran C…:cursing:

    Komnet:
    Vorgangsnummer cc51702

    Wie kann am besten die Forderung nach geeigneten Umkleiden geltend gemacht werden?

    Frage:

    Moin

    Die ASR A4.1 Sanitärräume sagt :

    7.2 Bereitstellung

    (3) Eine Unzumutbarkeit im Sinne des Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1 ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt, gleichzeitig von weiteren Personen anderweitig genutzt oder nicht abgeschlossen werden kann.

    "7.3 Abmessung

    Nutzen mehrere Beschäftigte die Umkleideräume gleichzeitig, muss für jeden Beschäftigten eine Bewegungsfläche von 0,5 m2 im Raum vorhanden sein. Zusätzlich sind Verkehrswege zu berücksichtigen (weitere Informationen siehe ASR A1.8 „Verkehrswege“)."

    Und in der Definition der ASR heisst es : "Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik,...Betreiben von Arbeitsstätten wieder."

    Die Problematik ist, dass die Räumlichkeiten nicht vom AG betrieben werden.

    Daher die Fragestellung:

    In wie weit kann diese ASR als Argument dienen, wenn mehrere MA dort mehrere Stunden arbeiten und sich dort vor Ort umkleiden wollen ? ( Arbeitskleidung ist Anzug u.ä.)

    Der Betreiber der Arbeitsstätte hat wohl die Problematik nicht, da dort wesentlich weniger MA tätig sind.

    Daher müssen sich die dorthin entsandten MA "irgendwo" umkleiden, auch in Räumlichkeiten, die andersweitig genutzt werden oder mit nach obigen ungeeigneter räumlicher Enge.

    Kann ich hier nur eine Gefährdungsbeurteilung erstellen z. B. mit dem Resutlat, die MA arbeiten nur dort mit geeigneten Umkleiden (Verankerung im Vertrag?)

    Oder wie kann am besten die Forderung nach geeigneten Umkleiden geltend gemacht werden ?


    Antwort :

    Grundlegende Informationen zu Umkleideräumen können dem KomNet Dialog 4973 entnommen werden.

    Eine Verpflichtung des Auftraggebers, für externe Beschäftigten entsprechende Sozialräume zur Verfügung zu stellen, besteht nicht. Wir verweisen auf den § 8 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber", wonach diese verpflichtet sind, bei der Durchführung der Arbeiten zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten erforderlich ist, haben sie sich und ihre Beschäftigten über gegenseitige Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und dazu gehört auch der Umgang/Kontakt mit Gefahrstoffen zu unterrichten und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu vereinbaren. Teil dieser Abstimmung kann z. B. auch sein, wer beim Umgang mit Gefahrstoffen die erforderlichen Sozialeinrichtungen zur Verfügung stellt und wie diese ausgestattet sein müssen, um eine Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen bzw. zu minimieren.

    Außerdem hat der Arbeitgeber, in dessen Betrieb Beschäftigte anderer Arbeitgeber tätig sind, eine Kontrollpflicht (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Er muss sich vergewissern, dass diese Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern jeweils angemessene Anweisungen bezüglich der mit der Arbeit in seinem Betrieb verbundenen Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit erhalten haben. Für die Erfüllung der sich aus dem ArbSchG und der darauf erlassenen Verordnungen - wie z. B. die Arbeitsstättenverordnung - ergebenden Grundpflichten des Arbeitgebers wiederum ist der Arbeitgeber der (Fremd-)Beschäftigten verantwortlich.