Beiträge von Stefan FR

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    hier noch zwei wertvolle Links, weil man viele Informationen/Inhalte/Formulierungen für eigene Dokumente übernehmen kann:

    Publikation der DGUV:
    Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustellen von Sendungen - BGI/GUV-I 8637 Dezember 2008
    Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8637.pdf

    Beispiel für eine Bedienungsanleitung (Firma Diamant):
    http://www.diamantrad.com/fileadmin/down…_print_0403.pdf

    Wie ihr vielleicht an meinem Elan merkt, ist das Thema Fahrrad mein Steckenpferd. Ich habe gestern abend die Inhalte nochmal deutlich ergänzt. Zum Beispiel um Gefährdungsarten und-beispiele, die mir so eingefallen sind. Oder Umweltschutz/Entsorgung (eher ein Randthema, aber je nach Flottengröße doch evtl. relevant). Und viele Details, die man mal prüfen und ggf. abhaken kann, weil sie im eigenen Haus nicht zutreffen. Danke, Safety-Officer, für die Ergänzungen zum letzten Stand. Die habe ich auch eingebaut. Jetzt sind wir schon bei 10 Seiten.

    Ich ein Inhaltsverzeichnis erstellt und – noch viel besser – viele Infos in Checklistenform gebracht.

    Diesmal gibt es das Paket als Word und als PDF.

    Grüße
    Stefan

    Für das Fahrradfahren besteht keine Führerscheinpflicht. Es kann passieren, dass ein Mitarbeiter ein Fahrrad benutzen soll, der keinen Führerschein besitzt und nur Freizeiterfahrung mit dem Fahrrad hat. Soll ihn der Arbeitgeber nun unterweisen für die Teilnahme am Straßenverkehr?

    Ich habe eine Seite mit wertvollen Links gefunden. Wertvoll, weil kompakt dargestellt:

    Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo.de
    Verkehrszeichen für Fahrradfahrer: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/rad…verkehrszeichen

    Extra:
    Ein guter Helm zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo/helm

    Ich werde diese Infos im nächsten Update meines Dokuments auch mit aufnehmen. ich sammle aber erst noch eine Weile.

    Ich komme bei der Recherche auf immer neue Themenfelder. Ich habe die Übersicht deshalb deutlich ergänzt. Mit vielen Links und neuen Denkanstößen, was alles berücksichtigt werden könnte. Beispiele:

    • den Vortrag „Sicher Radfahren" des ADFC kann man zu Schulungszwecken einsetzen.
    • Ladungssicherheit (Fahrradspanner, Spanngurte, Körbe usw.)
    • Aufladen von Akkus (Pedelecs, E-Bikes).

    Vieles ist nur erwähnt, nicht ausgearbeitet (kann ja noch kommen). Diesmal kommt der Text als Word-Dokument. So kann ihn jeder selbst verändern/erweitern.

    oh Mist, das Layout hat es zersemmelt (von Word reinkopiert). Na ja, die Infos stehen ja trotzdem da...

    Eine erste Ergänzung ist mir schon eingefallen:

    • Information an die Benutzer der Fahrräder mit dem Ablauf bei einem Unfall/Sturz. (z.B. außerordentliche Technische Prüfung des Rades im Anschluß)
    • Transportbeschränkungen z.B. für Chemikalien
    • Transportbeschränkungen z.B. im Winter (Eisglätte)

    Ich beschäftige mich privat viel mit Fahrrädern. Aus Interesse am Thema "Werksfahrräder" habe ich hier im Forum nach "Fahrrad" gesucht und schon einige Infos zu Betriebsfahrrädern gefunden. Ich habe die Infos gesammelt, sortiert und mit meinem Wissen ergänzt. Es gibt noch viele Lücken, die ich nach und nach füllen möchte. Der erste Wurf – wie gesagt mit Lücken - ist das hier (alle Infos ohne Gewähr!:(

    Betriebsfahrrad, Werksfahrrad, Fahrradfahren
    auf dem Betriebsgelände

    1 Ausgangslagen
    1.1 Private Fahrräder
    · Nicht dienstliche Benutzung (Arbeitsweg; Abstellplatz innerhalb des Geländes bzw. Fahrt
    direkt zum Arbeitsplatz).
    · Dienstliche Benutzung: Fortbewegungsmittel auf
    dem Werksgelände während der Arbeit

    1.2 Vom
    Arbeitgeber bereitgestellte Fahrräder
    · Benutzung auf dem Betriebsgrundstück
    · Als „Dienstfahrrad“ (analog zum „Dienstwagen“)
    inklusive privater Benutzung

    1.3 Private Fahrräder,
    die in Betriebsmittel übergehen.
    · als Spende
    · schleichend durch längere Nutzung ausschließlich
    im Betrieb.

    2 Rechtsgrundlagen

    Betriebssicherheitsverordnung
    (BetrSichV) § 3 Abs. 3 i. V. mit Anhang 2

    Danach hat der Arbeitgeber auf Grund der
    Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen
    Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person
    festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die
    mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am
    Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit
    Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden (§ 3 Absätze 1 und
    3 BetrSichV). Hier ist insbesondere auf die betriebliche Verkehrswegsituation
    abzustellen.

    Arbeitsstätten-Richtlinie
    ASR 17/1,2 "Verkehrswege":
    Anforderungen an Verkehrswege, die für
    Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge benutzt werden.

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO § 67: Anforderungen an die
    Verkehrssicherheit. Bei rein innerbetrieblichem Verkehr können einzelne nach
    Verkehrsrecht vorgeschriebene Regeln und Ausrüstungsgegenstände wie
    beispielsweise lichttechnische Einrichtungen entbehrlich sein, wenn z.B. die
    Fahrräder nur tagsüber genutzt werden.


    DIN EN 1078
    "Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und
    Rollschuhen"

    Fahrradhelme sind keine klassische PSA. Für den Schutz der Mitarbeiter sind sie
    sinnvoll. Es besteht keine verkehrsrechtliche Tragepflicht. Daraus können Akzeptanzprobleme entstehen.

    3 Wartung
    Empfehlenswert ist eine regelmäßige Überprüfung, die den verkehrssicheren Zustand feststellt.
    Sinnvoll ist eine betriebliche Regelung bzw. Betriebsanweisung/Betriebsordnung, die
    · die Zustandsüberwachung regelt
    · festlegt, welche Sicherheitausstattung
    erforderlich ist (Mindeststandards).
    · die Zuständigkeiten (wer macht was, wann, wo) benennt.
    · den betrieblichen Ablauf im Pannen- und Reparaturfall beschreibt.

    Ggf. sind betriebsspezifische Sicherheitsregeln mit aufnehmen (Fahren ohne Licht in explosionsgefährdeten Bereichen).

    • Informationen zu Prüffristen finden sich

    - In der Bedienungsanleitung des Fahrrades (Angaben zur Wartung und Pflege und die zulässigen Drehmomente der Schraubbefestigungen)
    · Herstellerangaben: Checkliste für die Überprüfung sowie Angaben für die Zeitabstände, z.B. „ alle 1.000 km bzw. jährlich“.

    4 Technische Daten

    4.1 Information, wieviele Kilogramm zugeladen werden dürfen.
    - Zul. Gesamtgewicht: Leergewicht und zul. Gesamtgewicht
    inkl. Fahrer und Beladung. Quelle: Herstellerangabe, Bedienungsanleitung, Garantiebedingungen.
    - Zuladung der einzelnen Lasteneinrichtungen
    (Gepäckträger)

    4.2 Für die Betriebssicherheit bzw. die Verkehrssicherheit
    notwendige Sicherheitseinrichtungen

    Übersicht: Das verkehrssichere
    Fahrrad (ADFC): http://www.adfc.de/verkehr--recht…che-ausstattung

    4.3 Verschleißteile
    - Reifendruck
    - Reifenprofil (Reifen regelmäßig auf Risse/Beschädigungen
    kontrollieren)

    5 Lastentransporte

    • Zuladungsgrenzen (siehe technische Daten)
    • Ladungssicherung
    • Auswirkungen auf das Fahrverhalten, z.B. durch Beladung über Vorderachse
    • Geeignete Transporteinrichtungen: Fahrradtasche,
      Rucksack, Kisten usw.

    6 Empfehlungen

    • Kennzeichnung der Verkehrswege auf dem Gelände.
    • Strikte Trennung privater Fahrräder und Betriebsfahrräder oder
      Einbeziehung dienstliche genutzter privater Fahrräder in betriebliche
      Regelungen.
    • Klare Benutzungsregeln, z.B.:

    · wer darf welche Räder nutzen
    · wo sind Schlösser und Schlüssel

    7 Spezialfall Elektrofahrräder

    • Elektrofahrräder mit limitierter Tretunterstützung (Pedelec, bis 25 km/h)
    • Unlimitierte Tretunterstüzung bzw. Zweiräder mit Elektroantrieb (E-Bike, bis 45 km/h, mit Versicherungskennzeichen). Fahrerlaubnispflicht,
      Versicherungspflicht, Helmpflicht beachten.


    8 Individuelle Ergänzungen/Themengebiete

    • Spritzschutzkleidung/Regenschutzkleidung
    • Winterkleidung/Regenschutzkleidung
    • Überschuhe, Schutzbrille, Handschuhe,
      Kälteschutz fürs Gesicht
    • Einheitliches Erscheinungsbild (Corporate
      Design, Corporate Identity)
    • Dienbstahlsicherheit
    • Fahrsicherheitstraining
    • Pannenhilfe-Austattung (Werkzeugtasche)
    • Pannenhilfe-Kurs
    • Am Fahrrad befindlicher allgemein genutzter
      Fahrradhelm (z.B. in einem Lenkerkorb aufbewahrt)
    • Vollgummibereifung
    • Winterreifen/Spikes
    • Einbeziehung des Betriebsrats
    • Externe Dienstleister für Wartung und Reparaturen

    Eine andere Frage die sich mir stellt, wurde der Stromerzeuger nicht gewartet? Man will ja auch sicher sein dass so ein Teil im Notfall auch anspringt. Hätte ja sein können dass der gar nicht mehr funktioniert.

    ja, das habe ich mir auch gedacht. Scheinbar gab es so lange Jahre keinen Stromausfall, dass niemand daran gedacht hat. Danach kamen weitere Stromausfälle vor, so dass ein modernes Aggregat nachgerüstet wurde. Die Server werden bei uns immer größer und wichtiger für den betrieblichen Ablauf, da ist Ausfallsicherheit sehr wichtig. Zuerst übernehmen große Batterien, aber die halten nicht sehr lange.

    die, die "nah dran" waren, wussten wohl gleich oder zumindest recht schnell, was los war (Techniker). Die Vorgesetzten werden dann natürlich als erstes informiert. Diese Entwarnung sorgt dafür, dass erstmal nichts weiter unternommen wird (besteht ja keine Gefahr). Und dabei wird nicht an den Rest der Mannschaft gedacht, die noch ahnungslos sind. Es gibt eine Sprechanlage, über die eine entsprechende Information alle erreicht hätte. Nicht nur Warnungen, sondern auch sinnvolle Entwarnungen können negative Folgen verhindern (in diesem Fall nicht dramatisch, aber z.B. bei Panikgefahr wichtig).

    ach ja, noch die konkrete Antwort auf die Frage nach der Zeitspanne: Die Auflösung kam erst nach einigen Stunden über den "Flurfunk". Bis dahin war der Ablauf so: der Rauch wurde weniger, alles blieb ruhig, kein Feueralarm, keine Duchsagen, nichts. Nach dem Motto " dann kann ja nichts schlimmes gewesen sein" ging es wieder zurück an den Arbeitsplatz, der recht schnell wieder Strom hatte. Das klingt jetzt vielleicht komisch, aber aus dem Fenster im zweiten Stock ist so ein Rauch aus unbekannter Quelle (Gullideckel) ohne sichtbares Feuer weit weg. Und es waren ja auch noch - vermutet - ein Dutzend Spezialisten im Haus unterwegs.

    klar, es wäre nicht kostenpflichtig gewesen, aber unnötig. Interessanter ist der Grund, warum nicht alarmiert wurde. Besser gesagt, warum ich glaube, dass nicht alarmiert wurde:

    Ich habe mitbekommen, wie Kollegen auf dem Flur gesagt haben, es raucht aus dem Keller. Und halb aus Spaß, halb aus Ernst darüber gesprochen haben, ob es dort vielleicht brennt!? Halb im Spaß deshalb, weil man es nicht glauben will, dass so etwas im eigenen Haus passiert. Halb im Ernst, weil sie sich doch Sorgen gemacht haben.

    Der Rauch war für sehr viele Mitarbeiter sichtbar. Die Hausmeister, IT-Techniker und die Chefs waren sowieso schon alarmiert durch den Stromausfall. Viele Menschen also, die Verantwortung übernehmen durch ihren Job. Wahrscheinlich läuft das so ab: "Die müssen das doch auch sehen, und wenn die nichts unternehmen, warum soll dann ich?" In dieser Situation, wenn man aufgrund der allgemeinen Unruhe niemanden aus der og. Personengruppe findet, dem man seine Beobachtung mitteilen kann, dann steht man hilflos da.

    In diesem Fall wäre der Anrufer ja derjenige "der Blöde" gewesen, der wegen Auspuffgasen die Feuerwehr ruft. Also ich wüsste auch heute nicht, ob ich sofort 112 anrufen würde. Es ist leider so: je mehr Menschen vor Ort, desto weniger handelt der Einzelne. Wenn ich abends der letzte im Büro wäre, würde ich wohl schon die Feuerwehr anrufen und die Situation schildern.

    Bei Liveleak.com gibt es die krassesten (Fehl-)beispiele für mangelnde Arbeitssicherheit. Fast jeden Tag neu. Ein Beispiel: http://www.liveleak.com/view?i=bba_1357508995 (ein 20 Meter hohes Silo mit einem Vorschlaghammer beseitigen. Mit fast katastrophalem Ergebnis. Am Ende bekommt er ein Lob "good job").

    Aber Vorsicht: dort gibt es auch Videos mit blutigen Inhalten, z.B. von Verkehrsunfällen, ähnlich rotten.com. Die sind oft mit "graphic" in Titel oder Beschreibung versehen, weil sich das nicht jeder ansehen möchte.

    Ein Grenzfall ist z.B. http://www.liveleak.com/view?i=6e1_1344788457 "Forklift truck ran over a worker", weil Distanz und Auflösung keine Details erkenn lassen.
    Es gibt auch lustige Videos: http://www.liveleak.com/view?i=65f_1355451412 "Polnischer Drift".

    Ein lustiges Beispiel aus unserer Firma fällt mir noch ein:

    In der Nähe wurde ein neues Gewerbegebiet erschlossen. Inkl. Straßenbau. Der Bagger zertrennte dabei das Erdkabel, der Strom fiel aus. Computer, Licht, Telefone: alles aus. In so einem Fall sind alle Mitarbeiter aufgeregt: viele laufen auf die Gänge, um sich auszutauschen. Was könnte der Grund für den Stromausfall sein? Da kommt der erste Ruf: " es raucht! Im Keller brennt es". Ich sehe es selbst: aus einem Gullideckel neben der Zufahrt kommt dicker schwarzer Qualm. Ich denke auch sofort an einen Brand. Aber so schnell ruft man eben doch nicht die Feuerwehr, wenn man sich nicht sicher ist - in diesem Fall zum Glück, denn der Rauch hatte eine andere Ursache: Im Keller stand das Dieselaggregat, das für Notstrom sorgen soll. Und war vorher lange nicht gestartet worden. Deshalb kam erstmal schwarzer Qualm aus dem Auspuff (Gullideckel), bis sich der Diesel freigehustet hatte. Also überhaupt kein Notfall.

    Tortdem hatte es Folgen: nach einiger Zeit kam das neue, zuverlässigere Notstromaggregat. Ganz modern, leise und startsicher. Als Containerlösung auf dem Parkplatz.

    Wer meine Vorstellung gelesen hat, weiß, dass ich gerne Geschichten erzähle. Hier ist noch eine:

    Wir hatten eine Brandschutzübung im Bürogebäude. Mit Rauchbombe im Büro im dritten Stock. Ein Mitarbeiter steht im offenen Fenster und ruft um Hilfe. Die Feuerwehr ist unterwegs und kennt natürlich die vorher geplanten Details bzw. wird vom Anrufer informiert, dass es der dritte Stock ist. Sie kommen ins Haus, ab in den dritten Stock ---- aber das ist nichts! Kein Rauch, kein Geschrei, alles menschenleer. Was ist passiert?
    .
    .
    .
    Es lag an der Bauweise des Personaleingangs. Zuerst geht man einige Stufen nach unten und landet dann zwischen Keller und Erdgeschoss im Zwischenstockwerk des Treppenhauses. Der Feuerwehrler hält das für das Erdgeschoss, geht eine Treppe nach oben und zählt: 1. Dabei ist er erst im EG. Ich hänge drei Bilder an, die das verdeutlichen.

    Die Lösung: seitdem hängen einlaminierte Ziffern an den Türen. Billig, schnell umgesetzt, effektiv.

    @ Globetrotter:

    Die Lösung bei den Fensterputzern sieht so aus: Jetzt werden die Oberlichter nicht mehr geputzt. Für andere von innen
    schwer zugängliche Außenflächen kommt die Hebebühne zum Einsatz.

    Aber das ist nicht alles. Die Geschäftsleitung hat alle Mitarbeiter informiert dass
    - sie so etwas nicht duldet (also die Fremdfirmen ohne anständige Sicherung oder vergleichbare Verstöße in anderen Gewerken)
    - dass sie die Misstände behebt (Gespräch mit der Fremdfirma/anderer Anbieter)
    - Mitarbeiter sie unbedingt informieren sollen, wenn sie so etwas trotzdem beobachten.

    Diese Sensibilisierung war erfolgreich.
    - weil sie seitdem das Thema Arbeitssicherheit sehr ernst nehmen
    - weil sie es ernst gemeint haben, dass man sie informieren soll, weil sie ein echtes Interesse haben, dass nichts passiert
    - sie schauen auch bei den eigenen Mitarbeitern und Büroräumen sehr auf Arbeitssicherheit/Brandschutz usw.

    Warum das alles? Aus Imagegründen. Der Verlag, in dem ich arbeite, bietet auch für Arbeitsschutz usw. Literatur an. Stell Dir vor, da passiert ein schwerer Unfall in einem
    Betrieb, der mithilft, dass genau da nicht passieren soll. Also, was ich sagen kann ist, dass das vorbildlich gehandhabt wurde. da kann man wahrscheinlich nicht sagen "das ist leider Alltag". und es hängt auch mit den aktuellen Geschäftsführern zusammen, die das so genau nehmen. Andere vorher waren da nicht so, sonst wäre es ja gar nicht so weit gekommen.

    Die Fensterputzer waren auch bei uns Thema. Wir haben über den Fenstern klappbare Oberlichter. Da kommt man von innen nicht an die Außenseite. Die haben sich aufs Fensterbrett außen gestellt, mit einer Hand nach innen unter den Rahmen des geöffneten Fensters gelangt und losgelegt. Das ging so nicht, da hat unsere Gschäftsleitung interveniert. Die nächste Lösung hat auch nicht funktioniert. Gurte hatten die, aber nichts, um sie innen festzumachen. Die Heizungsrohre scheiden aus, und um die Rahmen zwischen zwei geöffneten Fenster sollte man die Seile auch nicht legen und festmachen. Da waren sich alle einig. Jetzt werden die Oberlichter nicht mehr geputzt. Für andere von innen schwer zugängliche Außenflächen kommt die Hebebühne zum Einsatz.

    Es gab zeitweise übrigens den Effekt, dass Kollegen lieber aus dem Büro rausgegangen sind, wenn die dort rumgeturnt sind, weil das niemand mit anschauen konnte. Zum Glück hat die Geschäftsleitung das Thema geklärt, damit nicht jeder Mitarbeiter selbst überlegen muss, wie er damit umgeht.

    vielen Dank für die freundliche Begrüßung. Ich hatte es echt für einen besonderen Fall gehalten (im reinen Bürobetrieb gibt es nicht so viele Extrembeispiele). Bin etwas überrascht, dass es nicht so ist. Nach kurzer Überlegung glaube ich euch aber jedes Wort. Dazu muss man im Alltag nur ein bisschen die Augen offen halten (Baustellen usw.
    ). Oder sich Videos anschauen wie das mit den Männern, die auf aufgehängten Stühlen an der Außenwand Dämmung aufbringen (wurde hier im Forum kürzlich gepostet).