Beiträge von Ruhrpott-Harry

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    Hallo New Wave,

    mal davon abgesehen, das sich durch das Bedienen von zwei Maschinen die Arbeitssituation sehr deutlich ändert und ich die Beurteilung generell überarbeiten würde, Du kennst die Entfernung zwischen den Maschinen, die zu fertigende Stückzahl und kannst ausrechnen wieviele Meter der Bediener zurück legt. Den ermitteltenten Wert kannst Du einschätzen, viel, wenig etc. und ggf mit dem Werksarzt durchsprechen.
    Muss er viel laufen und die Arbeitplatzsituation lässt es zu, würde ich dem Bediener Sicherheitsschuhe beschaffen, die ein angenehmes Laufen ermöglichen. Es gibt von den meisten großen Schuhherstellern Sicherheitsschuhe für Logistiker (z.B. Easy Blue von Elten, nur ein Bsp, keine Werbung) die leichter und besser geeignet für solche Einsatzzwecke sind. Ich hab da relativ gute Erfahrungen mit gemacht.
    Auch betrachten solltest Du ob durch das Pendeln Zeitdruck entsteht, ich weiss ja nicht wie hoch die Wechselintervalle sind.

    Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo,

    ich verstehe nicht ganz was Du genau beurteilen willst. Den gesamten Arbeitsplatz? Oder nur das pendeln?

    Aus eigener Erfahrung:
    Das Laufen zwischen den Maschinen ist nicht das Problem (außer evtl. Stolperkanten), aber der Psychische Stress weil ich mich auf zwei Aufgaben gleichzeitig konzentrieren muss, wird oft unterschätzt.
    Aber auch da ist der Bediener ein entscheidendes Kriterium. Ebenfall was soll bearbeitet werden, wie lange braucht ein einzelnes Werkstück und gehen die Maschinen von alleine aus, wenn der Arbeitsschritt fertig ist.
    Präzisier doch bitte mal deine Aufgabe.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Yaandy,

    du hast bei deiner Begehung (Analyse) ja etwas festgestellt (einen Ist-Zustand), das musst du jetzt beurteilen. Auch wenn es vielleich nicht so viel erscheint, mach es gründlich und sorgfälltig. Du musst ja im nächsten Schritt Ziele setzen, das sollte dir helfen den richtigen Blickwinkel für die Beurteilung zu haben, wenn du nicht weiter weißt. Aufgrund der vorherigen Schritte Analyse, Beurteilen, Setzen von Zielen, kannst du der GF Lösungsvorschläge unterbreiten und das in deiner Praktikumsarbeit darstellen. Bsp. Beleuchtung zu dunkel Lösung1: Größere Fenster installlieren; Lösung2: Blendfreie Lampen installieren. Das und den Hinweis auf offenstehende Entscheidungen der GF musst Du plausiebel darstellen. Anschließend noch ein Ausblick wie es später weiter geht und Du handeln wirst. Da mit müsstest Du eigendlich im grünen Bereich sein

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Jane,

    auch ich arbeite mit einer angepassten Version GefDocLight der BG RCI und bin damit sehr zufrieden. Wir haben die Arbeitsplätze zusammen gefasst und betrachtet und dann alle relevante Gefährdungen beurteilt. Die Übersicht in der Tabelle hilft einen keinen Punkt zu übersehen. Bei gleichen oder ähnlichen Arbeitsplätzen haben wir "Copy and Paste" gemacht und dann nochmals angepasst. Egal wie Du es machst, es bleibt viel arbeit.

    An den Gefährdungsbeurteilungen solltest Du als Fachfrau auf jedenfall teilnehmen, für solche Dinge bist gut ausgebildet. Wenn Du nicht teilnimmst wird wahrscheinlich das ein oder andere übersehen.

    Wenn alle neu gemacht werden müssen, würde ich mit denen anfangen, die das größte Gefahrenpotential haben. Im Zweifelsfall Unfallzahlen, Beinahe-Unfälle und Eintragungen ins Verbandsbuch zu rate ziehen, um um kritische Bereich herauszufiltern.

    Wenn alles sehr schnell gehen muss, wäre es eine Möglichkeit, das das Übertragen der Protokolle in die Gef.Beurteilung an eine dritte Person zu deligieren. In der Zeit, in der er schreibt, kannst Du und die anderen Teilnehmer weitere Beurteilungen vor Ort durchführen.

    Mit auf dem Server speichern und von den anderen Teilnehmern querzulesen / zu bearbeiten habe ich ebenfalls gute Erfahrungen mit gemacht.

    Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhr-Pott Harry :thumbup:

    Hallo Lars84,

    in der TRGS 510 4.2 (10) steht eindeutig, das flüssige Gefahrstoffe in einer Auffangeinrichtung gestellt werden müssen. Ich kann nur raten die Behälter in Kunststoff-Auffangwannen zu stellen. Die regelmäßige Prüfung der Wanne ist recht einfach und ohne riesen Aufwand durch zu führen. Von der Beschichtung des Bodens kann ich nur dringend abraten. In meiner alten Firma hatten wir einige Stolper- und Sturzunfälle mit solchen Böden, gerade nach der Reinigung. Nasse und rutschige Böden sind kein Spass.
    Ich hoffe ich konnte helfen

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Kelte,

    1. Für die spezielle Ausbildung der Kranfahrer nur für diesen Bereich ist meiner Meinung nach ein Tag vollkommen ausreichend. Du gehst ja nur auf eure Gegebenheiten ein und mußt nicht die vielen Sonderfälle behandeln, die es bei euch im Betrieb gibt. Das spart Zeit, ist aber nur auf diesen Kran anwenbbar.

    2. Bei meinem ehem. Arbeitgeber wurden solche Big Bags so mit einem Seil verknotet, so das ein Zug am langen Seil das Öffnen bewirkt hat. Da wo das Verknoten zu unsicher war, sind die Bags aufgeschnitten worden (auch nicht toll)

    Mein Verbesserungsvorschlag war, Metallbehälter zu kaufen, die einen mechanisch zu öffnenden Auslauf hatten. Nicht ganz billig, aber je nach Verschleiß der Big Bags rechnete sich dsa.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott Harry

    Diese Nachricht wurde tatsächlich ohne I-Pad/I-Phone erstellt und ist trotzdem lesbar

    Hallo Eckstaedt,

    von der Uni müßtest Du eine "Abschlußurkunde" bekommen haben, auf der Bestätigt wird, das dDu die Ausbildungsstufen I-III erfolgreich absolviert hast.
    Mit dieser Abschlußurkunde kannst Du die Branchenspezifische Ausbildug (P5) machen. Dei Abschlußurkunde ist Vorraussetzung für die Zulassung zum Branchenspezifischen Teil.
    Da Du anscheinend die P5 gemacht hast, scheint damit alles in Ordnnung zu sein.

    Teil2:
    Du wirst dich (z.Z.) immer mit zwei Urkunden Bewerben müssen, also der Abschlußurkunde und der Branchenspezifischen Urkunde.
    Wenn Du die Brache wechselst, mußt Du eine neuen Branchenspezifischen Teil absolvieren und erhältst eine weitere Urkunde.

    Also alles in Ordnug.

    Gruß Ruhrpott-Harry


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    Deise Mail wurde ohne I-Phone/I-Pad erstellt und und ist tatsächlich lesbar

    Hallo NewWave,

    eine Möglichkeit aus der Praxis sind selbstschließende Tore, die nur durch Seilzug (Schalter mit einem Seil, an der Decke befestigt) öffnen lassen. Das Seil ist so ausgemessen, dass es sich vom Stapler aus ziehen lässt, als Fußgänder jedoch nicht so einfach. Da viele Kollegen nicht den Hampelmann machen wollen laufen sie durch die Tür. In diesem Fall aber nicht die Notbetätigung für die Torsteuerung vergessen, für den Fall der Fälle.

    Weitere Möglichkeit:
    die Tore nur durch eine entsprechende Fernbedienung am Stapler fest montiert zu öffnen.

    Das wichtigste bleibt aber die MA über die großen Gefahren aufzuklären, denn nur wenn Sie es verstehen, werden sie sich auch daran halten

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry


    Diese Mail wurde tatsächlich ohne IPod/IPad erstellt und ist trotzdem lesbar

    Hallo Stephan,

    ich bin kein Jurist, aber ich sehe das so, dass das nicht in die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers fällt. Der MA kann ja nicht besser oder schlechter seit dem Führerscheinentzug fahren, er darf es nur nicht.
    Ich würde dem Kollege versuchen ins Gewissen zu reden, aber sonst nicht einschreiten.

    Was ihr auf keinen Fall tun dürft, ist es ihn mit Fahrtätigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr zu betrauen. Das ist verboten und strafbar.

    Generell sollte man genau hinsehen, ob der MA ein Alkoholproblem hat, oder ob es sich um einen Ausrutscher (z.B. Restalkohol etc.) handelt.

    Ich bin mal gespannt, wie das die Anderen sehen.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Diese Mail ist ohne I-Phone/I-Pad erstellt und trotzdem lesbar.

    Hallo Marathon13,

    ich kann nur raten die Betriebsanweisungen soweit wie möglich zusammen zu fassen, wie es der Thorsten an dem Beispiel erläutert hat. Wenn Du für jeden einzelnen Stoff eine BA erstellst, ließt die kein Mitarbeiter mehr und nicht vergessen, Du mußt sie rein formal den MA einmal im Jahr vorbeten. Mit dem zusammen fassen hat sich auch der TAB der Behörde bei uns zufrieden gegeben.

    Bei dem Gefahrstoffkataster kommst Du allerdings nicht darum jeden Stoff einzeln zu erfassen und aufzulisten.

    Gruß aus dem Pott.
    Ruhrpott-Harry

    Hallo Guudsje,

    solche Lager sind generell schwierig. Wenn es irgendwie möglich ist sollte man diese Flaschen im Freien lagern.
    Wenn das nicht geht, musst Du in den sauren Apfel beißen und verschiedene Auflagen (siehe TRGS 510) erfüllen:
    - Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen
    - Wände feuersicher
    - Decke gegen Funkenflug sicher
    - Zugang beschränken
    - Zündquellen beseitigen (Lichtschalter, Steckdosen etc.)
    - Be- und Entlüftung in vorgeschriebener Größe
    - Überwachung (Brandmelder, evtl. Gasmelder)
    - Ex-Schutz nicht vergessen (Gefährdungsbeurteilung, Ex-Schutzdokument)
    usw.

    Gerne macht auch mal der Versicherer Stress, also sollte man den vorher mit ins Boot holen.
    Das Ex-Schutzdokument wird gerne gefordert, auch wenn keine Ex-Atmosphäre möglich ist, alleine schon um zu dokumentieren, wie man zu der Überzeugung gelangt ist, das nichts explodieren kann-

    Das ist viel Arbeit, rechne mal hoch, was billiger ist, ein neues kleines Lager im Freien oder die ganzen Auflagen erfüllen.
    Es gibt übrigens fertige Lagercontainer für solche Sachen.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry.

    Hallo,

    da es sich um Gefahrgut handelt muß der Fahrer im Besitz eines gültigen ADR-Scheins (Gefahrgutführerschein) für diese Gefahrgut-Klasse sein.
    Des weiteren muss das Fahrzeug gemäß Vorschrift mit Warntafel gekennzeichnet sein, ob auch eine Lüftung vorhanden sein muss, kann ich (ohne mich einzulesen) nicht sagen.
    Freigestellte Menge sind (ADR2011) nur 5 KG, das heißt ihr seid definitiv in dem Bereich, wo die Vorschriften erfüllt werden müssen. Erleichterungen (Sondervorschriften) gibt es meines Wissens nach nicht.
    Wenn die MA keinen ADR-Schein haben müßt ihr entweder öfter mit max. 5Kg fahren, oder jemand (Spedition etc.) damit beauftragen, der es darf und kann.

    Gruß aus dem Pott
    Ruhrpott-Harry

    Hallo retepogni,

    Globetrotter hat recht, eine externe Schulung / Ausbildung ist nicht nötig. Aber wie gesagt, die Sicherheitsunterweisung ist Pflicht.
    Wichtige Punke für eine Unterweisung findest Du in der BGV D6 Krane und in der BGI 556 Anschläger. Gerade bei Flurbedienten Kranen ist es wichtig auch die Anschlagmittel und das Verhalten beim Lastanschlagen mit zu schulen.
    Das ganze schön dokumentieren und dann nach einiger Zeit mit dem Vorgesetzten vor Ort eine Wirksamkeitsprüfung durchführen. Dann sind alle Sauber.

    Gruß aus dem Pott

    Ruhrpott-Harry

    Diese Mail wurde ganz ohne I-Phone / I-Pad erstellt

    Hallo Melli,

    solltet ihr eine Absaugung vor Ort installieren, braucht ihr auch umbediengt eine (automatische) CO2 Feuerlöschanlage. Ich empfehle ebenfalls feuerfeste Behälter mit Deckel in denen ihr die Filtermatten aus der Absaugung nach Benutzung oder bei Brand transportieren könnt. Mir selber ist es schon passiert, dass die gebrauchten Filtermatten durch einen kleinen Funken Feuer gefangen haben und nicht mehr zu löschen waren.

    Gruß aus dem Pott

    Ruhrpott-Harry

    - Diese Mail wurde tatsächlich ohne I-Phone / I-Pad erstellt und gesendet! -

    Hallo zusammen,

    ihr habt Recht, dass die Leute euch einschlafen, wenn sie ewig das selbe hören. Aber, die Rechtslage ist eindeutig: alle Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen (min.) einmal im Jahr unterwiesen werden. Wie man das halbwegs interessant macht steht leider nirgendwo. Im Schadensfall kann man sich vorm Richter nicht damit rausreden, das die MA das schon zehnmal gehört haben. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass bei einem schweren Unfall die Herren von der Behörde sich mit den MA unterhalten wie die Unterweisung war und was sie verstanden und behalten haben.

    Sicherheitskurzgespräche vor Ort auf konkrete Gefährdungen können die (Haupt-) Unterweisung zeitlich deutlich kürzen und sind meiner Meinung nach ein gutes Werkzeug.

    Zum Schluss: Ja, der Unternehmer hat die verantwortung und wir sind nur beratend tätig. Aber, wenn wir die Unterweisung halten, dann muss sie auch vollständig und korrekt sein, denn das kann man aufgrund unserer Ausbildung voraus setzen.

    Gruß aus dem Pott

    Ruhrpott-Harry

    Hallo Zusammen,

    dei Schulung auf einen Defi ist in der Ersthelfer-Ausbildung mitlerweile Pflichtteil, also können die Ersthelfer auch damit umgehen. Die Schulung aller MA ist aber trotzdem nötig. Gute Geräte (1.000 - 2.000 €) reden mit dem Helfer und (nach der Aktivierung) sagen ihm genau was er zu tun hat, somit kann auch der Laie ihn benutzen. Der Defi überprüft auch den Herzschlag und lösst den Schock nur aus, wenn tatsächlich ein Herzstillstand vorliegt. Eine Fehlauslösung kommt bei modernen Geräten nicht mehr vor. Geräte kann man kaufen oder mieten incl. Wartungsservice. In meinen jährlichen Unterweisungen gehe ich jedesmal auf den Defi ein und hoffe, das so die Ängste abgebaut werden, das Teil im Zweifelsfall zu benutzen.

    Gruß aus dem total verschneiten Pott

    Ruhrpott-Harry

    Hallo Pellchen,

    Kragarm-Regale brauchen bei bestimmungsgemäßer Benutzung kein Sicherungsgitter. Das Sicherungselement bei Palettenregalen soll in erster Linie das durchschieben von Paletten verhindern. Das kann bei Langmaterial nicht passieren.

    Gruß aus dem Pott

    Ruhrpott-Harry

    Hallo nj1964,

    zum einen hat die Firma eine soziale Verantwortung und sollte kranke oder behinderte MA nicht ausschließen. Leider wird diese Verantwortung von vielen Firmen mit Füssen getreten.Ein Ausgrenzen weil der MA die Arbeitsleistung nicht schafft ist
    ebenfalls unsozial, man bedenke, es kann jeden von uns treffen. Vor allem, was ist den mit den Kollegen die die Arbeitsleitung auch nicht schaffen z.B. aus Altersgründen etc., sollen die dann auch gehen?

    Nur die Ärzte und der Betroffene kennen den tatsächlichen Zustand des Kranken und nur sie können entscheiden ob der MA generell arbeitsfähig ist. Sollte etwas passieren ist der BA bestimmt nicht haftbar zu machen, da er den MA zum Zeitpunkt "X" beurteilt hat und für arbeitfähig gehalten hat. Veränderungen und plötzliche Schübe lassen sich nie bei einer solchen Krankheit 100% vorraus sehen.

    Wenn berechtigte Zweifel vorhanden sind, das es Gefahren für die Gesundheit des MA und/oder seiner Kollegen gibt, muss allerdings gehandelt werden. Ein gemeinsames Gespräch mit Betriebsrat, Betriebsarzt, MA, SiFa und Vorgesetzten wäre dann ein guter Schritt. Die Bedenken und Ergebnisse sollten auf jedenfall dokumentiert werden.

    Ich selber "durfte" früher (noch an der Werkbank) mit meinen Kollegen für einen Älteren und für einen Kranken mitartbeiten. Das iwar nicht schön, aber es gehört dazu.
    Denn nie vergessen, wir werden selber nicht jünger.

    Gruß aus dem Pott.
    Ruhrpott-Harry