Beiträge von Fantomas

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    Erst einmal euch ALLEN einen "wunderschönen" Guten Tag!

    Ich freue mich jetzt schon auf eure Antworten bezüglich folgender Thematik :)

    Zum Sachverhalt:

    Mein Vater ist seit 8 Jahren selbstständig und betreut Firmen bezüglich Arbeitssicherheit und die Durch-, und Ausführung von Höhenrettungsschulungen - Bundesweit - mit einem jährlichen Durchlauf von ca. 450 Personen. Nun haben "wir" folgendes Problem bzw. sind auf etwas gestoßen was uns etwas verwirrt.
    Bei der Betreuung eines neues Betriebes in der Arbeitssicherheit haben wir festgestellt, das ein Hauptfeuerwehrmann nebenberuflich auf Selbstständigenbasis die jährliche Überprüfung von PSA durchführt und diese auch abnimmt.

    Bis hier- behaupte ich - ist der Sachverhalt "sauber". Gehen wir einen Schritt weiter.
    Sachkunde hat derjenige erworben wer einen anerkannten Lehrgang nach der BGG 906 absolviert hat bzw. diesen Schein dem Auftraggeber vorweisen kann. Diese Erkenntnis gaben wir den Auftragnehmer weiter - dieser wurde hellhörig und sprach den guten Mann mal an und bat nach "Jahren" um diesen Nachweis.

    EIN NACHWEIS KAM AUCH!

    ------ Der Nachweis über einen Gerätewartlehrgang der Landesfeuerwehrschule XYZ ------ aus dem Jahre 1999!

    +

    Schriftverkehr aus einer E-Mail:

    " Sehr geehrter Herr XYZ,

    mit gleicher Mail sende ich Ihnen die Prüfbescheinigung
    Gerätewart durch die Bundesland Landesfeuerwehr-
    schule Musterstadt, die die Sachkundigenschulung GUV-R &GUV-G (BGG906)
    mit folgenden Inhalten hat:

    -Allgemeine Hinweise, Grundlagen und Anwendung
    -Aufgaben eines Sachkundigen
    -Grundkenntnisse der rechtlichen Grundlagen
    -Vorschriften und Normen
    -Auffanggurte, Verbindungsmittel, Auffanggeräte
    -Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
    -Anforderungen, Benutzung, Aufbewahrung
    -Erkennen und Beurteilen von schadhaften Produkten
    -Dokumentation der Prüfung

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    WAS HALTET IHR VON DIESEN NACHWEIS UND WAS FÜR EINE AUSSAGEKRAFT HAT DIESER GERÄTEWARTLEHRGANG!?
    Wenn es sich herausstellt, das diese Person jahrelang Auffanggurte, Rettungssgeräte, Haltegurte, Seil-, und Bandfalldämpfer geprüft hat - ohne eine "richtige" Sachkunde erworben zu haben - was macht man mit diesen Mann!?

    Bevor ich es vergesse: Die Inhalte der Mail, finden sich selbstverständlich nicht in der Urkunde des Gerätewartlehrganges wieder! Wurde wohl eher aus der Vorschrift abgeschrieben und in der E-Mail eingefügt!

    Ich bitte euch alle hier um eine Hilfe und eine Klärung des Sachverhaltes. Die Landesfeuerwehrschule welche vor Ort, möchte mir keine Auskunft erteilen . schon komisch.....

    Vielen Dank schon Einmal!

    Euer Stefan

    Hallo an alle :)

    ich habe eine Wissenslücke, könnt ihr diese schließen?

    Wo steht, was ich im " feuergefährlichen Bereich" machen muss, z.B. 5m um Ex-Schutzzone 2 außer zu kennzeichnen und kein Zündquellen einbringen?

    Feuergefährdete Bereiche müssen als solche durch das Warnzeichen W 01 "Warnung vor feuergefährlichen Stoffen" gekennzeichnet sein. In diesen Bereichen sind das Rauchen sowie die Verwendung von offenem Licht und anderen Zündquellen verboten. Auf das Verbot ist durch das Verbotszeichen P
    02 "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" hinzuweisen. Die Zeichen müssen der Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8) entsprechen.

    Euch ein schickes und ruhiges Wochenende!
    :thumbup:

    Ich habe das so von einem Sachverständigen für Regale gelernt. Fehlende Trägersicherungen und eingesetzte Schrauben werden als "rot" gekennzeichnet, sind also schnellstens durch passende Trägersicherungen zu ersetzen. Die DIN verlangt ja vom Betreiber immer eine ausreichende Anzahl Trägersicherungen vorzuhalten. Die Sicherungen sollen vom Hersteller für die Stütze und den Träger zugelassen sein.
    Das hat sich aber jetzt anscheinend erledigt, laut BGI.

    Schön aber hier so viele Kenner von Regalprüfungen zu treffen!!!

    Liebe Grüße an alle,
    Steffi

    Ich habe das so von einem Sachverständigen für Regale gelernt. Fehlende Trägersicherungen und eingesetzte Schrauben werden als "rot" gekennzeichnet, sind also schnellstens durch passende Trägersicherungen zu ersetzen. Die DIN verlangt ja vom Betreiber immer eine ausreichende Anzahl Trägersicherungen vorzuhalten. Die Sicherungen sollen vom Hersteller für die Stütze und den Träger zugelassen sein.
    Das hat sich aber jetzt anscheinend erledigt, laut BGI.

    Schön aber hier so viele Kenner von Regalprüfungen zu treffen!!!

    Liebe Grüße an alle,
    Steffi

    Ich habe das so von einem Sachverständigen für Regale gelernt. Fehlende Trägersicherungen und eingesetzte Schrauben werden als "rot" gekennzeichnet, sind also schnellstens durch passende Trägersicherungen zu ersetzen. Die DIN verlangt ja vom Betreiber immer eine ausreichende Anzahl Trägersicherungen vorzuhalten. Die Sicherungen sollen vom Hersteller für die Stütze und den Träger zugelassen sein.
    Das hat sich aber jetzt anscheinend erledigt, laut BGI.

    Schön aber hier so viele Kenner von Regalprüfungen zu treffen!!!

    Liebe Grüße an alle,
    Steffi

    Da hast du auch wieder recht. Ich habe mich da halt eher an die DIN gehalten bezüglich der Farben ;)

    Finde wenn man das Prüfprotokol erstellt - auch aus Unternehmersicht - ist es "freundlicher" nicht so viel Rote Mängel aufgezeigt zu bekommen - davon ab, auch ohne die fehlenden Trägersicherungen werden dort die ein oder andere Rote Markierung auftauschen.

    Jetzt einmal eine ganz andere Frage. Was haltet Ihr denn eigentlich von den ganzen Prüfprotokollen welche so im Umlauf sind.
    Ich selber tendiere ja sowieso dazu - das alles schön selber zu erstellen. Meines Erachtens sind die Berichte welche man in diversen Foren etc. bekommmt, sehr fragwürdig und absolut unübersichtlich. Habe mal just for fun mir das von einigen betreuenden Betrieben erklären lassen - ob sie diese verstehen.- Wurde meistens mit nein beantwortet bzw. der Unternehmer wusste anhand der Berichte nicht, was er nun genau zu machen hat.

    Will niemanden Kritisieren, mich interessiert nur euer Standpunkt zu diesem Thema :wacko:

    Guten Morgen liebe Leute :)

    Das Problem mit dem Verschraubungen hatten ich auch schon des öfteren. Ich bin zu der Erkenntnis gekommen, das die Hersteller von neuen Regalen i.d.R meistens "jetzt" zu Verschraubungen zurückgreifen. Bei machen älteren Regalen (max. 5 Jahre - meine Erfahrungen) sieht man das auch des öfteren.

    Bsp: Hersteller XYZ hatte ein Schwerlastregal angeboten/bzw. war in einer Firma aufgestellt aus dem Jahre 2005 - Aushebesicherung für die Träger war vorhanden bzw. wurde dafür benutzt. - Ein Jahr später war ich in einer anderen Niederlassung der gleichen Firma und was sehe ich da... Gleicher Hersteller von Schwerlastregal nur diesesmal verschraubt.

    Mich hatte das nicht zufrieden gelassen also habe ich kurzerhand Kontakt mit der Firma aufgenommen. Ein kurzes Gespräch und ein Blick in die Montageanleitung brachten Licht ins Dunkeln.
    Das eine Regal hat eine Zulassung für die Aushebesicherung und das anderen eben für die Schrauben ( aber beides gleiches Baujahr) - Deswegen ist es auch immer ratsam und wichtig die Montageanleitung des Herstellers inkl. der Bestellnummer zur Hand zu haben. Das kann schon häftig varieren.

    - Wenn die Bolzen z.B. für die Stützen mit einem M10 befestigt werden heisst das noch lange nicht, das es bei einem anderen Regal erlaubt ist -

    Notfalls die Scherfestigkeit und die Abscherkraft ausrechnen und schauen ob ich über 5000N liege und unterhalb der 10000N - so habe ich das immer gemacht.

    Im Protokoll hat solch ein Mangel einen "blauen" Eintrag bekommen - Hier noch eine kurze Frage: Wieso wählst du hier rot?

    Falls Bedarf besteht....

    Das mit dem Sicherheitsbeauftragten hat schon seine Richtigkeit - dient aber eher dem Unternehmer - ob dies Sinn oder Unsinn ist, darüber kann man streiten ;) Letztendlich haben diese wöchentlichen Sichtkontrollen nur den Vorteil, das Schäden eher erkannt werden und die Prüfungen kleiner ausfallen..

    Wenn jemand aus der DIN das Formular benötigt, lade das mal hoch... habe das mal zusammengestellt aus dem Text der DIN usw..

    So euch nen Schicken Rutsch ins neue Jahr!

    Die Kennzeichnung des Produktes ist fehlerhaft.
    R36 führt zu Xi, R20 führt zu Xn. Der H310 ist falsch, denn er lautet "Lebensgefahr bei Hautkontakt". Da soll wohl der H319 hin. Weiterhin ist hier eine Kennzeichnung mit dem Ausrufezeichen GHS07 erforderlich.

    H319 - Hast du Recht :) Danke! Weia ich brauche eine Pause!
    R36 und R20 sind Bestandteile zweier gefährlichen Inhaltsstoffen deren bestand bei ca. 5% liegen. Die Kennzeichnung liegt hier nur auf entzündlich. Die Kennzeichnung würde so bei den Inhaltsstoffen an sich aussehen..!?

    Dennoch Danke, dann habe ich das schon einmal geklärt und umgeschrieben!

    :thumbup:

    Bin ich froh das ich das noch einmal mit ins Forum reingenommen habe :) Danke für eure schnelle antwort. das mit dem piktogramm ist mir echt nicht aufgefallen, ich glaube wenn man sich den spass 1o mal durchliest, übersieht man das alles schneller :) Gut das ihr da auch noch einmal draufschaut :)

    Tätigkeitsdauer, ok muss noch abgeändert werden :) Stand auf meiner TO-Do liste aber noch drauf :)
    Mit der Schichtlänge von acht std. hat es auf sich, das ich angebe welche Tagesmenge verbraucht wird. das fordert das EMKG jedenfalls.

    so ich bastel mal weiter, danke für euer feedback :) wenn ich den spass ganz fertig habe (23.Dezember) lade ich mal die ganze arbeit hoch..... und wer dann noch ganz viel langeweile haben sollte zu weihnachten "Lol* der kann sich die 20 seiten ja mal gemütlich anschauen ;)

    Daran gedacht habe ich selbstverständlich schon bezüglich der Entzündlichkeit/Putzlappen etc...
    Im Sicherheitsdatenblatt wird darauf ja auch ausdrücklich drauf hingewiesen. Nee ich habe dafür auch schon was im Hintergrund erstellt, was aber noch angepasst werden muss. Gefahr durch Hautkontakt habe ich soweit auch schon fertig, liegt nur nicht im anhang mit bei ;)

    Auf jeden Fall bin ich erst einmal am Staunen, das so 20 Seiten mal schnell geschrieben sind. Ich finde auch das die Analyse und die anschließende Bewertung echt den meisten Platz rauben/ Zeit fressen.

    Als Lösungsfindung werde ich auf jeden Fall eine Absaugung vorschlagen und den Spass direkt an der Quelle anzugehen. Und was den Gefahrstoff angeht. Da werde ich zwar bei dem Gefahrstoff bleiben nur wird dieses dann nicht aufgetragen sondern aufgespüht - Explosionsfähige Atmosphäre wird da sicherlich von großer Bedeutung werden.

    Substitution wurde im Vorfeld schon gemacht.

    Erstellen einer BA, PSA und Unterweisung + Technische Lüftung... und gut ist oder!?!?

    Bin froh wenn ich den M*** fertig habe *lol*


    Aber danke für die Gedankenstütze :)

    Guten Morgen erst einmal an alle!

    Habe mir die letzten beiden zwei wochen den kopf zerbrochen und bin nun "fast" mit meinem Praktikumsbericht fertig.
    Habe mich selbstverständlich an den Handlungszyklus gehalten, Formal ist alles selbstverständlich alles nach schema - BG/TÜV eingehalten worden ( für die Punktevergabe).. meine Frage ist, kann ich die Analyse/Beurteilung so lassen. Ich habe nämlich zu dem Standart das EMGK mit einfließen lassen. Finde ich persönlich besser als den standart.

    Ist nur ein Entwurf ;)

    Kurzes Feedback wäre nett. Nun drei Auszüge aus der Arbeit :)

    Rechtschreibfehler fürft Ihr behalten.

    Danke schon einmal im Vorraus und allen einen schicken Start in dem Tag!

    Gute Morgen.

    Ich habe mir die DIN auch noch einmal genau angeschaut und bin auch zu der Erkenntnis gekommen - da steht Expezit nichts. Aber die BGR 234 Hilft dir bei diesem Problem weiter.

    Schau mal unter Punkt 4.2.4 nach " Sicherung gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut " - Expezit in deinem Fall Punkt 4.2.4.2 soweit es sich hier um Palettenlagerung handelt - 0,5 Meter Dimensioniert in der Höhe.
    Entweder du setzt die Fachböden soweit nach unten das du auf deine 0,5m kommst (dabei ist aber zu beachten das die Regale nach der Ausführung einen gleichen Abstand zueinander haben oder du entlädst die obereste Ebene.

    Solltest du Querverstrebung und oder eine Verstrebung Montieren, kontaktiere bitte den Hersteller vorher und frage nach um welches Regal es sich handelt ( Auftragsnummer ist auch wichtig, anhand dieser ist gewährleistet, das das Zubehör auch speziell auf dein Regal zugelassen ist ).

    Der Rest ist ein Selbstläufer. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

    In deinem Fall mag das die Ausnahme sein, ich will dir da ja auch nicht widersprechen.
    Aber wenn die BG/Tüv o.Ä. gewisse Zulassungsvorraussetzungen verlangt, dann meine ich zu Behaupten das man diese dann auch einzuhalten halt -

    Getreu dem Motto: "Alle Bewerber für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sind gleich, doch manche sind gleicher!?" - Wo bleibt da der Sinn? Wenn man Aufgrund seiner Position in der Firma/Unternehmen gewisse Grundkenntnisse besitzt, sie eigenständig vertieft hat habe ich dafür Verständnis (dein Fall) - ansonsten, sorry.. nicht.

    Verbessern möchte ich hier niemanden. Ich denke einmal es gibts da verschiedene Wege um an die Zulassung zu kommen. Dein beschriebener Weg ist - denke ich einmal - der sinnvollste bzw. sollte so eigentlich von statten laufen ABER ich habe schon die ein oder andere FaSi kennengelernt, die diese Ausbildung auch "ohne" berufliche Qualifikation bekommen hat - was der Unsinn soll ist mir zwar ein Rätzel aber geben tut es das dann schon.


    Bei mir war das folgendermaßen. Ausbildung zum Fluggerätemechaniker - anschließend Weiterbildung zum Technischen Fachwirt und um endgültig gewißheit zu bekommen musste ich den Technischen Betriebswirt noch ran hängen.
    Und dann lernst du Leute kennen, die machen die Ausbildung ohne bzw. fast ohne berufliche Fachqualifikation.. da bekommt man dann schnell einen dicken Hals.

    Egal, mir hat das alles genützt - will ja nicht ständig meckern. Weiterbildung ist immer eine gute Sache :)

    Fachkraft für Gefährdungsbeurteilungen!? WOW, da musst du hin 8o

    Also diese sogenannte "Fachkraft" - was das nun schon wieder für einen Sinn-, bzw. Unsinn sein soll, was der TÜV dort veranstaltet, ist mir ein Rätzel.

    Ich selber habe soweit eigentlich ganz gute Erfahrungen beim TÜV gemacht - Hatte dort meine Fachlehrgänge für das Prüfen von Anschlagmitteln, Befähigte Person für das Prüfen von Spielplätzen und Freizeitanlagen - und absolviere dort gerade meine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit - aber den ersten und zweiten Lehrgang den darf man sich - entschuldige wenn ich das jetzt so sage - an die Backe schmieren.

    Wenn du deine Fachkraft für Arbeitssicherheit machen möchtest - und dich dafür auch brennend interessierst. kannst du einen Antrag auf Sondergenehmigung seitens der Berufsgenossenschaft machen, die lassen einen den Lehrgang meistens auch so machen ohne einen Meister in der Tasche haben zu müssen. Intern ist das dann vertretbar - FaSi - extern wird es dann schon schwieriger - Aktzeptanz bei den Firmen aufgrund fehlender Qualifikation und Berufserfahrungen.

    Der TÜV an sich ist nicht schlecht - versuche dennoch über die BG dort den ein oder anderen Lehrgang zu bekommen. Spart Geld und ist mindestens genauso gut :)