Beiträge von guard

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    Guten Morgen ,

    im Regelfall wird monatlich berechnet:

    - Bereitstellung der NSL
    - Überwachung und Auswertung der Telefonleitungen (Routineruf alle 24h und die Auswertung der Alarmlinien)
    - evtl Bereitstellung von Interventionskräften (bei privater Aufschaltung) oder Abrechnung nach Aufwand siehe nächster Punkt
    - im Einsatz durch Interventionskräfte pro Einsatz und Aufwand
    - evtl Miete der GMA wenn nicht Eigentum

    - jährliche Überprüfung oder halbjährliche Überprüfung der Meldewege

    Das alles hängt von den Auflagen (Versicherer, VdS etc.) ab bzw. wie der Vertrag gestaltet ist. Direkte Aufschaltung oder mit Alarmvorprüfung und oder Aufschaltung via private NSL usw.... Es gibt da mehrere Möglichkeiten.

    Willst Du nun was bewegen oder nicht?

    Wenn ja legst Du denn Umfang fest. Wenn nach einem Compliance Audit eben festgestellt wird, dass Massnahmen nicht ausreichen muss dementsprechend agiert werden. 80% aller Abweichungen sind OrgaVerschulden. Nicht festlegen von Aufgaben, Pflichten usw.

    Sowas haben wir nicht.

    würde ich mal überdenken:

    Zitat:
    Der Koordinator im BGVR-Verzeichnis
    Die Rolle des Fremdfirmenkoordinators ist in den einschlägigen Regeln und Vorschriften klar definiert. So legt die BGV A1 »Pflichten den Unternehmers« fest, dass bei Vergabe von Aufträgen an externes Personal »ein Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis (Fremdfirmenkoordinator)« zu bestellen ist.

    Zu beachten ist auch die BGI 865 »Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen«. Dort heißt es unter Punkt F9: »Sind gegenseitige Gefährdungen möglich, muss ein Koordinator bestimmt werden, welcher die Arbeiten aufeinander abstimmt. Der Koordinator ist in der Regel vom Auftraggeber eingesetzt und dem Fremdunternehmer mitgeteilt worden. In vielen Fällen wird die Koordination vom Auftragsverantwortlichen wahrgenommen«.

    Eine Fremdfirma muss neben den eigenen technischen Standards und Verkehrssicherungspflichten auch die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften beachten, die für den Auftraggeber gelten. Wesentliche Regelungen zum Thema Koordination enthalten außerdem das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Baustellenverordnung sowie die Gefahrstoffverordnung

    zitatende

    schmunzel.... ich denke jeder hier weiss wie es gemeint war. Also mal ganz locker durch die Hose atmen..... müssen es uns hier nicht auch noch schwieriger machen als es überhaupt ist. Und über Diskriminierung oder nicht schlage ich vor einen neuen Thread zu eröffnen wo Ihr Euch gerne austauschen könnt. Nehmt nicht immer alles so toternst! Sonst seid ihr ja akut Infarkt-gefährdet .

    Fühle mich übrigens auch diskriminiert, da ich von keiner Walddorfschule komme und trotzdem meinen Weg gemacht habe.... um da mal einen Schlusspunkt zu setzen. Jede Statistik kann man so oder so sehen.

    was übrigens nur in das Schild reininterpretiert wird. Ich lese da nirgends Walddorf-Schule!!!!

    Hängt vom Ausschnitt und der Betrachtensweise ab. Muss ich wohl den Fachleuten hier nicht erklären wenn doch: Schiesse ich als Waidmann einmal hinter die Sau und einmal vor die Sau ist sie statistisch gesehen tot, aber ich habe trotzdem nichts auf dem Teller! ;) In diesem Sinne schönes Wochenende und Tanzen...

    Moin,

    Rechtsberatung???

    Privatrechtlich? Strafrechtlich?
    Schau mal unter den Begriffen "Verantwortung im Arbeitsschutz" nach insbesondere was Führungskräfte angeht. Schönes Beispiel "Thyssen-Krupp Urteil" nach der Leitende Manager eingewandert sind, da sie es unterlassen haben gewisse Schutzmassnahmen zu ergreifen. Könnte mir gut vorstellen dass dies auch für AU gelten könnte. Denkbar ist hier alles mögliche von den Sanktionen des Amtes für Arbeitsschutzes, Bussgelder, gem. OWiG, Inregressnahme der BG bis hin zur Anklage wegen schwerer Körperverletzung... wie gesagt breites Spektrum und von vielen Seiten zu beleuchten. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich, da es auch von der Orga deines Betriebes abhängt... Wer ist für was verantwortlich? Z.B. wer führt die Unterweisungen durch, wer ist für Ausbildung verantwortlich usw.

    Moin,

    wurde ja bereits genannt.

    Zitat: Die einzige Norm die ich kenne, die auch wirklich explizit nach einem HB verlangt ist die 9001. 4.2.2

    OHSAS ist keine Norm! sondern BS (British Standard)

    Habe auch für die 9001 schon ein Handbuch gesehen welches aus 4 Seiten bestand. Oder gar nur einem Flowchart in welchem sämtliche Prozesse definiert waren.

    Aus diesem Grund werden bei einem VU auch die Zeiten gestoppt von Einsatzanfang bis "Person befreit" und alles weitere (Ölbindemittel, Fahrzeug zur Seite etc.) wird nachfolgend als Technische Hilfeleistung in Rechnung gestellt. Das selbige gilt auch für Schulungen etc.. es sei denn es ist im Rahmen der Brandschutzerziehung, Übungen an der Schule usw.
    Übungen kann man gerne "zur Erlangung der Ortskenntnisse" mit dem jeweiligen Wehrführern absprechen und damit auch zB kleine Lagedarstellungen im Betrieb üben. Diese wird im allgemeinen gerne genutzt ist erstens kostenlos und bringt beiden Seiten was ;)
    Oder Löschwasserzisternen jährlich abpunpen lassen in Verbindung mit einer Löschübung der hiesigen Wehr.... usw. usf.

    Kurze Präsentation mit Thema: Verantwortlichkeiten und Haftung im Arbeitsschutz als Führungskraft. Bewirkt manchmal Wunder und/oder mal unter Thyssen-Krupp Urteil googlen....

    http://www.google.com/search?q=thyss…Box&ie=&oe=

    exemplarisch als Zitat: und um formal sicher zu sein: Quellenangabe: https://sifaboard.de/www.faz.net :whistling:


    http://www.faz.net/aktuell/wirtsc…ager-13088.html

    Hat beim einen oder anderen Scheffe schon was bewirkt. Zusammen mit Aufrechnung was der Ausfall eines Mitarbeiters denn kostet....

    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, halten sich "nur" die Hochzeitsgesellschaften und der Standesbeamte im Gebäude auf. Es müsste also sichergestellt sein, dass zu Dienstbeginn am nächsten Werktag die Kästen wuieder entfernt sind (z.B. durch den Schliessdienst). Ansonsten alternativ wären dann meiner Meinung nach nur feste abschliessbare Systeme oder ein "Meister des Willkommens" (Wachmann) möglich.

    Moin,

    das Meiste wurde ja bereits genannt.

    Erfassen der Aussagen aller Beteiligten und Augenzeugen,

    Auswerten (ich habe dazu immer ein Ishikawa genommen) oder auch Ursachenermittlung danach Meldung an die betreffenden Stellen


    Ableiten der Schutzziele

    Ableiten Massnahmen

    Auswahl

    Implementierung

    Unmsetzungskontrolle

    Wirksamkeitskontrolle

    ?(
    Das ist doch eigentlich unser Handwerkszeug??? *grübel* Benötigst Du noch externe Beratung, ich kenne da jemanden. :whistling:

    Moin, Arbeitsschutz greift auch in der BGV A1 findest Du Zutritt- und Aufenthaltsverbote (§37 wenn ich mich mein Gedächtnis nicht trügt) für unbefugte Personen. Des Weiteren greift hier auch die Verkehrssicherungspflicht usw. Wie wäre es den mit rollbaren Schaukästen welche den weiteren Zugang dann versperren und gleichzeitig Info bieten?