Hat jemand Erfahrungen mit Gebäuden, in denen sich viele internationale Besucher/ Nutzer aufhalten. Ist es sinnvoll und angebracht, die Beschilderung auf englisch anzubringen (z.B. emergency exit)? Ich dachte Beschilderung nach DIN/ EN ist allgemein verständlich, habe aber Meldungen bekommen, dass es viele "Irrläufer" gäbe. Gibt es eine Regelung, auf die man diesbezüglich zurückgreifen könnte?
Beiträge von gilamonster2000
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Sind in den Feuerwehrplänen Bereiche experimenteller Tierhaltung zu berücksichtigen auch wenn die Räume ansonsten keine Gefahreneinstufung für die Feuerwehr (z.B. Bio II etc.) besitzen? Ich denke, in gewisser Weise ist es für die Einsatzkräfte der Feuerwehr durchaus relevant.
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Mir stellt sich gerade ein ähnliches Problem. Allerdings flieht man dabei nicht nur von einen Bauabschnitt in den nächsten in jeweils gegenseitiger Richtung (mit dem Problem der Türaufschlagrichtung), sondern es kommt hinzu, dass man in einem Fall von einem Flur nicht wieder in einen Flur, sondern in eine Forschungshalle läuft. Ist es zulässig,von einem Flur über eine Halle zum nächsten Flur und dann erst zum Treppenhaus zu fliehen?
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Unsere Brandschutzordung Teil B sieht vor:
"Bei Ertönen des Hausalarms Gebäude verlassen und den festgelegten Sammelplatz aufsuchen."
Nun gibt es im Innenstadtbereich in meinem Zuständigkeitsbereich aber einige Gebäude, die in Blockrandbebauung direkt an die öffentliche Verkehrsfläche anschließen. Einen Sammelplatz festzulegen, zumal wenn die Innenhöfe keinen Anschluß an den öffentlichen Grund haben, ist da oft nicht möglich.
Wie geht Ihr mit solchen Situationen um?Ausserdem stellt sich mir die Frage, wie weit ein Sammelplatz entfernt sein sollte. Wenn aus der Zone, in der Bauteile herabfallen können, bin, gibt es ja immer noch die Gefahr der hohen Wärmeentwicklung.
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Genau an dieser Variante bin ich interessiert! Ein Monitor aufgestellt in einem Bereich ohne BMA, nur ein einzelner Rauchmelder zur Überwachung, der im Brandfall stromlos schaltet.
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"Aus unserer Sicht bestehen gegen einen einzelnen Flachbildschirm in
einer Größe, die in Wohnungen üblicherweise aufgestellt werden, keine
Einwände.
Sofern die Flachbildschirme (auch größerer Dimension) in Gehäusen,
Stelen oder ähnlichem in Treppenräumen aufgestellt werden, können sie
akzeptiert werden, wenn der Flachbildschirm einschließlich aller
eingebauten technischen Einrichtungen z. B. Lüfter und Beleuchtung im
Brandfall über Rauchmelder stromlos geschaltet werden."
Hat jemand Erfahrung mit der Stromlosschaltung durch Rauchmelder? Wie groß ist der technische Aufwand, der zu leisten wäre?
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Kann ich mir aussuchen, ob ich die Anzahl der Feuerlöscher nach der DIN 14406 vornehme (also LE ergibt unter Berücksichtigung der Brandklasse direkt zu verwendende Löschergröße) oder muß ich die EN 3 verwenden, bei der ich immer die Leistungsfähigkeit des einzelnen Löschers, je nach Hersteller verschieden, zu berücksichtigen ist?
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Hallo Jens,
es geht mir nicht um Perfektion. Es geht mir darum einmal grundsätzlich festzulegen, wann man nachleuchtende Sicherheitskennzeichung verwendet und wann man besser auf die hinterleuchtenden Schilder ausweicht. Mir geht es nicht um die bloße Erfüllung einer DIN-Norm, sondern darum, dass im Brandfall die optimale Sicherheit besteht. -
Die DIN 67510 sagt leider nur über die Mindestanforderungen von langnachleuchtenden Materialien etwas aus, die alle Hersteller erfüllen.
Für die optimale Sicherheit interessieren mich im Speziellen die Nachleuchtdauer/ -dichte (bei verschiedenen Beleuchtungsstärken, v.a. auch bei niedrigen gemessen), die Mindestbeleuchtungsstärke, die Aufladdauer und die Haltbarkeit.
Die Hersteller sind sehr zurückhaltend mit der Herausgabe von Messprotokollen oder Datenblättern Ihrer Materialien.
Wer hat Erfahrungen mit bestimmten Materialien und möchte Sie mir teilen? -
In meiner Funktion als Brandschutzbeauftragter erlaube ich grundsätzlich keine Aufstellung von Infoscreens in Bereichen, die eine offene Verbindung zu einem Treppenhaus haben.
Man sieht jedoch in Gebäuden, dass dies auch anders gehandhabt wird
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Da dieses Flachbildschirme immer mehr Verbreitung finden, interessiert mich die Meinung von Leuten, die auch mit der Genehmigung solcher Geräte befasst sind bzw. ein Expertenwissen diesbezüglich haben. -
In einem Gasmischlabor mit Hochtemperaturöfen (bis ca. 1400°C) befinden sich derzeit Wasserlöscher. Ich bin mir nicht sicher, ob dies das passende Löschmittel ist. Das Wasser würde wohl extrem schnell - mit Nebenwirkungen? - verdampfen. Bei Kohlendioxidlöschern besteht die Gefahr der thermischen Zersetzung zu Kohlenmonoxid? Ein Hersteller hat mir einen Fettbrandlöscher empfohlen, ein anderer einen Gel-Speziallöscher.
Wer hat Erfahrungen mit derartigen Bereichen oder eine Empfehlung? -
Sind Bilderrahmen aus Acrylglas in Foyers, Fluren von öffentlichen Gebäuden etc. tolerierbar?
Immerhin ist z.B. Plexiglas nur Brandschutzklasse B2. Ich denke, auch die starke Rauchentwicklungund toxische Rauchgase könnten problematisch sein.
Wie seht Ihr das?