Natürlich meinte ich es ohne "kein".
Danke
Habe den Eintrag geändert!
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenNatürlich meinte ich es ohne "kein".
Danke
Habe den Eintrag geändert!
Okay,
aufgrund von eueren Antworten habe ich mir folgendes System erstellt:
Die Betriebsleitung kauft Produkt und besorgt sich die Sicherheitsdatenblätter. Das macht sie Online bzw. per Email. Dann sichtet sie das SDB und wenn es kein Gefahrstoff ist speichert sie das PDF Dokument auf dem Pc. Das es nicht ausgedruckt wird, schont auch die Natur. Wenn sie feststellt, das es ein Gefahrstoff ist schickst sie mir es und ich schreibe eine Betriebsanweisung. Das ausgedruckte SDB wird anschließend im Gefahrstoffkataster abgelegt.
Danke für euer dazutun.
Grüße
Jan
Hallo,
@MichaelD nicht das ich wüsste. Kannst mich aber gerne den Beitrag zeigen! Woran ich mich erinnere ist eine Frage im Themenfeld, war aber eine Frage in eine andere Richtung!
@nj1964 Also ich gehe mit das man das Sicherheitsdatenblatt braucht um zu wissen ob eine Gefahr von dem Stoff ausgeht. Wenn ich aber feststelle das es kein Gefahrstoff, brauche ich es nicht mehr! Oder siehst du es anders?
@Frank_Fasibe Also wenn ich festgestellt habe, dass das Mittel kein Gefahrstoff ist und daher auch zum Beispiel nicht brennbar! Warum brauche ich denn dann noch? Zum Beispiel von unsere Handcreme!
@AxelS das beantwortet leider nicht meine Frage! Es sagt nur das es regeln gibt, die Regeln wann Stoffe ein SDB brauchen.
Grüße
Jan
Hallo,
gibt es eine gesetzliche Regelung wie man mit Sicherheitsdatenblätter von "nicht Gefahrstoffen" zu verfahren hat?
Wenn ja! Wie lautet diese?
Danke
Jan
Herr Schmeisser,
ich finde sie verlassen erneut ihren Raum und greifen zu tief in meinem Raum ein, was ich als äußert unangenehm empfinde.
Einmal kurz und deutlich, denn sie haben es eben nicht verstanden. Ich werde die Diskussion nicht eingehen und mit "Ihnen" über meine Kompetenz reden, so würde ich dazu kommen mich "rechtzufertigen" und das muss ich nicht vor Ihnen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag
Jan
Hallo Herr Schmeisser,
ihre Fachkompetenz scheint ja sehr ausgeprägt zu sein, da sie beim Thema Brandschutz fast ausschließlich antworten. Ihre Sozialkompetenz scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein, und auch das ist beim Brandschutz ein wichtiges Thema. Mir keinerlei Kompetenz nachzusprechen, weil sie drei oder fünf Fragen von mir gelesen haben empfinde ich als sehr unangenehm. Ich bitte sie mich nicht weiter zu beleidigen. DAnke
Noch der Hinweis, Ihnen ist es ja frei mir zu antworten oder nicht.
Danke für den fachlichen Teil der Antwort.
Jan
Hallo,
wir haben einen Rauch- und Wärmeabzug. Muss der Beschildert sein? Und wenn ja wie?
DAnke und Grüße
Jan
DAnke s.schmid,
Aber, das ist meine Checkliste die ich reingestellt habe.
Schau mal in den Bereich "Download"
Seltsam aber wahr... ich finde es nicht....
Wo finde ich das?
DAnke und Grüße
Wie oft kontrolliert denn einer im Betrieb ob die Feuerlöscher noch da hängen und nicht benutzt wurden sind?
Denn es heisst ja auch:
"Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten..."
Also nicht die Prüfung die machen wir alle zwei Jahre..
Hallo,
ich frage mich gerade warum soll man bei vielen Gefahrstoffen die man verschluckt hat, "kein Erbrechen" herbeiführen?
und 2tens anderes Thema ähnlicher Kontext, unter Abschnitt 5 stehen auf einem Sicherheitsdatenblatt ja immer die Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
Hier stand jetzt schon häufiger der unter 5.3 Besondere Schutzausrüstung: "Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät" tragen.
Ich nehme das nicht mit auf die BA. Aber ich frage mich sollen die Mitarbeiter bei einem enstehenden Brand, an dem Gefahrstoffe beteiligt sind, grundsätzlich den Feuerlöscher zur Brandbekämpfung in die Hand nehmen oder besser nicht? Denn anscheinend gibt es ja ein erhöhtes Risiko bei der Bekämpfung von Bränden an dem Gefahrstoffe beteiligt sind, für die Mitarbeiter.
Danke
Jan
Also Lieferant sagt,
Die Eintragungen wurden gemacht auf Grundlage von BekGS 220 , was aber heute nicht mehr nötig ist. Daher sind die Hinweise unter Kapitel 15 nicht mehr erforderlich.
Grüße
Jan
Moin Thorsten, ich habe ihnen jetzt mal ne Mail geschrieben.
Werde mitteilen was sie geantwortet haben.
Grüße
Jan
Gerade meine allgemeine Betriebsanweisung fertig gemacht. Jetzt bin ich mir nicht sicher bei der Farbe.
Orange nehme ich immer für Gefahrstoffe. Aber das ist ja jetzt für ein Betriebsmittel und ist kein Gefahrstoff.
Tricky oder...
Ich denke mal ich mache sie trotzdem orange. Was denkt ihr?
Danke
Jan
Hallo zusammen,
aufgrundlage der DGUV2, ermittle ich gerade die Einsatzzeiten mit dem Unternehmer.
Die Grundbetreuung ist ja aufgrund von vorgegebenen Parameter festgelegt.
Bei betriebsspezischen Teil habe ich einfach die Checkliste, aus der DGUV 2 mit dem Unternehmer besprochen und festgelegt was nötig ist.
Kann ich bei den Zeiten jetzt selbst bestimmen was ich für nötig halte?
Oder wie macht ihr das?
Grüße und Danke
Jan
Hallo zusammen,
ich fand die Rechner die es gab nicht so hilfreich, daher habe ich mir eine Excel Tabelle erstellt, mit der ich die Einsatzzeit berechne.
Vielleicht hilft es dem ein oder anderen auch.
Grüße
Jan
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Checkliste für Begehungen erstellt!
Vielleicht hat noch einer Verwendung dafür.
Grüße
Jan
Also hier das Sicherheitsdatenblatt
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
So habe jetzt auch hier hochgeladen. Mir war nicht klar das es geht
Der Gedanke ging mir auch schon durch den Kopf!
Ich denke auch das ist die Lösung.
Grüße und Danke