Beiträge von Mick1204

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    Es ist viel wichtiger das Du bei den Selbstlernphasen Deinen inneren Schweinehund überwindest und dann "Gas" gibst und da am Ball bleibst.

    GuMo Uwe,

    das ist ein gaaanz wichtiger Hinweis. Bloß nicht einreißen lassen und erst eine Woche vor der nächsten Präsenzphase anfangen. Viel zu spät. Solltest du nämlich Fragen zu deiner CD haben, dann bleibt dir keine Zeit mehr nachzufragen. Also rechtzeitig anfangen. Ich habe die Ausbildung in 2000 in Dresen beim HVBG gemacht. Die größten Probleme hatten wir mit der Hotline. Ich denke aber, dass sich das jetzt gelegt hat.

    Das mit dem Abnehmen wäre eine gute Vorbereitung, weil eigentlich wird der Versuch gestartet Dich zu mästen.. Frühstück, 2 tes kleines Frühstück, Mittag, Kaffeepause, Abendessen... Summa summarum also 5 Mahlzeiten.. dann noch ein paar Bierchen abends.. da kommen schon einige Kalorien zusammen


    Hier habe ich mir immer damit geholfen, zu jeder freien Möglichkeit/Zeit laufen zu gehen. In Bad Münstereifel gibt es herrliche Laufstrecken. Ich hoffe, du magst es hügelig. Dann dürftest du dort viel Spaß haben.

    Viel Erfolg. :thumbup:

    Ich würde noch Beleuchtung und Blendung dazunehmen. Prima Klima ist auch immer ein wichtiges Thema (s. die letzten Wochen). Pflanzen im Büro. Habt ihr alte Akten, aus feuchten und dunklen Kellern? Immer wieder gern genommen.

    Hallo,

    toll und richtig diskutiert. Interessant wird die Geschichte, gerade bei G25, wenn ein MA auf einem Auge so stark gehändicapt ist, dass ihm das räumliche Sehen abhanden gekommen ist und er "eigentlich" nicht mehr in der Lage ist, diese Aufgabe im Sinne des ArbSchG auszuführen. Aus Angst seinen Arbeitsplatz zu verlieren, verweigert der MA seine Zustimmung zur Weitergabe der Ergebnisse. Und dann? Das ist kaum zu lösen, vor Allem dann nicht, wenn keine geeignete Ersatztätigkeiten für den Betroffenen angeboten werden können. Inwieweit gilt hier die Mitverantwortung für Mitarbeiter aus der BGV A! und dem SGB VII?

    Heiß heute: Ich brauch Bier. Gebt mir mehr Bier. :138:

    Hallo Vero,

    ich sehe das ganz genauso wie MichaelD. Die ArbStättVO mit ihren ASR sind eine Kann-Bestimmung. Kein Muss. Das heißt aber nicht, dass der AG jetzt machtlos zusehen muss, wie seine Mitarbeiter daran vorbei handeln. Ich denke eine "Allgemeine Dienstanweisung" des Dienstherrn (du bist im Öffentlichen Dienst?) kann dem Ganzen ein "MUSS" verpassen. Was sagt denn der/die direkte Führungskraft? Von der müsste ja eigentlich die Anweisung kommen. Nicht von Dir und dem Betriebsarzt. Eine Abtrittserklärung für die Verantwortung gibt es leider nicht.
    Ich war in einem US-Unternehmen. Die machen das über die Diziplinarische Ebene. Nicht Sicherheitsgerechtes Verhalten bedeutet eine Abmahnung. So weit sollten wir hier nicht gehen. Hier kannst Du nur Überzeugungsarbeit leisten. Stetig Tropfen höhlt den Stein.

    Hallo,

    ich denke, dass ganze Thema ist dünnes Eis. Hier muss man sehr vorsichtig und gut vorbereitet herangehen. Da hat man auch schnell eine Verleumdungsklage am Hals. Zuerst einmal muss ein eindeutiger Hinweis oder Beweis vorliegen. Bei einem Verdacht bietet sich eine freiwillige Blutentnahme mit Alkoholtest an. Natürlich beim Betriebsarzt, sofern der Betroffene einwilligt. Willigt dieser nicht ein und es ist klar, dass derjenige eine "Fackel" hat, dann kann man ihn nur mit einem Taxi inkl. Begleitperson nach Hause schikcen. Aber bitte immer eine zweite Person für Notfälle mitfahren lassen. Als weitere Ansprechpartner zum Betriebsarzt würde ich den oder die Suchtbeuaftragte hinzuziehen. Es ist klar, dass hier gehandelt werden muss, aber bitte immer mit dem nötigen Augenmaß. Man hat auch schnell mal etwas kaputt gemacht. Könnte ja auch noch Restalkohol vom Vortag sein. Das ist zwar auch nicht erlaubt, ist aber noch kein Alkoholismus. Empfehlenswert ist eine Betriebsvereinbarung, in der klar geregelt ist, welche Promillegrenzen im Betrieb zulässig sind. Weiterhin ist die Vorgehensweise bei einem Verdacht bzw. bei offensichtlichen Alkoholmissbrauch geregelt.

    Die BG hat da ein paar gute Ansätze. Wenn nicht, schreib mir eine PN. Ich sollte irgendwo noch eine Betriebsvereinbarung als Beilspiel haben.

    Nach der Korrektur: Ich geh mir mal schnell noch eine Tüte Deutsch kaufen. Schlimm.

    Hallo Menschenschützer,
    auch für die Entsorgung der Tiere gibt es Profis. Lasst die doch den Job machen und gebt ein Zeitfenster vor. Z.B. Freitag 13 Uhr bis Mo 07 Uhr.
    Die wissen dann schon was zu tun ist. Und geimpft sollten deren Leute eh sein.

    Hallo Reinhard,

    schön von Dir zu lesen.
    So wurde bei uns immer gearbeitet. Mal so eben den Günstigsten Freitags Nachmittags und Samstags Vormittags reinkommen lassen. Der wird schon wissen was zu tun ist? Ob danach richtig gereinigt oder desinfiziert wurde, konnte nie kontrolliert werden. Auch ob der Arbeitsschutz für das Fremdpersonal eingehalten wurde, spielte keine Rolle. Ne ne, so machen wir das nicht. Das kommt nicht in die Tüte. Ich bin seitd drei Jahren hier im Haus und versuche das gerade abzustellen.

    Gruß Mick

    Hallo Safety-Officer,

    Nicht wirklich, oder? Die dargestellte Arbeitsweise entspricht in keinster Weise den gängigen Arbeitsverfahren in der qualifizierten Schädlingsbekämpfung.

    Doch leider! Es hat sich noch nicht bei ALLEN Mitarbeitern rumgesprochen, dass ich auf diesem Gebiet erster Ansprechpartner sein sollte/bin. Dann hätte ich im Vorfeld recherchieren können und hätte Deine Vorgehensmaßnahmen an den Mann bringen können. Ich denke aber, dass hier wieder auf dem "kleinen Dienstweg" Geld gespart werden sollte. Mal so eben Samstags Vormittags mit den eigenen Hausttechnikern schnell "sauber machen"! Ich muss noch viel Überzeugungsarbeit leisten.

    Du hast nämlich noch ein weiteres Problem, außer den "Leichen" auf dieser Zwischendecke: Wenn die Ratten dort sind, sind sie überall(!) im Gebäude.
    Besser wäre es gewesen, im Außenbereich des Gebäudes geeignete Köder auszulegen und parallel dazu die Zugangswege der Ratten zum Gebäude und der/den Zwischendecken zu erkunden und diese Zugänge mit geeigneten Möglichkeiten (z.B. Drahtgitter, nagerdichte Silikatpaste etc.) zu verschließen. Je nach örtlichen Gegebenheiten hätte auch eine Erkundung nach Rattenbauten im Außenbereich erfolgen müssen, ggf. sogar eine Inspektion des Kanalsystems nach Schäden und Brüchen, über die die Ratten ins Gebäude gelangen können.

    Davon gehen wir auch aus. Das ganze Gebäude ist ja auch innen und aussen Verkleidet und isoliert. Ich habe auch gerade erfahren, dass die Innenverkleidungen und Deckenplatten keine Odenwaldplatten sind, sonder noch die Orginalverkleidungen aus den 60zigern. Die das verbochen haben, sind schon alle dahingerafft, keiner weiß was für ein Material das ist. Faserplatten, soviel ist klar; die auch noch fest installiert und nicht in einem Rahmen eingehängt sondern komplett unter die Decke gehängt oder an der Wand befästigt wurden. Wir gehen davon aus, dass hinter den Verkleidungen ein ähnliches Desaster zu erwarten ist, wie in den Decken. Ich denke, ich werde eine Materialprobe zum Analysieren (Asbest) wegschicken müssen.

    Zitat von »Mick1204« Sein rein aus dem Bauch heraus: ich bin der Meinung, dass die Mitarbeiter, die in den betroffenen Büros arbeiten, in anderen nicht kontaminierten Büros unterzubringen sind. Gibt es ausser der Geruchsbelästigung noch andere Gründe, die dafür sprechen und somit als Begründung diesen Vorgang beschleunigen zu müssen? Schließlich haben sich die Deckenelemente mit Urin und anderen Körperflüssigkeiten vollgesaugt. Nicht nur rein aus dem Bauch heraus, sondern dringende Notwendigkeit.
    Ratten sind als Überträger und Verbreiter von Erregern der Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Weilsche Krankheit, Gelbfieber (teils auch Tollwut, Milzbrand oder MKS) bekannt, die Übertragung erfolgt in der Regel durch Kontakt mit Rattenurin oder Rattenkot, auch aerob, d. h. durch die Luft bei Staubentwicklung bzw. durch Verzehr verunreinigter Lebensmittel.
    Probleme können auch Parasiten machen (z.B. Rattenflöhe).
    Es wäre aus meiner Sicht auch sinnvoll, die Zwischendecken in anderen Büros auf entsprechende Rattenspuren (Rattenkot, Rattenurin (UV-Licht), Nagespuren, Laufspuren) zu kontrollieren und bei Bedarf entsprechende Reinigungsmaßnahmen einzuleiten.

    Das ist super. Das hat mir noch als Begründung gefehlt. Somit kann ich den Sack endgültig zu machen. So ich fang jetzt mal an, alle Informationen zu verarbeiten und schreibe meine Mail an die Geschäftsleitung. Das gibt wieder ein Erdbeben. Manchmal macht unser Job auch wieder Spaß.


    Gruß Mick :62:

    4) Was sagt der Kammerjäger? Für gewöhnlich wird vom guten Kammerjäger bei einer Bekämpfung mit Ködern auch das bei euch aufgetretene Problem im Vorfeld erörtert, bzw. die Beseitigung der Kadaver und Desinfektion der betroffenen Bereiche angeboten.

    Hallo bauco,

    also bei der Besprechung mit dem Kammerjäger war ich nicht dabei. Soweit ich erfahren konnte, hat der KJ zum Desinfizieren in die ca. 300m²(!) große Zwischendecke reingesprüht. Wie erfolgreich das Ganze gewesen sein kann, muss ich hier glaube ich nicht weiter diskutieren. Er wird mit Sicherheit etwas dazu gesagt haben. Nur was entzieht sich meiner Kenntnis. Die Köder, die ausgelegt wurden, haben ja das Desaster ausgelöst. Die verrreckten Tiere liegen jetzt in der Zwischendecke und stinken vor sich hin.

    Sein rein aus dem Bauch heraus: ich bin der Meinung, dass die Mitarbeiter, die in den betroffenen Büros arbeiten, in anderen nicht kontaminierten Büros unterzubringen sind. Gibt es ausser der Geruchsbelästigung noch andere Gründe, die dafür sprechen und somit als Begründung diesen Vorgang beschleunigen zu müssen? Schließlich haben sich die Deckenelemente mit Urin und anderen Körperflüssigkeiten vollgesaugt. (Einfach ekelhaft)!.

    Ich hatte zwar dieses Thema schon als erledigt gekennzeichnet, muss jetzt doch nochmal nachhaken. Tut mir Leid.

    Gruß Mick

    Hallo und guten Morgen, :015:

    erst einmal vielen vielen Dank. Ich habe genau die Antworten erhalten, die ich mir insgeheim auch gewünscht bzw. die ich auch erwartet habe. Jetzt kann ich meinen AG auch "beraten". Dann will ich gleich einmal mein Schreiben aufsetzen. Das wird ein Spass.

    Euch Allen noch eine schöne Woche und ein tolles Wochenende. Beim Bund haben wir immer gesagt: "heute ist Packtag"

    Gruß Mick

    Hallo,

    jeden Tag etwas Neues. In unserem Beruf vergeht doch kein Tag, an dem wir nicht etwas Neues erfahren, erleben und dann bearbeiten dürfen. Wir haben in einigen Gebäuden Büros, die im Kellergeschoss mit großen Fenstern zum Rausgucken eingerichtet. Also, die sind schon immer da, länger als ich (ich bin drei Jahre dabei). Seit ein paar Wochen beklagen sich einige Mitarbeiter über übelste Gerüche in einigen der Büros eines Gebäudes. Ich kenne diesen Geruch und es war für mich klar, dass sind verendete Ratten oder Mäuse, also richtiger Verwesungsgestank. Ein ohne mein Wissen beauftragter Kammerjäger hat sich die Zwischenräume in den Decken (die Decken sind mit sog. Odenwaldplatten abgesenkt) angesehen. Er konnte Rattenkot so wohl als auch tote Rattenkadaver sehen. Das wollen wir natürlich sanieren lassen. Ich brauch jetzt natürlich Futter um das Baureferat zum handeln zu zwingen und eine dafür zugelassene Firma mit der Sanierung zu beauftragen. Unsere eigenen Handwerker haben dafür (sofern überhaupt notwendig, keine Ausbildung).
    1. Fallen diese Sanierungsarbeiten unter die BioStoffVO? Wenn ja dürfte es sich ja um keine gezielte Tätigkeit handeln. Welcher Impfschutz wird hier gebraucht? Welche PSA, dürfte klar sein! Sind die Räume bzw. die Etage bei der Sanierung komplett einzuhausen?
    2. Gilt bei der Herunternahme der Odenwalddecke, welche aufgeschnitten werden muss, die TRGS 521? (Faserstoffplatten).
    3 Wer hat Erfahrungen mit der Sanierung von Decken oder Wandverkleidungen nach der Verunreinigung mit ´Kot und Kadavern?
    4 Habe ich hierbei etwas übersehen?

    Mein Arbeitgeber glaubt immer, ich schieße über das Ziel hinaus. Das denke ich hier in diesem Fall aber nicht?

    Vorab vielen Dank für Eure reichlichen Ideen.

    Mick

    *Hüstel* Die Grundgefährdungen sind alle gleich, egal ob es um Suchtkranke, ADHS oder Keuchhusten geht. Natürlich ergeben sich aus dem Krankheitsbild evtl. weitere spezifische Gefährdungen. Aber meinen allergrößten Respekt, dass Du in der kurzen Zeit bereits alle Seiten gelesen hast , wenn auch vielleicht nicht ganz erschöpfend. Bezüglich Zecken, Krankheiten usw. vielleicht einfach noch eimal meine Antwort lesen. Eine G42 kann z.B. angezeigt sein.

    Hallo Guudsje,

    da habe ich mich doch wohl in der "Wortwahl vergriffen". Das tut mir leid und kam völlig anders rüber als von mir gemeint. Für die Aufzählungen der Gefährdungen war ich sehr dankbar. Ich hätte meine Frage auch ein wenig präziser stellen müssen. Ich hatte nach Lektüren oder Broschüren fragen müssen. War mein Fehler.

    Weitere eine gute Zeit und nochmal vielen Dank

    Mick

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    in einer der für uns tätigen REHA-Kliniken (Sucht :138: ) bin ich von einer Therapeutin hinsichtlich der Einführung von Tieren (z. B. Hunde, Katzen und Hasen) zur Unterstützung in der Therapie angesprochen worden. Was muss ich beachten? Welche Vorschriften gelten hier? Welche weiterführenden Maßnahmen wie z. B. Vorsorgeuntersuchungen sind zu beachten? Wer hat da schon Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen?

    Vorab vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Gruß

    Mick