Beiträge von Mick1204

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    Zur Dokumentation der Verantwortlichkeit für die Umsetzung von Maßnahmen wurde jetzt ja einiges gesagt. :thumbup:
    Ursprüngliche Idee dieses Threads war es Ideen für den Aufbau der Gefährdungsbeurteilungen zu bekommen, so wie im Post vor mir von Martin!
    Neben der Gestaltung bin ich mir auch noch unsicher, ob ich Word oder Excel nutze. Eine Lösung über eine andere Software ist nicht gewünscht.

    wir / ich präferiere Excel (wie zu Anfang schon geschrieben). Da hat man einfach mehr Möglichkeiten. Für Access bin ich zu dumm. Word ist mir zu statisch.

    Es war nicht von einer To-Do-Liste für die Abarbeitung, sondern von einer Gefährdungsbeurteilung die Rede.......

    Wieder nein. Wir haben zusätzlich über die Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei korrigierenden Maßnahmen zum Erreichen der Schutzziele gesprochen. Nenn es wie Du willst. Unter'm Strich
    ist entweder als Zusammenfassende Auflistung der korrigierenden Maßnahmen) ein Maßnahmenkatalog oder eine To-do Liste oder die korrigierende Maßnahme innerhalb der Gefährdungsbeurteilung.

    @harmi
    @Guudsje
    @Kiter

    Hallo und guten Morgen,

    ich habe mich mal mit der Allzweckwaffe KomNet in Verbuindung gesetzt und den Punktz Verantwortlichkeiten mit namentlicher Nennung angesprochen.


    Muss als Verantwortlicher auf einer To-Do-Liste zur Abarbeitung der erforderlichen Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung ein Name eingetragen sein oder reicht eine Funktion?

    Antwort :
    Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass ein konkreter Ansprechpartner mit Namen zu nennen ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich jemand um die Abstellung der Mängel kümmert. Siehe hierzu auch die Broschüre"Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz Ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen." unter dem Punkt 5.1. Dort ist folgendes nachzulesen:

    "5.1 Was muss ich bei der Durchführung der Maßnahmen beachten?

    Legen Sie unmissverständlich fest: WER macht WAS bis WANN? (siehe Abb. 6 unten)"

    Bitte den Bremsvorgang spätestens an der Hofeinfahrt einleiten. Die beiden Autos, die dort stehen, gehören nämlich mir. :44:


    Gruß Frank

    Bist Du Dir sicher, dass nicht ein Fahrzeug Deiner Frau gehört?
    Wenn ich das im Beisein meinern Frau so äußern tät, wäre ich in Bruchteilen von Sekunden zu Eis erstarrt. :Lach::44:

    Was heißt eigentlich informieren? Wir haben unsere präventiven GBU'en im hauseigenen Intranet (AMS) veröffentlicht. Die konkreten, mit persönlichen Angaben zur Schwangeren (im Schwangerschaftsfall), natürlich nicht.
    Wir machen ja wie gesetzlich gefordert eine präventive GBU und dann im konkreten Schwangerschaftsfall zusammen mit der Schwangeren eine Zweite. Da gehen wir dann natürlich auch auf die persönlichen Befindlichkeiten derjenigen ein.

    Ist das jetzt eine ausreichende Information oder muss ich dies so veröffentlichen, dass jeder das auch gelesen hat...?

    Jetzt knapp vor der 20kg-Marke :thumbup:

    Hoffentlich gehe ich nicht an Dir vorbei, weil ich Dich nicht wiedererkenne. *BraWu*

    Ich mach zurzeit FdViertel. Da Bewegung kaum noch möglich ist. Muss ich es über die Ernährung machen.


    Wann geht es denn nächste Woche los? Wann sollen wir denn eintrudeln?

    Dann musst Du demjenigen allerdings zunächst die Systematik erklären und ihn in die Regelwerke einführen, nach denen er beurteilen soll. Das dann zu seiner eigentlichen Tätigkeit zusätzlich. Und hier ist es streng genommen ja nun erst recht nicht die Aufgabe des Abteilungsleiters, sondern des Arbeitgebers/Unternehmers, die GBUen zu erstellen. Ich bleibe dabei, dass diese Verweigerungshaltung einiger Kollegen definitv am Sinn des Ganzen vorbeigeht. WIR ahebn die Fachkunde. Der UN/AG muss sich fachkundiger Personen bedienen. Also bitte. Wenn ich mir dann so manche meiner Beauftragungen ansehe, besonders bei Betrieben im Bereich der VBG, dann habe ich manchmal Mühe, die Betreuungszeiten zusammenzubekommen.

    Da fällt mir jetzt als aller erstes der §13 (Nr. 4 und Abs. 2 --> Verantwortliche Personen) des ArbSchG ein. Die FK sind die im Betrieb, die gem. Pflichtendelgation in Verbindung mit dem Tarifvertrag, vom Arbeitgeber beauftragten Personen, die den Arbeitsschutz im Unternehmen umsetzen bzw. umzusetzen haben.
    Dazu müssen diese auch im Sinne des ArbSchG unterwiesen / geschult (§12) werden. Im übertragenen Sinn gehört auch der § 7 des ArbSchG dazu --> Übertragung von Aufgaben dazu. Auch wenn es hier für einige als praktisch nicht durchführbar scheint, wenn die Führungskräfte keine Ahnung von Arbeitsschutz haben, müssen diese halt für die jeweiligen Themen, bei der BG oder sonstirgendwo, unterwiesen werden. Ich habe tatsächlich einige FK bei uns, die machen die GBU allein und lassen mich mal drüberschauen. Bei Gefahrstoffen bin ich in der Regel immer dabei. Das ist dann auch in Ordnung so. Unterstützen heißt nicht automatisch selbst machen. Da unterstütze ich die Aussgen von Sturm in Poste 29.
    Unterschreiben lasse ich die GBUèn allerdings auch nicht. Die Beteiligten Personen sind alle mit im Dokument aufgeführt.

    Tipp an den Betreiber der Gastronomie: Er möge sich mal in südlichen Ländern umsehen, was dort als Getränk bei Hitze gereicht wird.

    Eisgekühltes ist kontraproduktiv, belastet den Körper und kann zu Magen/Darm Problemen führen.

    Bei uns in der Pfalz sagt man dazu --> Dippelschisser :44:
    Das sind, zu den eh schon im Angebot befindlichen Getränken und Speisen, sogenannte Guudsel.
    Du kannst Dir auch gern einen Pfefferminztee oder Kräutertee zubereiten lassen.

    @Mei

    Sieh mal bei Wolfgang Winter vom SSB Neuwied nach,. Da gibt es eine Menge an Möglichkeiten.
    Den Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz wiollte ich machen. Aber die Randbedingungen wie ständiges Verfassen von Gutachten und Fortbildungen war mir dann doch zu aufwendig und
    kostenintensiv.