Beiträge von Mick1204

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    Deine Leiter hat doch eine CE-Kennzeichnung und ist u. U. Baumustergeprüft. Wenn du etwas an der Leiter veränderst übernimmt der Hersteller keine Garantie auf die Standfestigkeit und Statik etc. mehr.
    Wenn Ihr die Änderungen vornehmt, wer würde das dann bei Euch im Betrieb auf korrekte Funktion und Sicherheit prüfen? Und übernimmt somit auch die Gewährleistung und die Verantwortung?

    :cursing: Egal. Mich ärgert so etwas einfach.
    Vielleicht kann so etwas auch jedem passieren, ich weiss es nicht. Es ist unnötig!

    Alle Unfälle sind unnötigt. Einer der Gründe warum es uns gibt. :D

    Ok. Ich kann mir ungefähr vorstellen, was du meinst. Aber Menschen auf Arbeit, überhaupt Menschen sind eine komische Sache. Ich bin davon überzeugt, wäre Gott QM-Zertifiziert, hätte er den Menschen schon
    korrigiert oder weggemacht.....

    Problem (des Schildes) ist gelöst. Der Depp mit der kaputten Hand muss noch wiederkommen.

    Ist das wirklich ein Depp, der dort an der Maschine arbeitet?
    War er ausreichend unterwiesen? ausreichend an der Maschine ausgebildet? Hat der Mitarbeiter die Unterweisungen verstanden? (anscheinend nicht!)
    Wurde der richtige Mitarbeiter mit den Aufgaben betraut?

    Man ist immer schnell dabei Menschen zu verurteilen.

    Genau, du bist also eine ständig vor Ort befindliche SiFa. Was ist denn dein Auftrag vom GU? Schreibst Du denn auch Begehungsprotokolle? Werden diese nicht gelesen? Bist Du zu langsam? Ist der andere schneller?
    Ich habe immer noch nicht verstanden, was mit Deinen Berichten passiert? Wem berichtest Du? Wahrscheinlich dem GU.

    Wir sammeln in der Regel nicht in Fluren, nur bei einigen Ausnahmen, das betrifft Wartebereiche zu Ambulanzen, wird gesammelt, dort allerdings als Monofraktion, da die Fehlabwurfrate bei solchen Sammelsystemen zu hoch ist und somit am Ende eh alles im "Restmüll" landet. Deshalb gibt es bei uns auch keine Mehrkammersysteme.

    Euer Wartebereich ist anscheinend öffentlich. Das haben wir nicht in dem Maße wie Ihr. Bei uns betrifft es nur die Mitarbeiter. Da erwarten wir eine Anlaufzeit, dann aber eine gute Abwurfquote.


    @MrH und @AxelS
    Nur mal angenommen. Der Brandschutz funktioniert, keiner raucht oder sonst irgend etwas. Ohne eine Slebstentzündung würde der Abfall in den Behältern nicht brennen oder schwelen.
    Darf ich diese Behälter trotzdem in einem notwendigen Flur aufstellen? Ausreichend Platz ist vorhanden, sogar kleine Nischen. Die Behälter sind aus Metall.

    ..aber Fachkenntnis (ich weiß wie es geht). Dann "spiele" ich die "Sekretärin", und der Drops ist in Sekunden gelutscht, statt lange zu diskutieren, was alles beachtet werden muss (Formulare, Zertifikat ablegen, Bestellung).... Tut mir nicht weh. Ist ja alles freiwillig. Und den Papierkram leite ich gebündelt an die Personalabteilung zur Ablage.


    Wenn es IRGEND eine Problematik gibt, führe ich den Service nicht durch - das müssen Andere klären. Wenn der Punkt bei mir landet, müssen alle Entscheidungen im Vorfeld bereits geklärt sein.

    Das ist GsD eine Angelegenheit für den Arbeitsschutz. Das ist bei uns im Haus das ausführende Organ, auch mit Weisungsbefugnis. Auf solchen Gebieten fungiere ich wirklich nur als Berater.
    Wenn es fachlich zu tief ins Eingemachte geht, dann schreibe ich auch schon mal eine Anweisung bzw. liefere den Vortext.

    Das mit den Außendienstmitarbeitern ist mir zu hoch. Warum willst Du diese als Ersthelfer ausbilden lassen? Sollen die sich im Falle eines Unfalls selbst verarzten?
    Da deine Außendienstmitarbeiter aus dem medizinischen Bereich kommen, benötigen diese keine explizite 1. Hilfe Ausbildung.
    Bezüglich des Umgangs mit aggressiven Kunden oder Anverwandten haben wir unseren Beratern und Betriebsprüfern ein Deeskalationstraining (mit regelmäßiger Auffrischung) zukommen lassen.
    Das kam sehr gut an.
    Bezüglich Infektionskrankheiten werden regelmäßig Titerbestimmungen und Impfungen durchgeführt (freiwillig). Zusätzlich wird die PE-Schutzkleidung getragen. Da deine Außendienstler ja nicht behandeln, sondern
    nur beraten, dürfte die Ansteckungsgefahr recht gering sein. Letztendlich kaum höher als beim Einkaufen.

    Sicherheitsbeauftragte lassen wir bei den BG'en ausbilden. Kostet nichts, außer den Eh-da-Kosten.
    Brandschutzhelfer werden vom Brandschutzbeauftragten theoretisch ausgebildet, praktisch am Feuerlöscher von einem externen Brandschutztrainer.

    So ganz habe ich die Rollenverteilung noch nicht verstanden.
    Generalunternehmer = Bauherr?
    Dann ein Ingenieurbüro mit einem Architekten und einem SiGeKo?
    Und Du? Als SiFa auf der Baustelle im Auftrag des Bauunternehmers?
    Das wäre jetzt für mich doppelt gemoppelt. SiGeKo und SiFa auf einer Baustelle.
    Aber letzten Endes würde ich ständig auf der Baustelle aufhalten und Berichte über den Baustellenzustand im Sinne des ArbSchG verfassen.
    Anscheinend wollen die anderen Kollegen mit Dir nicht zusammenarbeiten. Deswegen musst Du Dir den Rücken freihalten. Im Notfall sogar den Auftrag sausen lassen.

    So,

    Messung ist erfolgt. Nicht mal an den 80dB(A) gekratzt. Also alles im grünen Bereich.

    Gruß Frank

    Ihr habt bestimmt die Fahrzeuge mit dem Stern vorne dran. Die sind besonders gut gedämmt und leise. zzgl der Anschaffung von Flüsterreifen. So'ne reiche Gemeinde wie ihr kann sich das auch leisten. :!:

    Ganz klar nach DGUV V1
    Hier zum Beispiel ein SIBe Rechner der VBG:
    http://www.vbg.de/DE/3_Praeventi…chner_node.html

    Nach Gefährdungsbeurteilung. Du kannst auch artverwandte Bereiche durch eine SiBe betreuen lassen. Oder für jeden Bereich einen SiBe. Das ist abhängig von deiner GBU. Du kannst auch mehr als einen für einen Bereich bestellen.

    § 20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
    (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

    • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
    • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
    • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
    • Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
    • Anzahl der Beschäftigten.

    (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
    (3) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.
    (4) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken.
    (5) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
    (6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.


    Ersthelfer
    Für die Ausbildung und Veröffentlichung von Ersthelfern ist der Arbeitgeber zuständig. Wenn es einen Bereich Arbeitsschutz gibt, organisiert in der Regel dieser Bereich die Bestellung und Ausbildung, oder die Personalstelle.
    Aber als Fasi oder BA würde ich mich da raus halten, da keine Weisungsbefugnis etc.