Beiträge von Mick1204
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Gibt es schon Tendenzen zur Verpflichtung zu testen? Kommt die Verpflichtung für die AG?
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PZN 16837473
Danke für den Tipp
Du erfasst die Testungen, das Ergebnis und die Häufgkeit. Wie ist die weitere Vorgehensweise bei Bekanntwerden des Ergebnisses. z. B. positives Ergebnis?
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Also, ich denke hier sollten wir wieder einmal mehr Infos vom Fragenden erhalten.
Zum Einen halte ich den manuellen Transport mir vorherigem Umfüllvorgang für Bedenklich.
Hier gilt ganz besonders TOP. Ergo - Trennen von Mensch und Chemikalie (Gefahrstoff) und das kann
nur die Automatisierung des Prozesses sein. Zumindestens die Verlegung von Rohren mit automatischer Dosierung.
Mal ganz ehrlich. Chemikalien in Eimer und Kanister umzufüllen. Willkommen im 21. Jahrhundert.
Aber wie Eingangs schon geschrieben. Ein paar Infos mehr könnten schon helfen.
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Habt ihr schon mal an eine Verrohrung gedacht? Anscheinend ist das ja ein gängiger Prozess bei Euch.
Das sind ja mittelalterliche Arbeitsmethoden bei Euch. Entsprechende Dosierungspumpen gibt es allemal.
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Done
Auf das Ergebnis bin ich mal gespannt. Ich sehe da im Moment keinen gain für den Arbeitsschutz.
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Und dann kommt der Datenschutzbeauftragte um die Ecke...
Der wird dann auch gleich getestet.
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Wir bräuchten bei einer zweimaligen Testung je Woche ca. 4800 Tests. Im Monat 4 - 5 mal so viel. Das sind bis zu 25.000 Tests im Monat.
Bei € 8,-- je Test?! Ach du schei........ Jetzt nehmt mal die BASF mit 32.000 MA. Selbst wenn der Test dann nur noch € 5,-- kostet kommt da ganz schön etwas zusammen .
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Ja, ist geil. Ein Benziner brennt und E-Autos werden verboten. Wenn der Betreiber erst nach einem Brand merkt, wie schwierig ein Auto in einer Tiefgarage zu löschen ist, hat er da im Vorhinein wohl etwas falsch gemacht. Ich freue mich schon auf die Klagewelle die kommen wird.
Wenn unsere Auto Lobby das spitz kriegt wird bestimmt der Artikel 3 im GG angepaßt, quasi so:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner gewählten Antriebsart des Fahrzeuges benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Pressekonferenz des bayr. Staatsministeriums, am Pult MP M. Söder.
Frage: warum man über Ostern die Restaurants und Biergärten nicht öffnet. Man könnte doch testen. Schnelltests und Selbsttests
Antwort Söder: 😳wir trauen den Tests nicht so! -
Ich muss euch das mal wieder zeigen, wie das geht!
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staatlich geprüfter Bedenkenträger
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Was spricht dagegen einen Dreizeiler zu verfassen, der von den zuvor zugeordneten Aufgaben entbindet?
nix
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Das ist aber eine ganz enge Kiste.
Sie war ja noch in Benutzung des Gerätes. Sie war in unmittelbarer Nähe des Hubwagens. Ich sehe das nicht so, dass sie das Fahrzeug hätte absichern müssen. Klar der Unfall zeigt uns etwas anderes. Aber sie war ja noch dabei gestanden.
Sie muss auch davon ausgehen können, dass ein Kunde da nicht mit herumfährt, nur weil Sie mal gerade nicht zu sehen ist. Des Weiteren muss auch der Kunde sich vergewissern, dass der Weg frei ist. Er hätte dieses kontrollieren müssen bevor er losfährt.
Im Nachhinein könnte man natürlich auch behaupten, dass sie das hätte wissen müssen, das ein Kunde kommt und losfährt --> aber das sehe ich nicht so.
Unser Arbeitgeber holt sich das Geld vom Verursacher des Schadens. Insbesondere lässt sich unser AG die Arbeitszeit des Verunfallten bezahlen.
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Jopp - jein.... Wenn es brennt: AG und MA bleiben fern, Feuerwehr kommt. Wenn Feuer Aus: Dienstleister holen, Brandort reinigen, freimessen.
Ich würde niemanden von uns dort hinschicken, bevor es dort schick ist.
Unser Parkplatz ist unter freiem Himmel. Eine Ladestation mit zwei Ladestellen für KFZ ist schon da.
Habe ich auch gar nicht geschrieben....
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So geht man mit der SiFa um...
Du hättest Deine Phantasie anstrengen müssen und die Forderung auf mehreren Seiten ausgearbeitet einreichen müssen...
Du musst für uns sein, nicht gegen uns. Dir geht es irgendwann ebenso.....
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HF aus Akkubrand ist aus meiner Sicht kein Bürger-problem. Wir laufen weg wenn's brennt (außer Raucher, die zünden sich das Gift selbst an). HF ist aus meiner Sicht ein Feuerwehr- und Parkplatz/-haus-Betreiber-Problem.
Wenn der Betreiber dieser Häuser auch der Arbeitgeber ist, wird das wohl ein Thema des Arbeits- und Brandschutzes.
Und wir müssen uns ausrüsten. Da der Kunde bei uns arbeitet. Es ist unglaublich, wie bei uns (wahrscheinlich bei anderen AG ebenfalls) auf den Fluren diskutiert wird. Es ist äußerst en Voque einen elektrischen oder einen Teilelektrischen Kfz zu besitzen und zu fahren. Oh, du fährst elektrisch, cool...
Dem Leiter Techn. Dienst und mir stehen immer die Haare zu Berge.
Denn irgendwann kommt die Frage: "Bekomme ich eine Lademöglichkeit in der TG?" Ich renne dann meistens schreiend weg und wedele wild mit den Armen.
Auf unserer TG steht ein Hochhaus mit ca. 900 MA.
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Mick,
die Beauftragung für "die Belange des Arbeitsschutzes" ist grundsätzlich Bestandteil der Führungsaufgabe und muss nicht extra beauftragt werden, bzw. wird üblicherweise in der Pflichtenübertragung geregelt. Hier sollten Formulierungen wie: "...in dem Betriebsbereich..." getroffen.
Wechselt die betroffene Person in einen anderen Verantwortungsbereich, muss diese entsprechend angepasst werden. Damit wird die vorhergehende ungültig, die vom dann neuen Stelleninhaber wirksam.
Ein weiters Instrument wäre das angepasste Organigramm, aus dem sich ebenfalls die neuen Verantwortungsbereiche ergeben.
In diesem Sinne
Der Michael
Deine Antwort gefällt mir. So stelle ich mir das vor.
Allerdings --> üblicherweise in der Pflichtenübertragung geregelt. ---> da ist der Fehler! Die fehlt.....
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Habt ihr das nachträglich verändert? Macht das die Staplerfirma?
Das ist der Sitzschalter, der ist in der Regel schon verbaut.