Hallo Gemeinde,
ich stehe momentan vor einem Problem. Wir betreiben eine Maschine zum Spalten von Abfallrollen nach dem Prinzip einer Guillotine.
Diese Maschine ist sehr alt, Inverkehrbringung vor 1995.
Solche Maschinen sind wie auch Pressen etc. prüfpflichtig. Dies wird z.b. uber die alte UVV BGV 7n 5.1 geregelt.
Die Maschine wurde bereits letztes Jahr umfangreich in Sachen Maschinensicherheit nachgerüstet. Der Eingriffbereich wurde mit BWS abgesichert, der hintere Maschinenbereich durch Einhausung uns eine Tür mit Zuhaltung versehen.
Die Steuerung wurde von S5 auf eine Sicherheits- SPS mit PL e gewechselt
Nun ist eine weitere Nachrüstung geplant, damit die Mitarbeiter beim Entnehmen der gespaltenen Rollen nicht unter die Schneide greifen müssen.
Nun wird intern das Thema der benötigten UVV- Prüfung heiß diskutiert.
Die Dokumentation der Maschine fehlt komplett, die Doku von der Modernisierung liegt vor. Seitens der Instandhaltung wird wehement darauf verwiesen, dass so keine UVV möglich ist, auch haben sämtliche Nachfragen bei Herstellern solcher Maschinen bzgl. der Durchführung der UVV nicht zu einem Ergebnis geführt, es will einfach keiner machen.
Es wird nun teilweise gefordert die Maschine durch eine neue zu ersetzen um die UVV zu gewährleisten.
Ich behaupte jedoch, das man die UVV hier durch einen Sachkundigen anhand der GBU durchführen kann. Hier sollten demnach Fristen und zu Prüfende Einheiten festgelegt werden, die Herstellervorgaben kann ich jedoch nicht berücksichtigen wegen der fehlenden Doku. Prüfungen der verbauten BWs, BGV A3 und Hydraulik an der Maschine können ja problemlos durchgeführt werden was auch der Fall ist, aber zählt dies als vollständige UVV für eine solche Maschine?
Es ist sicher nicht praxisnahe, alte Maschinen aus solch einem Grund zu ersetzen!?
Nun meine Frage ob hier jemand schon ähnliche Fälle hatte und wie hier eine Lösung gefunden wurde.
Vielen Dank im voraus.
Gruß Marco