Beiträge von Stev85

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Hallo,

    im Zuge von Gefährdungsbeurteilungen die ich seit diesen Jahr bei uns im Hause durchführen soll steh ich Momentan vor folgender Frage.

    Wir haben eine alte Rundtischschleifmaschine (BJ ca. 1964) die mit Wassermischbaren Kühlschmierstoff Betrieben wird, und 2 alte Läppmaschinen(BJ auch weit vor 1980) die auf Öl Basis laufen. Alle 3 Besagten Maschinen verfügen über keinerlei Absaugung, was aber auch aufgrund der Bauform noch nie Vorgesehen war. Ist es daher Möglich bzw. notwendig eine Absaugung nachzurüsten? Die Bauform der Maschinen ist ähnlich die einer sehr sehr großen Ständerbohrmaschine, nur das man das "Oberteil" der Maschine nach Rechts aus den Arbeitsbereich schwenken kann zum Werkstückwechsel, somit ist es nach meiner Einschätzung kaum möglich die Maschine so zu Einzuhausen das eine Vernünftige Absaugung zustande käme. Wie kann man in diesen Falle in der Gefährdungsbeurteilung verfahren? Vielleicht hat ja jemand von euch ein Ähnliches Problem schon einmal gehabt.


    Danke