Beiträge von KH-FASI

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    Gerade in der Pflege besteht ja auch immer eine Gefahr in Konakt mit Infektionskrankheiten jeglicher Art zu kommen!

    Wenn der AG Ersatz für die Mitarbeiter hat, am besten ein Berufsverbot bescheinigen lassen.

    Ansonsten würde ich der Idee von Hardy folgen!

    Noch kurz eine Frage, wenn das Zertifikat eines Bildungsträgers folgeden Passus enthält:

    Zitat

    Damit ist der Nachweis für die gemäß §7 Abs. 1 ASIG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrfit 2 geforderte sicherhtstechnische Fachkunde erbracht

    Dann ist man doch damit berichtigt sich erst einmal FASI zu nennen bzw. hat doch den "theoretischen Block" erst einmal abgeschlossen, oder nicht?

    Ohne jetzt ein neues Thema dafür anfangen zu wollen würde mich interessieren,
    - reicht es nicht aus wenn die zwei Jahre Berufserfahrung in einem erlernten Beruf absolviert habe? Beispiel bin ich Elektrofachkraft bin dort zwei Jahre tätig und machen dann mein Studium und meine FASI, müsste das doch reichen
    - wie verhält sich das mit Personen, die soll es geben, die kein Meister, Techniker oder Ingenieur sind. Es soll auch Personen aus der Verwaltung geben die als DASI tätig sind, genau wie aus der Gesundheitsbranche wie verhält es sich bei denen?

    Nun ja und wie mögen die Teilnehmer diesen Workshop beurteilen?

    Mag sein, dass ich die falschen Workshops besucht habe, aber so wirklich schlauer als vorher bin ich auch nicht und wirklich gefohlen haben mir diese Workshops auch nicht.
    Sodass ich jetzt sagen kann, Hey EMKG beherrsche ich.

    Nun ja ich will ja jetzt hier keinen reinreiten.

    Die Frage tauchte auf, da weder der Arzt einen Fachkunde hat noch eine SSB bestellt ist bzw. wurde.

    Die Röntgenanlage in der Praxis wird nun nach Angaben meines Ansprechpartners schon seit über 15 Jahren so betrieben. Ich kann mir kaum vorstellen das niemand benannt worden ist und gehe eher davon aus, dass die Unterlagen vielleicht im Archiv sind oder so und nur gerade nicht vorliegen. Es hätte ja auch sei können das es für Arztpraxen andere Reglungen gibt, konnte dazu aber nichts finden.

    :49:

    Ich hoffe jemand von euch hat Erfahrungen damit.

    Es handelt sich hierbei um das Bundesland NRW. Ist es grundsätzlich so, dass wenn in einer Arztpraxis ein Röntgengerät steht der Arzt auch eine Fachkunde im Strahlenschutz benötigt und damit Strahlenschutzbeauftragter ist oder kann diese Funktion auch auf einen ausgebildeten Strahlenschutzbeauftragten übertragen werden?

    Zitat

    Bitte genau lesen, daher habe ich auf Einsatzberichte/ Pressemeldungen verwiesen. Aus diesen ist immer klar ersichtlich, was vor Ort war...

    Auf Einsatzbericht kann ich mich verlassen. Sollte dies aber
    auch kritisch hinterfragen. Auf Pressemitteilungen auf gar keinen Fall. Einige
    Presse Menschen kennen ja nicht einmal den Unterschied zwischen 10
    Feuerwehrmänner vor Ort und 100.

    Zitat

    In der Gefahrenabwehr trennt man dieses nicht, da es schlicht fahrlässig ist!

    Was ist denn daran fahrlässig? Ich beurteile doch ganz klar
    wie groß das Risiko einer Überschwemmung oder anderer Gefahren ist. Dann müssen
    halt mal Fachleute ran um zu ermitteln welche Gefahren ich bei einem Brand habe
    und welcher bei einer Überschwemmung etc. pp.

    Zitat

    Jetzt sind wir aber völlig in Absurdistan angekommen. Wenn eine Geschäftsführung in einem solchen speziellen Fall ein Problem mit einer Ausfallzeit BSB/BS-Helfer (aus Gründen der notwendigen Ruhezeit) hat, dann sollte der betreffende Betrieb es mit einer eigenen Gefahrenabwehr lassen und sich externen Dienstleistern oder der örtlichen Feuerwehr bedienen .

    Nee das ist leider nackte Realität und keine Fiktion.


    Nicht nur der GF auch BG, UVV etc. pp wird das beschäftigen.
    Wer haftet in einem solchen Fall bei einem Arbeitsunfall? Wer trägt die
    Verantwortung dafür? Wen sich der BS-Helfer wegen nicht eingehaltener
    Ruhezeiten einen Arbeitsunfall erleidet.


    Dieses Problem unterschätzen auch leider viel zu viel Leute
    der Freiwilligen Feuerwehr. Ich kann nicht nachts 3 Stunden einen Einsatz haben
    und dann zwei Stunden später wieder meine Vollleistungsfähigkeit haben.


    Ich kann auch nicht aus Spaß an der Freude mir irgendetwas
    zusammen stricken und dann sage ja das läuft. Da muss man auch einmal
    nachdenken und sein Hirn einschalten. Bei einer eigenen Gefahrenabwehr muss ich
    sämtliche Eventualitäten in Betracht ziehen und auch betriebswirtschaftlich
    denken. Wenn ich das selbst nicht kann, dann muss ich Fachleute damit
    beauftragen. Davon gibt es genug in Deutschland.


    Zitat

    Die müssen nicht ehrlich sein, Anhaltspunkte zur Leistungsfähigkeit kann ich auch ganz ohne ein Gespräch vorab ermitteln. Zum Beispiel durch die Homepage der Feuerwehr, letzte Einsatzberichte/ Pressemitteilungen zu Einsätzen und Einsatzstärke, aus Berichte von Jahreshauptversammlungen zur Mannschaftsstärke usw..

    Aber auch nur Anhaltspunkte. Ich würde immer das Gespräch suchen. Gerade dann wenn ich z.B. über ein Gefahrstofflager verfüge. Dieser Sachverhalt muss aber individuell beurteilt werden. Was nützt mir ein Bericht in dem steht wir haben 40 aktive Mitglieder und im Schnitt kommen 5 zu einem Einsatz.

    Zitat

    Pauschal betrachtet ist dieses falsch. Ein Ereignis wie zum Beispiel eine Überschwemmung (z.B. durch Starkregen) der Firmengebäude, kann genauso hohe Sachschäden und Folgen herbeiführen
    wie ein Brandereignis. Nicht umsonst, umfasst die VdS 3111 das mögliche Aufgabengebiet vom Brand-schutzbeauftragten deutlich weiter als z.B. in der BGI 847 oder vfdb 12/09-01 es der Fall ist.

    Pauschal betrachtet ist das genau richtig. Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung sind zwei Paar Schuhe. Um ein Halle leer zu pumpen oder Gullys zu reinigen brauche ich keine Feuerwehr. Dafür Sorge im Vorfeld und zwar in dem ich z.B. Gullys vorher reinige sodass das Wasser abfließen kann und nicht der Gully voller Laub etc. ist. Mit solchen Aufgaben kann auch einen Sicherheitsbeauftragter gut umgehen, sollte er zu mindestens.

    Zitat

    1: Für den Brandfall außerhalb der Arbeitszeit wird mit der FF abgesprochen, dass der BSB und BS- Helfer mit der Alarmierung ebenfalls telefonisch verständigt werden. Zum Beispiel um weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, Feuerwehr zu beraten etc..

    Das ist auch mit der FASI und anderen Stellen abzusprechen.
    Was mache ich denn wenn der BSB und die BS-Helfer nachts von 1 bis 3 damit beschäftigt
    sind eine Brand zu löschen etc. pp. und morgens um 7 wieder in der Produktion
    stehen müssen.

    Also eine Sache ist mit Sicherheit, was kann ich von der FF,
    BF oder PF vor Ort erwarten.


    Wie ehrlich ist die Leitung der Feuerwehr oder Behörde zu
    mir. Sagt sie ganz offen, wir haben ein Problem in dem und dem Fall oder sagt
    sie ach wir schaffen.


    Normalerweise ist das Bestandteil des Feuerwehr- und
    Rettungsdienstbedarfplans der Stadt, Gemeinde oder Kreis solche Szenarien zu
    beurteilen.


    Aus meiner Sicht rückt der betriebliche Brandschutz
    schneller in den Vordergrund als vielen Recht ist. Grundsatz wird dabei sein,
    umso besser der Vorbeugende Brandschutz ist umso besser ist der Abwehrende
    Brandschutz!


    Dabei muss man strikt trennen zwischen Brandbekämpfung und
    technischer Hilfeleistung.


    Aus meiner Sicht sollte man eine Art Industrie Feuerwehr
    einführen. Die Feuerwehrmänner sollte eine kurze für Ihren Bereich notwendige Ausbildung
    erhalten und ähnlich wie First Responder arbeiten.