Beiträge von MichaelD

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    elschwoabos: Das Ergebnis beim Leasen und Mieten ist so ziemlich dasselbe. Wesentliche Unterschiede sind juristische Abwicklung und steuerliche Behandlung der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.

    Roland 17: Auch ich muss mich den Statements anschliessen die sagen, dass eine solche Umruestung Sache des Mieters ist. Wesentliche Aenderungen beduerfen allerdings der Genehmigung des Leasinggebers, das dieser immer noch Eigentuemer des Fahrzeugs ist. Wenn sich diese Veraenderung negativ auf den moeglichen Weiterverkauf auswirken koennen, wird er eine solche Aenderung im Leasing sicher ablehenen. Dann bleibt tatsaechlich nur die Moeglichkeit ein Fahrzeug zu kaufen und umzuruesten.

    Allerdings, und hier bin ich mit Lucki auf einer Linie, sollte in einem solchen Fall die grundsaetzliche Eignung eines MA fuer den Job geprueft werden...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...Gefahrgueter werden nicht gelagert, sondern transportiert!!! (Kleine Schlauscheisserei ;) )

    Mal im Ernst: Wir haben einen Lagerraum der, wie von EHS Mann bereits ausgefuehrt, ueber eine kleine Rampe befahren wird. Die Flaeche ist gem. WHG ausgefuehrt und entsprechend genehmigt. Alternativen sind, wie ebenfalls bereits erwaehnt, Auffangwannen direkt unter den Lagerorten wenn ihr beispielsweise in Regalen einlagert. Je nach Menge der zun lagernden Stoffe gibt es auch 40" Open Side Container, die ebenfalls recht gut geeignet sind - allerdings eher fuer IBC und palletierte Fassware.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ich kanns ja auch schon nicht mehr hoehren (:-) ) aber auch hier versuche ich mal unsere heissgeliebte GB heranzuziehen. Voellig ohne Kenntnis des betroffenen Betriebsbereiches stelle ich einfach mal die Frage nach dem Risiko; primaer basierend auf der Eintrittswahrscheinlichkeit. Wie hoch ist, realistisch, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Buero MA beim Ueberqueren dieses Bereiches auf einem gekennzeichneten Ueberweg den Fuss abfahren laesst?!?! EHRLICH!!!!! Ich glaube eher vernachlaessigbar gering.

    Wenn also die Querung dieses Bereiches zugelassen wird, glaube ich auf der anderen Seite nicht, dass sich die dort Beschaeftigten mit Genuss die Sicherehitsschuhe ausziehen, wenn sie ebenfalls diesen Weg ueberqueren.

    Das Akzeptanz-, oder besser Neidproblem ("Wieso muss ich hier Schuhe tragen, und DIE nicht?!") ist a) ganz einfach zu loesen: "Weil dies Dein Arbeitsbereich ist!" und b) innerhalb kurzer Zeit erledigt, die Menschen muessen sich erstmal an neues gewoehnen.

    Also, bevor Du dich mit Massnahmen die in den Himmel wachsen ungluecklich und vielleicht auch unglaubwuerdig machst, waere dies evtl. auch ei Weg?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ..."Das kommt darauf an!" iss schon klaa - ist uebrigens eine meiner liebsten Aussagen... Aber, mein Beispiel war nicht als Diskussionsgrundlage fuer Einzelfaelle und Detailfragen gedacht - es sollte lediglich mal zu einer etwas anderen Denke anregen. :)

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Zuerst einmal an AL_MTSA: Diese Entscheidung, also wann jetzt Schutzkleidung getragen werden muss, obliegt nur und ausschliesslich dem entsprechenden Fachvorgesetzten. Im optimalen Fall natuerlich auf Basis einer GB :-). Eine Aussage wie: "Machen die MA jedoch auch andere Arbeiten bzw. ungefährliche Tätigkeiten besteht hier keinerlei Verpflichtung eine PSA zu tragen." halte ich fuer sehr bedenklich. Wenn ich als Unternehmer in meinem Betrieb festlege, dass die Schutzbrille auch auf dem Klo getragen werden muss, und dies sogar noch begruende,dann ist das so!

    Zum anderen: Da muss ich mal den alten Onkel Mick Jagger zitieren, der da mal gesungen hat : "You can't always get what you whant..." Natuerlich, oder leider, gibt es keine "one fits all" Loesung. Manchmal muss ich eben um den einen Vorteil zu erreichen, einen Nachteil an anderer Stelle hinnehmen. Bitte. das heisst nicht das die Sache dadurch einfacher und angenehmer wird. Hier sind halt insbesondere Faehigkeiten der Analyse und manchmal eben auch der unkonventionellen Loesungsweise gefragt. Also Stichwort: Brandposten - um nur mal bei einem Beispiel zu b leiben. Muessen Brandposten tatsaechlich den ganzen Tag in voller Montur Wache stehen? Wie lange benoetigt so ein Profi um seine komplette Palette anzulegen, 15-20 Sekunden? Also waere doch vielleicht eine Loesung, den Wachen diese minimale "Ankleidezeit", die sie ja letzendlich auch in der Wache haben wenn sie z.B. im Bett liegen, gem. GB zuzubilligen. Ich sehe hier kein signifikant erhoetes Risiko...allerdings bin ich auch kein professioneller Feuerwehrmann :-). Vielleicht hilft es aber etwas, meine Denkrichtung darzulegen. Gefaehrdungsbeurteilungen sind ein ideales Instrument, um auf solche Gegebenheiten angemessen zu reaqgieren, ich muss es nur nutzen. Dabei darf ich dann auch mal eingefahrene Pfade verlassen, ansonsten kann ich auch wieder zu einheitsbreiigen UVVén etc. zurueck.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...die sind schon 10 Jahre alt und immer noch tacko - auch in Bezug auf Hygiene!!!!

    Ist tatsaechlich war aber hier nicht das Thema, glaub ich. :) However, ich halte von definierten Austauschintervallen nichts. Wie bereits erwaehnt, sind die Beanspruchungen sehr unterschiedlich. Es gibt, auch heute noch (!), Bereiche, da ueberlebt ein Schuh keine 6 Monate. In anderen koennen sie dagegen auch durchaus ueber mehrere Jahre getragen werden. Ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht, den MA die Wertigkeit von PSA nahe zu bringen. Mittlerweile ist es bei den allermeisten MA so, dass sie ihre PSA tatsaechlich pfleglich behandeln und ich weiss, wenn ein MA einen neuen Schuh bestellt, dann benoetigt er ihn auch.

    Also, zur Frage zurueck: Nein, ein festgeschriebenes Intervall findest Du nicht und wenn Du jemanden fragst, haengt die Antwort immer vom Gegenueber ab. Ein Schuhersteller wird dir etwas anderes sagen, als ein Betriebswirtschaftler, wenn Du verstehst was ich meine. Schau Dir also die Arbeitsbereiche an und mache Dir ein Bild von moeglichen belastungen und Standzeiten.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    also ganz so einfach wie von Charlie geschildert ist es dann doch nicht. Du benoetigst mindestens die UN Nummer des Stoffes. Diese findest Du im SDB. Anhand dieser Nummer kannst Du dann in der Gefahrgutliste des ADR (Guckst Du hier: http://www.unece.org/trans/danger/p…3contentse.html) alle notwendigen Infos erhalten, die Du benoetigst um festzustellen ob Du eine Ausnahme gem. 1.1.3.6. (Kleinmengenregelung) in Anspruch nehmen kannst oder nicht. Oder Du schaust etwas genauer auf das Kap. 14 im SDB und findest die Infos dort.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    also: Meines Wissens gibt es keine Vorschrift die besagt, dass solche Stuehle Rollen haben muessen.

    Die Moeglichkeit von lastabhaengig gebremsten Rollen ist ja schon angesprochen worden aber Du kannst natuerlich auch Stuehle ohne Rollen verwenden. Diese haben dann i.d.R. Gleiter, die auf den jeweiligen Bodenbelag angepasst sind. Aufpassen: Wichtig!! - ist sonst wie mit falschen Rollen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...(Gruesse an A.R.N.I. eh, eh, eh): Bevor ich hier wieder mit Training, Erziehung (Ganz schlimmes Wort!!) etc. anfange muss ich mir die Frage nach der Wurzel allen Uebels stellen (Root Cause). Hier komme ich nicht von der Ahnung los, dass im Vorfeld gravierende Maengel im organisatorischen Bereich zu suchen sind, Stichworte: Arbeitsorganisation und -anweisungen, regelmaessige Pruefunge der Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen, Begutachtung der Arbeitsumgebung vor Auftragsausfuehrung etc, pp...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...aber grundsaetzlich: Nein! Es wird weder euer Betrieb sein noch eure Stapler, oder?! In einem solchen Fall waere dann immer eine entsprechende Einwesiung vor Ort mit anschliessender Beauftragung erforderlich. Diese wird, je nach Betrieb, auch schon mal begrenzt, beispielsweise auf bestimmte Betriebsteile etc.

    Im Zweifelsfall ist hier immer eine Abstimmung mit dem Auftraggeber gefragt. Kann, und das ist dann schon "hohe Kunst", idealerweise als Vertragsbestandteil aufgenommen werden (Rechte und Pflichten etc.)

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...Du hast sicher nicht ganz unrecht... Ich kann aber i.d.R. nur das protokollieren, was ich erst einmal gesagt habe ;) Mit "Schriftstuecken" kann ich aus meiner Erfahrung heraus niemanden ueberzeugen; das kann ich nur durch Gespreache. Und DANN: Protokoll!!! Aber ich denke wir sind uns da schon einig, oder?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...sehr schoen, aber waere es nicht eine Ueberlegung wert die GB von den Verantwortlichen unter Deiner Mithilfe erstellen zu lassen?!?!

    Erstens: Du bist "nur" Berater mit eigenem Know How.
    Zweitens: Dann steht nicht nur Dein Name, sondern der der Mitwirkenden Verantwortungstraeger unter dem Dokument.
    Drittens: Dann merken eben diese auch mal, wofuer sie eigentlich gerade stehen muessen.
    Viertens: Dann werden "Vereinbarungen" getroffen und keine "Vorgaben" gemacht.
    Fuenftens:....

    Aber so wie ich Dich einschaetze ist dies auch das was Du meinst, oder?! :) Richtig gut geafellt mir der letzte Teil Deines Statements...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...reden, ueberzeugen und reden und ueberzeugen und reden und ueberzeugen... :)

    Ernsthaft, "wasserdicht" ist so gut wie nichts in diesem Leben aber Du bist grundsaetzlich erstmal in einer sehr komfortablen Situation. Ich beschreibe meinen Job immer so: "Ich hab' nix zu sagen aber am Ende kommt auch keiner an mir vorbei!"
    Nutze Werkzeuge wie: Unterweisungen, Trainings, Besprechungen, ASA, SiBe-Treffen etc. Gewoehne Dir ein gutes Protokollwesen an und: "Sei penetrant!" Wirke immer wieder auf Schwachstellen hin - steter Tropfen hoehlt den Stein.
    Sei aber durchaus auch ehrlich und realistisch. Wenn eine Aenderung eine Investition erfodert, kann ich die nicht immer mal eben so aus dem Hut zaubern. Ebenso ist auch Verhandlungsgeschick und Kompromissbereitschaft gefragt. Wenn Du deine Pappenheimer kennst, musst Du eben manchmal die ersten Anforderungen einfach hoeher schrauben, im sichern Wissen das diese abgeschmettert werden, um dann mit einem alternativen Vorschlag aus dem Gebuesch zu kommen, der die Sache sehr viel weniger aufwaendig macht aber am Ende des Tages Deine Anforderung enerfuellt...
    Unterschaetze ebenfalls die Wirkung "von unten" nicht. Wenn Du bei den Entscheidungstraegern keinen Erfolg hast, arbeite einfach noch mehr an der Basis.

    Also, es gibt eine Menge Moeglichkeiten aber es ist wie bei so vielen Dingen: Deine Ausbildung gibt Dir letztendlich nur die Werkzeuge. Wie Du diese wann und wo am besten einsetzt - das musst Du einfach selbst herausfinden. Und nicht vergessen: Dabei kann mich sich auch schon mal selbst auf den Daumen hauen. Aber keine Angst, davon stirbt man dann nicht sofort...

    In diesem Sinne
    Der Michael