Beiträge von MichaelD

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    ...das 1 Euro Kraefte auf Radlader gesetzt werden, richtig?

    Wenn ich Deine Aussagen richtig interpretiere, dann werden diese Personen ausschliesslich haendische Arbeiten durchfuehren, also Hacke, Schaufel, Harke etc. Hier sollte es nicht so schwer sein eine kurze BA zum Thema "Allgemeine Verhaltensregeln bei Arbeiten in Gruenanlagen" (oder so aehnlich) zu erstellen.

    Sollten hier auch elektrische Geraete im Spiel sein, gehe ich mal von maximal dem Rasenmaeher oder diesen Grascuttern, also die mit dem rotierenden Faden - ich weiss gerade nicht wie man die Dinger nennt, aus. Auch hier ist eine einfache Form mit grundsaetzlichen Angaben machbar.

    Vielleicht liege ich ja in meinem Verstaendnis daneben, aber ich glaube dass Du fuer diese Taetigkeiten mit einer, max. zwei BA ganz locker ueber die Runden kommen kannst.

    In diesem SInne
    Der Michael

    ...das ist schon richtig, allerdings muss ich, so bedauerlich das auch ist, manchmal den gesunden Menschenverstand aussen vor lassen.

    Im privaten Bereich hat beim Autofahren, leider, niemand eine sog. Fuehrsorgepflicht. Ich kann also mein Auto auch blind fahren, ohne das es irgendwen interessiert. Also ausser diejenigen, die ich ueber den Haufen fahre...

    Als abhaengig Beschaeftigter sieht die Sache etwas anders aus, da ich als AG eben genau diese Pflicht habe. Um dieser gerecht werden zu koennen bedarf es im Falle der Untersuchungen natuerlich der Mithilfe des BA. Und hier kommt sicher wieder der gesunde Menschenverstand in's Spiel ;)

    Sicher ist die Sache nicht immer ganz so einfach aber als AG steht hier meine Verantwortung meinen MA gegenueber im Vordergrund. ...und abgesehen davon wuerde ich fuer einen ungeeigneten MA, der nicht an einer Eignungsuntersuchung teilnehmen will, im Falle eines Falles nicht gerade stehen wollen. Ergo, wuerde er, wenn ich AG waere, im Zweifel den Job gar nicht erst bekommen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Mann, wo hast Du denn bei passiver Lagerung in einem Fass eine "gefaehrliche explosionsfaehige Atmosphaere" in Deinem Lager????

    Wenn Du Vorschriften zitierst, solltest Du mit dem Lesen ganz vorne anfangen:

    "2 Grundlagen

    2.1 Allgemeines

    Kann nach den Bestimmungen der §§ 7 und 12 der Gefahrstoffverordnung die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden, hat der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 BetrSichV zu beurteilen:
    1.die Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre,
    2.die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins oder der Entstehung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen und
    3.das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.

    Die Beurteilung muss sich auf die konkreten örtlichen und betrieblichen Verhältnisse beziehen."

    Mach das mal und dann erklaere Deinem Chef warum er 120.00 € in eine Kuehlanlage investieren soll.

    Solange Du eine solche Ware passiv bei Raumtemperatur lagerst, iss alles gut.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: ...und hier noch ein kleiner Tipp fuer "2 Grundlagen": Bei der 5 K Geschichte geht es um die Verarbeitung, nicht um die passive Lagerung...hilft Dir vielleicht bei der Beurteilung ;)
    PSS: ...und wenn Du mich hier ein wenig verfolgst wirst Du hoffentlich feststellen, dass ich gar nicht so ein Stinkstiefel bin. Ich mein's immer nur gut :)

    ...aber als Gabelstapler wird bestimmt niemand so schnell bestimmt - Du meinst wahrscheinlich immer noch die Fahrer, oder?!?

    However, genau das solltest Du doch gelernt haben. Schliesslich musst Du genau diese Tatsache den zukuenftigen Fahrern vermitteln - und vielleicht sogar Deinem Chef ;-). Keine Ausbildung - keine Fahrer. Ist doch eine der Grundvoraussetzungen gem. DGUV 68 (hm, ist das jetzt die richtige Vorschrift???).

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...kann ich Dir jetzt inhaltlich nicht viel sagen, aber: Wenn Du die Richtlinie, wie meistens auch ueblich, in deine T&C's aufnimmst, sie also zum Vertragsbestandteil machst, dann hast Du's doch, oder. Ich habe noch nie eine Fremdfirma bzgl. Fremdfirmenrichtlinie unterwiesen - also allgemein. Das ist Aufgabe der Fuehrungskraefte des Auftragnehmers.

    In speziellen Bereichen, beispielsweise in Gefahrstofflaegern sieht die Welt etwas anders aus. Da haben wir uns schon die Muehe gemacht...

    In diesem Sine
    Der Michael

    nur damit ich das richtig verstehe: Du bist nach Besuch des Seminars also ein "Ausbilder fuer Gabelstaplerfahrer" und fragst uns jetzt ob 4 Stunden Ausbildung fuer Deine zukuenftigen Fahrer reichen?!?!?! Hab ich das richtig verstanden?!?!

    Wenn dies tatsaechlich so ist musst Du Dir die Frage gefallen lassen: Was hast Du in den 5 Tagen Seminar gemacht? Kreuzwortraetsel geloest?

    Aber wir sind ja auch keine Unmenschen: Nee, das wird in keinem Falle reichen. So kannst Du vorgehen, wenn Du z.B. einen neuen MA bekommst, der schon einen Schein besitzt und Du seine Faehigkeiten/Fertigkeiten pruefen, oder ihn auf die betrieblichen Gegebenheiten / Stapler einweisen willst. Wenn Du voellig unbedarfte Leute hast, die noch nie auf einem Stapler gesessen haben, dann kannst Du auch mal getrost zwei Tage Ausbildung ansetzen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    in diesem Fall mal ein: "Ruhig Brauner!"

    Erstens zeigt die Anfrage ja, dass sich Bernd Tom Gedanken macht und zweitens gibt es immer Situationen, die eine besondere Vorgehensweise erfordern - Stichwort: Arbeiten unter Spannung beispielsweise. Bernd Tom hat ja in keinster Weise zu verstehen gegeben, dass er Arbeitsschutzvorschriften umgehen will. Er moechte wahrscheinlich seine Gefahrdungsbeurteilung entsprechend anpassen. Wir erinnern uns: "[...] schliesst auch spaetere Wartung etc. mit ein [...]" (nagel mich jetzt hier nicht auf den Wortlaut fest).

    Arbeitsschutz heisst nicht "Null Risiko" sondern in der Regel ALARP (as low as reasonable possible). Ohne Detailkenntnisse zu haben besteht sicher die Moeglichkeit, eine entsprechende Sicherheit fuer den Techniker bei speziell und ausschliesslich dieser Taetigkeit zu gewaehrleisten. Diese muss ich definieren und implementieren. Sicherlich kann am Ende ein hoeheres Risiko als ueblich herauskommen, was aber nicht heisst, dass es nicht durchaus akzeptabl sein kann. Selbstverstaendlich unter Beruecksichtigung alternativer Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Also ich bin auch fuer ein weltweit taetiges Unternehmen taetig und muss mich regelmaessig mit Zeitzonen rumschlagen. Nichtsdestotrotz funktioniert auch das ganz gut. OK, es ist schon mal 06:00 morgens oder 18:30 aber i.d.R. kommen alle klar. Und zum Thema email: Wenn etwas soooooo wichtig ist, dass es eine sofortige Reaktion erfordert (s. Niko)... DANN RUF' AN!!!!! Goldene Regel: Eine email kann auch mal einen oder zwei Tage warten, auch wenn sie mit "High Importance" versehen ist...

    Wenn sich die Menschen mal wieder auf wesentliche Grundlagen der Kommunikation, naemlich das miteinander reden, besinnen wuerden, haetten wir viele dieser Probleme nicht und koennten trotzdem, auch oekonomisch, ueberleben.

    Und nur am Rande: Ich habe einen internationalen Vertrag also wenn ihr ueber Arbeitszeitgesetz redet, lach ich mich tot - ich bin ein 24/7 Sklave!!! ;)

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...leider vergessen immer mehr Leute, dass hierzu zwei gehoeren. Wer kuemmert sich denn um die Wichtigtuer, die um 22:30 mit einem Druck auf die "Reply to all" Taste ihre Unverzichtbarkeit fuer's Unternehmen ausdruecken?!?!

    However...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Hier sehe ich ueberhaupt keinen Handlungsbedarf. Vielleicht verstehe ich ja auch etwas nicht richtig, aber ihr wollt, losgeloest vom Firmennetzwerk, den MA die Moeglichkeit geben, ihre bezahlte Arbeitszeit mit privatem Surfen, moeglicherweise auf von mir bereits angesprochenen Seiten ( :) ), zu verschleudern und in diesem Zusammenhang machst Du Dir Gedanken ueber moegliche Risiken?!?! Ich wollte mit meiner Anmerkung hier eher etwas humorig sein, aber das das tatsaechlich...

    Deine angesprochenen Themen moegen vielleicht Gegenstand einer wissenschaftlichen Abhandlung sein, aber fuer den Bereich Arbeitsschutz in dem von Dir angesprochenen Zusammenhang. "Psychische" Belastungen von MA?

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...da schliesse ich mich Andrasta an: ???????

    Ich habe keinen blassen Schimmer und auch keine Vorstellung, was hier Dein Thema ist bzw. welche Nachricht Du vermitteln willst. Geht es hier um moegliche psychische Gefaehrdungen wie: "Moegliche Ueberlastung der MA durch permanent privates Surfen.", "Risiken von Herz-Kreislauf Erkrankungen durch Aufrufen aufregender Websites." oder etwa um "Die Zwangslage der Entscheidungstraeger bei der Ueberlegung ob oder ob nicht?" Oder hast Du sogar die Techniker im Blick, die mit der Installation betraut werden?

    Also mal im Ernst: Was ist hier Dein Ausloesekriterium? Wenn Du uns etwas mehr Futter an die Hand gibst, sind wir vielleicht auch zu sinnvollen Statements faehig.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    muss der AG eine Gefaehrdungsbeurteilung noch nicht einmal dokumentieren...theoretisch!!! Dokumentiert werden muessen die Ergebnisse und abgeleitete Massnahmen.

    Allerdings sehe ich auch hier keine Notwendigkeit, dies als "geheim" einzustufen. Ueblicherweise wird eine solche GB ja sogar mit den MA durchgefuehrt. Hier eine Rechtsgrundlage zur "Akteneinsicht" zu finden, faellt mir allerdings auch schwer...

    UIn diesem Sinne
    Der Michael