Beiträge von MichaelD

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    "...aus dem Netz gezogen...".

    Da hast Du zwar eine schoene BA, kennst aber keinerlei Details die zur Erstellung dieser gefuehrt haben. Wie heisst es so schoen: "...eine BA ist das Ergebnis einer Gefaherdungsbeurteilung..."! Mit anderen Worten: Sei sehr vorsichtig mit der unkommentierten Nutzung solcher Ressourcen.

    Wenn eine solche Anforderung in der BA steht, muss es da wohl Gruende fuer geben, Hier faellt mir beispielsweise ein, dass eine Maschine ausschliesslich durch bestimmtes Personal bedient werden darf. Dies koennte z.B. auf einen Gabelstapler zutreffen. Dieser ist i.d.R. auch "gegen Wiedereinschalten" zu sichern, in diesem Fall durch abziehen des Schluessels, da er nur durch befugte Fahrer in Betrieb genommen werden darf.

    Wenn Du allerdings eine solche Forderung aufstellst, musst Du auch fuer eine entsprechende Umsetzung sorgen. Ein Druck auf den Notaus ist hier sicher nicht das Mittel der Wahl sondern eher, wie bereits erwaehnt, Schluesselschalter...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    aber ist das tatsaechlich so?!? Sven's Ausfuehrungen stellen sich mir anders dar - "medizinischer Untersuchungshandschuh".

    However, wenn es sich dann um haeufig wiederkehrende oder dauerhafte Desinfektionsarbeiten handelt, ist die Ueberlegung einen Einweghandschuh zu verwenden in meinen Augen sowieso fehl am Platze.

    Sven: Vielleicht kannst Du Dich nochmal auessern?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Natuerlich kann ich solche Massnahmen dem AN gegenueber nur treffen, wenn ich als AG meinen Teil dazu beigetragen habe. Dazu gehoert, wie bereits erwaehnt, auch die von Dir angesprochene Tourenplanung. Bis ich soweit bin, habe ich als AG eine Menge zu tun und ganz ehrlich, ich bezweifle ebenfalls, dass das alles bei diesem Verein schon passiert ist...

    Also, um euch mal einen kleinen Ueberblick zu geben - und das nur in Stichworten (dies gilt fuer alle MA die dienstlich Auto fahren muessen und wird fuer Pendler angeboten):

    - Fahrertraining defensives fahren(Theorie und Praxis). Gueltigkeit 3 bzw. 1 Jahr
    - Definierter Standard fuer die Ausruestung von Fahrzeugen (Global)
    - Fuer jedes Land detailierte Plaene mit Vorgaben/Hinweisen zu laenderspezifischen Risiken mit entsprechenden Massnahmen (online fuer jeden verfuegbar)
    - Fuehren von Fahrzeugen im Ausland erfordern entsprechende Genehmigungen
    - (Fast) jede Reise wird in einem elektronisch verfuegbaren Tool angelegt, incl. z.B. Pausen, Routen, Ruhestatus der Fahrer etc. und muss vor Antritt der Reise vom Vorgesetzten genehmigt werden
    - Nachtfahrten nur mit Ausnahmegenehmigung des entsprechenden Geschaeftsfuehrers / Managers
    - Begrenzungen von Hoechstgeschwindigkeiten, positiven und negativen Beschleunigungen (Ja, auch in Deutschland!) und Ueberpruefung durch on-board monitoring
    - Monatliche Pruefung des Fahrerstatus durch den Vorgesetzten
    - Betreuung von Fahrten in Hoch Risikobereiche (z.B. Kriesengebiete, Wueste etc.) durch Echtzeitbetreuung (24h)
    - Die Fahrer haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht (!) die Fahrt zu unterbrechen, wenn etwas nicht i.O. ist oder sie laenger als zwei Stunden fahren
    - Annerkennung von MA mit heraussragend positiven Fahrleistungen

    Geht nicht?!? Doch! Kostet allerdings einiges. Wir haben weltweit im Jahr ca. 900.000.000 km (Nein, da ist nicht irrtuemlich ein Komma ersetzt worden!) und investieren in diese Programme Millionen. Die Quote fuer Autounfaelle liegt dafuer allerdings bei 0,12 je 1.000.000 km.

    ...und nochmal abschliessen: Bei diesem Aufwand und den Moeglichkeiten der Fahrer habe ich ueberhaupt kein Problem damit einen MA an die Luft zu setzen wenn er einen Unfall baut weil er zu schnell gefahren ist...

    ...und damit stelle ich jetz nicht alle Fahrer unter Generalverdacht und will sie verknacken. Ich schliesse nur auch keine persoenlichen Konsequenzen aus, wenn sie gerechtfertigt sind. Auch im Sinne des Arbeitnehmerschutzes gibt es, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz, eine Verantwortung fuer

    alle

    Beteiligten.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...das ist mal ein Ansatz...

    Ja, bevor mich jetzt alle schlagen... Speziell was das Autofahren angeht, sehe ich hier durchaus berechtigtes Potenzial. Wenn (!!!) der AG beispielsweise sicheres Fahren durch Training und andere Massnahmen foerdert, kann er auch erwarten, dass MA so etwas entsprechend umsetzen.

    In manchen Unternehmen steht sicheres Fahren ganz oben und sie investieren jaehrlich Millionenbetraege in Training, Sicherheitsfeatures fuer Fahrzeuge, Journey Management etc. Bestandteil dieser Programme ist auch eine Liste mit moeglichen Disziplinarmassnahmen bei Verstoessen. Diese gilt im Uebrigen nicht nur fuer die Fahrer, sondern auch fuer die Vorgesetztenebene im Falle von organisatorischen Verstoessen und reicht ueber Abmahnungen bis zur Kuendigung. Und...das ist tasaechlich schon passiert!

    Ich moechte nicht verhehlen, dass ich dabei klare Regeln haben muss aber grundsaetzlich ist eine solche Idee/Vorgehensweise nicht gleich schaendlich.

    in diesem Sinne
    Der Michael

    UNTERweisen ist etwas anderes ans ANweisen. Anweisungen kann nur eine weisungsbefugte Person erteilen, also einen MA beispielsweise ANweisen an einer UNTERweisung teilzunehmen. Unterweisen kann dagegen jeder, der ueber die entsprechende Sachkunde verfuegt. Grundsaetzlich hat sich also eine Fuehrungskraft, die ja fuer die Sicherstellung einer sach- und fachgerechten Unterweisung geradestehen muss, davon zu ueberzeugen, dass die unterweisende Person diesem Anspruch auch gerecht wird.

    Im Falle von Staplerfahrern ist hier eine Ausbildung als Ausbilder fuer FFZ ausreichend, insbesondere wenn diese dann vielleicht noch betriebliche Sachkenntisse hat.

    Der Begriff "Unterweisung" ist sehr haeufig an den Bereich des Arbeitsschutzes gebunden, da er vielfach in entsprechenden Texten verwendet wird. Tatsaechlich handelt es sich hier allerdings auch um nicht mehr und nicht weniger als um eine Schulung die Bereiche des Arbeitsschutzes betreffend. (Sag mal einem Computermenschen er wird jetzt im Gebrauch von Windows XYZ unterwiesen - der kriegt einen Herzinfarkt. Hierbei handelt es sich NATUERLICH um eine SCHULUNG!!!)

    Also, haengt euch niocht so sehr an Begrifflichkeiten auf. Wenn ein Staplerfahrer nachweislich und entsprechend den geltenden Regelungen regelmaessig auf den neuesten Stand gebracht wird, ist es voellig egal ob auf dem Nachweis "Unterweisung" oder "Schulung" drauf steht. Den Richter der sich daran hochzieht moechte ich mal sehen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...grundsaetzlich: Ja!

    Egal wie aergerlich es ist hat der AG dafuer zu sorgen, dass die MA mit entsprechender PSA ausgestattet sind. "Du hast erst gestern eine Brille bekommen und wenn sie heute nicht mehr da ist, ist das nicht mein Problem!" geht sicher nicht. Eine Beteiligung der MA an Kosten, zumindest fuer Standard PSA ist genauso bedenklich wie die pauschale Unterstellung eines Diebstahls.

    Aber... Ich habe als AG immer noch die Moeglichkeit disziplinarische Massnahmen zu ergreifen. Alle MA haben i.d.R. die Verpflichtung mit Firmeneigentum sorgsam umzugehen. Dieser Verpflichtung kommt ein MA sicher nicht nach, wenn er jede Woche, mit welcher Begruendung auch immer, eine neue Brille benoetigt. Sollte ein BR vorhanden sein, wuerde ich die Thematik einmal unter diesem Gesichtspunkt eroertern. Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei verstoessen gegen die Betriebsordnung oder arbeitsvertragliche Verpflichtungen sind vielfaeltig und, natuerlich, unpopulaer. Aber hier geht es nicht nur um Kosten, sondern schliesslich auch und in besonderem Masse um die Sicherheit der Betroffenen, oder?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    also einige Quellen zum Nachlesen hast Du ja schon bekommen daher hier nur noch eine Anmerkung:

    Wenn ihr das Zeug Abfuellt, labelled und verkauft spielt es keine Rolle von wem IHR das Zeug bekommt. Rechtlich seit ihr dann Inverkehrbringer mit allen Rechten und Pflichten.

    Anders gesagt: Wenn das Inverkehrbringen von Chemikalien Neuland fuer mich ist, das ganze dazu auch nur "nettes Beiwerk" zum Kerngeschaeft (damit kann ich natuerlich falsch liegen...) und nicht wirklich viel bei rumkommt - ich wurede die Finger davon lassen und/oder eure Kunden vielleicht sogar an den Orginalhersteller verweisen und einen Deal mit dem aushandeln...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...iss ja sonst nicht meine Art...

    Sozialkompetenz

    1. I.w.S.: kommunikative (Dialogfähigkeit), integrative (Konsensfähigkeit) und kooperative (Teamfähigkeit) Fähigkeiten eines Menschen, die aus der Sozialisation bzw. aus dem sozialen Lernen entstehen.

    2. I.e.S.: vorzügliche kommunikative Fähigkeiten, die im Zusammenhang mit Gruppen- und Teamarbeit, aber auch im Kontakt mit Kunden und Lieferanten (wachsende) Bedeutung erlangen. Gilt neben Fachkompetenz und Methodenkompetenz als Teil einer umfassenden Handlungskompetenz.

    (aus: GABLER Wirtschaftslexikon - Springer Gabler)

    ...dank mal drueber nach...

    In diesem Sinne
    Der Michael