Beiträge von MichaelD

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    ich sehe es ähnlich wie Waldmann, allerdings ist aufgrund Deiner Beschreibung die Ausgangslage nicht ganz klar. Mir stellt es sich so dar, dass eure Werksgrenze an der Bahntrasse endet und auf der anderen Seite wieder beginnt?!?!

    Wenn dem so ist, verlassen die MA faktisch den Werkbereich, wenn sie sich über die Gleise begeben und betreten ihn auf der anderen Seite wieder. Dementsprechenden würde tatsächlich der von tiefflieger angesprochene §315 StGB greifen, wonach ein Überqueren der Gleise schlichtweg verboten ist. Wie sich ein solcher Fall dann im Falle eines Falles darstellt wage ich hier nicht zu prognostizieren. Ich würde mich in jedem Fall mal mit der Genehmigungsakte und ggfls. mit dem Bahnbetreiber auseinandersetzen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    sehr nette Szenarien die Du da aufstellst, aber welche Notausgangstür muss ich denn, im Falle eines Falles, aufziehen?!?!?!

    Und um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Wir haben auch hier wieder das alte Mittel der Risikobewertung in Anwendung zu bringen. Wenn ich beispielsweise über eine Einrichtung mit vielen Körperbehinderten spreche, mag die Sache von Relevanz sein; anderenfalls ist für mich, unter Abwägung möglicher Eintrittswahrscheinlichkeiten, eine solche Überlegung einfach nicht relevant.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...Brandschutz-/Rauchschutztüren MÜSSEN geschlossen sein oder selbsttätig schließen - was macht der Rollifahrer denn dann?!?!?!?

    Also, ich sehe hier auch kein Problem sondern eher den Normalfall. Bis dato sind fast alle Ausgangstüren in meinen bisherigen Betrieben selbstschließend...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...da kann ich ja dann auch mal wieder meinen Senf dazu geben... ;)

    Warum kann ein Manager von der Bahn auf einmal die Leitung einer Großbaustelle in der Bundeshauptstadt annehmen?!?!? Weil er "managen" und sich nicht mit Details rumschlagen soll. OK, auch wenn DIESES Beispiel nicht gerade das geeignetste ist, hi, hi, hi...

    Also, Spaß beiseite. Ich habe als Sifa in meiner bisherigen Karriere in unterschiedlichsten Branchen gearbeitet und ich MUSS keine elektrotechnischen Detailkenntnisse haben, um in einem Elektrobetrieb diese Tätigkeit ausführen zu können. Das ist ja das Schöne an unserem Job. Wenn ich ein fachliches Problem habe, dann frag' ich halt einen Fachmann. Sturm: Glaub' mir, "Bleib' bei deinen Leisten!" mag nett und bequem sein, kann Dich aber auch einiger sehr interessanter Erfahrungen und Weiterentwicklungen berauben.

    Um dies vielleicht mal am klassischen Beispiel "Gefährdungsbeurteilung" deutlich zu machen: Nicht ich erstelle diese, sondern die entsprechende Fachstelle. Meine Unterstützung bezieht sich auf Methodik, Formalismus, Querdenken und das stellen dummer Fragen. Hier ist ein gewisses Maß an Unkenntnis und der Blick von aussen manchmal sogar sehr hilfreich... Selbstverständlich entbindet mich das nicht davon, mich in diese Branche "reinzuarbeiten" aber ich bezweifle sehr, daß dies über den fachspezifischen Teil der BG'en geschehen kann.

    Mein berufliches Lebensfazit soweit: Wenn es ein Betrieb ist der neugierig macht, spielt die Branche keine Rolle und, um auf die Eingangsdiskussion zurück zu kommen, dies sollte auch für den AG gelten. Wenn die Chemie und die Leistung des Kandidaten stimmt...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ich möchte mich hier mal kurz Martina 111 anschließen und mal nach dem "Warum" dieser Umfrage fragen. (Ich glaube beispielsweise nicht, daß ein Großkonzern mit der öffentlichen Hand in einen Topf geworfen werden kann - also auch was die Aussagekraft der Ergebnisse angeht. Zur Erklärung: Ich arbeite in einem Weltkonzern und über Angebote des öffentlichen Dienstes lach ich mich tot. Wenn Du also hier einen gemeinsamen Auswertungsparameter schaffst, hilft da m.E. nicht wirklich...)

    However, zentrale Frage nach wie vor: Welchen Sinn hat eine solche Umfrage?!?! Soll es Dir oder anderen bei der Gehaltsfindung helfen?!?

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...also wenn Du mir dieses Schreiben vorlegen würdest, würde ich alles damit machen - aber niemals unterschreiben! Die von dir genanntene Regularien sind, du hast es ja bereits indirekt erwähnt, wahrscheinlich nur "Insidern" bekannt und wie soll ich eine Konformität mit Regularien bestätigen, die mir völlig unbekannnt sind?!?!?!

    Die Frage wäre dann: Was würde mit mir geschehen?!?!

    Also, jetzt mal wieder etwas Spitzfindigkeit beiseite und ernstahft gefragt: Über welche Produkte reden wir denn hier? Kannst du uns mal ein Beispiel geben? Du siehst, hier hast du einen "Medizinproduktlaien" vor dir...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    als Händler seid ihr in bei dieser Verfahrensweise der "Inverkehrbringer" - mit allen Rechten und Pflichten.

    Hier könnt ihr euch vielleicht mit entsprechende Geschäfts-/Vertragsbedingungen, wie bereits von tiefflieger erwähnt, behelfen; im Falle eines Falles seid ihr aber diejenigen welchen.

    So ist das am Ende auch gedacht. Ihr verdient schließlich Geld mit dem Handel/Wiederverkauf. Dementsprechend habt ihr auch entsprechende Verantwortlichkeiten zu tragen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...das mag vielleicht daran liegen, dass das Board mit Zitat: " SIFABOARD. Das Forum für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Arbeitsschutz-Management-Systeme, Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft (Sifa)" für sich wirbt...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...den genau gegenteiligen Weg nehmen, den bauco (Hey bauco, nimm das nicht persoenlich. Das mit dem "sollte" war auch eher augenzwinkernd gemeint) vorschlaegt.

    Eine GB sollte fuer jeden Aufzug gesondert vorliegen, da hier beispielsweise Abweichungen vom Stand der Technik oder besondere, individuelle Umstaende erfasst werden koennen. Kann allerdings auch mit der Anlage geschehen, die Du, Waldmann, ja schon angesprochen hast. Eine BA sollte dann sicher fuer alle ausreichend sein.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Also Frage war (Guudsje): "Bin ich verpflichtet, diesen Personenkreis zu unterweisen?" mit der Antwort (bauco): "Ja, Du solltest unterweisen." Sehr schoen!!! :wacko:

    Also nochmal kleinkariert (auch mit Blick auf das zitierte ArbSchutzG): Freie Honorarkraefte sind i.d.R. keine Beschaeftigte anderer Arbeitgeber!!!!

    Nichtsdestotrotz ist es in meinen Augen nur selbstverstaendlich wenn eine Institution, die beispielsweise Seminare/Trainings etc. im Bereich "Sicherheit und Arbeitsschutz" anbietet, hier mit gutem Beispiel voran geht. Ich weiss, ist jetzt wieder heres Wunschdenken, aber...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...mal wieder in die falsche Richtung diskutiert.

    Der Umgang mit Arbeitsmitteln (hier: Gefahrstoffe) und die Beurteilung daraus resultierender Gefaehrdungen, ist in erster Linie immer noch eine Aufgabe im Verantwortungsbereich der Linie. Als SiFa bin ich hier, wie bereits erwaehnt, beratend taetig. Wenn beispielsweise in einem technischen Forschungslabor der chemischen Industrie mit den unterschiedlichsten Gefahrstoffen unter z.T. neuen Bedingungen umgegangen wird werde ich den Teufel tun und hier eine "Beratung" ohne die entsprechenden Ingenieure/Chemiker vornehmen. Es ist deren Aufgabe hier entsprechenden Input zu bringen denn dies sind schliesslich die Fachleute. Meine Beratung beschraenkt sich, soweit moeglich, auf formale und Schnittstellenproblematiken. Ebenfalls kann ich entsprechende Werkzeuge zur Verfuegung stellen und die Leute entsprechend in der Anwendung unterweisen.

    Ich persoenlich stehe einem "Gefahrstoffbeauftragten" sehr skeptisch gegenueber da hier die Gefahr besteht, dass sich Linienverantwortlich klammheimlich aus eben dieser Verantwortung stehlen. Sicher mag es sinnvoll erscheinen das ein oder andere zu koordinieren, Stichwort: Gefahrstoffverzeichnis. In einem Grossbetrieb stellt sich aber die Frage - ist das sinnvoll?!?! Groessere und teilweise sehr unterschiedliche Betriebsbereiche koennen durchaus als "Betrieb im Betrieb" angesehen werden.

    Was Werkzeuge und Prozesse angeht (Neueinfuehrung von Stoffen, Abfallmanagement, PSA...) sehe ich selbstverstaendlich jemanden wie die SiFa in einer gewissen Bringschuld.

    However, was die Eingangsfrage angeht: WENN denn eine Bestellung erfolgen soll wuerde ich darauf draengen, die Aufgaben aus den z.T. o.g. Gruenden detailliert festzuhalten...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...unterscheidet halt den Unternehmer von allen anderen - von ihm wird genau das erwartet. Entweder er macht sich die Muehe und eignet sich das notwendige Wissen an, oder er holt sich fachliche Unterstuetzung. Im Falle eines Falles ist er nicht nur mit im Boot, sondern sogar der Kapitaen.

    Auch wenn's jetzt eine Plattituede ist: Er kann zumindest nicht behaupten, er habe von nichts gewusst. (Ja, hilft in der Praxis natuerlich nicht so ungemein, aber immerhin...).

    Ansonsten gelten u.g. Argumente. Ich bin auch nicht mit allem gluecklich, habe aber durchaus Verstaendniss fuer solche Kompromisse. Am Ende koennen auch wir, wenn wir beispielsweise in Grossunternehmen arbeiten, die kleine Kontraktoren beauftragen, in besonderem Masse zur Verbesserung der dortigen Beschaeftigten als auch der betroffenen Kleinunternehmer beitragen, indem wir unser Wissen teilen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...das wir hier nicht von Friseurhandschuhen sprechen habe ich mal ebenso vorausgesetzt wie einen korrekten Umgang (Stichwort: Lagerung). Allerdings war das auch nicht Thema der Ausgangsfrage.

    Die Wahrscheinlichkeit mit einem Flugzeug abzustuerzen ist auch gegeben, ebenso wie eine lebensbedrohliche Reaktion auf Nasenspray - wenn auch relativ gering. Aber genau darum geht es doch bei Gefaehrdungsbeurteilungen und Risikoeinschaetzungen. Die Beruecksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeiten. In meinen Augen ist diese hier bei einem Ersthelfereinsatz nahe Null; im Gegensatz zu Personen, die den ganzen Tag ueber solche Handschuhe tragen muessen.

    Also tiefflieger: Ich sehe hier fuer mich in keinster Weise einen Fall von "klassischer Fehlbberatung" sondern eine der Realitaet entsprechende Abschaetzung von Gefahr, Gefaehrdung und Eintrittswahrscheinlichkeit. Aber, die Welt lebt von Diversifikation...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...mal wieder mit einer unqualifizierten Aeusserung: Wieviel Gewicht hat denn eine solche Fragestellung?!?!? Wir reden ueber Handschuhe fuer Ersthelfer. Hierzu ein paar Fragen:

    - Wie haeufig werden diese objektiv betrachtet getragen?!?!
    - Wie lange werden diese im Falle eines Einsatzes getragen?!?!
    - Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit eines allergischen Ersthelfers zu just diesem Einsatz und
    - Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, bei einem einmaligen Einsatz in gefuehlten 150 Jahren, durch das Tragen welcher Handschuhe auch immer, eine Allergie zu bekommen?!?!?!

    Lange Rede, kurzer Sinn: Meine ganz persoenliche, in 25 Sekunden abgearbeitete Gefaehrdungsbeurteilung kommt zu dem Schluss, dass es ueberhaupt keine Rolle spielt welchen Handschuhtyp ich einsetze.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...bei freien Mitarbeitern besteht, meines Wissens nach, kein Arbeitsverhaeltnis im eigendlichen Sinne. Regularien wie Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgestez etc. gelten hier nicht (Ist uebrigens ein wesentlicher Grund fuer Unternehmer mit Freien zu arbeiten). Die einzige Moeglichkeit sehe ich hier in Deinen Geschaeftsbedingungen, beispielsweise zahlst du nicht mehr als 8 Std. je Arbeitstag...

    Ansonsten... kann sich dein Kinde auf den Kopf stellen. Wenn er MA haben moechte, die sich diesen regelungen unterwerfen muss er sie anstellen.

    In diesem Sinne
    Der Michael