Beiträge von MichaelD

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    Bei Schnellläufern wie einer Kreissäge ist es m.E., was Einzugsgefahren angeht, relative egal ob mit oder ohne Handschuh. Bevor meine Hand eingezogen werden kann ist der Finger ab!

    Je nach zu bearbeitendem Material könnte hier der Schutz vor Schnittverletzungen durch Späne im Vordergrund stehen. Davon abgesehen: Manchmal ertappe ich mich bei dem Gedanken, in solchen Fällen haben die Vorschriften mal wieder nicht mit der technischen Entwicklung mitgehalten. Bei vielen heute verwendeten Hanschuhtypen ist die Passform derart, daß ein Einzug, im Gegensatz zum klassischen "Lederhandschuh" nahezu ausgeschlossen werden kann. Aber bitte, dies ist lediglich ein ab und zu aufflammender Gedanke, den ich selbstverständlich keinem MA an einer Bohrmaschiene mitteilen werde... ;)

    In diesem Sinne
    Der Michael

    My 5 ct...

    "Wer als Sicherheitsfachkraft alleinverantwortlich Gefährdungsbeurteilungen erstellt, sich diese Aufgabe aufschwatzen läßt oder mehr als fachliche Begleitung hierfür liefert, liegt grundsätzlich falsch!"

    Also: Die einzigen Personen, die eine qualifizierte GB für einen Kindergarten erstellen können, sind die dort Beschäftigten. Als SiFa kann ich hier systemische Hilfestellung geben, Termini klären und mit einem Auge "von aussen" auf die Sache schauen. Dies kann ich am Ende des Tages völlig unabhängig von meiner "Heimatbranche" tun. Ich komme zwar nur aus der Chemie, mit Erfahrungen im Logistikbereich sowie der Öl- und Gasbranche, halte mich aber durchaus für qualifiziert genug eine solche Arbeitsleistung zu erbringen; dies bezeichnet man landläufig auch als "Wissenstransfer" oder auch als "über den Tellerrand hinaus schauen".

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Flügelschraube,

    sehr salopp gesagt: Das kann Dir relativ egal sein! Es sei denn, die verunfallte Person strebt eine Zivilklage an.
    Grundsätzlich ist hier die BG in der Pflicht und wenn sie sich von irgendjemandem Entschädigen lassen will, muss sie sich darum kümmern. Dies ist ein Grund, warum wir Beiträge an die BG'en in nicht unerheblicher Höhe bezahlen - Übernahme der Unternehmerhaftung.

    Sollte Dich die Frage aber aus anderen Gründen interessieren-s.o.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    Hallo,

    jau, da ist die BG sicher nicht unbedingt erste Wahl.

    Eine bessere wären meiner Meinung nach die von der DVR zertifizierten; eine Liste findet ihr hier: http://www.gsv-zert.de/dateien/moderatorenlistels.pdf. Sehr praxisorientierte Seminare könnt ihr hier: http://www.balzer-online.de/training oder hier: http://www.igusa.de bekommen.

    a.r.ni: ...meine Formulierung lautete auch: [...] kann sehrwohl eine... [...]! :huh:

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Hallo Flügelschraube,

    da unterliegst Du, meines Wissens, einem fatalen Irrtum. Der Verlader kann sehrwohl eine physische Person sein, beispielsweise der Lademeister oder auch tatsächlich der Staplerfahrer der verlädt.

    Hier kommt wieder sowas wie "Sachkunde" ins Gespräch. Sind die verladenden Personen ausreichend geschult und entsprechend beauftragt, dies kann auch im Rahmen des Arbeitsvertrages geschehen und bedarf nicht notwendigerweise einer vielzitierten Pflichtenübertragung, müssen u.U. genau diese Personen im Falle mangelhafter Ladungssicherung gerade stehen. Es hat im Übrigen schon mehr als ein Verlader entsprechende Punkte in Flensburg für solche Vergehen kassiert.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Hi,

    neben den Literaturwerten kannst Du sehr einfach anschauliche Versuche vorführen, indem Du einfach eine handelsübliche, kleine Zugwaage nimmst und unterschiedliche Materialproben über entsprechende Unterlagen ziehst. Höhere Reibungskoeffizienten = höheres Zuggewicht. Sehr einfach und anschaulich.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Charlyri,

    okay, sollte ich beleidigend oder vorurteilsscheinend aufgetreten sein, tut mir das leid.

    Ich weiss allerdings nicht, wie ein Begriff in Anführungszeichen, mit nachgestellter "quasi Entschuldigung" in Klammern, noch als solche aufgefasst warden kann. Hier muss ich dann a.r.ni doch für den "Zaunpfahl" danken - dicker kann ich ihn wirklich nicht mehr machen...

    Anyway, schöne Weihnachten an alle!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Charlyri,

    nein, ich bin mitnichten Arbeitgeber und nein, ich nehme Dir auch nichts übel, wieso auch! Ich bin, immer noch, mit Leidenschaft Arbeitsschützer - mit, zugegeben, manchmal unortodoxen Gedankengängen.

    Und gerade deshalb sind für mich die Grundlagen des Arbeitsschutzes nicht Gesetze, Verordnungen und Regeln sondern der Leitgedanke, alle Beschäftigten abends wieder gesund nach Hause zu entlassen und nebenbei auch etwas für ihre Sicherheit zu tun wenn sie genau dort sind - zu Hause. Hier hilft mir eben die "Gesetzeskeule" überhaupt nicht weiter. Nichtsdestotrotz, dies zum Abschluß, bin ich nicht unbeleckt in diesen Themenbereichen...

    However, ich möchte mich aber an dieser Stelle auf keine Grundlagendiskussion zum Thema einlassen und betrachte meine Beiträge hiermit als vollständig.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Charlyri,

    es sieht so aus, als ware "Paragraphenreiterei" (Hey, ist nicht so böse gemeint wie es sich anhört) Dein Hobby - was im Arbeitsschutz nicht immer von Vorteil sein muß...

    Anyway, wenn schon den schon. Da die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorgaben, Regelungen etc. pp. eine orginäre, arbeitsvertragliche Pflicht der Beschäftigten ist, und ich verzichte hier mal auf die Zitierung einschlägiger Rechtsvorschriften, greift hier selbstverständlich das von Dir angesprochene KSchG. Ein solcher Prozeß will gut überlegt und vorbereitet sein. Natürlich ist eine "Spontankündigung" nicht sehr einfach. Allerdings zeigt eine systemische Sicht auf die Dinge -Stichwort: Chain of events- i.d.R., daß solche MA nicht nur einmal, sondern andauernd und bewußt Fehlverhalten an den Tag legen.

    Das "Geheimnis" ist in einem solchen Fall rechtzeitige Reaktion. Neben korrigierenden Maßnahmen, die hier an erster Stelle stehen müssen, sind arbeitsrechtliche Werkzeuge wie Ermahnungen und Abmahnungen einzusetzen. Leider scheuen sich viele AG davor, da häufig auch Betriebsräte ihre schützende Hand über die AN halten.

    Meine Sicht der Dinge hierzu habe ich allerdings weiter oben schon dargelegt und im Falle eines Falles bin ich bereit, im Rahmen meiner Möglichkeiten, auch einen harten Kurs zu fahren oder zu unterstützen. Dies zum Wohle aller anderen Beschäftigten und des Unternehmens.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    @Charlyri: Du schreckst nicht davor zurück selbst Konsequenzen zu ziehen, musst aber AN mit Samthandschuhen anfassen?!?

    Ich selbst habe schon eine Kündigung aufgrund sicherheitswiedrigem Verhalten befürwortet und ich hätte keinerlei Skrupel, dies wieder zu tun. Selbstverständlich reden wir hier über Verhältnismäßigkeiten und nur weil jemand seinen Helm nicht trägt wird keiner rausgeschmissen.

    Bemühe ich mich als AG aber, investiere Millionenbeträge in Sicherheit von Technik, Organisation und Menschen, dann ist jemand, der diesen Weg nicht mitgeht oder sogar boykottiert in meinem Unternehmen nicht mehr tragbar.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    @Charlyri: ...na dann mal viel Spass... Also ich gehe dann mal davon aus, dass Du, wie es sich gehört, zu jedem Deiner ca. 1500 Stoffe und Gemische, die Du in Deinem Betrieb verwendest, nicht nur eine Betriebsanweisung gem. GefStoffV, sondern auch ein min. 3seitige GefB hast, die Du jährlich ordnungsgemäß überprüfst.

    Ernsthaft: Ich bin, wie bereits erwähnt, immer etwas ketzerisch unterwegs, ohne dabei weder meinen Humor, noch meine Ernsthaftigkeit zu verlieren; und ich bin ebenfalls lange genug im Geschäft und durchaus auch kompetent genug, mir solche Empfehlungen selbst geben zu können. Nichtsdestotrotz entbehren hier Recht und Gesetz im Hinblick auf die Praxis nicht einer gewissen Komik.

    NATÜRLICH ist (für mich zumindest) die GefB vielleicht noch wichtiger als eine daraus resultierende BA - aber: Dokumentationspflichten?!? Ziemlich blöd gedacht...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...das war, glaub ich, der Masterguru... :) Wenn's um die Rechtschreibung geht muss das raus - bei fragwürdig politischen Äusserungen wird das allerdings scheinbar nicht so radikal eng gesehen...

    in diesem Sinne
    Der Michael