Beiträge von MichaelD

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    Es geht weder um Inhalte, noch um Themen, Prüfungs- oder Nachweismodalitäten, etc.pp.

    Es geht für mich darum, eine "Das haben wir schon immer so gemacht" Mentalität abzulegen.

    Dies ist allerdings einer der Bereiche, in dem heute häufig Beklagtes wunderbar funktioniert:

    1. Wissenstransfer bei Gesetzgebern, Rechtssprechenden, Aufsichtsbehörden etc.:

    Das es ohne "persönliche" Unterweisung nicht geht wird von Generation zu Generation zu 100% weiter gegeben.

    2. Nachhaltigkeit

    Das funtioniert schon 100 und wird nochmal 100 Jahren laufen

    3. Cancel culture

    Entwicklungsfähige Ideen und Vorschläge werden incl. Beteiligter konsequent rausgeschmissen

    4. Gemeinschaftssinn und Teamgeist

    Die ewig gestrigen aller Fraktionen halten perfekt zusammen

    5. Gesetzestreue

    Niemand kommt auf die Idee, hier entsprechend zu "revoluzzern"

    ...

    Sehr trauriges Thema...

    ...und auch ein Grund, warum ich ausgestiegen bin...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Im Prinzip kann mich der GF nur mit der Einwilligung des BR abbestellen.

    Ups,

    DA möchte ich doch intervenieren.

    Wenn Du das explizit so im Vertrag stehen hast, dann ist das richtig. Ich glaube aber nicht, das der BR mit unterschrieben hat.

    DAS eine externe SiFa bestellt wird, ist, glaube ich, in der Tat auch Angelegenheit des BR im Rahmen der Mitwirkung. WER eingekauft wird ist alleinige Sache des Unternehmers...

    Anyway, nochmal zut Sache: Ja, dieses Fingerspitzengefühl ist ja eine wesentliche Fähigkeit, wenn man in diesem Job erfolgreich agieren will. Also - viel Erfolg dabei.

    In diesem Sinne

    Det Michael

    JS,

    rein formaljuristisch kommst Du mit Online- oder e-Learning Tools nicht weit.

    Ich habe mir da in meiner aktiven Zeit in diversen Gremien den Mund fusselig geredet. Leider werden wir hier noch von den ewig Gestrigen regiert, sowohl bei den Aufsichtsbehörden,. als auch dem Gesetzgeber. Auch die MA, die mittlerweile ganz anderen Generationen angehören tippen sich bei dieser Diskussion nur dezent mit dem Finger an die Stirn.

    In anderen Ländern habe ich wiederkehrende Unterweisungen ausschließlich in online Meetings oder im Selbststudium gemacht und ich bin der Überzeugung, diese waren häufig besser, als eine von einem Motivationslegastheniker durchgeführte Face-to-Face Veranstaltung. Sie müssen halt professionell gemacht werden. Über Erfolgskontrollen und Nachweise wurde auch nicht diskutiert.

    Hattest du beispielsweise dein Wiederholungstraining zum Thema Aussendienst/Dienstreise nicht gemacht, hat das System deine nächste Dienstreise nicht genehmigt und du konntest deinen Job nicht machen.

    Anyway, alle Welt redet in Deutschland über den "Digitalisierungsstau", aber wenn es hier im Grundsatz seit Jahrzehnten nicht voran geht...

    Am Ende wird, wie immer in diesem Lande, in einem Zweifelsfall ein Richter entscheiden müssen, allerdings...s.o.!!!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Nur mal eben, Michael... ein Vertrag ersetzt aber nicht die gesetzlich verankerten Pflichten, wie in diesem Fall die einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

    Da wir eh keinen externen Kunden bedienen, brauchst du dir wegen möglichen Vertragspartnern keine Gedanken zu machen ;)

    Nur mal eben, Hafensifa...

    Gesetzliche Pflichten und gesetzliche Pflichten im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses sind zwei völlig verschiedene Dinge.

    ...und wenn ich die Fragestellung des Erstellers Paul richtig verstehe, geht es um einen externen Kunden (oder arbeitet ihr in dem selben Laden?!?!). Um Deine Vertrags- oder Nicht-Vertragspartner mach ich mir dementsprechend auch keine Gedanken. ;)

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Also was "gute Zusammenarbeit" angeht, gesunden Menschenverstand etc, pp, - das lass ich jetzt mal aussen vor.

    ...aber wie flink hier manche ihre Ergüsse als absolute Warheit postulieren, ist schon fragwürdig. Und komischerweise gerade auch Dienstleister...

    Grundsätzlich habe ich erstmal einen Vertrag mit meinem Kunden. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit. I.d.R. ist hier die Unternehmensleitung als Ansprech-/Vertragspartner genannt. Weder Personalabteilung, Betriebsrat oder der Küchenchef spielen hier eine Rolle.

    Wenn ich also mit Dritten sprechen möchte, ist ein Ratschlag: "Ganz einfach...geh' hin!" fehl am Platz.

    Selbstverständlich gehört der BR manchmal mit ins Boot, und wenn er mit mir reden möchte, so sollte ich das mit dem Unternehmer schon auch besprechen. Nichtsdestotrotz sind Alleingänge vertraglich eher zweifelhaft.

    Und, auch hier bitte nix für ungut, Mike 144: Wenn Du immer so agierst, wärst Du, unabhängig von Deiner Fachkompetenz, kein ernsthafter Vertragspartner für mich. Und wenn Du jetzt sagst: "Aber mein Chef steht da ganz hinter mir!" - Dein Unternehmen dann auch nicht.

    Also AS-Paul: Ziehe die Teilnahme durchaus in Erwägung. Spreche dies aber in jedem Fall sowohl mit deimem Chef, als auch der GF des Kunden ab.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    JS,

    das ist ja mein Reden.

    Allerdings finden, wie ich immer zu sagen pflege, in diesem Lande die, die am lautesten schreien und die größten Deppen am meisten Gehör.

    Was bei diesem AK rauskommt ist für mich relativ klar: Eine neue Norm und am Ende reiben sich einige die Hände, andere haben ihr Ego befriedigt und ein großer Haufenn Dritter muß drunter leiden...

    Anyway, wie bereits erwähnt: Gürtel tragende Hosenträgerfans, die ihr Beinkleid aus Angst es zu verlieren noch zusätzlich festtackern um dann denjenigen, der lediglich eine Jogginhose mit Gummizug trägt, dazu zu nötigen ebenfalls Vollausstattung zu tragen, halte ich in diesem Job für eine Fehlbesetzung. Eine, auch hier bereits erwähnte, "Ich mach alles und leg dann noch einen drauf" Mentalität ist nicht nur sinnlos, sondern auf vielen Seiten kontraproduktiv und trägt keinesfalls zur Akzeptanz und Entwicklung des Arbeitsschutzes bei.

    So, genug gezetert...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Es spricht nichts, aber auch garnichts, dagegen eine Vorgabe "überzuerfüllen".

    Was letztendlich genutzt wird, entscheidet der Unternehmer.

    Oh doch - es gibt eine Menge Gründe.

    Nur einige:

    - Geld zum Fenster rauswerfen

    - Belastung der Beschäftigten

    - Überforderung der Beschäftigten

    - Mangelnde bis keine Akzeptanz bis hin zur Ablehnung

    - ...

    Ja, der Unternehmet entscheidet. Er kann, darf und muss sich allerdings auf meine Expertise verlassen. Dafür bekomme ich mein Geld.

    Ihm also unausgegorenen Blödsinn zu erzählen um sich dann zurückzulehnen und zu sagen: "Hey, your decision!" ist auch doof...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Du, an der Fritte kann so einiges passieren. Aber nur weil etwas passieren KANN, such ich mir trotzdem keinen neuen Job.

    Was ich immer noch mache, weil es Teil meines Ichs ist, sind LMRA's - allerdings, und das ist Kern meiner Aussagen, mit Sinn und Verstand. Alles was Recht ist, aber dies vermisse ich bei mach hingeworfener Aussage hier...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Freunde,

    ich werde nicht müde, bei einer Risikobeurteilung den Faktor der Eintrittswahrscheinlichkeit zu erwähnen.

    KANN ein solch konstruierter Fall passieren? Ja!

    IST er wahrscheinlicher als ein Sechser mit Superzahl und erfordert deshalb Maßnahmen? Nein!

    Wenn jeder Windhauch für mich zum Armageddon führt, dann sollte ich mir überlegen, ob SiFa der richtige Job für mich ist...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Ja, sehe ich ähnlich. Die Begrifflichkeiten "darf", "muss", "Rechte" sind in diesem Zusammenhang m.E. völlig fehl am Platz.

    Wenn MA Interesse bekunden, sollte ich dem nachkommen.

    Allerdings ist ein ebenso wichtiger Faktor: "Viele Köche verderben den Brei!" Die Mitarbeit an einer GB muss, kann und darf nicht auf alle Beteiligten ausgedehnt werden, da dann eine sinnvolle und zielführende Arbeit nicht mehr möglich ist. Schaffe ich jetzt für alle eine Mitwirkungsmöglichkeit, z.B. durch eine Software, muss ich am Ende auch alle, und sei es nur durch eine qualifizierte Rückmeldung, berücksichtigen. Ob ich das in einer Abteilung mit, sagen wir mal, 150 MA wirklich leisten kann und will ist zu bezweifeln.

    Also, ich würde die Finger davon lassen Mitwirkung in einer solchen Form umzusetzen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    1. Reflexion setzt physikalisch eine Welle (z.B. Licht) voraus, die an einer Grenzfläche zurückgeworfen wird. Das also reflektierende Warnkleidung nur dann funktioniert, wenn Licht auf sie trifft, ist eine bahnbrechende Erkenntnis. Allein für die Erwähnung dieses Fakts hat der AK einen Nobel nahen Preis verdient!!!

    2. Auch in Bezug auf einige Kommentare: Wie weit wollt ihr denn noch gehen in dem unverrückbaren Glauben ALLES lösen zu können?!?!?

    3. Der Einwand der FW ist nicht unberechtigt, ich glaube aber, dazu muss man keine Kleidung modifizieren. Ausserdem hat dieser "Rettungseffekt" nichts mit Warnung bzw. Warnkleidung zu tun.

    Hier sitzen, wieder einmal, Schlauköpfe in einem AK zusammen, die ums Verrecken eine Daseinsberechtigung suchen.

    In meinen Augen, und bitte, dies ist meine ureigene und ausschließlich persönliche Sicht der Dinge - das gehört, insbesondere auch inhaltlich, in der Kategorie "Kokolores" ganz weit nach oben...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Humvee,

    leider gibt es keine "Kür". Wenn die Beschäftigten Gefahren und Gefährdungen ausgesetzt sind, sind sie zu unterweisen.

    Abhängig ist dies nicht von gesetzlichen Regelungen oder der Frage "wer" unterweist, sondern von den Gegebenheiten.

    Eine von Dir angesprochene Matrix sieht für einen Pförtner in Arbeitsamt tatsächlich anders aus, als für einen MA auf dem Drehtisch einer Sauergasbohranlage.

    Die Frage als solche ist also nicht zielführend oder sinnhaft...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Mikey,

    Wieso Du???? Also, in die Schranken weisen???

    Entweder der Controletti ist Führungskraft, dann kann er machen was er will, oder er untersteht einer Führungskraft. Dann kann er sagen was er will, muß aber das machen, was diese sagt.

    Anyway, solche Diskussionen sind müßig, da sie weder aus Sicht des Vorschriftengebers, noch des -nehmers zielführend sind.

    Am Ende geht es, wie bereitsbeschrieben, um einen einmaligen Nutzen - upps, DAS ist des Pudels Kern: Controller LIEBEN einmalige Effekte in ihren Bilanzen!!!!!

    ...und es gilt wie immer: "Ob du Recht hast oder nicht - sagt dir im Zweifel das Gericht!"

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Hach ich mag einfach mit welch spielerischer Leichtigkeit Du seitenlang Regel- und Gesetzestexte rezitieren kannst. Wie Du Zwischentöne erkennen zwischen den Zeilen lesen kannst, das ist schon ganz große Kunst...ganz große Kunst!!!

    In diesem Sinne

    Der Michael