...das Arbeiten an spannungsführenden Teilen ist, wenn ich mich recht erinnere, auch nicht zulässig - und doch machmal notwendig. Ich sach einfach ma: Gefährdungsbeurteilung. Diese bietet im Grundsatz auch die Möglichkeit, abweichende Tätigkeiten zuzulassen. Hier sind allerdings entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise Betreten der Anlage nur wenn ausgeschaltet, dann unter Aufsicht einschalten etc, etc.... Dies kann ich allerdings von hier aus jetzt mal nicht beurteilen.
In diesem Sinne
Der Michael