Michael,
das würde schon helfen da du mir dann ein paar Zahlen nennen könntest. Das wäre nämlich dann (hoffentlich nicht der Preis) ein großer Schritt in die richtige Richtung.
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Neues Benutzerkonto erstellenMichael,
das würde schon helfen da du mir dann ein paar Zahlen nennen könntest. Das wäre nämlich dann (hoffentlich nicht der Preis) ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Hallo Michael
Wenn du sie vorliegen hast darfst gern mal rein schauen. Leider steht mir diese nicht zur Verfügung.
Hallo Canislupus
Danke für deine Antwort aber anscheind bin ich nicht in der Lage meine Antwort dort zu finden. Denn einen Abstand von 8,5cm halte ich für ganz schön groß. Grundlage dafür war auf Seite 18 die Tabelle und dann die Hand.
Entweder ich stelle die falsche Frage bei der allwissenden Müllhalde oder ich habe nix gefunden.
Guten Morgen
Ich brauch mal wieder Hilfe.
Wie groß muss der Abstand der Türklinke zum Türblatt sein? Ich meine nicht den Abstand zum Türrahmen / Gegenschließkante den der ist vorgegeben. In der ASR 1.7 steht auch nur der windige Satz Griffe und andere Einrichtungen für die Betätigung von Türen und Toren dürfen mit festen und beweglichen Teilen der Tür oder des Tores oder deren Umgebung keine Quetsch- oder Scherstellen bilden.
Wenn ich jetzt aber die DIN 18065 zu Grunde lege sprich Geländerabstand zu einer Wand, da hätte ich dann einen Wert und dieser lautet 5cm. Schön wäre es wenn es zum Thema Türklinken auch einen Wert geben würde und nicht so eine Halbherzige Aussage.
Weiß jemand zufällig wo und ob überhaupt etwas zu diesem Thema gibt?
Bedankomat hin Bedankomat her
JENS hast du SUPER auf den PUNKT gebracht
Bei einer nicht näher genannten Versicherung wurden auf den Postweg an alle Vertreter mit Büro unscheinbare Lappen verschickt und nur wer sich den Zettel dazu durchgelesen hat wurde mit der Erleuchtung belohnt dies ist ihre neue Feuerfeste Unterlage für die Kaffeemaschine
Ich stehe dazu das bei meinen Begehungen keine Feuerfeste Unterlage vorhanden sein muss den das darüber und daneben sind weit aus größere Probleme.
Moin
Ich poste dies mal hier da die DIN Norm 14676 hier eh zum Thema gehört.
Da ich keinen Zugriff auf die Norm habe bitte ich denjenigen der sie hat zu prüfen wie das mit der 10 Jahresfrist geschrieben steht und ob die Zusammenfassung von z.B. http://www.eps-vertrieb.de/node/415 korrekt ist. Das würde mich schon einen großen Schritt weiter bringen.
habt dank für eure Hinweise und Kommentare. Wie immer sehr Hilfreich
Danke für die Antworten.
Man muß dazu sagen das kein Rollstuhlfahrer geistig dazu in der Lage wäre zu verstehen was das für ein rotes Ding ist geschweige ihn in Betrieb zu nehmen. Also nur die Mitarbeiter bzw. die Fahrer vom Krankentransport .
Die Damen sind in der Lage die Rollstuhlfahrer zu Betten und alles andere mit ihnen zu machen also ist dort kein Problem. Ich hab bei der Begehung dann nur Scherzhaft gesagt das es ein neues Einstellungskriterium gibt. Körpergröße mind. 1,75m
So Spaß bei Seite kann mir jemand verraten welche Vorschriften zu dieser Zeit gültig waren im Westen bzw. was dort über die Anbringung von Feuerlöschern stand
Der Bauliche Brandschutz ist zwar gerade in den Archiven nach den Unterlagen auf der Suche aber das dauert.
Juten Tach alle miteinander.
Ich hab mal wieder ein Problem (Herausforderung).
Das Gebäude wurde 1980 gebaut und der Architekt hat wunderbare Nischen im Mauerwerk für die Feuerlöscher gelassen. Nicht so schlimm wenn sie auf der Richtigen Höhe wären.
Oberkante Feuerlöscher ca. 1,60m. Versetzen kann ich sie nicht da Rollstuhlfahrerbetrieb. Die Mitarbeiter kräftig den sonst wäre es dennen nicht möglich mit Behinderten zu arbeiten. Kann ich das Ding über eine Gefährdungsbeurteilung vielleicht abhandeln oder freut sich der umliegende Maurer weil er viel Arbeit bekommt. sind gefühlt 30 Nischen.
Das andere Problem auf dem Bild lassen wir außen vor.
Interessanter Ansatz
Wenn es sich um einzelne Rauchabschnitte handelt und es weitere Ausgänge gibt ist dies eine Möglichkeit. Denn die Gefährdung ist draußen höher. Ich habe einen Bewohner der stellt sich bei einem Alarm unter die Dusche da bekommst du ihn nur sehr schwer weg.
In Pflegeheimen bzw. bei Behinderten ist es bei mehren Geschossen sowieso nicht möglich sie im Alleingang nach draußen zu bringen daher werden mehrere Brand / Rauchabschnitte eingesetzt mit geringrem Abstand als in der Bauordnung gefordert
Abschließend bleibt nur zu sagen alle die Fit sind haben das Gebäude zu verlassen für alle anderen bedarf es einer genauen Überlegung.
Ein paar allgemeine Infos, siehe hier:
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/…erm=Brandschutz
Dann gehe ich jetzt mal dem Vermieter auf den Geist denn dort sollten ja die einen oder anderen Unterlagen schlummern.
Warum kann man nicht einfach in die ASR rein schreiben Brandschutz- und Rauchschutztüren sind zu prüfen.
Nein, nicht zwangsläufig. So gibt es Brandschutztüren mit oder
ohne Rauchschutzfunktion und gleiches umgekehrt hinsichtlich
Feuerwiderstand.
In diesem Fall sind alle Kennzeichnungen dran also Haken dran.
Eine Wendeltreppe ist eine Frage im Einzelfall, siehe Forensuche und
zum Beispiel hier http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arb…ttungswege.html
Grundsätzlich ist u.a. eine Abstimmung mit der zuständigen
BS-Dienststelle notwendig.
Reden hilft, hätte ja sein können das irgendwo ein Zettel mit den Mindestanforderungen für Wendeltreppen rum liegt.
Danke Simon
Moin die Damen und Heeren gemäß ASR 1-7 steht ja unter Prüfung das Brandschutztüren regelmäßig zu prüfen sind aber irgendwie gehen dabei die Rauchschutztüren verloren oder muss man die nicht prüfen?
oder ist Brandschutz gleich Rauchschutz???
und da ich hier schon ein Thema erstellt habe gleich noch ein Punkt hinterher Freigabe zweiter Rettungsweg in Form einer Wendeltreppe Durchmesser 2 m also 1 m Radius breiteste Stelle der Stufe 40 cm und schmalste 7 cm. Eigentlich sollen ja Treppen mit geraden Läufen bevorzugt werden aber wer sagt mir das diese Treppe auch geht???
*deut*
Danke euch allen für die Ausführungen konnte meinen Entschluss nur noch verstärken.
Finger weg und andere machen lassen.
gnadenlos überlesen. Danke für den Hinweis hab jetzt auch im Merkblatt zum Brandschutznachweis für Berlin was gefunden und da geht es wieder auf den Fachplaner zurück und wat das für einer sein muss hatten wir ja auch schon. Na dann wird mal ganz schnell der Schlüssel rum gedreht und dem Chef gewunken.
Moin
Ich hänge gerade ein wenig.
Wer darf ein Brandschutzkonzept in Berlin erstellen? Ich finde keine Aussage in der BauOBln bezüglich diesem Themas aber z.B. in der GUV-I 560 steht der Brandschutzbeauftragte.
Danke für eurer Antworten. Werde beim nächsten Besuch nochmal darauf hinwirken und dann schauen wa mal.
Einen wunderschönen
Ich hab hier mal wieder eine Herausforderung. Es handelt sich um einen Sammelbehälter 1000l für Putzlappen, Ölbindemittel und andere leckere Gefahrstoffe. Nun hat der Entsorger einen großen grauen Sack (Folie) als Innenleben vorgesehen. Ich schätze um sie leichter zu reinigen. Nun ist es aber beim Verschließen so das der graue Sack über den Rand hinaus geht. Somit ist meines Erachtens der Brandschutz nicht mehr gewährleistet . Den der Deckel soll doch genau dieses Verhindern???
Ich weiß was du meinst kann dir aber erst heute Abend helfen. Finde jetzt auch gerade das Originalbild nicht und muss zu Hause erstmal nachschauen wo es her war.
In der DGUV steht ganz klar was in der Tabelle Anlage 2 Absatz 2 Seite 13.
die Grundbetreuung ist je nach Zuordnung in eine der drei Gruppen folgende Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr erforderlich:
Dieser Satz führt bei der Rechtssprechung automatisch zum Kalenderjahr ansonsten werden für den Zeitraum 365 Tage angegeben dann kannst du irgendwann anfangen plus 365 Tage.
Eine Unterweisung ist mind. einmal Jährlich durch zuführen. Da könnte man sich jetzt auch Streiten.
Ein Faktum ist es nicht, Aufhebungsvertrag mit einem neuen Vertrag wo ersichtlich ist wie viel Stunden für das laufende Kalenderjahr noch offen sind und dann werden die derzeitigen Mitarbeiterzahlen zu Grunde gelegt. Der Dienstleister wird wenn er den Geld verdienen will dich kurz vor Ende des Kalenderjahres bzw. gleich am Anfang nach deiner Mitarbeiterzahl fragen bzw. die Sifa und dann wird der Vertrag mit einem zusätzlichen Zettel versehen falls sich der Stundensatz nicht verändert hat oder ihr habt einen Vertrag mit einer jährlichen Steigerung von xx% .
Ich kenne es eigentlich nur so das der Dienstleister dir einen Vertrag vorlegt und du unterschreibst. bzw. Verhandelst noch über ein paar Punkte bis zur Unterschriftsreife.