Beiträge von Lars Zw.

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    Guten Morgen

    Ich brauch mal wieder Hilfe.

    Wie groß muss der Abstand der Türklinke zum Türblatt sein? Ich meine nicht den Abstand zum Türrahmen / Gegenschließkante den der ist vorgegeben. In der ASR 1.7 steht auch nur der windige Satz Griffe und andere Einrichtungen für die Betätigung von Türen und Toren dürfen mit festen und beweglichen Teilen der Tür oder des Tores oder deren Umgebung keine Quetsch- oder Scherstellen bilden.

    Wenn ich jetzt aber die DIN 18065 zu Grunde lege sprich Geländerabstand zu einer Wand, da hätte ich dann einen Wert und dieser lautet 5cm. Schön wäre es wenn es zum Thema Türklinken auch einen Wert geben würde und nicht so eine Halbherzige Aussage.

    Weiß jemand zufällig wo und ob überhaupt etwas zu diesem Thema gibt?

    Bedankomat hin Bedankomat her


    :thumbup: JENS hast du SUPER auf den PUNKT gebracht :thumbup:

    Bei einer nicht näher genannten Versicherung wurden auf den Postweg an alle Vertreter mit Büro unscheinbare Lappen verschickt und nur wer sich den Zettel dazu durchgelesen hat wurde mit der Erleuchtung belohnt dies ist ihre neue Feuerfeste Unterlage für die Kaffeemaschine :thumbup:

    Ich stehe dazu das bei meinen Begehungen keine Feuerfeste Unterlage vorhanden sein muss den das darüber und daneben sind weit aus größere Probleme.

    Danke für die Antworten.

    Man muß dazu sagen das kein Rollstuhlfahrer geistig dazu in der Lage wäre zu verstehen was das für ein rotes Ding ist geschweige ihn in Betrieb zu nehmen. Also nur die Mitarbeiter bzw. die Fahrer vom Krankentransport .

    Die Damen sind in der Lage die Rollstuhlfahrer zu Betten und alles andere mit ihnen zu machen also ist dort kein Problem. Ich hab bei der Begehung dann nur Scherzhaft gesagt das es ein neues Einstellungskriterium gibt. Körpergröße mind. 1,75m :44:

    So Spaß bei Seite kann mir jemand verraten welche Vorschriften zu dieser Zeit gültig waren im Westen bzw. was dort über die Anbringung von Feuerlöschern stand ?(

    Der Bauliche Brandschutz ist zwar gerade in den Archiven nach den Unterlagen auf der Suche aber das dauert.

    Juten Tach alle miteinander.

    Ich hab mal wieder ein Problem (Herausforderung).

    Das Gebäude wurde 1980 gebaut und der Architekt hat wunderbare Nischen im Mauerwerk für die Feuerlöscher gelassen. Nicht so schlimm wenn sie auf der Richtigen Höhe wären.
    Oberkante Feuerlöscher ca. 1,60m. Versetzen kann ich sie nicht da Rollstuhlfahrerbetrieb. Die Mitarbeiter kräftig den sonst wäre es dennen nicht möglich mit Behinderten zu arbeiten. Kann ich das Ding über eine Gefährdungsbeurteilung vielleicht abhandeln oder freut sich der umliegende Maurer weil er viel Arbeit bekommt. sind gefühlt 30 Nischen.

    Das andere Problem auf dem Bild lassen wir außen vor. :thumbup:

    Interessanter Ansatz
    Wenn es sich um einzelne Rauchabschnitte handelt und es weitere Ausgänge gibt ist dies eine Möglichkeit. Denn die Gefährdung ist draußen höher. Ich habe einen Bewohner der stellt sich bei einem Alarm unter die Dusche da bekommst du ihn nur sehr schwer weg. ?(
    In Pflegeheimen bzw. bei Behinderten ist es bei mehren Geschossen sowieso nicht möglich sie im Alleingang nach draußen zu bringen daher werden mehrere Brand / Rauchabschnitte eingesetzt mit geringrem Abstand als in der Bauordnung gefordert


    Abschließend bleibt nur zu sagen alle die Fit sind haben das Gebäude zu verlassen für alle anderen bedarf es einer genauen Überlegung.

    Ein paar allgemeine Infos, siehe hier:
    http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/…erm=Brandschutz

    Dann gehe ich jetzt mal dem Vermieter auf den Geist denn dort sollten ja die einen oder anderen Unterlagen schlummern.
    Warum kann man nicht einfach in die ASR rein schreiben Brandschutz- und Rauchschutztüren sind zu prüfen. :cursing:

    Nein, nicht zwangsläufig. So gibt es Brandschutztüren mit oder
    ohne Rauchschutzfunktion und gleiches umgekehrt hinsichtlich
    Feuerwiderstand.

    In diesem Fall sind alle Kennzeichnungen dran also Haken dran.

    Eine Wendeltreppe ist eine Frage im Einzelfall, siehe Forensuche und
    zum Beispiel hier http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arb…ttungswege.html
    Grundsätzlich ist u.a. eine Abstimmung mit der zuständigen
    BS-Dienststelle notwendig.

    Reden hilft, hätte ja sein können das irgendwo ein Zettel mit den Mindestanforderungen für Wendeltreppen rum liegt.

    Danke Simon

    Moin die Damen und Heeren gemäß ASR 1-7 steht ja unter Prüfung das Brandschutztüren regelmäßig zu prüfen sind aber irgendwie gehen dabei die Rauchschutztüren verloren oder muss man die nicht prüfen?
    oder ist Brandschutz gleich Rauchschutz???

    und da ich hier schon ein Thema erstellt habe gleich noch ein Punkt hinterher Freigabe zweiter Rettungsweg in Form einer Wendeltreppe Durchmesser 2 m also 1 m Radius breiteste Stelle der Stufe 40 cm und schmalste 7 cm. Eigentlich sollen ja Treppen mit geraden Läufen bevorzugt werden aber wer sagt mir das diese Treppe auch geht???

    *deut*

    gnadenlos überlesen. Danke für den Hinweis hab jetzt auch im Merkblatt zum Brandschutznachweis für Berlin was gefunden und da geht es wieder auf den Fachplaner zurück und wat das für einer sein muss hatten wir ja auch schon. Na dann wird mal ganz schnell der Schlüssel rum gedreht und dem Chef gewunken.

    Einen wunderschönen
    Ich hab hier mal wieder eine Herausforderung. Es handelt sich um einen Sammelbehälter 1000l für Putzlappen, Ölbindemittel und andere leckere Gefahrstoffe. Nun hat der Entsorger einen großen grauen Sack (Folie) als Innenleben vorgesehen. Ich schätze um sie leichter zu reinigen. Nun ist es aber beim Verschließen so das der graue Sack über den Rand hinaus geht. Somit ist meines Erachtens der Brandschutz nicht mehr gewährleistet . Den der Deckel soll doch genau dieses Verhindern???

    In der DGUV steht ganz klar was in der Tabelle Anlage 2 Absatz 2 Seite 13.

    die Grundbetreuung ist je nach Zuordnung in eine der drei Gruppen folgende Einsatzzeit in Stunden pro Beschäftigtem/r und Jahr erforderlich:

    Dieser Satz führt bei der Rechtssprechung automatisch zum Kalenderjahr ansonsten werden für den Zeitraum 365 Tage angegeben dann kannst du irgendwann anfangen plus 365 Tage.

    Eine Unterweisung ist mind. einmal Jährlich durch zuführen. Da könnte man sich jetzt auch Streiten.


    Ein Faktum ist es nicht, Aufhebungsvertrag mit einem neuen Vertrag wo ersichtlich ist wie viel Stunden für das laufende Kalenderjahr noch offen sind und dann werden die derzeitigen Mitarbeiterzahlen zu Grunde gelegt. Der Dienstleister wird wenn er den Geld verdienen will dich kurz vor Ende des Kalenderjahres bzw. gleich am Anfang nach deiner Mitarbeiterzahl fragen bzw. die Sifa und dann wird der Vertrag mit einem zusätzlichen Zettel versehen falls sich der Stundensatz nicht verändert hat oder ihr habt einen Vertrag mit einer jährlichen Steigerung von xx% .

    Ich kenne es eigentlich nur so das der Dienstleister dir einen Vertrag vorlegt und du unterschreibst. bzw. Verhandelst noch über ein paar Punkte bis zur Unterschriftsreife.