Beiträge von bildertattoo

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    dieses Teil von Sonim kenne ich, das funktioniert nicht richtig, gibt zu viele Fehlalarme ist zu klobig und daher schlecht zu tragen. Desweiteren läuft das mit SIM Karte von einem Handyanbieter, von daher kein Empfang in den benötigten Bereichen. Könnte hier noch etliche Kritikpunkte hinzufügen, aber das reicht schon Mal.

    Im Moment hängt es an unserer IT Abteilung was vernüftiges zu finden.

    Update
    Mittlerweile wurden nun 11 Alleinarbeitsplätze festgestellt, 3 davon in einem EX Bereich. Nach Erneuerung der Telefonanlage wurde nun ein Angebot eingeholt, aber zu teuer. Und nun wurde wieder Vogel Strauß Taktik angewandt. :cursing:
    Es ist schon krass, das hier so leichtfertig mit der Thematik umgegangen wird. Das Thema dauert ja nun schon Jahre an. :cursing:

    Bei uns ist es so, dass unsere Sifa noch zusätzlich als Bundesimmisionsschutz- Umwelt- Gefahrgut- und Gewässerschutzbeauftragter tätig ist. Seit ein paar Jahren ist der Gewässerschutz bei mir gelandet, aber da die Sifa im Bereich Umwelt als mein Vorgesetzter fungiert, ist er auch für die 2x jährlichen Berichte an das WWA zuständig.
    Ich erstelle die Berichte, Sifa kontrolliert, ändert ggf. ab, unterschreibt und schickt weg.
    Wenn diese Posten bei Dir in der Stellenbeschreibung auftauchen ist es Dein Job.

    Hallo Leute,

    Ich bräuchte ein wenig Hilfe. Es geht um Behälterkennzeichnung. Vorhandenes Medium ist saures Spülwasser aus einer Reinigungsanlage. Im sauren Reinigsmodul wird Salpetersäure zudosiert. Die nachfolgenden Spülmodule werden in einen Sammelbehälter geleitet. Laut Titration bin ich bei 1,58g/l HNO3 das sind etwa 0,16% oder 0,025mol/l. Laut verschidenen SDB wird Salpetersäure mit 0,1mol als nicht mehr Kennzeichnungspflichtig eingestuft. Mein Kollege (einer vom alten Schlag, Diplomchemiker und Sifa) meinte nun, ich müsste das trotzdem noch runterrechnen, ob ich nicht noch im Bereich von reizend bin. Nur wüsste ich nicht wie oder wo nachsehen?!
    Mein Kennzeichnungsvorschlag wäre nun gewesen:
    Spülwasser sauer
    pH wert <1
    Gebotszeichen: Hand- und Augenschutz benutzen, Hände waschen
    4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen ·
    Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ·
    nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. ·
    nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. ·
    nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser ausspülen. Augenarzt hinzuziehen. ·
    nach Verschlucken: Sofort Wasser trinken lassen (max. 2 Trinkgläser). Arzt konsultieren.


    Was meinen die Profis hierzu?

    Guten Abend in die Runde,

    Ich suche eine Tabelle für die Haltbarkeit von Lagertanks. Ein z.B. Lagertank für Salzsäure <30% aus PP. Ich werde in den Weiten des Netzes nicht fündig.
    Hätte jemand einen Anhaltspunkt für mich?

    Danke mal soweit, aber die Infos hatte ich soweit auch schon von unseren Lieferanten bekommen. Einzig von unserem Laborwarelieferant kam folgende Aussage als ich ein SDB für 65% HNO3 angefordert hatte und dann gefragt warum da noch kein Totenkopf Symbol vorhanden ist.


    …momentan sieht es so aus, dass in Kürze ein Vorschlag der ECHA zur harmonisierten Einstufung der Salpetersäure kommen wird. Anschließend wird dieser Vorschlag im RAC (Risk Assessment Commitee) der ECHA beraten. Danach wird es dann eine Einstufungsempfehlung der RAC geben, welche im Rahmen einer ATP als harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung veröffentlicht wird.

    Aus heutiger Sicht wird es also noch ein bis zwei Jahre dauern, bis die Hersteller ihre Einstufungen entsprechend anpassen.

    Man sollte hier auch nicht vorschnell seine Einstufung anpassen, da momentan die Diskrepanzen zwischen den vorgeschlagenen Einstufungen der Hersteller und den Vorschlägen der deutschen Behörden zu hoch sind. Es bleibt erstmal alles beim Alten…..“

    Und

    hier nochmals unsere Information zu diesem Thema:


    „es wurde hinreichend erklärt, warum wir noch nicht neu einstufen.

    Anbei (siehe unter (3)) noch ein Hinweis aus der 7. ATP zur CLP-Verordnung aus der ebenfalls hervorgeht, dass es offiziell noch keinen Hinweis auf eine Neueinstufung gibt.

    Habe nochmals alle Sicherheitsdatenblätter unserer Lieferanten gecheckt, keiner hat einen Totenkopf in seiner Einstufung.

    Wir bleiben ebenfalls dabei.

    (3) Was den Stoff „Salpetersaure … %“ (EG-Nummer: 231-714-2) betrifft, so wurden für die Gefahrenklasse „Akute Toxizität“ neue wissenschaftliche Daten vorgelegt, die darauf hindeuten, dass die Einstufung in diese Gefahrenklasse nach der auf älteren Daten beruhenden Empfehlung der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung möglicherweise nicht angemessen ist. Diese Gefahrenklasse sollte daher nicht in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen werden, bis der Ausschuss für Risikobeurteilung eine Stellungnahme zu den neuen Informationen abgegeben hat; alle anderen in der früheren Stellungnahme erfassten Klassen sollten aufgenommen werden.“

    Wir hatten schon versuchsweise auf 25% HNO3 umgestellt ist aber unwirtschaftlich.

    Jetzt habe ich wieder 52/53%ige HNO3 an der Anlage als Giftstoff gekennzeichnet und im Labor 65% HNO3 nicht als Giftstoff gekennzeichnet. Meiner Meinung nach wurde hier mit der Kennzeichnung vorschnell von vielen Herstelleren gehandelt.

    Meine Vorschläge belaufen sich nun momentan auf Substitution, Vorratstank mit autom. Dosierung oder abschließbare Gitterboxen auf Auffangwannen. Das ganze sollte natürlich wenn möglich so kostengünstig gemacht werden wie möglich, also kosten darf es quasi nichts!

    So ich hab mal einen kleinen Nachtrag zu der Geschichte:

    Situation immer noch die gleiche, es wurde nichts geändert bis her. Wir haben nun einen neuen MA im Hause der sich dieser Sache mit angenommen hat, und laut Gefährdungsermittlung auch auf den Schluss kommt´, das hier am Arbeitsplatz def. eine PNA von Nöten ist!
    Nun wird es so laufen das er vorhandenes Material an die IT zurück gibt und einen externen Mann ins Boot holt, wo uns in dieser Sache unterstützen soll und sein oder seine Systeme vorstellt. Da es noch einige andere Arbeitsplätze gibt die eine PNA benötigen.

    Fragefüßchen:

    Überprufung der Notdusche nach:
    TRGS 526 mit 30l/min.

    DIN 12899 T3 Klasse III 100l/min bei hochkonz.Säuren und Laugen

    DIN EN 15154 1 60l/min

    oder ANSI 75,4l/min?? Industrie >100l/min??

    Ich bin nun angehalten bzw. schriftlich beauftragt unsere Notduschen mtl. zu überprufen.
    Nächste: wie schnell muss ich eine Notdusche erreichen? Labor 5 sec, alles andere in der Produktion draußen 10 sec.laut ANSI!?
    Temperatur laut DIN EN 15154 15°C das mir aber ehrlich zu kalt um mal eben eine Verätzung mit NaOH oder H2SO4 ne viertel Stunde abzuduschen. Mir selber ist mal eine NaOH Schuppe in den Schuh gefallen und nach ner gewissen Reaktionszeit durch die Socke, hab ich es erstmal im Duschraum unter lauwarmen Wasser abgespült ne halbe Stunde. Fachleute schlagen eine thermoneutrale Temperatur von 32 bis 35 Grad vor, aber ist da nicht wieder mit Legionellen zu rechnen?

    Da ich gerade eine Prüfanweisung dafür am erstellen bin sollte ich schon wissen nach welcher oben genannter ich nun vorgehen muss?!
    Intressanter Link http://www.chemietechnik.de/texte/anzeigen…Anton-Momm-GmbH

    wie sind die Meinungen hierzu von euch Personenschützern??

    Der Schutz ist notwendig, da mit Säuren und Laugen auch händisch umgegangen wird. Wenn da was passiert, hört keiner den um Hilfe schreien oder wenn er zusammenklappt findet man den MA auch erst wenns zu spät ist.
    Wir hatten erst einen Fall wo wir gerade noch rechtzeitig den Rettungsdienst kontaktieren konnten. HKS Probleme des MA!
    Deswegen hat die SIFA hat ja das oben genannte System besorgt!!! Aber OHNE ZU TESTEN OB ES ÜBERHAUPT MACHBAR IST WEGEN EMPFANG!!
    Lest doch mal alle die Beiträge weiter oben durch, bevor ihr so schlaue Antworten schreibt!

    Kette, genau so eins haben wir ja auch bzw. die SIFA gewählt, aber leider OHNE vorher die Empfangbarkeit zu checken!
    Gewählt war dieses. einmal in Ex und einmal ohne EX Funktion.
    Ja das ist ja das Problem mit der Telekom. Nur eine telefonische Auskunft das ein Verstärker es möglich macht, das Problem mit dem Empfang zu Umgehen! Aber nix schriftliches. Es geht darum wie schon geschrieben, ohne schriftliches von denen Illegal.( event. Störungen im Umkreis) Ohne Erlaubnis, Strafe teuer bei Problemen mit dem Funk!
    Zum zurückgeben liegt zuviel Zeit dazwischen da die 2 Dinger schon seid 4 Monaten im Hause verweilen!
    Wie genau die Notrufkette eingestellt werden sollte war oder ist ja auch nicht klar. Gesprochen wurde mal von: Oben an Abteilung/Sekreteriat ( Ab 16.Uhr unbesetzt) Ersthelfer und Notruf direkt an die Rettungsleitstelle. Da wir auch bald in 3 Schichten da arbeiten wäre wohl eine Meldung direkt an die Rettungsleitstelle von Nöten.


    Tieflieger meinst du sowas?

    Folgende Situation.
    Seid über einem halben Jahr warte ich nun auf eine Lösung wegen Alleinarbeiterschutz. Unsre SIFA hat sich für ein Notfall Handy entschieden mit divers. Einstellungsmöglichkeiten (Lagesensor usw.) was eigentlich ja nicht schlecht ist! Problem an der Sache, es gibt am Arbeitsplatz keinen Empfang dafür. Anruf bei Telekom ergab dann, wir einen Verstärker kaufen und den installieren, das ist aber illegal! Nun gibt keiner Anweisung das Teil zu installieren, würde ich auch nicht unbedingt machen, da es nichts schriftliches von der Telekom, Quasi Erlaubnis dafür gibt und keiner seinen Kopf dafür hinhält.
    Was gäbe es sonst noch für Möglichkeiten? Event. anderes System?