Danke mal soweit, aber die Infos hatte ich soweit auch schon von unseren Lieferanten bekommen. Einzig von unserem Laborwarelieferant kam folgende Aussage als ich ein SDB für 65% HNO3 angefordert hatte und dann gefragt warum da noch kein Totenkopf Symbol vorhanden ist.
„…momentan sieht es so aus, dass in Kürze ein Vorschlag der ECHA zur harmonisierten Einstufung der Salpetersäure kommen wird. Anschließend wird dieser Vorschlag im RAC (Risk Assessment Commitee) der ECHA beraten. Danach wird es dann eine Einstufungsempfehlung der RAC geben, welche im Rahmen einer ATP als harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung veröffentlicht wird.
Aus heutiger Sicht wird es also noch ein bis zwei Jahre dauern, bis die Hersteller ihre Einstufungen entsprechend anpassen.
Man sollte hier auch nicht vorschnell seine Einstufung anpassen, da momentan die Diskrepanzen zwischen den vorgeschlagenen Einstufungen der Hersteller und den Vorschlägen der deutschen Behörden zu hoch sind. Es bleibt erstmal alles beim Alten…..“
Und
hier nochmals unsere Information zu diesem Thema:
„es wurde hinreichend erklärt, warum wir noch nicht neu einstufen.
Anbei (siehe unter (3)) noch ein Hinweis aus der 7. ATP zur CLP-Verordnung aus der ebenfalls hervorgeht, dass es offiziell noch keinen Hinweis auf eine Neueinstufung gibt.
Habe nochmals alle Sicherheitsdatenblätter unserer Lieferanten gecheckt, keiner hat einen Totenkopf in seiner Einstufung.
Wir bleiben ebenfalls dabei.
(3) Was den Stoff „Salpetersaure … %“ (EG-Nummer: 231-714-2) betrifft, so wurden für die Gefahrenklasse „Akute Toxizität“ neue wissenschaftliche Daten vorgelegt, die darauf hindeuten, dass die Einstufung in diese Gefahrenklasse nach der auf älteren Daten beruhenden Empfehlung der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung möglicherweise nicht angemessen ist. Diese Gefahrenklasse sollte daher nicht in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen werden, bis der Ausschuss für Risikobeurteilung eine Stellungnahme zu den neuen Informationen abgegeben hat; alle anderen in der früheren Stellungnahme erfassten Klassen sollten aufgenommen werden.“
Wir hatten schon versuchsweise auf 25% HNO3 umgestellt ist aber unwirtschaftlich.
Jetzt habe ich wieder 52/53%ige HNO3 an der Anlage als Giftstoff gekennzeichnet und im Labor 65% HNO3 nicht als Giftstoff gekennzeichnet. Meiner Meinung nach wurde hier mit der Kennzeichnung vorschnell von vielen Herstelleren gehandelt.
Meine Vorschläge belaufen sich nun momentan auf Substitution, Vorratstank mit autom. Dosierung oder abschließbare Gitterboxen auf Auffangwannen. Das ganze sollte natürlich wenn möglich so kostengünstig gemacht werden wie möglich, also kosten darf es quasi nichts!