Beiträge von bildertattoo

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    Das die Milch die Schweißrauche neutralisieren soll ist mir neu. Aber den Mythos kenne ich aus unserer Fa. Die Kollegen in der Galvanik bekommen bei uns seit ü 20 Jahren kostenlos einen halben Milch, da man früher der Meinung war, das diese die eingeatmeten Dämpfe neutralisiert.

    Naja einer unserer Sammelplätze besteht aus einem kleinen Stück Wiese, auf die man nur gelangt, wenn man sich durch die davor parkenden Autos quetscht. Im Winter nicht freigehalten wird etc. Der andere ist auch nicht zu benutzen, weil da die ankommenden LKW im Wege stehen.
    So gesehen haben wir zwar Sammelplätze ausgewiesen, aber faktisch trotzdem keinen zur Verfügung.
    Soll sich bis Jahresende durch Auflösung der Parkplätze ändern.

    Danke Euch vielmals.

    Nein die ArbmedVV habe ich noch nicht gelesen, war nur geraten das da was drin stehen könnte. ich hab leider so viel zu lesen, das ich nicht hinterher komme und ich habe meine Ausbildung noch nicht mal angefangen =O

    Verzeiht mir bitte, wenn ich hier im Forum mehr nachfrage als sonst.

    Ach ja, bei uns läuft das eher andersrum. Erst werden die Untersuchungen gemacht, dann ein Raum weiter zum Gespräch. :thumbdown:

    Und seit gestern Mittag ist der Personaler nicht mehr mein Freund :rolleyes: Mal sehen was der sagt, wenn ich Ihm die AMR 5.1 auf n Schreibtisch lege. :whistling:

    Hi,

    Selbstverständlich muss jedem Beschäftigten vorab mitgeteilt werden, warum er einen Termin beim Betriebsarzt hat. Schließlich muss ihm die Angebotsvorsorge "nur" angeboten werden und er muss die Möglichkeit haben, diese auch ablehnen zu können. Wenn er erst hinterher erfährt, was gemacht wurde, ist das nicht mit den aktuellen rechtlichen Vorgaben vereinbar.

    Gibt es dazu eine gesetzliche Vorgabe? DGUV, ArbMedVV oder so?

    Hallo Leute,

    Bei uns müssen 2 neue Sammelplätze ausgewiesen werden. Nun suche ich, wieviel Platz pro Person gerechnet werden muss, finde so pauschal aber nichts. Rechnet man den Platzbedarf nach der ASR Bewegungsfläche von 1,5m²/ Person oder tuts da auch die Versammlungsverordnung die durchschnittlich 4 Personen pro m² angibt?

    Wäre Klasse wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

    Hallo Leute,

    Da ich letztens eine betriebsärztliche Untersuchung hatte eine Frage an die Runde.

    Wie läuft das Ganze bei Euch so ab?

    Bei uns wurden die benötigten Gerätschaften in einem Besprechungszimmer aufgebaut. Beim Sehtest wurde der Raum, nicht wie beim Augenarzt abgedunkelt, das Gerät uralt, Perimetrieuntersuchung damit lachhaft und mit einem vom Augenarzt nicht zu vergleichen.
    Beim Hörtest konnte man draußen im Gang Personen vorbeilaufen hören und zum Teil im benachbarten Büro Gesprächsfetzen mithören, das Ganze ist mit einem Test beim HNO Arzt in einer schalldichten Kabine nicht zu vergleichen.
    Man bekommt nicht gesagt, ob es eine Pflicht- oder Angebotsuntersuchung ist.
    Bei der G 25 fehlte beim Labor die Blutuntersuchung, die wurde bei mir noch nie durchgeführt.
    Erst wenn alles fertig ist, kann man auf dem Ausdruck lesen welche G´s gemacht wurden und welche als Angebot und als Pflicht drinstehen. Meiner Meinung nach gehört das in die "Einladung" die man vom Personaler bekommt, welche Untersuchungen stattfinden.

    Also ich finde die Untersuchungen in so einem Umfeld als nicht besonders aussagekräftig. Wie ist das bei Euch?

    Da ich am Donnerstag wieder diesbezüglich eine Mail an alle Beteiligten inkl. Vorstandschaft verfasst habe, werden nun endlich Gelder freigegeben um endlich unsere permanten Alleinarbeitsplätze mit PNA abzusichern. Hatte als Vorschlag gebracht, entweder eine zweite Person dazu oder die betreffenden Schichten abzusagen :D
    Leider sollen temporäre Bereiche nur organisatorisch abgesichert werden. Aber auch besser wie nichts.
    Bin jetzt gespannt bis wann es umgesetzt wird, da sich noch einige Kollegen im Urlaub befinden.

    Komnet sagt das: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/23286

    BG RCI Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden und durch die Unterschrift des Unternehmers/Vorgesetzten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich werden. Sie sind somit auch arbeitsrechtlich von Bedeutung.

    Ich sehe es geht nicht nur hier so zu.

    Martin s: Die MA sind unterwiesen, bei arbeiten mit Chemikalien und Lösemittel etc. PSA oder sogar Gesichtsschild zu nutzen. BA, Unterweisung, Dokumentation ist alles vorhanden, sowie gängige PSA dauerhaft vorrätig ist. Kontrollpflicht unterliegt mir auch nicht, aber ich kann trotzdem jeden Tag immer wieder einige MA auf die Schutzbrillentragepflicht beim hantieren hinweisen.

    Wir werden nun aber umgehend reagieren, und bei kommender Unterweisung auf die lange Warte- oder Fahrzeiten, wann wo, wie welcher Arzt anzurufen ist etc. hinweisen und hoffen das die MA den Ernst der Lage erkennen, event. dauerhafte Schäden der Sehkraft zu risikieren, wenn es weiter so Lax gehandhabt wird und man zu faul ist die PSA aufzusetzen oder schnell an Platz laufen um die Schutzbrille zu holen.

    MrH: Danke für die Info, ich habe es im §24 Abs. 4 in der DGUV Vorschrift 1 nun auch gefunden. Ich habe schon den Aushang für Erste Hilfe geändert und die ärztliche Bereitschaft und Notrufnummer der Augenärzte hinzugefügt. Unser heimischer Augenarzt war schon mit darauf. Fehlt noch das Puplizieren und Unterweisen. Das wird unsere Sifa übernehmen und ich werde in kleineren Gruppen jeweils ein Sicherheitskurzgespräch darüber führen.

    AxelS: Wir sind hier im ländlichen Raum.

    Frage an alle: Habt Ihr in Euren Bereichen auch schon schlechte Erfahrung mit dem Gesundheitswesen respektive Patientenversorgung gemacht?

    Bei uns ist vor ca. einem Jahr ein Arbeitsunfall passiert. Ein MA hatte ca. 18% Schwefelsäure ins Auge bekommen, wir haben das Auge natürlich sofort gespült, den MA im Auge behalten und auch gleichzeitig den Rettungsdienst angerufen. Es dauerte 20 Minuten bis zum Eintreffen. In er Wartezeit haben wir das Auge dauerhaft weiter gespült. Während der MA dann im Rettungswagen von einem Sani über seine Krankheitsgeschichte ausgefragt wurde, hat der andere eine 3/4 Stunde herumtelefoniert, wo den der Patient mit seiner Augenverletzung hingefahren werden müsste. Resultat: Zu einem Augenarzt ca. 80km entfernt, und da hat Ihn dann seine Mutter hingefahren, da diese ihn da hätte abholen müssen.

    Vorgestern:
    Arbeitsunfall, ein MA hat alkalischen Reiniger (Konzentrat) (enthält Natriumhydroxid) in die Augen bekommen. Um diesmal schneller zu sein, haben wir Ihn in Begleitung eines Ersthelfers, der die Augen weiterhin gespült hat, ins Krankhaus gefahren (10 min. Fahrzeit). Im Krankhaus hat man uns dann nach einem Telefonat gleich zu einer Augenärztin, ohne den Patienten angeschaut oder nochmals die Augen gespült zu haben verwiesen. Patient wurde infolge dessen wieder mit einem Ersthelfer als Begleitperson zu besagter Ärztin ca. 65 km Entfernung mitten im Feierabendverkehr gefahren.

    Alles in allem dauerte die Versorgung durch einen Arzt meines Erachtens viel zu lange, gerade durch die lange Fahrzeit und ist m. M. n. so nicht tragbar. :cursing: Gerade was Augenverletzungen betrifft.

    Der erste Fall ging trotzdem glimpflich ohne Beeinträchtigung der Sehkraft für den MA aus, bei Letzterem sieht es so weit gut aus, ganz sicher das nichts bleibt, ist man erst in ein paar Tagen.

    Hallo,
    ich sehe das auch so wie Dental weiter oben schrieb: Sofern möglich Gaszufuhr stoppen und Maßnahmen auf Umgebungsbrand ausrichten. Beim Kurs hat man uns das auch so erklärt. Wenn die Flamme aus ist aber das Gas weiter ausströmt, hat man event. eine schöne Explosion zur Folge.

    Ich könnte mal die kommende Woche unseren Dipl. Chemiker diesbezüglich fragen, sofern wir nächste Woche nicht zu sehr in Beschläg genommen werden.
    Ich könnte mir aber vorstellen das hier event. Reste vom Tankinhalt als Schwefelsäure Aerosole in die Luft mitgerissen werden.
    Davon abgesehn gibt es hier einige Infos bezgl. Schwefelsäure und ihrer Aerosole mit ihrer Einstufung in Kat. 4 der krebserzeugenden Stoffe und Hier wäre ein Datenblatt von Gischem. Unter der Rubrik TA Luft ist diesbezüglich nichts beschrieben, außer wie weiter oben geschrieben, die für den Immisionsschutz zuständige Behörde zu kontaktieren und unter den technischen und organisorischen Schutzmaßnahmen ist unter ab/umfüllarbeiten eine funktionstüchtige Absaugung (Mindeststandard) und Dichtheit beschrieben.

    Wir händeln auch etliche Säuren,Laugen und Lösemittel, darunter auch 96% H2SO4. Wir nutzen schon lange Ansell Solvex Nitril Handschuhe Chemikalien und Flüssigkeitsschutz nach EN 374. Natürlich kommt es darauf an, wie schon weiter oben geschrieben, eintauchen, Spritzer, Dauer der Arbeiten etc. Hier kann man auch auswählen ob die Handschuhe gefüttert sein sollten um den Handschweiß aufzusaugen um die Haut nicht zu sehr aufzuweichen.

    Bei der Arbeit mit Handschuhen aber nicht vergessen ob eine Angebotsvorsorge bei Feuchtarbeit nach G 24vorliegt.

    Für die Hautschutzprodukte könnte man auch jedem MA, der damit arbeitet auch kleine Tübchen mit 50 oder 100ml Inhalt anbieten, die er enweder am Mann hat oder im Spint und vor bzw. nach Arbeitsbeginn und Ende, damit er sich eincremen kann. Somit entfällt die Anbringung an die Waschbecken. Gretchenfrage wäre allerdings ob diese dann überhaupt benutzt würden?!

    Andererseits macht eine Anbringung am Waschbecken durchaus Sinn, da dann alle Produkte von Schutz, Reinigung und Pflege direkt zur Verfügung stehen, und somit auch eher genutzt werden, wie wenn die Produkte im Spint auf event. nimmer wiedersehen verschwinden. Daher würde ich dieses bei der Instandhaltung das als Begründung angeben.

    Diese hier hatte ich mir bestellt.xg27b-produktinformation-60560.pdf

    Aus Gestis:

    Handschutz:
    Schutzhandschuhe
    verwenden. Das Handschuhmaterial muss gegen den verwendeten Stoff
    ausreichend undurchlässig und beständig sein. Vor Gebrauch Dichtheit
    prüfen. Handschuhe vor dem Ausziehen vorreinigen, danach gut belüftet
    aufbewahren. Hautpflege beachten.
    Hautschutzsalben bieten keinen ausreichenden Schutz gegen diesen Stoff.
    Völlig ungeeignet sind Stoff- oder Lederhandschuhe.
    Nachfolgende Daten gelten für 10 % ige und 25 % ige Schwefelsäure-Lösungen :
    Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
    Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm) (ungepuderte und allergenfreie Produkte verwenden)
    Polychloropren - CR (0,5 mm)
    Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm)
    Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm)
    Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
    Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)

    Nachfolgende Daten gelten für Schwefelsäure 50 % :
    Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
    Polychloropren - CR (0,5 mm)
    Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm)
    Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm)
    Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
    Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)
    Nicht geeignet wegen Degradation, starker Quellung oder geringer Durchbruchzeit sind folgende Handschuhmaterialien:
    Naturkautschuk/Naturlatex - NR

    Nachfolgende Daten gelten für Schwefelsäure 96 % :
    Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
    Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
    Handschuhe aus folgenden Materialien bei Dauerkontakt nicht länger als 2 Stunden tragen (Durchbruchzeit >= 2 Stunden):
    Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm)
    Nicht geeignet wegen Degradation, starker Quellung oder geringer Durchbruchzeit sind folgende Handschuhmaterialien:
    Naturkautschuk/Naturlatex - NR
    Polychloropren - CR
    Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR
    Polyvinylchlorid - PVC

    Jetzt antworte ich doch noch auf den Thread hier. Bei uns ist es eher auch so das 95% der Sibe leider so gut nichts beitragen und als Alibi auf dem Papier fungieren. Leider haben auch etliche Vorgesetzte die Funktion des Sibe inne und da wird auch meistens nichts unternommen. Ein Kollege von mir kann ich fast tgl. auf Verfehlungen hinweisen, die er eigentlich wissen müsste und vorallem unterbinden. Da hör ich des öftern: musst Du gerade hier stehen, wolltest Du nicht gerade etwas anderes machen?!

    Der einzigste Kämpfer in Sachen Arbeitsschutz als Sibe ist meine Wenigkeit. Aufgeben kenne ich nicht.
    Meine Beobachtungen, Gedanken und auch event. Abstellmaßnahmen gehen auch direkt per Mail an die Vorgesetzten und Geschäftsleitung und wenn ich darauf keine Antwort bekomme klopfe ich auch an die Bürotüre der Geschäftsleitung um nochmalig persönlich vorzusprechen.

    Von daher, wurde nun auch seitens der Geschäftsführung und auch unseres alten und neuen TAB, meine Ausbildung zur Sifa genehmigt, die im September mit der Präsenzphase 1, bei der BGHM beginnen wird.

    Sehr Positiv ist meine Zusammenarbeit mit unserer zweiten Sifa, wir arbeiten gerne miteinander und ich lerne sehr viel von Ihm.

    Ein wenig enttäuschend jedoch fand ich unsere letzte Begehnung mit der TAB. Möchte ich aber nicht weiter darauf eingehen.

    Ok in unserer Zentrale sind mittlerweile 15 Geräte im Einsatz mit positiver Bilanz. Ist je ein Qualitätsprodukt aus USA. Also sobald eure IT etwas gutes gefunden hat . Jetzt funktioniert der andere Link zum WLAN gestützten Gerät auch wieder: link

    Hallo Frank,

    Könntest Du was zu den Kosten sagen, gerne auch per PM . Werde den Link nächste Woche mal unserem IT Chef weiterleiten.

    Wir hatten ein Angebot von hier

    Dankeschön, das mit der WGK 1 hab ich doch echt überlesen.

    Ob ihr noch eine Auffangwanne für den Container braucht ist zu prüfen.
    Steht dieser auf dichtem Untergrund?

    Sofern man einen Betonsockel als dicht ansehen kann. Und die Wiese, wo die Rohre noch ca 5m darüber laufen.
    Wohl eher nicht.

    zu 1: keinerlei Leckageerkennung, außer man sieht sich regelmäßig die Isolierungen der Rohre an...
    zu 2: nur innerhalb des Gebäudes.

    Danke Dir, hilft mir schon sehr weiter.

    Hatten gestern bezüglich der Anlage innerhalb des Gebäudes eine Havarie. Leider war die auf der gefährlichen Seite des Kühlkreislaufes. Zum Glück ist da wenigsten der Boden als komplette flüssigkeitsdichte Auffangwanne konzipiert.

    Frage an die Profis hier,

    Wir haben einen Container mit einer Kühlanlage neben dem Gebäude stehend. Kühlkreislauf mit Monoethylenglykohl auf -20°C eingestellt. Die Rohrleitungen gehen lediglich isoliert zur Wand (ohne Kanalführung) innerhalb vom Gebäude unisoliert zum Wärmetauscher. Menge vom Kühlkreislauf irgendwas um die 200 -300l, genaues ist nicht bekannt.
    Laut der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe AwsV kann bei Kühlanlagen von doppelwandigen Rohren abgesehen werden, wenn sie innerhalb des Gebäudes liegen und unterhalb von 0,2t Inhalt.

    Meines Achtens versteh ich aber den Rest der Verordnung so, das zumindest im Freien die Rohrleitungsführung in einem Kanal und der Container am besten mit Auffangfunktion und Leckage Sensoren ausgestattet hätte werden müssen. Der Container hat sowas leider auch nicht.