Beiträge von SG Sibe

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    Inhaltlich kann ich nicht viel zur neuen Ausbildung sagen (ein zentraler Ansatz ist Blended-Learning), bin aber recht sicher, dass im Spätsommer ein Zeitplan in den DGUV-Gremien diskutiert wurde, wonach der Beginn der überarbeiteten Sifa-Ausbildung der Januar 2019 sein soll.

    Zum Thema "Sicherheitsbeauftragte sollen keine Vorgesetzten sein"

    Die Position der DGUV (damals noch HVBG) ist hierzu seit 2005 beschrieben:

    "Da Sicherheitsbeauftragte keine Verantwortung für die Arbeitssicherheit haben und
    deswegen im Regelfall auch nicht mit Weisungsbefugnis ausgestattet sind, sollen,
    um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, keine Mitarbeiter mit Vorgesetztenfunktion
    für diese unterstützende Tätigkeit ausgewählt werden.
    In Klein- und Mittelbetrieben oder in bestimmten Branchen kann es jedoch sinnvoll
    sein, auch Vorgesetzte als Sicherheitsbeauftragte auszuwählen. Durch die hohe
    Fluktuation in diesen Betrieben bzw. Gewerbezweigen ist es oft nicht möglich,
    geeignete Mitarbeiter für die Auswahl und Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten zu
    finden. Zum Teil arbeiten in diesen Betrieben überwiegend Zeit- oder Teilzeitkräfte
    und wenige Festangestellte, so dass nur ein Vorgesetzter für die Aufgabe des
    Sicherheitsbeauftragten infrage kommt."

    Quelle: Aufgaben und Rollenbild der Sicherheitsbeauftragten (PDF, 880 kB) (Seite 10)

    Guten Morgen,
    in den letzten 10-15 Jahren gab es immer mal wieder ähnlich gelagerte Fälle. In bisher allen mir bekannten Fällen war das Vorgehen gegen Sicherheitsbeauftragte (Sibe) auf folgende Ursachen zurückzuführen:

    • Der Sibe hatte neben seiner Sibe-Tätigkeit auch eine Vorgesetztenfunktion und wurde wg. dieser Funktion für Schäden/Unfälle verantwortlich gemacht.
    • Es gab Namensverwechselungen meist wg. dem Begriff „Beauftragter“. Es stellte sich heraus, dass es in Wirklichkeit um eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ging, die für ihre Beratungstätigkeit in die Verantwortung genommen wurde.
    • Sibe wurden für Fehler bei ihrer eigentlichen Tätigkeit (z.B. als Schlosser) wie jeder andere Mitarbeiter verantwortlich gemacht.
    • Es handelt sich um schweizer Fälle (der schweizer SiBe ist mit dem deutschen Sibe nicht vergleichbar).

    In alle bisherigen mir bekannten deutschen Fälle hatte die Funktion „Sibe“ mit der Verantwortung für einen Schaden/Unfall nichts zu tun.

    Mal sehen, welche genauen Hintergründe zu dem Urteil geführt haben.

    Im DGUV-Fachbereich "Organisation des Arbeitsschutzes" wurde folgendes Projekt gestartet:

    „Gute Praxis der Sicherheitsbeauftragten im kaufmännischen und verwaltenden Teil von größeren Unternehmen“


    Projektziel: Ziel ist es, branchenübergreifend Praxisbeispiele zu sammeln, aufzubereiten und zu kommunizieren um die Implementierung dieser Beispiele in Betriebe und Verwaltungen aus Bereichen mit geringer Unfallgefahr zu erreichen.

    Projektbegründung: Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten wird besonders häufig in Unternehmen hinterfragt, die einen großen Mitarbeiteranteil im kaufmännischen und verwaltenden Bereich beschäftigen. Durch das Fehlen der traditionellen Unfallgefahren aus den gewerblichen Bereichen und den daraus resultierenden geringen Unfallzahlen fehlt in diesen Unternehmen oftmals die Akzeptanz für die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten. Beispiele guter Praxis, die einen sinnvollen und erfolgreichen Einsatz der Sicherheitsbeauftragten in derartigen Unternehmen zeigen, wurden bisher eher selten aufbereitet und kommuniziert.

    Als Projektleiter suche ich auf diesem Weg Unterstützung aus diesem Forum. Hier meine Frage:

    Welche positiven Beispiele für die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten (Sibe) aus dem kaufmännischen und verwaltenden Teil Ihres Unternehmens können Sie nennen?

    Beispiel:
    Ich bin Mitarbeiter im Support unsere EDV-Abteilung und als Sibe benannt. Durch meine Tätigkeit komme ich oft in verschiedene Büros und kann die Kollegen mit ausreichend Fingerspitzengefühl und Fachkenntnissen dazu bewegen, ihre Bildschirmarbeit ergonomischer zu erledigen.


    Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.

    MfG Gerhard Kuntzemann