Beiträge von SifaDDorf

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    Ist zwar nur eine organisatorische Maßnahme, die hilft aber vielleicht als mögliche Interimslösung, bis Ihr nachhaltig eine technische Lösung umsetzt:

    Größere Städte haben oft einen großen Fuhrpark, was Kommunalfahrzeuge anbetrifft, z. B. für Abfallsammlung und -transport oder Winterdienste. Die kann man auch als Dienstleistung anfordern, natürlich nicht kostenlos. Es gibt Saugwagen für Flüssigkeiten, z. B. Fäkalien, aber auch Trockensaugwagen. Ich würde mal mal ein paar Anrufe tätigen und nachfragen, ob die regelmäßig oder auf Anforderung den Staub auf Euren Außenflächen absaugen würden und könnten.

    Hallo Leute,

    für die, die mit Arbeitssicherheit auf Baustellen zu tun haben ein Link zum Umgang mit dem Corona-Virus auf Baustellen

    NRW Minsterium für Gesundheit ... "Corona auf Baustellen ..."

    Gruß

    Harti

    Sehr gut... das sind Hinweise, die zwischen allen Bundesländern so abgestimmt und dann veröffentlicht wurden.

    Dieser Faden ist ewig lang und ich habe nicht alle Seiten gelesen, daher bitte nicht mit Steinen werfen, wenn die folgenden Hinweise schon gemacht wurden:

    Das "Netzwerk Gutes Bauen" hat ebenfalls Informationen für Baustellen zusammengestellt und veröffentlicht. Diese wurden mit dem hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgestimmt.

    2020-04-01_Netzwerk_Gutes_Bauen-Info-Blatt-Corona-auf-Baustellen(2).pdf

    Da auf Baustellen gerne viele Kollegen mit nichtdeutschem Pass angetroffen werden und diese meiner Erfahrung nach nun besonders besorgt sind, hat man Corona-Hinweise in diverse Sprachen übersetzt, die man z. B. als Aushänge in Pausencontainern nutzen kann.

    https://soziales.hessen.de/gesundheit/inf…e-informationen

    Beste Grüße und bleibt alle gesund!

    Ich bin zwar kein SGB-Rechtsexperte, aber die Leistungsverweigerung oder die Regressnahme kann ich mir im Fall der Krankenkassen in diesem Fall -und auch generell!- nicht vorstellen. Unfälle während und bedingt durch (fahrlässige/grob fahrlässige) Handynutzung sind ja nicht gerade selten, aber wenn dann die Krankenversicherten auf ihren Heilkosten sitzenbleiben würden... DAS wäre sicherlich schon durch die Massenmedien gegangen. Dazu habe ich nie etwas gelesen oder gehört.

    Die Lungenkrebsbehandlung von Kettenrauchern wird ja auch von den Krankenversicherungen übernommen. Dem ging ja auch grob fahrlässiges Verhalten voraus. Oder Alkoholmissbrauch... es gibt sicherlich viele Beispiele.

    Herzlich willkommen!

    Gerade Sifa-Ausbildung abgeschlossen? Keine bisherige Sifa-Erfahrung? Dein Vorgänger ist ausgeschieden? 50 % (Teilzeit-)Sifa, 50 % Fertigungssteuerung? Du sollst ein fremdes Unternehmen, das du nicht kennst, jetzt sicherheitstechnisch betreuen und beraten? Ich würde die Finger davon lassen, da gehst du auf dünnem Eis und tust dir keinen Gefallen.

    Ihre Verbesserungs*wünsche/-vorschläge* schreiben manche Auditoren gerne wiederholt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag in ihre Berichte. Manchmal glaubt man, die suchen Punkte, damit die Berichte nicht so leer aussehen und die hohen Kosten der Zertifizierungsindustrie gerechtfertigt erscheinen. Entscheidend ist, dass man keine Abweichungen hat!

    Dürfen wir das 2020 ausliefern und berechnen?

    Da stellt sich eine ganz andere Frage zuerst:

    Seid Ihr ein ethisch korrekt arbeitendes Unternehmen? Umsatz und Gewinn über allem oder zählen Gesundheits- und Umweltschutz als Randbedingung Eures unternehmerischen Handelns auch etwas?

    Vermutlich will Euer Kunde die Ware erst in 2020 abrufen, weil er BPA-freie Ware möchte und da auf Nummer sicher gehen will.

    Ob Ihr die vorproduzierte und belastete Ware noch liefern und berechnen dürft sollte eigentlich nicht der Kern Eurer Überlegungen sein. Wenn doch, dann gibt es dafür sicherlich eine Beratung durch einen spitzfindigen Juristen.

    Die Gefährlichkeit von BPA ist seit Jahren bekannt und erwiesen. Wenn Ihr davon noch Restbestände habt, gehören die nicht in den Umlauf gebracht, sondern kontrolliert entsorgt über einen Efb.

    Es kommt darauf an, welche anderen Möglichkeiten du hast und ob du unter (Zeit)Druck stehst oder nicht. Ich würde es vermeiden, dort anzufangen. Dass du dein Privatfahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzen musst ist schon ein schlechtes Zeichen, trotz Kilometerpauschale. Der Akquisedruck ist auch schitte... FASIs sind nun mal Fachkräfte für Arbeitssicherheit und eher nicht geborene Verkäufertypen, die massig Umsatz generieren können.

    Ich würde eine Anstellung in der freien Wirtschaft suchen, eventuell auch bei einer Arbeitsschutzbehörde oder bei einer BG. Notfalls fängst du beim BAD an und suchst weiter, bis du etwas Vernünftiges ;) gefunden hast. Bei Stepstone oder Monster gibt es massig Stellenanzeigen für FASIs.

    Ich finde es auch nicht prickelnd, das Thema zu belächeln bzw. lächerlich zu machen. Die Hautkrebsraten sprechen eine deutliche Sprache und da sollte man nicht nur im Freizeitbereich, sondern auch in der Arbeitswelt über Schutzmaßnahmen nachdenken. Mit dem Klimawandel wird in unseren Breitengraden die Anzahl der Sonnenstunden zunehmen.

    Wessen Auftraggeber bzw. Arbeitgeber hat denn bisher Mitarbeiter im Freien beschäftigt und z. B. keine Sonnenschutzcrème oder -brillen zur Verfügung gestellt, das Thema nicht in Unterweisungen behandelt oder gar für die Gefährdungsbeurteilung bisher nicht auf dem Radarschirm gehabt? Vermutlich deutlich mehr als nur Einzelfälle.

    Das hängt davon ab, wie die konkrete Rettungssituation wäre. Wenn das nächstgelegene Höhenrettungsteam zu lange bräuchte, um zum verunfallten oder erkrankten Mitarbeiter gelangen zu können (Alarmierung des Teams, Anfahrt, Zugang zum Höhenarbeitsplatz, z. B. Turmdrehkran, Windkraftanlage), dann muss sich der Arbeitgeber etwas einfallen lassen und kann sich nicht alleine auf die Feuerwehr verlassen.

    Wenn wir die Personen in der HAB mit einem Rückhaltesystem sichern können sie nicht abstürzen -> also brauche ich auch kein Rettungskonzept…ist diese Sichtweise richtig?

    Leider nicht. Diese Denke ist gefährlich und unzulässig, der Kollege MichaelD hat schon darauf hingewiesen und ich möchte das Thema noch vertiefen.

    Der Mitarbeiter, der nicht abstürzt, weil er korrekt PSAgA benutzt, fällt "nur" in den Gurt. ABER: Eine Worst-Case-Betrachtung, die hier angemessen wäre, berücksichtigt, dass der Mitarbeiter durch den Fall in den Gurt wie ein aufgehängtes Gewicht ins Pendeln gerät, mit dem Kopf eventuell an einem Objekt anschlägt und dadurch bewusstlos und nicht mehr ansprechbar wird. Er hängt quasi leblos im Gurt. Damit fängt seine Lebenszeituhr an zu ticken... Stichwort Hängetrauma und ein sehr kleines Zeitfenster, innerhalb dessen er geborgen werden muss, wenn er nicht bleibende oder gar tödliche Schäden erleiden soll. Natürlich braucht es hierzu ein praktikables Rettungskonzept! Und eine solche Rettung muss vor dem ersten Einsatz trainiert werden, damit sie im Ernstfall zügig durchgeführt werden kann. Ich kann mir eigentlich kein Szenario mit Einsatz von PSAgA vorstellen, bei dem man kein Rettungskonzept benötigte.

    Für das Argument "kurze Verbindungsmittel, max. 1 Meter Länge, da kann niemand heraus- und in den Gurt fallen" habe ich folgenden Himweis: Spielt mal bitte in Gedanken durch, dass ein Mitarbeiter bei einer solchen Tätigkeit z. B. durch Herzinfarkt ausfällt und bewusstlos wird an einem so genannten exponierten, also schwer erreichbaren, Arbeitsplatz. Das ist dann zwar kein Arbeitsunfall, weil innere Ursache, aber wegen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers müsst Ihr auch dafür eine schnelle Bergung durchführen können, damit der Notarzt an den Patienten gelangen kann.

    In erster Linie sollte der Mitarbeiter das mit seinem Vorgesetzten klären UND dabei auch einen Personaler mit ins Boot nehmen. Ein guter Personaler kennt sich mit solchen Fällen aus und hat auch seine direkten Kontakte bei den Krankenversicherungen zur Klärung von Fragen.

    Und dann gibt es auch noch einen Betriebsarzt, der hoffentlich den Mitarbeiter, seine Verletzung und seine Tätigkeit kennt und vielleicht auch noch etwas beitragen kann oder möchte. ;)

    Ich habe nun den gesamten Thread von vorne bis hinten gelesen. Interessant bis faszinierend finde ich 2 Dinge:

    • Wie manche Kollegen einen Unfall, die Verantwortlichkeiten und das dazu ergangene Urteil aus der Ferne, quasi vom Sessel von zuhause aus, beurteilen, würdigen und kritisieren können. Tolle Leistung von Euch, Jungs, echt! :thumbup: Da habt Ihr mir etwas voraus. Ich könnte das so einfach nicht. Ich hätte wenigstens dazu an jedem Verhandlungstag im Verhandlungssaal sitzen und mir diverse Details, Sachverhalte und Aussagen dazu anhören müssen, um mir eine nur halbwegs fundierte Meinung zu dem Ganzen bilden zu können. Das reine Studium zweier oberflächlicher Artikel eines unbedarften Lokalreporters, der -wie viele andere Menschen auch- den Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und Sicherheitsfachkräften nicht kennt, wäre für mich nicht hinreichend ausreichend gewesen.
    • Und wie man dann von einem Arbeitsunfall und der rein fachlichen Auseinandersetzung damit die Kurve zu politisch und menschlich fragwürdigen bis menschenverachtenden Ansichten, Vermutungen und Spekulationen ("das WAREN keine Rumänen. Es waren Zigeuner.", "Dieser Unfall ist also vermutlich ein Sumpf an Korruption: vermutlich Sklaverei (höhere Kaste versklavt niedrigere Kaste", "Heißt: sie haben nicht gearbeitet, sie haben nur Geld abgezogen für ein Minimum an widerwillig erbrachter Scheinleistung", etc.) hinbekommt... das hat auch große Klasse. Ich hoffe, die Manager hier setzen mal die selbst aufgestellten und sinnvollen Boardregeln durch und schicken einen bestimmten Kollegen in den Urlaub vom Forum, damit er Zeit zum Nachdenken hat.

    Meine Erfahrung:

    Ich habe den großen Schein (4 Tage Seminar) seinerzeit bei der Dekra in Frankfurt gemacht. Bei der Prüfung durften wir keine Hilfsmittel benutzen. Das Thema Asbest ist für Leute, die vorher nie damit zu tun hatten, nicht ganz leicht aufzusaugen und schon anspruchsvoll. Man muss da schon ein Bisschen lernen und sich auch mit dem Regelwerk auseinandersetzen, um die Prüfung zu bestehen. Erfahrung mit Arbeitsschutz auf Baustellen, PSA, etc., wäre auch hilfreich.

    Wir wurden vom Dozenten aber gut auf die Prüfung vorbereitet. Im Laufe der 4 Tage wurden immer wieder die Prüfungsfragen über Beamer gezeigt und besprochen. Wir durften die Fragebögen mit Antwortmöglichkeiten (Multiple choice) aber nicht fotografieren oder abschreiben. Bei der Prüfung war ein Herr von der staatlichen Arbeitsschutzaufsichtsbehörde anwesend. Wir mussten genau die Fragen beantworten, die wir in den Tagen vorher trainiert hatten. Trotzdem haben einige Teilnehmer die Prüfung nicht auf Anhieb bestanden. Die kamen dann in eine mündliche Nachprüfung. Danach hatten sie es auch geschafft.

    Es scheint also durchaus unterschiedliche Schwierigkeitsgrade bei den Seminaren zu geben, je nach dem, wer sie durchführt.

    Eine Anmerkung zu einem früheren Beitrag: Ich finde es ganz schön dreist und unverschämt, Seminare anzubieten, deren Schulungsunterlagen man offensichtlich nicht selbst erstellt, sondern sich kostenlos über diverse Kanäle versucht zu beschaffen. Leider gibt es auch in der Branche der externen Sifas schwarze Schafe.

    Hallo zusammen,

    das Thema "Druckprüfungen" ist ein ziemlich komplexes Thema, wenn man da mal etwas tiefer einsteigt. Das deutsche Regelwerk (staatliche Vorschriften und BG-/DGUV-Regelwerk) liefert leider überhaupt nichts praktisch verwertbares, wenn man zu einer konkreten Druckprüfung den notwendigen Sicherheitsabstand festlegen will. Meine Anfrage im vergangenen Jahr bei der BG RCI, die ja das o. g. Infoblatt herausgibt, wurde leider auch nur unbefriedigend beantwortet.

    Ich kenne zwei internationale Regelwerke, die ich als Erkenntnisquelle nutze, da sie Druckprüfungen behandeln und auch konkret die erforderlichen Sicherheitsabstände behandeln: RTOD T0240 aus dem Benelux-Raum und ASME PCC-2-2015 aus den USA. Beides liegt leider nur auf Niederländisch/Englisch bzw. nur Englisch vor.

    Generell GANZ wichtig:
    Es ist nicht nur die Höhe des Prüfdrucks entscheidend für die Risikobeurteilung, sondern gleichermaßen AUCH das Volumen des Prüfgegenstands (z. B. Tank, Kessel, Rohrleitung)! Erst das Produkt aus Prüfdruck und Volumen beschreibt die im System gespeicherte Energiemenge, die versucht, nach draußen zu gelangen! Diesen physikalischen Hintergrund kennen viele nicht.

    Allgemein bekannt dürfte allerdings schon sein, dass Gasdruckprüfungen wesentlich riskanter als Wasserdruckprüfungen sind.