Beiträge von SifaDDorf

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    Sind solche Schreibtische in hinsicht auf Ergonomie somit "schlecht", da der Monitor wesentlich höher positioniert ist? Oder wird das Zweckmäßig anders bewertet?

    Na klar ist das ein, ergonomisch betrachtet, schlechtes Design. Der Zielgruppe wird es bei der Kaufentscheidung vielleicht egal sein, da ist eine coole LED-Hinterleuchtung wahrscheinlich wichtiger. ^^

    Der Hersteller jedoch hat dazu keine CE-Konformität vorliegen, das Gerät aber trotzdem an uns verkauft (erstaunlich was alles in Deutschland möglich ist).

    Schon schlimm genug das unserer Einkauf das so angenommen hat. :wacko:

    Eine vertrackte Situation. Als Erstes würde ich prüfen (lassen), ob der Kauf nicht rückabgewickelt werden kann. Jedes einigermaßen gut organisierte Unternehmen hat Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, die Lieferanten akzeptieren mit der Auftragsannahme. Wenn man Euch eine Anlage ohne CE verkauft, obwohl sie CE haben muss, ist das schon ein kleiner Hammer und verstößt vielleicht bereits gegen die Vertragsbedingungen. Erforderlichenfalls sind Eure AGBen aufzubohren, damit Ihr zukünftig eine bessere Position in solchen Dingen habt.

    Doch woher soll ich das wissen, was Stand der Technik bei Sendeanlagen ist, bzw. wer kann denn sowas prüfen?

    Notfalls müsstet Ihr Euch eines Sachverständigen bedienen. Die gibt's für jeden Mist. ;) Zum Thema Funkanlagen gibt's hier https://svv.ihk.de/svv/content/ho….ihk?cid=160407 eine Liste von Sachverständigen.

    Zutritt für Unbefugte verboten. Dafür gibt’s Schilder und wer die missachtet muss Nachteile für sich zu spüren bekommen, gerne in mehreren eskalierenden Stufen.


    Es ist eigentlich ganz einfach, man muss da nur konsequent sein.

    Hi Axel,

    kannst du das etwas präzisieren? Woher kommt die Kategorisierung und wie sieht so ein Merkblatt aus?

    Das Muster eines solchen Merkblatts findet sich in Anlage 4 der AwSV. Checke auf jeden Fall auch noch § 44, der legt nämlich fest, ob für deine Situation ein Merkblatt ausreicht oder ob nicht eine Betriebsanweisung erstellt werden muss inkl. zusätzlicher Pflichten.

    Hallo Michael,

    schaue mal hier, da diskutiert ein Maschinenbauverband verschiedene Randbedingungen bezüglich Werkzeugmaschinen zu genau diesem Thema ab Seite 25:

    https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…QfZk5keeNpH5TAQ

    Beruflich hatte ich bisher mit diesem Thema wenig zu tun, aber meiner Meinung nach ist deine WZM inkl. Hydraulikkreislauf eine HBV-Anlage... leider keine entlastenden Argumente für dich.

    Wenn es für dich weiterhin unklar sein sollte, würde ich dort im Fachverband anrufen und mich mit dem entsprechenden Experten, vielleicht sogar dem Autor, verbinden lassen. Ansonsten: Die Aufsichtsbehörden jedes Bundeslands, d. h. zum Beispiel Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, haben Dezernate für Gewässerschutz. Da wird man dir auch sachkundige Auskunft geben können. Da sitzen die Leute, die im Außendienst dann auch die Betriebe aufsuchen und die Einhaltung dieser Vorschriften kontrollieren. ;)

    Welchen Teil des medizischen Fortschritts hast du nicht verstanden? Impfschutz gegen Krankheiten mit schwerem bis tödlichem Verlauf wurde mal als Segen der Menschheit gefeiert, ist aber neuerdings zu Unrecht in Verruf geraten. Da braucht's keinen bitteren Beigeschmack, egal ob freiwillig oder Vorschrift.

    aber ein bitterer Beigeschmack bleibt bei Impfzwängen.

    Ahhh, da meldete sich wohl der erste. Herzlichen Glückwunsch, ich finde es immer wieder interessant zu sehen, wenn Leute ausschließlich auf ihre eigenen Rechte und Freiheiten hinweisen und in der Argumentation gerne übergehen, dass die Münze zwei Seiten hat. Rechte und Pflichten sind sehr oft miteinander verwoben und untrennbar. Jedes Recht und jede Freiheit stößt dort an eine Grenze, wo das Recht und die Freiheit des anderen Menschen beginnt.

    In Gemeinschaftseinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen oder in Gemeinschaftsunterkünften gibt es nicht nur die Gruppe der Beschäftigten. Da gibt es auch die Gruppe der dort untergebrachten Menschen. Und die haben auch ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Und deshalb macht es absolut Sinn, dass gemäß Masernschutzgesetz dort Beschäftigte ihren Impfschutz oder ihre Immunität nachweisen müssen.

    Schade, wenn die Ich-Bezogenheit größer ist als die Einsicht und man eigentlich selbstverständliche Dinge der sozialen gegenseitigen Rücksichtnahme unter Menschen inzwischen per Gesetz durchsetzen muss!

    Das klingt nach einem Hitzearbeitsplatz. Unter dem Begriff Hitzearbeit findest du genügend Infomaterial, z. B. BGI 579 (jetzt DGUV Info 213-002) als erste Anlaufstelle.

    https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/bibliothek/hitzearbeit/

    Um die Hitzearbeit vollständig beurteilen zu können, gehören 4 Klimafaktoren insgesamt betrachtet, die Lufttemperatur ist davon (lediglich) eine. Das ist auch ein klassisches arbeitsmedizinisches Thema, da darf sich gerne auch der Betriebsarzt einbringen.

    In vielen Anwendungsfällen lassen sich im Betrieb eingesetzte Teppichmesser mit Abbrechklingen durch Sicherheitsmesser ersetzen. Ich hatte vor Jahren mal den Außendienst von Martor zu Besuch und der hat sich unsere Anwendungen in Lager und Wareneingang angeschaut und dazu seine Lösungen vorgestellt. Muster haben wir erhalten für den Probeeinsatz und die wurden überwiegend von den Mitarbeitern angenommen. http://www.martor.com

    Es gibt eine Tiefbohrverordnung, die gilt z. B. für das Bohren nach Erdgasvorkommen. Hier haben die Beschäftigten, wenn sie durch Gasaustritt gefährdet sein könnten, halbjährlich eine Gasschutzunterweisung zu erhalten.

    Hier kann man online eine LEK zur Gasschutzunterweisung durchführen:

    https://www.testedich.de/quiz53/quiz/15…utzunterweisung

    Die richtige Antwort zur richtigen Fluchtrichtung bei Gasaustritt sieht dann so aus:Gasaustritt.PNG

    Was macht Ihr... Ihr reinigt Bücher mit Waschbenzin? 8| Das ist echt schon lange nicht mehr Arbeitsschutzstandard im 3. Jahrtausend der Menschheit.

    Es gibt für diesen Einsatzzweck mit Sicherheit mehrere Alternativen mit vergleichbarer Reinigungsleistung auf organischer oder wässriger Basis. Und jedes Mal nichtbrennbar.

    Bis dahin: Ja, mit Selbstentzündung benutzter und verschmutzter Putztücher müsst Ihr rechnen. Auch, wenn ein Deckel auf der Tonne ist. In verschmutzten Putzlappen, insbesondere solchen, die mit gelöstem Öl oder Fett im organischen Lösemittel benetzt sind, können chemische Umwandlungs- und Zerfallsreaktionen stattfinden, die exotherm verlaufen. Dann werden die Putzlappen irgendwann so warm, dass eine Selbstentzündung ohne äußere Zündquelle möglich ist. Dann bleibt nur zu hoffen, dass der Deckel dicht schließt und durch Verbrauch des Sauerstoffs in der Tonne die Verbrennung rechtzeitig von selbst erstickt.

    Hallo Tiglar,

    deine Fragen klingen für mich so, als ob das alles (also Managementsysteme) ziemlich neu für die Firma und/oder dich ist. Ist das so?

    Besorge dir für den Anfang die SCC-Dokumente 001 und 003, dann siehst du, was vorausgesetzt und geprüft wird und was da generell auf Euch zukommt. Das machst du nicht von 0 auf 100 in 14 Tagen. Es wird eine Vielzahl von eingeführten Prozessen, Verfahrensanweisungen dazu und sonstige Unterlagen und Dokumentation erwartet.

    Was du als "Muster" haben möchtest, ist in der Praxis ein firmeninternes Handbuch, das individuell auf das zertifizierte Unternehmen zugeschnitten ist, die internen Prozesse beschreibt und vorgibt und die SCC-Anforderungen erfüllt. Der Erstellungsaufwand ist erheblich, ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand diese Arbeit, sorry, "verschenkt". Meine GF würde jedenfalls explodieren, wenn ich das machen würde und es herauskäme.

    Wenn das für Euch neu ist und Ihr gleichzeitig auch noch unter Zeitdruck steht, solltet Ihr Euch eine entsprechende Beratung und Dienstleistung einkaufen.