Tach auch,
wir haben das in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Wo eine Korrektionsschutzbrille fast immer oder oft getragen werden muss, z.B. Labor, Produktion, Instandhaltung, werden die Kosten durch den AG übernommen.
Bei "sporadischer Notwendigkeit" für die Benutzung einer Schutzbrille - Überbrille benutzen.
Gruß Rüssel