Beiträge von JRico

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    Hallo zusammen, danke schonmal für die Antworten.

    @ Michael: bin ich eigentlich auch der Meinung, dass es dann okay ist. Der vds-sachverständige hat sich allerdings sehr "generell" gegen Mehrfachsteckdosen ausgesprochen - was mich eben wunderte.

    @ Waldmann: Dass ich Mehrfachsteckdosen kaskadieren will, worauf die Komnet Frage abzielt, hab ich ja auch nicht gesagt. Ich will höchstens eine Verlängerung (mit einem Stecker) von der ortsfesten Steckdose zum Verbraucher legen.

    Gruß

    DIN VDE 0620 (Abschnitt 3.4.26) sagt: "Ortsveränderliche Mehrfachsteckdosen sind als Ersatz für eine ortsfeste Installation nicht zulässig"

    Dies wurde bei uns bereits öfter bemängelt und mittlerweile wurde auch an vielen Stellen Abhilfe geschaffen (Teeküchen z.B.)

    Die Frage ist, wie dies in Büros realisierbar sein soll? Dass man nicht endlos kaskadiert oder 5-fach Steckdosen verwendet ist klar, aber ich kann schlecht für jeden Monitor / Telefon / PC eine eigene ortsfeste Steckdose legen lassen?
    Irgendwo müssen da doch Grenzen sein, wenn man bspw. vernünftige 3-fach Steckdosen benutzt o.Ä.?

    Wie sind da eure praktischen Erfahrungen?

    Zweite Frage: Wie sieht das ganze bei einfachen Verlängerungen aus. Bspw. gibt es in einigen Räumen einen Kabelkanal mit 5 Steckdosen, der Schreibtisch steht aber so weit weg, dass die Gerätekabel einfach zu kurz sind.
    Was spricht gegen einfache Verlängerungen (ca. 3m)? -> sofern nicht eh eine vernünftige 3-fach Steckdose verwendet werden kann!?

    Grüße

    Moin zusammen,
    mal ne platte Frage, ab wann ist ein Regal ein "Regal".
    Gibt es Mindestmaße oder Belastungen ab denen ich ein Regal als solches Behandeln muss (z.B. zwecks Prüfung). Wir haben in der Firma zahlreiche kleine Regale aus Holz oder Stahlblech (max. 2m hoch und 0,5m tief, breite variabel) in denen entweder Akten oder Kleinteile für den Versuchsbetrieb gelagert werden (kl. elektromotoren, Messinstrumente etc.). Diese wurden im Laufe der letzten Jahrzehnte gekauft und stehen nun so in der Gegend rum.
    Wie verfahre ich mit diesen am besten?

    Ab wann müssen / sollten Entnahmehilfen bereitgestellt werden? Bin der Meinung ab 1,8m Höhe aber finde grad nichts schriftlich dazu.

    Gruß

    Also jetzt nochmal etwas präziser:

    Die höchsten Anforderungen werden ausgehen von ca. 225 kg Klebstoff bzw. Leim (flüssig) mit WGK 3.

    Nach VaWs HH Anhang zu §4 Abs. 1 hieße das als einzig sinnige Variante aus diesen: F1 +R1 +I1 /F2 +R2 +I0 /F0 +R3 +I0 (R3 und I1 sind keine Optionen)

    diese:
    F2 +R2 +I0

    F2 = stoffundurchlässige Fläche mit Nachweis
    R2 = Rückhaltevermögen ohne Gegenmaßnahmen
    I0 = keine Anforderungen an Infrastruktur

    So jetzt die Frage welcher Nachweis gemeint ist - die von dir beschriebene Kennung gemäß WHG?
    Lässt sich dies auch durch eine entsprechende Auffangwanne die diesen Nachweis hat realisieren?

    Unabhängig von der ganzen WGK-Geschichte weiß ich allerdings immer noch nicht so recht wer/was mir sagt in welcher Rutschfestigkeit ich den Raum gestalten sollte (abgesehen von deiner Anmerkung nochmal nachzufragen welches Material verwendet wird etc.)

    gruß

    Danke schonmal.
    Ja, die Garage ist komplett in F90 gebaut, der Boden ist Plan und ohne Abfluss und bereits etwas tiefer gefräst, so dass eine überfahrbare Schwelle im Eingangsbereich realisierbar ist.

    Auf Wannen soll eigentlich nur gelagert werden um unterschiedliche Lagerklassen lagern zu können.
    Praktisch wird es wohl so aussehen, dass 3 verschiedene Lagerklassen gelagert werden sollen, ich also min. 2 Wannen brauche um diese 3 zu trennen. Die brennbaren Flüssigkeiten werden nur einen geringen Teil ausmachen.

    WIe dem auch sei, ich werde jetzt mal in Erfahrung bringen was genau die verwenden wollen und wie es mit dem WHG aussieht - von deren Planung aus.
    Bisher habe ich nur die Aussage sie bescheinigen mir die chemikalienbeständigkeit - in welcher Form weiß ich noch nicht.

    danke erstmal!

    Moin zusammen,

    bei uns wird in einer Garage (ca. 6x6m Grundriss) ein Gefahrstofflager eingerichtet.
    Den Fußboden will uns ein Maler reinlegen, wofür er von uns Angaben bekommen hat welche Stoffe gelagert werden sollen und dementsprechend chemikalienbeständig sollte er also sein.

    Nun kam heute die Frage auf welche rutschfestigkeit der Boden denn haben soll mit der Bemerkung R9/R10 sei günstig und R11/R12 sei astronomisch teuer (irgend ein epoxid oder anderen kunstharz will er wohl gießen, genaue Preise bekomme ich erst im Laufe der Woche).
    Gleichzeitig sagte er für Öle und Fette sollte "eigentlich" sogar R12 gefordert sein (betrifft meiner Ansicht nach eher Speisefette/öle wenn ich die Beschreibung richtig deute).

    Gelagert werden sollen flüssige und feste Gefahrstoffe auf _Auffangwannen_ und in Mengen bis etwa 500 kg fest / 500 kg flüssig. (z.b. verschiedene Kleber/Leime und geringe Mengen brennbarer Flüssigkeiten)

    Kann mir dazu jemand dazu hilfreiche Infos geben?
    Platt gesagt ist der Raum ne Garage (gefordert R10) in die wir unseren Kram wie gesagt auf Wannen stellen.

    Reicht es wenn anschließend ein vernünftiges Papier (Gefährdungsbeurteilung) aufgesetzt wird, die sich nochmal mit der Rutschfestigkeit auseinandersetzt? Besteht diese Forderung überhaupt für diese Art Raum?

    Vielen Dank für eure Antworten und Diskussion :)

    Ich stimme dem zu, dass eine qualifizierte Ausbildung erfolgen sollte.
    Allerdings fehlt mir das passende Werkzeug dazu noch.

    Ich beziehe mich mal hier drauf (Pflichtenübertragung / Beauftragung der BGHM für Kranführer)
    Wenn ich es richtig verstehe kann ich eine Befähigung zum führen von Kränen also auch aussprechen lassen, wenn die Person innerbetrieblich geschult wurde.

    Ich würde lieber auf ein externes Angebot zurückgreifen, allerdings ist mir der 10-Tages Lehrgang von der BGHM etwas überzogen. Wir haben wie gesagt "simple" flurgesteuerte Kräne, die Lasten haben immer die gleiche Form und feste Anschlagpunkte sind auch vorhanden. Die Bewegung der Lasten findet in einem Radius von 10m statt.

    Einen "Grundkurs" finde ich aber nicht.
    Lediglich auf Seite 173 ist ein Seminar zur Kranbedienung, was meinen Vorstellungen noch am nächsten kommt.
    Aber dies "umfasst nicht die Ausbildung zum Kranführer".

    Lange Rede kurze Frage: Wird ein Mitarbeiter zum "Kranführer" sobald ich ihn intern z.b. von einem Meister entsprechend schulen lasse und ihn beauftrage mit dem Führen von Kränen?
    Anschließend könnte man dann den ein oder anderen zu eben diesem Seminar zur Kranbedienung schicken um das ganze etwas zu vertiefen.

    Bin für Denkanstöße dankbar.

    Gruß

    PS: Sowohl "Krane" als auch "Kräne" als Mehrzahl klingt irgendwie bescheiden :D

    interessant

    ich habe (noch) keine Ahnung von der Materie ehrlich gesagt aber mal eine Frage

    Macht ein Arbeitsvertrag in dem man explizit als QM-Beauftragter benannt ist nach der neuen DIN noch Sinn?

    Ich habe noch andere Funktionen im Unternehmen, es war aber angedacht mich langfristig auch für QM auszubilden - so stehts derzeit auch im Vertrag.

    danke und gruß

    Hallo zusammen

    im Unternehmen sind einige flurgesteuerte Krane in benutzung. Diese bewegen Lasten von ca. 500kg

    Nun soll eine Person einen Lehrgang bekommen, der ihn dazu befähigt andere Mitarbeiter entsprechend zu schulen.

    Ist so ein Lehrgang überhaupt notwendig? Mal verstehe ich es so, dass ja, mal so dass es ausreicht wenn der Unternehmer einen für befähigt hält und der Mitarbeiter eine Schulung erhalten hat (von wem ist die frage).

    Z.B. BGHM (Seite 91 / 92) Demnach sind zehn! Ausbildungstage erforderlich, sowie einige weitere Voraussetzungen - was ich ne ganz schöne Hausnummer finde für die Art der Tätigkeit.
    Tuts auch der Lehrgang auf Seite 173 ? "KRB"

    Andere Anbieter bilden so etwas in 2 Tagen aus - teilweise auch im eigenen Unternehmen.

    Kann mir jemand ein paar Erfahrungen schildern was eine sinnige Variante wäre und welche Befähigung jemand haben müsste der anderen Mitarbeitern erzählt wie sie den Kran zu bedienen haben?

    Danke und gruß

    der Flur ist an der Stelle ein Raum von ca. 3x3 Meter Grundfläche.
    Zu beiden Seiten gehen Türen zum Flur ab und er wird auch als Durchgang genutzt, somit ist es für mich eher noch ein Flur als ein Raum.
    Übrigens steht bereits ein Serverschrank für ne Netzwerkverteilung mit in dem Flur/Raum - falls das jemand als eine nützliche Info gebrauchen kann.

    @ Simon: Wenn sich jeder hier direkt für alles fachkundige Hilfe holen würde gäbe es dieses Forum wohl nicht.

    Ich wollte lediglich Meinungen hören wie andere Leute über die Situation denken. Wenn ich in der weiteren Planung immer noch Zweifel habe kann ich immernoch jemanden bezahlen der mir ein Urteil abgeben soll.

    @ Simon: Die Frage versteh ich nicht, wen hätt ich denn Fragen sollen wenn der Elektriker und Hausmeister mich fragen wie ich das ganze einschätze? :P

    Die LAR hilft mir in dem Sinne nicht weiter, dass die Leitung Funktionserhalt benötigt, wenn sie im notwendigen Flur liegt ist mir bewusst - ging eher darum dass der Flur eigentlich nicht als notwendiger Flur auszulegen ist aufgrund der Gebäudebeschaffenheit.

    Und die LBauO HH hab ich zu Rate gezogen, da ich mich in HH befinde.

    @ bauco:
    Ja wird eine Aufputzverteilung sein. Genaue Maße kenne ich noch nicht aber in etwa so BxHxT 50x100x30 schätze ich. Da kommt halt die Hauptleitung dann an und es soll in die Büros verteilt werden (ca. 10-15 Büros).

    Moin zusammen,

    grad hatten wir eine Begehung zur Planung einer neuen Elektroleitung samt Verteilung.

    Der Verteilerkasten könnte entweder in einem Büro montiert werden (sehr eng) - oder in einem Raum in der Mitte des Flures (dieser Raum gehört also quasi zum Flur dazu).

    Das Argument gegen den Flur war nun die Brandlast auf diesem Flur möglichst gering zu halten, da dieser als Fluchtweg gilt.
    Allerdings hab ich grad nochmal genauer nachgeschlagen und festgestellt, dass bei Büro- und Verwaltungsnutzung auf Flächen unterhalb 400 m² der Flur nicht als "notwendiger Flur" gestaltet sein muss. (Hamburgische Bauordnung §34
    Somit würden die notwendigen Treppenräume zu beiden Seiten ausreichen (Gebäude ist ca. 9 m * 36 m und an beiden Enden sind Treppenräume).

    Sehe ich das richtig?

    Würde irgend etwas gegen eine Montage der Verteilung im Büro sprechen? Hab auf die schnelle nix gefunden, außer dass der Kasten dann möglichst abgeschlossen werden sollte.

    Flur wäre die schönere Lösung, da im Büro ein Regal weichen müsste und es dort eh schon arg eng ist.

    Grüße!

    Hallo Zusammen,

    die gute Nachricht ist, ich habe als Studienabgänger (Bachelor of Engineering in Gefahrenabwehr / Hazard Control) (Link) einen Arbeitsvertrag vorliegen, der diese Woche unterschrieben werden soll.

    Dort steht ich soll im Unternehmen unter Anderem als Fachkraft für Arbeitssicherheit eingestellt werden. Der Chef ist willig mich auszubilden etc, hat aber von der Thematik Arbeitssicherheit und scheinbar auch vom Ausbildungsablauf wenig Ahnung.
    So nun ist mein Problem logischerweise, dass ich keine Berufserfahrung habe.
    Könnte es trotzdem sein, dass die BG einer Ausbildung zustimmt? Vorteil wäre natürlich die Kostenübernahme durch die BG, weiß nicht ob den Chef sonst die Ausbildungskosten abschrecken.

    Er hat im Unternehmen derzeit eine ausgebildete SiFa, derjenige ist jedoch schon älter und z.t. auch länger mal krank und soll daher nicht mehr als SiFa tätig sein. Mir schwebt nun eine Übergangslösung vor in der diese Person auf dem Papier erstmal SiFa im Unternehmen bleibt, ich aber die eigentliche Arbeit mache oder so - keine Ahnung :)

    Bei der Ausbildung über den Tüv-süd z.b. finde ich als Kriterium nur "Ausbildung als Ingenieur" - allerdings kostet diese auch ca. 10.000 €

    Was gibt es sonst für Möglichkeiten?

    Was mich ebenfalls wunderte ist, dass die BG vor kurzem bei unserer Uni angefragt hat die Ausbildung zur SiFa studienbegleitend anzubieten (dort finden z.zt Gespräche statt) - und diese hätten logischerweise auch keine Berufserfahrung.

    Knifflige Situation :)

    Danke, hast mir schon sehr geholfen bisher :)

    Wieder eine neue Frage aufgetaucht:

    Ab wann muss der Fußboden mit einer prüfpflichtigen WHG-Beschichtung gemäß VAwS ausgestattet sein?

    Es werden ca. 3000 L wassergefährdende Stoffe gelagert, überwiegend WGK1 - teils WGK 2. Also max 1000L davon WGK2.

    http://www.netinform.net/GW/Wegweiser/G…ID=40#HHTabelle (Hamburg)

    Da würd ichs in Gefährdungsstufe 1 eingruppieren. Hieße dann, Prüfpflicht ist nicht notwendig?
    Sorry, bin da grad erst drüber gestolpert und blick es noch nicht so richtig :/


    edit: noch ne Frage, muss der Fußboden bei nem ex-schutz (also lager brennbare Flüssigkeiten) speziell leitfähig / esd fähig oder Ähnliches sein?

    ich grabe das nochmal kurz aus.

    Ich habe 2 "200 L Fässer" (Ethanol & Aceton) auf einer Auffangwanne in einem Raum der als Lager für brennbare Flüssigkeiten ausgelegt ist (min. 5-facher Raumluftwechsel, aufgrund der Abfülltätigkeiten).

    TRGS510 sagt:
    "(4) Werden in Lagern auch Tätigkeiten nach Nummer 1 Absatz 4 Ziffer 2 durchgeführt, muss in Lagerräumen ständig ein mindestens fünffacher Luftwechsel in der Stunde oder eine gleichwertige Maßnahme gewährleistet sein."
    1(4)2 sagt: --> "2. für Tätigkeiten, wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern, Probe-nahme, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten,"

    --> Wieso _muss_ ich zusätzlich lokal absaugen? Die Fässer werden mit Handpumpe betrieben.

    In den TRBS finde ich dazu nichts, passend wäre höchstens TRBS 2152 Teil 2 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre" wobei diese nur Anlagen betrifft

    Die zugehörigen TRbF sind - soweit mein Kenntnisstand - zum 1.1.13 außer Kraft gesetzt worden.
    Dort stand z.B.:

    Anhang J TRbF 20 "Aktive Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern" sagt:
    "(1) Ortsbewegliche Behälter sind Transportbehälter, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen brennbare Flüssigkeiten transportiert werden. Sie können auch der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten dienen. Auf TRbF 60 wird verwiesen."
    "(5) Am Ort der Lagerung dürfen sowohl Tankcontainer und ortsbewegliche Tanks mit einem Rauminhalt von mehr als 450 L als auch ortsbewegliche Gefäße mit einem Rauminhalt bis 450 L sowie IBCs entleert werden."

    TRbF 60 sagte zwar es muss "gefährliches Luft/Dampf gemisch verhindert werden" dies allerdings nur im Zusammenhang mit ortsbeweglichen Tanks (Fässer gelten als ortsbewegliche Gefäße)

    danke für etwaige Hilfen :)

    Hallo zusammen,

    gibt es irgendeinen Leitfaden, Regelwerk, Gesetz o.Ä. was etwas zum Transport von Gefahrstoffen im Fahrstuhl sagt?

    Im Betrieb werden derzeit sowohl giftige (Mengen zwar unter 50L, trotzdem..) als auch brennbare (leicht entzündliche) Flüssigkeiten in einem Personenaufzug transportiert.

    Dies soll geändert werden, ich tu mich aber schwer zu begründen warum die derzeitige Situation schlecht ist - außer dass ich mögliche Szenarien nenne. (Bildung von ex-gemischen bei Undichtigkeit o.ä.)

    Wer dazu ein paar Infos hat, würde mich freuen :)

    Grüße

    Ja, verstehst du richtig.

    Chemische Reaktionen sind idR nicht zu erwarten.

    Hab halt Stoffe mit 4-5 verschiedenen Lagerklassen in einem Raum (Entsorgung) und die möchte ich auf unterschiedliche Wannen stellen.
    Ist Mengenmäßig nicht so viel (max 300L pro Palette) aber zusammen wäre es zu viel um in einem Auffangraum zu stehen.

    Für so einen von dir vorgeschlagenen Container fehlt allerdings der Platz.

    Für ein angenehmeres Handling der ganzen Sache würd ich dann gern die Paletten draufstellen, damit bei Abholung der Stoffe nicht alle 30L Kanister nochmal per Hand von Wanne auf Palette gestapelt werden müssen.

    Tag zusammen,

    ich suche einen geeigneten Hubwagen für den Transport von Europaletten welche auf einer Auffangwanne gelagert werden sollen.

    Soll dann sowas werden:
    Link

    oder sowas:
    Link

    Problem A: es ist noch nicht definiert welche Auffangwannen es genau werden. Sie sollen aber etwa die Maße einer Europalette haben.
    Problem B: Ist es überhaupt zugelassen, eine Europalette _auf_ die Auffangwanne zu stellen?
    - Die Wannen sollen halt ortsfest sein und die Paletten werden regelmäßig vom Entsorger abgeholt.
    Ich vermute schon, denn dies hier habe ich auch gefunden:
    Link

    Bisher habe ich nur diesen hier gefunden:
    Link
    Evtl hat ja jemand noch ein paar Ideen und Anregungen :)

    grüße