Beiträge von s.schmid

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    So Spaß bei Seite kann mir jemand verraten welche Vorschriften zu dieser Zeit gültig waren im Westen bzw. was dort über die Anbringung von Feuerlöschern stand ?(

    Der Bauliche Brandschutz ist zwar gerade in den Archiven nach den Unterlagen auf der Suche aber das dauert.


    Wie Du schon sagst, sind die Rollstuhlfahrer psychisch und physisch nicht in der Lage die Feuerlöscher zu bedienen.

    Aus diesem Grund hängen diese so hoch, damit auch kein Rollstuhlfahrer damit spielen kann. Letztendlich wird man Argumentativ auch so vorgehen können.

    Außerdem könnte man argumentieren, dass aufgrund der Höhe und der Unerreichbarkeit für die Rollstuhlfahrer gewährleistet ist, dass der Feuerlöscher immer an seinem Standort verbleibt und Einsatzbereit ist. Dies würde ich in einer Gefährdungsbeurteilung so abhandeln und mir keine Gedanken über die Höhe machen. Weiter ist es ja nun einmal so, dass Personenschutz vor Sachschutz geht. Daher wären all Mitarbeiter erst einmal mit der Rettung der Rollstuhlfahrer beschäftigt und würde dann erst löschen.

    Wobei es theoretisch möglich ist, dass man sich beim Bau auf andere Regelwerke bezogen hat.

    Ein anderer Aspekte wäre, dass die Feuerlöscher so hoch hängen, damit die Rollstuhlfahrer eben an diese nicht heran kommen.
    Wie es häufig in Kindergräten der Fall ist.

    Der Maurer freut sich, würde ich sagen. :49:

    Gemäß ASR A2.2 hängen die nun einmal zu hoch!

    Ich würde auch über eine Gefährdungsbeurteilung gehen und ermitteln, inwieweit die Rollstuhlfahrer tatsächlich ohne Eigengefährdung die Feuerlöscher im Brandfall nutzen können.

    für die Tankstelle gibt es vermutlich ein Ex-Schutzdokument. Dort sind auch die jeweiligen Zonen aufgeführt.


    ist das tatsächlich so, dass ich für eine Dieseltankstelle ein Ex-Schutzdokument brauche?

    So spontan und in der Praxis bin ich davon ausgegangen, dass man keins benötigt da der Flammpunkt recht hoch liegt und bei normalen Betriebsbedingungen mit der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht zu rechnen ist.

    Ich lass mich gerne eines Besseren belehren, dann aber bitte mit entsprechendem Regelwerk, aber eine Steigleiter ist meines Wissens wie von a.r.ni erwähnt ein Rettungsweg und zwar ein 2. Rettungsweg. :49:

    Es würde mich wundern wenn der 2. Rettungsweg im Flucht- und Rettungsplan auftaucht.

    Exemplarisch verweise ich auch gerne auf die ASR A2.3 Punkt 4 Absatz 6. :pop3:

    :49:

    ja natürlich haue ich auch wieder ab, denn schließlich verdiene ich mit dem Posten von Beiträgen in einem Forum kein Geld. Kaum zu glauben aber wahr! :thumbup:

    Wenn Ihnen das nicht passt, dann kommentieren Sie meine Beiträge doch nicht oder sind Sie hier der Chef im Forum? :49:

    Übrigens einige Beiträge kommentiere ich grundsätzlich nicht, da die Defizite mehr als erheblich sind.

    So aber jetzt muss ich wirklich wieder arbeiten und Sie können sich ja weiter mit dem Unsinn des BHKGs beschäftigen.

    :49:

    PS: Immer wieder erstaunlich welche Grabenkämpfe um die Feuerwehr
    geführt werden, während ein Rettungsdienst -fast flächendeckend- durch
    private Unternehmen gewährleistet wird :Lach:


    Erstaunlich finde ich immer diese Unwissenheit. :44:

    Wo wird denn der Rettungsdienst flächendeckend durch private Unternehmen durchgeführt? :49:

    Schon einmal ein Rettungsdienstgesetz gelesen und sich mit deren Umsetzung beschäftigt? Ich denke nicht! Denn dann würden solche Unwissenheiten nicht ans Tageslicht kommen.

    z.B. wird im Bundesland Hamburg, Berlin, Bremen glaube ich auch, und NRW die Notfallrettung flächendecken durch die öffentliche Hand abgedeckt. Einige wenige Ausreißer gibt es, aber im Zuge der Rekommunalisierung wird sich dies auch ändern.

    Ich erkenne schon wieder einmal erhebliche Defizite im Zusammenhang mit einem Text lesen und verstehen. :Lach:

    Der Unsinn beginnt meistens erst dann, wenn Hobby Brandschützer und Dienstleistungsunternehmen meinen, sie könnten Feuerwehr spielen.
    Da gibt es dann einen Crashkurs im Brandschutz und Zack hat man dann einen betrieblichen Brandschutz für die Umbaumaßnahme, die notwendigen Schweißarbeiten etc. Das dieser absolut unzureichend und uneffektiv ist sollte klar sein. Wenn diese Personen dann noch nicht einmal ausreichenden Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten haben, ist eine „Katastrophe“ vorprogrammiert!

    Einen höheren Satz bekommt der Arzt nicht, aber er bekommt alles erstattet!
    Ein Arbeitsunfall wird ähnlich wie ein Privatpatient abgerechnet.
    Aus diesem Grund sind Arbeitsunfälle so beliebt bei Ärzten da es dafür ein Extrabudget gibt und nicht immer schauen müssen was die Kasse erstattet und was nicht.

    Aktuelles zum Gefahrstoffrecht

    Termin: 9. April 2014, 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr Veranstaltungsort:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)


    DASA Arbeitswelt Ausstellung
    Friedrich-Henkel-Weg 1-25
    44149 Dortmund


    Inhalt:
    Aktualisierung der Kenntnisse zum Gefahrstoffrecht und zu angrenzenden Rechtsgebieten für betriebliche Verwender und Sicherheitsfachkräfte.
    Im Rahmen der Veranstaltung sollen die vielfältigen Änderungen des Gefahrstoffrechtes und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis vorgestellt werden. Dies werden insbesondere sein:

    • CLP auch für Gemische - Eine echte Umstellung!
    • Aktuelles zum Sicherheitsdatenblatt
    • Nutzung von REACH-Informationen für die Gefährdungsbeurteilung Praxiserfahrungen aus Sicht der Arbeitsschutzbehörden Neues aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Regelungen zu Gasen TRGS</abbr> 460 - Stand der Technik Neuer Staubgrenzwert"

    Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.Teilnahmegebühr:145,00 EUR inkl. Tagungsband und Catering

    Veranstalter:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

    Zielgruppen:Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Betriebs- und Personalräte, FührungskräfteKontakt

    (Organisation):Elke Büdeker
    Tel. 0231 9071-2322
    Fax 0231 9071-2611
    E-Mail: sek4.6@baua.bund.de

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
    Friedrich-Henkel-Weg 1-25
    44149 Dortmund

    Referent:Mitarbeiter des Fachbereichs 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen" der BAuA

    Anmeldefrist:28.03.2014

    Mag bei Ihnen so gewesen sein, mittlerweile gibt es durchaus andere Optionen.
    Zum Beispiel bietet die WF Henkel eine solche Ausbildungsmöglichkeit an, ferner
    z.B. Niedersachsen siehe hier: http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/portal/live.ph…293&_psmand=188

    Mein Tipp an dieser Stelle.
    Erst einmal Grundwissen erlangen und selbst erheblich an der eigenen Sachkunde arbeiten.
    Dies ist ein Angebot für den gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienst. Ich sprach von dem Höheren. Das ist ein erheblicher Unterschied.


    Mehrere Ausführen spare ich mir an dieser Stelle, sonst wird es peinlich für den Verfasser des letzten Beitrages!

    der Beruf ist so attraktiv, dass man über die regulären Zugangsvoraussetzungen überhaupt
    kein bzw. unzureichend Personal mehr findet....... oder warum haben wir mittlerweile Sachen wie
    Stufenausbildung, Werkfeuerwehrmann als eigenes Berufsbild mit eigener Berufsausbildung oder
    Kombi-Ausbildung Ing./höhrer Dienst und so weiter?

    Oh je oh je. Das nicht dein Ernst oder?
    Das Personal ist unzureichend weil viele Bewerber einfach zu dämlich sind. Die sind ja nicht einmal in der Lage einfache Rechenaufgaben zu lösen. Wieder andere sind so Fett das die nicht einmal schaffen 50 m geradeaus zu laufen ohne gleich einen Herz-Kreislaufstillstand zu erleiden. Zudem wäre es auch etwas lächerlich wenn von 1000 Bewerben 1000 alle Test bestehen oder nicht? Die Zugangsvoraussetzungen sind aus meiner Sicht viel zu weit unten angesetzt. Im großen und ganzen darf sich ja jeder bewerben der einen Berufsabschluss hat. Dazu kommen noch die Helden der FF, die dann meinen zwei Jahre FF ist gleich zwei BF. Genau so ist! 10 Einsätze bei der FF gegenüber 500 Alarmierungen bei der BF, kann man durchaus gleich setzen!

    Ja warum haben wir Dinge wie eine Stufenausbildung?
    Genau weil man jungen Leuten eine Möglichkeit geben möchte. Warum sonst? Komischerweise bieten das die Städten die ausreichend gutes Personal haben und auf eine Stufenausbildung gar nicht angewiesen sind.
    Schon einmal über den Unterschied bei einer Werkfeuerwehr und einer städtischen Feuerwehr nachgedacht? Offensichtlich nicht, denn dann würde man auch nicht Fragen warum man einen Ausbildung zum Wekrfeuerwehrmann absolviert. Ich glaube kaum das eine Werkfeuerwehr regelmäßig Personen aus einem verunfallten PKW oder LKW befreien muss und das eine städtische Berufsfeuerwehr Rohrleitungen mit Chemikalien kühlen müssen. Außerdem werden immer höhere Anforderungen gestellt, Dinge werden im komplexer, somit macht eine spezifische Ausbildung durchaus Sinn. Ich habe auch noch nie gehört das eine Werkfeuerwehr einen Wohnungsbrand löscht.

    Eine Kombi-Ausbildung Ing./höhrer Dienst ist aus meiner Sicht gar nicht möglich. Da der Deutsche Städtetag über einen Ausschuss über meine Einstellung entscheidet. Dies wird sich kaum vor Beginn des Studiums schon damit befassen.

    Na ja das vielerorts die Überstunden nicht bezahlt werden, liegt ja nun einmal nachweislich daran, dass viele Städte und Kommunen die Beamten hinter das Licht geführt hat und nun jeder einzelnen dagegen klagt und vor dem zuständigen Gericht bisher alle gewonnen haben.

    Na gut wenn ich erwarte das ich innerhalb von fünf Jahren von A7 nach A9z gelange und mich dann beschwere, dann mag es schon rumoren. Wenn ich mich aber den Gegebenheiten füge und einmal ein wenig nachdenke, dann dürfte es nicht rumoren. Aber das muss jeder selbst beurteilen und entscheiden.

    Zu welcher BF oder FF ich gehe bleibt mir überlassen. Die Arbeit ist überall die gleiche, das Geld auch, nur weil die BF größer ist, ist dort nicht alles besser.
    Flexibel bin ich als Beamter auch. So kann ich zu jeder Feuerwehr in Deutschland wechseln und zu jeder WF wie ich will. Ich muss nur wollen und nicht immer rumweinen.
    Ich darf aber auch nicht die Augen davor verschließen, dass ich immer pünktlich mein Geld habe, inklusiver weiterer Leistungen oder sonstiger Bezüge die jemand aus der Privatwirtschaft nicht geniest. Jedem steht es aber auch frei zu gehen wann er will. Er muss ja nicht Beamter bleiben.

    Hallo,

    Nein, dass macht den Job gerade nicht mehr attraktiv, weder dass Dienstzeitmodell noch der Beamtenstatus.
    Der Beamtenstatus verhindert eine notwendige Flexiblität der Kommunen mit BF, siehe gerade z.B.
    in Berlin mit der teilweisen Handhabung mit BM-Anwärtern oder generell im Hinblick auf Beförderungsstau/Besoldungsgruppen.
    Den Werkstattdienst sehe ich als unproblematisch an, wer mal Dienst auf einer BF-Wache gemacht hat,
    weiß wie lange und langweilig ein Dienst sein kann, wenn nur "Bereitschaftszeit" ist.

    Aber natürlich macht der Beamtenstatus diesen Job attraktiv. Was kann mir denn besseres passieren in der heutigen Zeit?
    Wenn bei 100 Job Angeboten 99 von einer Zeitarbeitsfirma kommen und nach einem Jahr auch Schluss ist und ich mich wieder neu umsehen darf. Dann wähle ich doch lieber die Sicherheit eines Beamtenstatus und nicht die Sorge mich immer wieder neu bewerben zu müssen.
    Also wenn ich die Wahl habe, einen Tag zu arbeiten und dann zwei weitere Tage frei zu haben, dann wähle ich doch lieber diese Variante als teilweise sechs Tage die Woche bis zu 8 Stunden zu malochen.
    Das Argument des Befördungsstaus mit den Besoldungsgruppen ist ein ganz schlechtes. Wer bekommt denn schon in seinem regulären Job nach jedem Jahr mehr Geld, weil er in der Tabelle eine Stufe aufsteigt. Das muss man auch mal realistisch betrachten. Als Angestellter Handwerker kann ich auch nicht erwarten innerhalb von fünf Jahren 500 € Brutto mehr zu bekommen. Abgesehen von den unzähligen steuerfreien Zulagen die ich bei der Feuerwehr bekomme.
    Wenn mir langweilig in der Bereitschaftszeit ist, dann gibt es auf unzähligen BF-Wachen genug Möglichkeiten dagegen etwas zu tun. Das muss man dann schon anständig in der Gruppe organisieren, aber langweilig wurde mir in fast neun Jahren noch nie und den Kollegen auch nicht.
    Wenn das alles so unattraktiv ist, dann frage ich mich auch warum sich so viele Leute auf diese Stellen bewerben.


    Natürlich nutzen die Feuerwehrverbände diese Umfragen und werben mit
    diesen guten Ergebnissen, ich persönlich halte dies für fatal.

    So sieht es aus.
    Wer die Arbeit bei einer BF oder Hauptamtlichen FF wirklich kennt, weiß auch, dass dort nicht alles Gold ist was glänzt. In vielen Städten gehört die Arbeit in Werkstätten dazu und vor allem der Rettungsdienst. Gut, wobei der Rettungsdienst im Süden Deutschlands nicht immer von der BF betrieben wird. Außerdem darf man auch nicht in vielen Bundesländern den Beamtenstatus vergessen und die 24/48 Regelung. Das macht einen solche Job attraktiv.

    ...nicht als Pflichtaufgabe einer Feuerwehr
    anzusehen ist. Hierunter fallen Tätigkeiten wie die Ölspurbeseitigung,...

    das stelle ich in Frage. Je nach Ausmaß der Ölspur kann diese zu einer erheblichen Gefährdung werden! Abgesehen von Umweltschäden, können daraus Verkehrsunfällen resultieren. Zum Wohl der Allgemeinheit muss hier schnell die Ölspur beseitigt werden. Dies kann mit Sicherheit auch die Polizei, Reinigung der Stadt oder sonstiger Unternehmen erledigen, aber dann doch in einer angemessenen Frist. Allerdings darf man nicht vergessen. Das eine Feuerwehr in vielen Städten sich durch solche Dinge finanziert. Ist der Verursacher bekannt, wird der Einsatz gezahlt.