Beiträge von s.schmid

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    Der heilige Datenschutz...
    Bald ist nichts mehr heiliger in diesem Land als der Datenschutz...
    Einfache Begründung, es geht nicht weil wegen dem Datenschutz... der Klassiker
    Fragt man nach dem Warum, ja weil man die Daten schützen muss = ich habe einfach kein Bock was zu tun

    Wie will man es gestalten? Was ist mit den Zeugen eines "Arbeitsunfalles". Greift da auch der Datenschutz. Muss dieser gleich noch eine Verschwiegenheitsklausel unterschreiben, dass er bloß nichts an andere weiter trägt? Wie viele Personen haben denn Kenntnis über den Arbeitsunfall, wenn er tatsächlich passiert ist?

    Letztendlich sehe ich das Problem, dem Nachweis der BG nachzukommen das der Arbeitsunfall tatsächlich passiert ist und die Unfallanalyse der SiFa und BA, sowie das der Verunfallte dies dokumentiert.

    Der Beauftragte weiß damit leider nichts anzufangen und bringt keine konstruktiven Vorschläge

    Na ja gut, dafür ist er nun da oder nicht?
    Wenn hier Daten geschützt werden müssen, aber es eine Dokumentationspflicht gibt, dann soll der Datenschutzbeauftragte sich darum kümmern. Oder sagt der Brandschutzbeauftragte ich kümmere mich nicht um den Brandschutz oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit ich kümmere mich nicht um den Arbeitsschutz, weil ich gerade keine Ahnung habe...

    kann bei der Unfalluntersuchung die Entscheidung vielleicht beeinflussen mehr aber auch nicht.

    oder Maßnahmen ableiten, dass kein ähnlicher Unfall passiert oder dafür Sorgen das Unfallstellen beseitigt werden

    Natürlich kann man sich mit allen Eventualitäten beschäftigen aber irgendwann führt das auch einfach zu weit

    Teilweise schaffen wir uns eine gefühlte Sicherheit in unzähligen Bereich, aber sind dadurch wirklich sicherer oder stellt sich eher das Gefühl ein sicher zu sein und deswegen ist man wohlmöglich unachtsamer?

    Abgesehen von den Kosten, sollte man sich die Bestimmungen sehr gut durchlesen...
    Teilweise ist man verwundert, was alles nicht abgedeckt ist wovon man ausgegangen ist.
    Dazu auch einen Blick darauf, wann die Versicherung greift und wann nicht.
    z.B. es entsteht ein Sachschaden aufgrund "falscher" Beratung. So dann will die Versicherung wissen, warum die Beratung "falsch" war, fehlten Kenntnisse, Erfahrung etc. Dann kann es schon passieren das die nicht zahlen, weil dann so etwas im Raum steht wie, sie hätten ja gar nicht beraten dürfen weil...

    By th way:
    Bei einem Bekannten erzeugte eine defekte Kaffeemaschine nach Reparatur einen kleinen Brand.
    Die Fachfirma behauptet, es wurde eine Prüfung durchgeführt, dass das Gerät ohne Mängel ist.
    Ein Prüfbericht liegt aber nicht vor, diese Prüfung wird auf der Rechnung allerdings ausgewiesen.

    Ergo, die Versicherung tritt an die Fachfirma und will die Kosten erstattet haben.

    Der Rubel muss eben rollen.

    So sieht es eben aus.

    Begeistert bin ich auch immer noch von Titelschmieden die Leistungen verkaufen/anbieten, die ich bei fast jeder BG "unentgeltlich" bekomme.

    z.B. der Sicherheitsbeauftragte. Unzählige Titelschmieden bieten das an. Bei der BG ist die Teilnahme mit den Beiträgen quasi schon entrichtet. Ergo, zahle ich doppelt.

    Aber auf die möglichen alternativ Modelle

    Die BGW, ich denke das wird der Urologe sein, bietet da nur Schulungen zum Unternehmermodell an.
    Leider ist den Ärzten dann nicht klar, dass diese trotzdem tätig werden müssen im Bereich der Arbeitssicherheit. Gilt übrigens für viele andere Teilnehmer auch.

    Außerdem sind das teilweise Angebote von Dienstleistungsunternehmen. Da kam mir aus sehr sicherer Quelle zu Ohren, dass die eine BG bzw. die zuständigen Personen dieser, bei dem einem oder anderen Dienstleistungsunternehmen nicht ganz so überzeugt davon sist, dass die Vertragsabschlüsse und deren Inhalt rechtens sind.

    So nach dem Motto, besuchen sie unsere Schulung von der BGW und machen einen Vertrag gleich für X-Jahre für Y-Euro und zahlen aber dann alles extra und die Unterlagen die Sie brauchen, ja die müssen dann auch extra entlohnt werden, dass steht ja so im Vertrag. Aber dann sind sie auf der sicheren Seite und die BG kann Ihnen nichts.
    Na ja Unternehmen wird "betreut", Unterlagen gibt es trotzdem nicht.

    Mit Ärzten ist das immer ganz schwierig, da haben immer alle Angst um ihr Budget...

    Das Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit gilt grundsätzlich weiter, wurde jedoch um eine besondere Regelung ergänzt.

    Ich sehe da eine weitere Änderung, wobei ich mir nicht zu 100% sicher bin ob ich diese richtig verstanden habe.
    Nach §6, Abs 1. Satz 1-4 muss die Schwangere nach Satz 1 "sich ausdrücklich bereit erklären an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten".
    Muss also extra eine Erklärung erfolgen im Krankenhaus, Pflegeheim, Gastronomie, wenn an Sonn- und Freitagen gearbeitet wird oder eben nicht?

    Das blöde ist nur, dass der Kerl schnellstmöglich operiert werden muss, aber die Kostenfrage nicht geklärt ist. Also machts wieder keiner.

    Solange es medizinisch notwendig ist muss die Krankenkassen für die Heilbehandlung sorgen. Dann soll er einen anderen Arzt aufsuchen oder dem Durchgangsarzt mitteilen, dass der Arbeitsunfall erst mal abgelehnt wurde.

    Ob Arbeitsunfall oder nicht, dass klärt ihr dann und die Kostenerstattung klärt dann die Krankenkasse bzw. die BG.

    Man muss sich über die Folgeschäden eines instabilen Knies mal bewusst werden, angefangen bei Arthrose, Überbelastung des gesunden Knies etc. pp.

    Schwerbehindertenvertreter...der ist bei uns auch dabei.

    Die Rechtsvorschrift kenne ich leider nicht, aber er hat sich quasi etwas aufgedrängt und bei Fragen bzw. Anträgen was diese MA betreffen ist er da immer ganz gut aufgestellt

    Ich wusste teilweise gar nicht, was alles als Schwerbehinderung gilt

    Ich hole die Frage noch einmal raus.

    Kann auch jemand der nur die LEK I und LEK II hat sich die CD bestellen und dann bei der BGW seine Fachkunde bekommen?

    bedingung war das die LEK 2 bestanden wurde

    daraus schließe ich ja, auch wenn dies bei einer anderen BG oder privaten Anbieter erfolgt ist?

    Also für mich schon eine Neuigkeit.
    Wobei die bereits vorher eine Mindestabholmenge hatten. Wurde diese nicht erreicht war es auch kostenpflichtig.

    Persönlich bin ich etwas verwundert. Da ändert sich ein Gesetz oder Rücknahmebedingung und gleich ist das System nicht mehr tragbar und es entstehen Kosten.

    Gutes Beispiel für mich ist auch die Verpackungsverordnung und dem wird bestimmt mit der neune Gewerbe Abfallverordnung noch eins drauf gesetzt. :pop2:

    die auf die Veranstaltungsfläche einwirken können, sich einer polizeilichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen müssen

    zahlt die Stadt Wolfsburg denn dann auch die Kosten dafür?

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass es vielleicht den einen oder anderen Mitarbeiter gibt der vielleicht mal Polizeilich in Erscheinung getreten ist und dann? Darf er nicht tätig werden und könnte wohlmöglich seinen Job verlieren oder steht vor dem Chef und den Kollegen dann schlecht da.