Beiträge von bauco

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    Hallo Shalimar,

    sicher handelt es sich bei dem Betrieb um einen Störfallbetrieb? Schau doch mal in den Betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP).

    In diesem umfangreichen Dokument wird auch der Brandschutz betrachtet. Falls nicht vorhanden, würde ich da ansetzen ;)

    Gruß

    Stephan

    Hallo Colibrie,

    auch wenn ihr euch getrennt habt, sollte der direkte Kontakt doch immer der erste Schritt sein.

    Die Welt ist ein Dorf... der Umgang miteinander ist imo die beste Visitenkarte.

    Ich hatte das übrigens auch schon in ähnlichem Rahmen. Auch das ein ehemaliger Kunde nach dem persönlichem Gespräch überhaupt nicht reagiert hat und munter mit mir in der Betreuung "geworben" hat und sogar Dokumente gefälscht hat um Schulungsnachweise vorlegen zu können. In dem Fall bin ich auch an die Aufsichtsbehörde gegangen.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Ralph,

    was war denn die Ursache der Verpuffung? Wieso entsteht eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre?

    Welche Zone ist im Bereich der entstandenen Verpuffung festgelegt und welche Maßnahmen?

    Welche Luftfeuchtigkeit habt ihr in diesem Bereich? Bereits bei <40% rel. Luftfeuchte treten vermehrt elektrostatische Aufladungen auf (bei euch vermutlich sogar deutlich niedriger und auch nicht anders erwünscht).

    Da gibt es jede Menge Möglichkeiten anzusetzen. Aber der Einsatz einer Teststation ist nicht verkehrt.

    Bei dem von mir geposteten Foto sieht man über der Teststation noch eine Box, in der sich kleine Streifen zur Verbesserung der Ableitfähigkeit befinden. Mit dieser Teststation wurden sehr gute Erfahrungen gemacht. Gerne kann ich Dir den Kontakt zusenden.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Frank,

    ok, da Du von automatischer Heberleitung und explizit die elektrische Verbindung erwähnt hast, bin ich davon ausgegangen, dass diese vom Hersteller mitgeliefert wurde.

    Dann vergiss (fast) alles was oben steht. :D

    Es gibt drei Arten von Heberleitungen:

    Die manuelle (mit einer Art Fuß- oder Fahrradpumpe) -> keine Maschine,

    die halbautomatische (nur mit Druckluft) -> keine Maschine

    und die vollautomatische mit Steuerung -> Maschine.

    Insofern ist der Hersteller eurer Heberleitung nicht zur Gestellung einer Bedienungsanleitung nach MaschRL verpflichtet.

    Aber Du hast es ja bereits genannt: Nach ProdSG ist der Hersteller verpflichtet Mindestangaben (max. Betriebsdruck, Anwendungsbereich, Wartungs- und Aufbaubedingungen, etc.) zu seinem Produkt in einer Bedienungsanleitung bereitszustellen.

    Als gewachsener Betrieb wollen wir einfach mal konsequent bei allen Geräten im betrieb eine Betriebsanleitung, Wartungsanweisung, Risikobeurteilung haben. Das ist ganz schön schwierig, wenn man doch so einige Anlagen hat (keine Maschinen) die sozusagen auf unseren Wunsch angefertigt wurden.

    Mit dem Problem seid ihr nicht alleine. Und ich bin nicht böse drum, dass es für einige Betriebe zu aufwändig ist sich selber einen Maschinenkataster anzulegen.Gerade momentan sind da einige Aufträge eingetrudelt, weil viele Firmen Aufgaben angehen die bisher liegengeblieben sind. Auch wenn die Umsetzung der Maßnahmen (fast überall Nachrüstung notwendig) dann für die nächste Pandemie aufgehoben wird. ;)

    Gruß

    Stephan

    Wer schon mal für die Bahn gearbeitet hat, kann über die Aussage der DB nur den Kopf schütteln.

    Überwiegendes Fehlverhalten der Fremdfirmen halte ich absolut nicht für ursächlich.

    Zitat


    Als Begründung gaben diese später an, dass die strikte Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsangaben zahlreiche Stromabstellungen und teure Überwachungen von Mitarbeitern während ihrer Arbeiten erfordern würde

    Das ist immo der häufigste Grund für Unfälle.

    Damit keine Ausfälle entstehen wird oft auf das Abschalten verzichtet, bzw. es wird "lediglich" mit Bahnerdern gearbeitet. Auch habe ich schon erlebt, dass absichtlich Abstände falsch angegeben wurden, etc.

    Bei Leitungen im Erdreich sind oft keine Pläne vorhanden. Auch da passiert so einiges.

    Und last but not least: Die angegebenen Zahlen stimmen nicht! In 2020 sind mindestens 2 Personen schwer durch Strom der Oberleitung bei Arbeiten verletzt worden, von denen ich selber weiß! Ob noch weitere schwer verletzt wurden kann ich nicht sagen.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Klumpen,

    die Variante mit dem Stapler ist tatsächlich eine gängige Variante. Ich habe leider auch keinen Fall, wo Frachtcontainer nicht mit dem Stapler oder einem Kran entladen werden.

    Wenn die Sicherungsgurte oder Ketten ein kontrolliertes Öffnen nicht zulassen, kann man eine Tür sperren und die andere Tür seitlich öffnen. Die von SO vorgeschlagene Variante mit einem Kettenzug könnte auch gut funktionieren.

    Schau mal hier, da gibt es eine Checkliste für das Öffnen der Container.

    Gruß

    Stephan

    Auch wenn der Bezug zur Arbeitssicherheit gering ist, hat @laurakrmr sich doch Mühe gegeben den Bezug herzustellen. Und das wurde honriert.

    Ich empfand den Fragebogen nur als etwas zu lang. Ansonsten kann ich Michael nur zustimmen. Für mich auch alternativlos.

    Trotzdem viel Erfolg bei der Abschlussarbeit.

    VG

    Stephan

    Hallo Micha_K,

    es gibt auch weitere Änderungen, siehe Spoiler

    Gruß

    Stephan

    Spoiler anzeigen

    Allgemeines


    TRGS 722/TRBS 2152 Teil 2 - Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische


    Inkrafttreten: 16.03.2021


    Fundstelle: GMBl. Nr. 17-19 vom 16.03.2021 S. 399


    Inhalt der Änderung


    Redaktioneller Hinweis: Da es sich um eine neu gefasste Rechtsquelle handelt, finden Sie die vollständige Erläuterung in der Bibliothek.

    Die Neufassung wurde im Vergleich zu der bisher geltenden TRGS 722/TRBS 2152 Teil 2 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre" umfassend neu strukturiert und geändert. Zudem wurde der Titel geändert in "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische".

    Unter anderem ergeben sich folgende Änderungen:

    Es wird nunmehr erklärt, dass diese TRGS im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung konkretisiert (zuvor der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung).

    Laut Anwendungsbereich, welcher ebenfalls neu und nun allgemeiner gefasst wurde, gilt diese Technische Regel für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe und Gemische, die gefährliche explosionfähige Gemische bilden können und konkretisiert die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische.

    Unter Nr. 2 wird der Begriff "Betriebskonzepte" bestimmt. Betriebskonzepte sind demnach alle Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den betimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Zustände, wie z.B. An- oder Abfahren, oder die orndungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderliche sind. Es werden Beispiele für möglicherweise erforderliche Betriebs- und Prozessbedingungen aufgelistet.

    Der neue Abschnitt 4 wurde gegenüber dem bisherigen Abschnitt 2 "Maßnahmen, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre verhindern oder einschränken (Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre)" umbenannt in "Maßnahmen, die gefährliche explosionsfähige Gemische verhindern oder einschränken". Es kommt in diesem Abschnitt zu einer Vielzahl auch inhaltlicher Änderungen.

    Im neuen Abschnitt 3 finden sich nun konkrete Vorgaben betreffend die Informationsermittlung sowie den Ablauf der Gefährdungsbeurteilung. Dieser ist unterteilt in folgende Unterabschnitte:

    • 3.1 Konzeptionelle Überlegungen bei der Planung
    • 3.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
    • 3.3 Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche

    Unter 3.2 wird unter anderem (in Abs. 3) erklärt, dass das Betriebskonzept als Ausgangspunkt der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden kann.

    In der bisher geltenden Fassung bestand Abschnitt 3 lediglich aus Ausführungen zur "Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche". Die Ausführungen unter 3.3 wurden gegenüber dem bisherigen Abschnitt 3 auch inhaltlich überarbeitet. Unter anderem wird hier im Abs. 1 nun erklärt, dass die verbleibenden explosionsgefährdeten Bereiche, in denen das Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher ausgeschlossen ist, unter Berücksichtigung der festgelegten Explosionsschutzmaßnahmen nach Abschnitt 3.2 Abs. 6 festgelegt werden.

    Zudem wird hier nun unter anderem bezüglich die Zonendefinition auf Anhang I Nr. 1.7 Gefahrstoffverordnung verwiesen und nicht mehr auf Nr. 2.2 der TRBS 2152 Teil Allgemeines/TRGS 720.

    Die Beispiele für typische Zoneneinteilung unter 3.3 Abs. 3 wurden teilweise leicht angepasst. Unter anderem wird unter Nr. 2 Buchstabe f (betreffend die Zone 1) nun auch auf das bestehende Betriebskonzept eingegangen.

    Als Anhang 1 findet sich nun ein Beispiel für den Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung.

    Anhang 2 "Inertisierung" wurde umstrukturiert und inhaltlich geändert und ergänzt.

    Hallo Hans-Jürgen,

    ich wünsche Dir, dass Du den Ruhestand genießen kannst! Ansonsten bietet es sich als Sifa bei aufkommender Langeweile ja an, im Nebenerwerb tätig zu werden. Ich hoffe weiterhin, dass Dein Unternehmen usreichend früh an einen Nachfolger gedacht hat...

    VG

    Stephan

    Hallo Mick,

    ich kann Michaels Antwort zu 100% bestätigen. Ich habe da die selben Erfahrungen gemacht wie er.

    Deinen Eindruck der Begehung solltest Du als Antwort auf den Bericht ruhig zum Ausdruck bringen. Auch auf der "anderen Seite" lebt man von konstruktiver Kritik!

    VG

    Stephan

    Nicht immer ist Recht auch gerecht. Da sollte die Radbruchsche Formel angewendet werden, nach der sich ein Richter gegen das Gesetz und für die Gerechtigkeit zu entscheiden hat,

    Eventuell erinnern sich noch ein paar an Warner (den Rechteinhaber von Jerusalema), die haben mal Forenuser und Kinder mit eigenen Webseiten abgemahnt und sogar verklagt, wenn ein Bild von Harry Potter verwendet wurde. Und selber sind sie die letzten Jahre immer wieder dadurch aufgefallen, dass sie Rechte anderer Rechteinhaber wenig Beachtung schenkten.

    Für mich setzt die Biografie des Künstlers Master KG auf der Homepage von Warner aber der Abmahnwelle die Krone auf, Da wird der Hype um das Lied und die daraus entstandene Challenge auch noch glorifiziert...

    Spoiler anzeigen

    Quelle: https://www.warnermusic.de/master-kg

    Es gibt in der jüngeren Musikgeschichte wenige Songs, deren begleitender Tanz eine weltweite Begeisterung quer durch alle Alters- und Bevölkerungsgruppen auslöste - man muss fast bis zu "Macarena" in den 90er-Jahren zurückdenken, um zu erfassen, was derzeit mit "Jerusalema" vonstattengeht, dem Song von Master KG.

    Der 23-jährige Producer und DJ aus Südafrika (bürgerlicher Name Kgaogelo Maogi) hat eine von Gospel und Afro-Fusion beeinflusste Feelgood-Hymne erschaffen, die bei YouTube aktuell allein für das offizielle Video über 200 Mio. Views zählt, Top 10 in den Offiziellen Deutschen Charts ist und bei TikTok bereits weit über 100 Millionen Views generierte - vorangetrieben durch unzählige Tanzvideos aus der ganzen Welt, die unter den Hashtags #jerusalema, #jerusalemachallenge und #jerusalemadance abrufbar sind. Selbst ein Video von einem guten Dutzend tanzender Mönche und Nonnen vor einer Kirche in Italien findet sich im Netz. Pflegekräfte des False-Bay-Krankenhauses in Kapstadt tanzten auf der Hubschrauberlandefläche. Und auch Südafrikas Finanzminister Tito Mboweni probte die Schritte mit seinen Söhnen in der Küche, neben sich ein Herd mit dampfenden Töpfen.

    "Jerusalema" zeigt auf beispiellose Weise die Fähigkeit von Musik, Menschen zusammenzubringen und moralisch aufzurichten. Tanzen, Lachen und Feiern - was könnte in diesen Tagen voller Turbulenzen und Unsicherheiten besser tun. Die Tatsache, dass "Jerusalema" in isiZulu geschrieben wurde, unterstreicht zusätzlich die universelle Strahlkraft des Songs, seine Fähigkeit, eine Botschaft der Hoffnung zu transportieren, die sprachliche und kulturelle Grenzen hinter sich lässt.

    Es macht also nur Sinn, dass auch das kommende Album von Master KG den Titel "Jerusalema" tragen wird. Es erscheint am 20. November, enthält zehn mitreißende, inspirierende Songs und folgt auf Master MGs 2018 veröffentlichtes Debütalbum "Skeleton Move", das ihm Auszeichnungen wie den "All Africa Music"-Award oder den "Song of the Year"-Award bescherte. Keine Frage: von Master KG wird man in der kommenden Zeit noch viel hören.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Stefan,

    erst mal einen lieben Gruß nach Speyer!

    Auch ich sehe die 10 m² pro Person beim Seminarraum. Ist aber ja nicht so, dass es unumstößlich wäre, dass diese m²-Regelung eingehalten werden muss. Alternativ müssen dann eben weitere Maßnahmen umgesetzt werden, z.B. Lüftung. Aber ich denke das ist Dir eh bewusst.

    Bei einem Kunden wurden in Seminar- und Tagungsräumen zusätzlich CO2-Messgeräte aufgehangen. Das ist zwar nur ein Indikator für die Aerosole, aber gibt doch eine Möglichkeit an die Hand ein Lüftungskonzept auf zwei Beine (festgelegtes Lüftungsintervall und CO2-Messung) zu stellen.

    In den Schulen hier im Landkreis wird es übrigens auch so gehandhabt.

    VG

    Stephan

    Danke für die Links!

    Weil der Begriff der "Gefährlichen Arbeit" im staatlichen Arbeitsschutz nicht definiert ist, kann es dazu auch keine statistische Erfassung geben.

    mhm... :/ ob da jemand seine eigenenen Verordnungen nicht kennt. Was unter Gefährliche Arbeiten fällt ist z.B. in der RAB10 beschrieben (Konkretisierung der BaustellV).

    Die DGUV hat in der DGUV V 1 die gefährlichen Arbeiten auch drinne, die in der DGUV R 100-001 konkretisiert werden.

    Das dies natürlich nicht dazu führt, dass die gefährlichen Arbeiten statistisch erfasst werden ist klar. Aber nicht definiert, naja da hat es sich jemand einfach gemacht ;)

    Gruß

    Stephan