Beiträge von bauco

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    Hallo Frank,

    Also im Prinzip müssen wir den Mitarbeiter den "Befähigungsschein" machen lassen und die Dokumentation ergänzen.

    im Prinzip kannst Du den Mitarbeiter dazu benennen. Er muss ja keinen Schein machen, sondern "lediglich" Fachkenntnisse durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben haben (siehe auch TRBS). Dann kann er vom AG beannnt werden.

    Für die Wiederkehrende Prüfung ein Protokoll erstellen, Sichtprüfung dokumentieren und die Funktionsprüfung vor allem der Sicherheitseinrichtungen (Endschalter, etc.) testen und auch dies dokumentieren. Sollten es Krane sein, die einer Programmierung bedürfen, ist auch diese Funktion zu prüfen (Arbeitsbereichsbegrenzung, etc.). Es gibt Hersteller, die ein Prüfprotokoll vorgeben. Und es gibt Hersteller, die in der Bedienungsanleitung schreiben "Der Kran ist nur vom durch Hersteller befähigte Personen zu prüfen.... "

    Im Grunde ist das aber wirklich kein Hexenwerk.

    Hallo Frank,

    Sie werden extern mindestens einmal pro Jahr vom Hersteller gewartet.

    dann ist es keine wesentliche Änderung!

    Wäre natürlich jetzt noch interessant, welche Prüfungen eine Befähigte Person nach erfolgtem Austausch durchführen würde?

    Bei der wiederkehrenden Prüfung umfasst der empfohlene Prüfumfang der technischen Prüfung eine Sicht- und Funktionsprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel.

    Zur Prüfung einer wesentlichen Änderung oder bei Inbetriebnahme gehört unter anderem auch die Prüfung der Dokumentation, der Statik, etc. dazu.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Cornelia,

    Es kann wohl kaum bedeuten, dass man alles auf einmal anzieht, wenn man die Baustelle betritt.

    bei den meisten ausgehangenen Schildern würde es genau das bedeuten ;) Eine notwendige erklärende Ergänzung fehlt fast immer.

    Gemeint ist aber für gewöhnlich, dass diese Bereiche (z.B. Lärmbereiche, Absturzbereich, etc.) auftreten können, bzw. die dafür notwendige PSA vorgehalten/mitgeführt werden muss.

    Du hast nicht zufällig eine Baustelle, bei der ich SiGeKo bin? Ich frage bei fast jeder Baustelle den Verantwortlichen, warum seine MA ohne die auf dem Schild angegebene PSA umherlaufen. :doppelthumbsup:

    Diese hübschen Schildchen sind ein typisches halbherziges Paste & Copy-Problem, dass zum Standard geworden ist.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Alex,

    als Ergänzung noch der Hinweis, dass bei vielen Sonderbauten schon im Baurecht vom Eigentümer ein Sicherer Bereich (z.B. Sammelstelle) gefordert wird. Und dazu gehört auch die ordnungsgemäße Kennzeichnung.

    Darüber kann man den Vermieter gegebenenfalls verpflichten.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Frank,

    da hilft der DGUV Grundsatz 309-001

    Zitat

    3.4.3 Prüfung nach wesentlichen Änderungen

    Die Prüfung richtet sich nach Art und Umfang der wesentlichen Änderung und ist in Anlehnung an die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme vorzunehmen, d.h., im Bedarfsfall ist auch eine Vor- und Bauprüfung (analog Abschnitt 2.3.2 dieses Grundsatzes) erforderlich. Das Prüfbuch ist in entsprechender Weise zu ergänzen.

    Wesentliche Änderungen sind z.B. Erhöhung der Tragfähigkeit, Auswechseln von Katzen oder Auslegern, Veränderung der Antriebe, Verlegung von Steuerständen, Änderung der Stromart, konstruktive Änderungen tragender Teile, Schweißungen an tragenden Teilen, Umsetzen von Kranen auf andere Kranbahnen bei ortsfesten Krananlagen, Umbau auf eine andere Steuerungsart, Änderung der Betriebsverhältnisse hinsichtlich der Laufzeitklasse und des Lastkollektivs des Kranes.

    Nicht als wesentliche Änderung ist dagegen ein Ersatz von Teilen gleicher Art und das Umrüsten von Kranen anzusehen, z.B. Auslegerverlängerungen durch Einsetzen von Zwischenstücken, soweit der Rüstzustand Gegenstand der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme war.

    Wir haben zu jeder Laufbahn mehrere Laufkatzen, die gewechselt werden müssen, da sie mechanisch und die Kette oberflächlich auch chemisch beansprucht werden

    Daraus kann ich leider nicht eindeutig entnehmen, ob tatsächlich eine neue Laufkatze eingefügt wird (dann ist es eine wesentliche Änderung), oder ob diese nur gewartet werden.

    Warum die Firma das vorher nicht gemacht hat? Eventuell wussten auch sie nicht, dass bei einem Austausch der Katze der Pkt. 3.4.3 greift?

    Es kommt so oft vor, dass jahrelang etwas falsch gemacht wird.

    Achtung: Bei Prüfung wegen wesentlicher Änderung unbedingt die Befähigung des Prüfers nachweisen lassen

    Gruß

    Stephan

    Hallo,

    ist nicht jedem bekannt, aber kann hilfreich sein: Handlungshilfen

    Das, gepaart mit einer Kurz-GB zum anklicken (quasi eine Last-Minute-Risk-Analysis) ist auf den Baustellen der Firmen die ich betreue, mittlerweile Standard. Die Handlungshilfen kann man sich auch downloaden und offline abarbeiten. Kann ich nur empfehlen, ich rate allen Unternehmen davon ab ihre GB online bei der BG zu hinterlegen ;)

    Dazu noch die von Axel genannten Bausteine (Gelbe Mappe) sowie Unterweisungsformulare für die Baustelle bereitstellen und Du bist gewappnet.

    Gruß

    Stephan

    Hallo bach_in_LE,

    :515:im Forum! Hier tummeln sich einige Menschen, die keine Sifa/Fasi sind. Sogar ein paar Arbeitgeber treiben sich hier um.

    Du wirst es schnell merken, hier geht es (primär) um Arbeitssicherheit. Egal aus welcher Sicht.

    Dein Teaser war schon mal gut, wir sind auf die Geschichte gespannt, wie ein SiBe einer Sifa zum Opfer fallen kann.... und ich hoffe Du findest hier Tipps, wie man das wieder heilen kann.

    VG

    Stephan

    Hallo Frank,

    schau mal in die DGUV Vorschrift 71. Dort ist unter §31 die Farbe (fast) eindeutig vorgegeben.

    "Farbe (Abs. 5.1) fluoreszierendes Orange-Rot oder fluoreszierendesGelb gemäß Tabelle 2,"

    Rot ist nicht dabei. Und der §35 greift nicht, das sehe ich genauso.

    In der alten Version der DGUV 212-016 stand:

    Zitat


    Die Unfallversicherungsträger legen in der jeweils erlassenen Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV/GUV-V D29) die Hintergrundfarben für Arbeiten ihrer Versicherten im Straßenverkehrsbereich fest.

    Gruß

    Stephan

    Wenn man schaut, wie lange man an so einer Präsentation tatsächlich arbeitet, ist der Preis in meinen Augen absolut gerechtfertigt.

    Günstiger bekommt man es auch nicht von anderen Anbietern.

    Für Unfallbeispiele schau mal bei Youtube. hier ein Beispiel, bei dem ich selber dabei war... ich selber arbeite mittlerweile weniger mit Unfallbeispielen.

    Ich gehe mit den Teilnehmern in den Betrieb und dann schauen wir uns die dort vorhandenen Arbeitsmittel an. Außerdem bringe ich einige Anschlagmittel mit, die ablegereif sind oder der weiteren Nutzung entzogen wurden. Sowas ist imo deutlicher, da ein Unfall im fernen Mekka auch wenn er noch so dramatisch war, nicht den selben Bezug herstellen kann wie die Probleme in der eigenen Firma.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Sifa-Neuling,

    kostengünstiger geht, wenn man sich die Schulung selber zusammenstellt.

    Infos dazu findest Du z.B. bei der DGUV

    Auf der Seite sind rechts alle wichtigen Quellen genannt, aus der man sich die Infos für eine Präsentation zusammenbasteln kann.

    Ansonsten finde ich persönlich die Schulungsunterlagen für Anschläger von diesem, aber auch anderen Anbietern zu überladen.

    Ich persönlich mag da die praktische Seite lieber... und die Teilnehmer für gewöhnlich auch.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Reidl Franz,

    Du musst ein Ex-Dok erstellen. Strahlanlagen findest Du unter 3.3.10 in der DGUV-R 113-001. Auch wenn viele Bereiche (vermutlich) keine Ex-Zone aufweisen, kommt es stark auf die Lüftung, weitere Umgebungsbedingungen, das gestrahlte Material, eventuelle Beschichtungen (z.B. bei Felgen) usw. an.

    Auf Grund Deiner grundlegenden Frage empfehle ich Dir dringend Unterstützung zu suchen! Das Forum kann bei solchen Fragen nur bedingt unterstützen. Wenn dann eher im Sinne von "Experte gesucht".

    Gruß

    Stephan

    Hallo SO,

    schau Dir mal den Kensington an, der erfüllt ALLE Anforderungen von Dir.* Funktioniert auch mit Prezi, Keynotes oder Googleslides.

    Einschränkung: Es gibt keinen Präsentation beginnen/beenden Knopf, wie ich das von Logitech kannte. Aber mit dem Blackscreen kann man dieses "Manko" problemlos umgehen.

    Link zu Amazon (selbstverständlich ohne Reflink)

    Gruß

    Stephan

    *Jedenfalls wenn man "wäre nett" bei der Timerfunktion als nice to have und nicht als must have interpretiert.

    Hallo nminchev,

    solche Laser werden bereits schon etliche Jahre eingesetzt. Ich würde an Deiner Stelle mal bei dem Hersteller anfragen, ob dort Erfahrungen in dem von euch geplanten Einsatzbereich vorhanden sind. Auch die Bedienungsanleitung kann bei der Einschätzung ob das Verfahren für euch geeignet ist behilflich sein.

    Ich kenne es aus der Industriewartung. Oft wurden die Maschinen eingerüstet. Zum Einen um überhaupt an alle Bereiche heranzukommen, zum Anderen um Abschirmungen und Absaugungen anbringen zu können.

    Gruß

    Stephan