Hallo Frank,
Also im Prinzip müssen wir den Mitarbeiter den "Befähigungsschein" machen lassen und die Dokumentation ergänzen.
im Prinzip kannst Du den Mitarbeiter dazu benennen. Er muss ja keinen Schein machen, sondern "lediglich" Fachkenntnisse durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben haben (siehe auch TRBS). Dann kann er vom AG beannnt werden.
Für die Wiederkehrende Prüfung ein Protokoll erstellen, Sichtprüfung dokumentieren und die Funktionsprüfung vor allem der Sicherheitseinrichtungen (Endschalter, etc.) testen und auch dies dokumentieren. Sollten es Krane sein, die einer Programmierung bedürfen, ist auch diese Funktion zu prüfen (Arbeitsbereichsbegrenzung, etc.). Es gibt Hersteller, die ein Prüfprotokoll vorgeben. Und es gibt Hersteller, die in der Bedienungsanleitung schreiben "Der Kran ist nur vom durch Hersteller befähigte Personen zu prüfen.... "
Im Grunde ist das aber wirklich kein Hexenwerk.