Beiträge von bauco

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    ...Wir wollen Schutzhandschuhe aus Fernost beziehen, da wir da eine Schwesterfirma haben, jedoch werden die Handschuhe mit Sicherheit keine CE-Kennzeichnung haben...

    Ohne Quatsch: Bei einer Firma aus China, die ich wegen Handschuhen kontaktiert hatte, wurde ich direkt gefragt welche Zeichen da so alle draufgedruckt werden sollen. "No ploblem mista, all signs possibel..." :D
    Selbst wenn dort eine CE-Kennzeichnung vorhanden gewesen wäre... naja ;)

    Bedenk aber auch die chemischen Eigenschaften von Handschuhen aus Fernost und lass das zusätzlich noch einmal untersuchen.
    Selbst bei hiesigen Herstellern werden Allergene eingesetzt: Gisbau

    ...die gleiche Argumentierung wie kuddel und Jens habe ich auch gebracht und bin ganz eurer Meinung, da gibt es aus meiner Sicht nicht viel bzw. kein Spielraum...


    Da habe ich einen anderen Blickwinkel.
    Ihr fasst den Bereich in der Nähe eines Grabens als Arbeitsbereich auf. Das sehe ich als Baumensch aber definitiv nicht.

    Zitat

    §2 Abs 2 ArbStättV
    (2) Arbeitsplätze sind Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden
    Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig
    aufhalten müssen.


    Folgt man der Definition ist imo der Bereich in der Nähe der Absturzkante als Verkehrsweg anzusehen. Kein MA musss sich in der Nähe der Absturzkante aufhalten, dafür gibt es keinen Grund.
    Und bei Verkehrswegen reichen die von mir genannten Sicherungsmaßnahmen.
    Das sieht übrigens das RP (bei uns die Arbeitsschutzbehörde) bisher bei den von mir betreuten Baustellen auch so.
    Dokumentieren sollte man das aber auf jeden Fall bei jeder Bauanlaufberatung, damit es hinterher keine unnötigen Disskusionen gibt. Und im SiGe-Plan ist die Sicherung gemäß ASR 2.1 natürlich auch zu nennen.

    ...und ich als sigeko beim Bauherr wie ein Depp da stehe, als wenn ich übertrieben gehandelt hätte und keine Ahnung habe....


    Was sagt denn Deine Aufsichtsbehörde dazu? Ich nutze regelmäßige SiGe-Besprechungen dazu neben dem Bauherren und den Auftragnehmern auch die Vertreter von BG und RP einzuladen, was gerne angenommen wird. So entsteht ein ganz anderes Verhältnis zwischen den Beteiligten. Und du kannst Dich entspannt zurücklehnen wenn die Herren anderer Meinung sind.

    ...Eine Baugrube mit 2m Tiefe und einem Böschungswinkel von 45 Grad, bewerte ich da anders, als wenn ich eine abgestützte Grube habe, 3m tief, mit direkter Absturzkante 90 Grad. Warum? Weil ich bei den 45 Grad keinen freien Fall habe.... sollte dieses "Herabrollen" natürlich über 20m oder mehr geschehen, dann sieht das doch auch wieder anders aus...


    Beim Abböschen der Baugrube auf <60° ist laut Definition keine Abstuzkante mehr vorhanden, d.h. die Vorgaben gelten dann sowieso nicht. ;)

    Ich freue mich auf eine interessante weiterführende Diskussion und bin gespannt, wie es andere kollegen handhaben :thumbup:

    Hallo Peter,

    ich sehe da keinen wirklich großen Unterschied zu vorher. ;)
    Es geht ja um Arbeitsplätze und Verkehrswege im Gefahrenbereich der Absturzkante. Unter Punkt 5.4 werden Lösungsmöglichkeiten genannt:
    Gefahrenbereich gegen unbefugten Zutritt sichern (z.B. Ketten, Seile) und gut sichtbare Kennzeichnung (P006 Zutritt für Unbefugte verboten).
    Bei Verkehrswegen reicht eine optische Abgrenzung (als Arbeitsbereich ist der Bereich in unmittelbarer Nähe der Absturzkante ja nicht notwendig).
    Unter 4.2 Pkt 4 wird neben der fachlichen Eignung der MA noch die Kenntlichmachung der Absturzkante in Verbindung mit einer Unterweisung genannt.
    Als Krönchen obendrauf wird in der Gefährdungsbeurteilung noch die in 4.4 Pkt. 3 genannte Maßnahme zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen berücksichtigt (Überwachung des Gefahrenbereiches).

    Das alles in Zusammenhang mit einer Sicherung der Baustelle, bzw. arbeitstäglichen Verfüllung der Gräben erfüllt imo alle Auflagen.

    Wie bereits gesagt wurde sind die ausschreibenden Stellen die perfekten Ansprechpartner für Dich (Architekturbüros, Bauämter, Amt für Straßen und Verkehrswesen, etc.), aber als zusätzlichen Tipp:
    Eintrag beim V.S.G.K.
    Eintrag in der zuständigen Ingenieurkammer.
    stepstone.de, monster.de oder jede andere Jobsuchmaschine
    Personaldienstleister

    Wenn Du bisher keine Erfahrung als SiGeKo hast würde ich Dir allerdings dringen empfehlen dem Tipp von Jens zu folgen und Dich als Freelancer bei größeren Büros zu bewerben.

    Viel Erfolg

    afaik gibt es für bauschutznetze keine regelung in bezug auf befestigung, maschenweite, etc.
    das ergibt sich aus deinen anforderungen und deiner gefährdungsbeurteilung.
    als tipp: wenn du kleine gegenstände hast hilft "hasendraht", bei größeren eventuell maschendraht

    :S sind denn keine experten aus dem ex-bereich hier? leider habe ich erst 1 anfrage bekommen
    wenn du interesse hast, kannst du dich auch gerne per telefon bei mir melden
    xxxxxxx
    ich freue mich auf deinen anruf

    Edit: Nummer gelöscht. Leider konnte ich so kurzfristig keinen geeigneten Ersatz finden. Vielen Dank aber trotzdem an die Interessenten für die Kontaktaufnahme!!!

    Des einen Leid ist des anderen Glück...
    da ich mir die Schulter gebrochen habe, suche ich relativ kurzfristig einen Dozenten mit Erfahrungen und Kenntnissen im Ex-Bereich für eine 1 tägige Schulung.
    Um mir lästiges Einhandtippen zu ersparen, möchte ich Interessenten bitten sich ganz unkompliziert bei mir per PM (gerne mit mit Angabe der Telefonnummer) zu melden.

    MfG
    Stephan


    ...Nein, ich lese zwar die Threads mit, werde mich aber davor hüten diese Infos bei
    einem Auftrag zu berücksichtigen...


    Früher oder später kriegen wir alle... da kannst Du Dich noch so gegen wehren :D


    da ich oder der Kunde das entsprechende Wissen/Beratung extern einkaufen muss.
    Und genau darin sehe ich keine grundsätzliche Notwendigkeit...


    Eine SiFa ist bei jedem größeren Betrieb vorhanden, bei kleineren Betrieben muss der Unternehmer ggf. selber in der Lage sein eventuelle Gefahren abzuschätzen.

    Schlecht, wenn es wie bei charlie23789 keine ordentliche Kommunikation mit der SiFa gibt. Dann hilft auch ein Herr Schmeisser mit leichtem Interesse an der Arbeitssicherheit wenig :(