...die gleiche Argumentierung wie kuddel und Jens habe ich auch gebracht und bin ganz eurer Meinung, da gibt es aus meiner Sicht nicht viel bzw. kein Spielraum...
Da habe ich einen anderen Blickwinkel.
Ihr fasst den Bereich in der Nähe eines Grabens als Arbeitsbereich auf. Das sehe ich als Baumensch aber definitiv nicht.
Zitat
§2 Abs 2 ArbStättV
(2) Arbeitsplätze sind Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden
Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig
aufhalten müssen.
Folgt man der Definition ist imo der Bereich in der Nähe der Absturzkante als Verkehrsweg anzusehen. Kein MA musss sich in der Nähe der Absturzkante aufhalten, dafür gibt es keinen Grund.
Und bei Verkehrswegen reichen die von mir genannten Sicherungsmaßnahmen.
Das sieht übrigens das RP (bei uns die Arbeitsschutzbehörde) bisher bei den von mir betreuten Baustellen auch so.
Dokumentieren sollte man das aber auf jeden Fall bei jeder Bauanlaufberatung, damit es hinterher keine unnötigen Disskusionen gibt. Und im SiGe-Plan ist die Sicherung gemäß ASR 2.1 natürlich auch zu nennen.
...und ich als sigeko beim Bauherr wie ein Depp da stehe, als wenn ich übertrieben gehandelt hätte und keine Ahnung habe....
Was sagt denn Deine Aufsichtsbehörde dazu? Ich nutze regelmäßige SiGe-Besprechungen dazu neben dem Bauherren und den Auftragnehmern auch die Vertreter von BG und RP einzuladen, was gerne angenommen wird. So entsteht ein ganz anderes Verhältnis zwischen den Beteiligten. Und du kannst Dich entspannt zurücklehnen wenn die Herren anderer Meinung sind.
...Eine Baugrube mit 2m Tiefe und einem Böschungswinkel von 45 Grad, bewerte ich da anders, als wenn ich eine abgestützte Grube habe, 3m tief, mit direkter Absturzkante 90 Grad. Warum? Weil ich bei den 45 Grad keinen freien Fall habe.... sollte dieses "Herabrollen" natürlich über 20m oder mehr geschehen, dann sieht das doch auch wieder anders aus...
Beim Abböschen der Baugrube auf <60° ist laut Definition keine Abstuzkante mehr vorhanden, d.h. die Vorgaben gelten dann sowieso nicht.
Ich freue mich auf eine interessante weiterführende Diskussion und bin gespannt, wie es andere kollegen handhaben