Beiträge von MeDi

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    Ist für mich nachvollziehbar, mache ich mit meiner Autowerkstatt genau so. Bei festgestelltem sicherheitstechnischem Mangel erfolgt dann ein Anruf mit Kostenschätzung. Von mir gibt es dann ein "ok" oder "lass es sein". Bei ok wird es behoben, bei lass es sein erscheint es als Hinweis auf der Rechnung. Dann muss ich selbst sehen, wie der Mangel beseitigt wird. In der Regel werde ich allerdings ein ok erteilen, im Zweifelsfall die Sache erst einmal selbst begutachten nach dem Motto "traue keinem Handwerker, dem Du nicht ab und zu auf die Finger schaust".
    So eine Vorgehensweise könnte ja die GF problemlos etablieren.

    Ach jetzt kann ich dir folgen. Klar, kleinigkeiten werden gleich beseitigt. Aber in dem Fall geht es schon um verschlissene, bzw. Umlenkrollen usw. Da wird erst nach einem Angebot gefragt.

    Warum wurden diese sicherheitsrelevanten Mängel nicht im Zuge der Wartung beseitigt?
    Irgendwie verstehe ich nicht, was für unsinnige Wartungsverträge manche Firmen abschließen.

    Unser GF hat mit der Firma vereinbart, dass er erstmal über die Mängel informiert werden möchte, bevor was beseitigt wird. Warum er das so macht, weiß ich nicht. Bin zum ersten mal mit diesem Thema konfrontiert worden.

    Werde ich machen. Danke für Euer Feedback.

    Hatten gestern auch überraschend Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt.
    Wie ist es eigentlich. Kommt das Gewerbeaufsichtsamt auch so vorbei oder kommen die, wenn die von irgendwo einen Tipp erhalten haben???
    Mein GF hat mich nämlich gefragt ob ich wüsste warum einer von der Gewerbeaufsicht bei uns aufschlägt.

    sorry das ich soviel frage, aber das ist alles Neuland für mich :D

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage bzgl. Krane.

    Wir haben unsere jährliche Wartung durchgeführt und ich habe jetzt die Berichte von der Wartungsfima erhalten. Einige Positionen wurden als „Sicherheitsrelevanter Mangel“ kategorisiert.

    Klar schicke ich die an die GF, aber muss ich den GF aufmerksam machen, dass einige Positionen „Sicherheitsrelevanter Mangel“ kategorisiert sind?
    Er liest ja (hoffe ich) den Bericht, aber muss ich den GF schreiben, dass er die Mängel beheben muss?

    Ich wäre für jeden Tipp dankbar und bedanke mich im voraus.

    Entweder bist Du ein Genie, oder handelt es sich um einen Kleinstbetrieb.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du alle Geräte und Maschinen so gut kennst, dass Du Mitarbeiter im Umgang damit unterweisen kannst.
    Ich glaube auch nicht, dass Dir alle kritischen Situationen in allen Arbeitsbereichen der letzten Zeit bekannt sind.

    Guten Morgen allerseits...

    @AxelS...
    Ne ein Genie bin ich nicht, aber da es ein kleiner Betrieb ist, kenne ich die Abteilungen. Natürlich nicht bis ins kleinste detail :D
    Aber ich verstehe worauf du hinaus willst :) Danke erstmal.

    Falscher Ansatz. Zwar immer wieder gerne als Argument genommen, aber meines Erachtens der falsche Blickwinkel. Wenn unsere Führungskräfte immer wieder nach der Rechtssicherheit fragen, um der "Haftungskeule" zu entgehen, antworte ich eigentlich immer:

    "Es geht darum, dass den Beschäftigten nichts passiert. Dann stellt sich die Frage nach der Haftung erst gar nicht."

    Du hast auch vollkommen Recht. Mir geht es darum... Bei uns hier im Betrieb wird die SiFa als alleinig Verantwortliche Person für Arbeitssicherheit angesehen. Deswegen meine Frage... Aber danke :)

    Hallo,

    Frank deutet es an:
    Wer darf/kann unterweisen? Derjenige, der weisungsbefugt ist UND der auch die Kenntnis hat. Die Verantwortung liegt beim Cheffe. Üblicherweise nimmt der sich vielleicht die SiFa als Assistenten mit zur Hand und steht zumindest mit dabei.
    Inhaltlich ist die Unterweisung ebenso frei, wie beim Vortragemedium. Alles ist machbar. Nur ein Bezug zur Tätigkeit sollte da sein und eben auch die Bereitschaft dazu.

    Völlig ausser Frage ist eine Diskussion über das MUSS einer Unterweisung. Das möchte ich gar nicht wiederkauen.

    Ich denke von SiFa-Seite ist das klar.

    Viel Erfolg mit dem "Chef", der nicht weiss, was er tut.

    Genauso sehe ich das auch. Ich kenne mich ja nicht aus mit den einzelnen Thmen und weisungsbefugt bin ich ja auch nicht.
    Ich habe darauf hingewiesen, dass es zu erledigen ist und es wird nicht gemacht...
    Wie sieht es denn mit der Rechtssicherheit aus???

    Moin MeDi,

    kann Dein Arbeitgeber denn tatsächlich fachgerecht unterweisen? Ich formuliere es jetzt einmal ganz flapsig. Wenn der Geschäftsführer keinen Bock auf die Unterweisungen hat, dann soll er von seinem Recht der Pflichtenübertragung gebrauch machen und sich jemanden suchen, der fachlich in der Lage ist, solche Unterweisungen durchzuführen und idealerweise den zu Unterweisenden gegenüber weisungsbefugt ist. Er kommt zwar aus der Nummer nicht ganz raus, aber wenn ich mir überlege, dass hier bei uns die oberste Heeresleitung Unterweisung abhalten sollte..... Gar nicht auszudenken.

    Eine allgemeine Sicherheitsunterweisung ist ja jetzt auch kein Frontalunterricht von sechs Stunden. Allgemeine Themen wie Flucht- und Rettungswege usw. verbinde ich immer mit einer lockeren Teambesprechung mit Kaffee. Je nachdem, was Du jetzt unter der Sicherheitsunterweisung verstehst, ist es evtl. gar nicht so wild, was aber nicht bedeutet, dass Du Dir das aufs Auge drücken lassen musst. Du bist ja auch nicht allen beschäftigten gegenüber weisungsbefugt.

    Gruß Frank

    Hallo Frank,

    sorry...ich hätte es etwas genauer formulieren müssen. Er hat ja die Pflichtenübertragung erteilt. Nur hat er die alle ausgebremst, weil wir viel zutun haben und er nicht möchte, dass die MA sich mit solchen Sachen (spezifische Unterweisungen) aufhalten. Wenn es darum geht, dass man die Flucht- und Rettungswege usw. bespricht, dann ist das ja auch kein Problem. Aber es geht hier um vertiefende Themen..."Gefahrstoffe, Lastaufnahmemittel usw. usw."

    Hallo liebe SiFa-Kollegen,

    ich habe ein kleines Problem. Es stehen unsere jährlichen Sicherheitsunterweisungen an.
    Ich stelle dem Vorgesetzten jeder Abteilung die dafür vorgesehenen Dokumente zur Verfügung und ich bekomme die Unterschrieben zurück. Soweit so gut.

    Heute wurde ich von meinen Arbeitgeber aufgefordert, die jährliche Sicherheitsunterweisungen einzustellen, mit der Begründung..."Das hat noch Zeit"...
    Ich war etwas erstaunt darüber wie locker er damit umging.

    Ich habe ihn aber darauf hingewiesen, dass er das auf jeden Fall machen muss. Ich selbst habe seit 5 jahren keine Sicherheitsunterweisung bekommen, von dem abgesehen. Das wollte ich mit meiner neuen Tätigkeit als Sifa ändern. Aber scheinbar hat es noch nicht ganz klick gemacht bei der GF.

    Da ich ja nicht so lange hier als Sifa Tätig bin, ist das für mich jetzt etwas schwierig, weil wir ja in der Pflicht sind die Unterweisungen durchzuführen. Was meint ihr. Was wäre denn jetzt ratsam?? Sollte ich dem GF nochmals schriftlich mitteilen, dass er die jährlichen Unterweisungen durchzuführen hat!?...Ich weis, dass man da hartnäckig sein muss, aber ich möchte auch nicht, dass der GF sagt, dass ich in zukunft die Unterweisungen aller Abteilungen durchführen muss.

    Was würden die alten "Hasen" da einem Neuling raten :) ?(?(?(

    Ach...Jetzt weiß ich was du brauchst
    Ich habe es wohl falsch verstanden :D
    Ich habe so eine ähnliche Vorlage.
    Bin aber erst ab nächste Woche wieder im Büro.
    Dann könnte ich sie hochladen.
    Hast du hier nichts ähnliches finden können??