Beiträge von MeDi

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage.
    Ich bin gerade dabei, unsere Prüfpflichtigen Anlagen zusammen zu schreiben und ich finde für die Dunkelstrahler bzw. Erdgasheizung keine konkrete Vorschrift / Technische Regel usw. über die BG-Seite bzw. BAUA.
    Kann mir jemand dabei weiterhelfen?

    Guten Morgen,

    bei uns hat man auch ganz klar gesehen, wer die DVD durchgearbeitet hat und sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat, hat auch nichts zu befürchten.
    Es kamen auch ein Paar leute und meinten.."pfff dafür braucht man doch nicht lernen"..naja...Die habe ich leider nie wieder gesehen.

    Also alle machbar :)

    Hallo MeDi,

    genau so! Und immer schön dokumentieren. Fällt es dann in den Bußgeldbereich wird auch der "schrägste" Chef wieder am Thema interessiert sein. Zwar unfreiwillig aber immerhin.

    Für deine Arbeit als FaSi kann ich dir nur ein dickes Fell wünschen. In einem solchen Unternehmen den Arbeits- und Gesundheitsschutz "neu einzuführen" ist ein großes Unterfangen und erfordert eine Menge Geduld und Durchhaltevermögen.

    Hallo,

    danke für Eure Beiträge. Tja ich hoffe, dass ich da nicht auf Glatteis geführt werde und mir dann alles in die Schuhe geschoben wird. Aber Dokumentiert ist Dokumentiert. Ich mein, wenn der Chef Probleme bekommt und mich dann hinterher anmacht, weil er der Ansicht ist, dass ich für die Arbeitssicherheit verantwortlich bin, habe ich da etwas "Muffe" wenn ich das so sagen kann.

    Mal schauen wie es sich entwickelt.

    Du kannst nur weiter versuchen die GF zu beraten - und das würde ich schriftlich tun mit der Bitte um Rückantwort.

    Das tue ich ohnehin schon. Die Frist ist im Juli abgelaufen, bis dahin muss der GF dem Gewerbeaufsichtsbeamten diese vorlegen. Ich werde ihm einen Monta vorher nochmals darauf hinweisen, dass die Frist in einem Monat abläuft und dann muss er halt selber schauen wie er das gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt begründet warum er das bis dato nicht fertiggestellt hat.

    Gespräch mit Gewerbeaufsicht und / oder BG und Geschäftsführer organisieren (und ganz ehrlich: dein nächstes Gespräch mit der Behörde würde ich an deiner Stelle nicht ohne Geschäftsführung machen).

    Hallo Thortsen,

    Der Geschäftsführer war damals dabei. Er hat ihn das auch klar und deutlich gemacht was er zu tun hat. Ich habe damals gesagt, dass ich ihn dabei unterstütze, aber heute wurde mir diese Aufgabe kurzerhand gestrichen.

    Fange einmal an Gerichtsurteile gegen Geschäftsführer zu sammeln und lege ihm das bei der nächsten Gelegenheit vor.

    Habe ich auch schon gesagt. Vielleicht sollte man das auch schriftlich vorlegen!

    Aber mir geht es auch darum, dass man da was tut. Ich wurde eh ins kalte Wasser geschmissen, da in den letzten 20 Jahren nichts gemacht wurde. Jetzt wird die Philosophie weitergelebt wie bisher!!
    Dementsprechend ist das Unternehmen dieses Jahr besonders im Fokus vom Gewerbeaufsicht und BG geraten. Das Jahr wird ja noch lustig (sarkasmus) werden.

    Guten Morgen zusammen,

    kurzes Update. Geschäftsführer sagt heute in einer Sitzung. Mich interessieren diese "psychospielchen" nicht (psychospielchen = Gefeährdungsbeurteilung Psychische Belastungen). Das Thema Arbeitssicherheit ist bei mir an letzter stelle!!!! (Um Himmelswillen :( :( :( ) Wie geht man da als Sifa damit um. Ich mein...wir haben von der Gewerbeaufsicht eine klare Aufforderung die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten und umsetzen.

    Ich habe als Sifa in der Maßnahmenliste die ich per Email an alle Verantwortlichen weitergleitet habe, meine Aufgabe ja was Beratung angeht getan oder nicht? Wenn der GF sagt..."Arbeitssicherheit ist bei mir jetzt an letzter Stelle und ich habe auf sowas jetzt keine Lust" ist das seine Verantwortung!

    Bin gerade etwas geschockt gewesen um ehrlich zu sein!

    Die Organisation erfolgt durch die BGN (Dortmund).
    Findet immer an anderen Orten statt.
    Mal bei Firma X im Norden, dann bei Y im Westen oder bei der DASA in Dortmund.
    Themen können von den Teilnehmern bestimmt werden oder auch selber vorgetragen werden.

    Mfg

    Müsste ich mal bei der BGHM anfragen, ob die das auch machen!! Danke für Info

    "Der Arbeitgeber hat..."

    Das dürfte dann in vielen Fällen der Geschäftsführer sein, der die Unterweisung durchzuführen hat. Dieser ist in den Regelungen dann immer schon als allwissend dargestellt oder zumindest befähigt, sich im Zweifelsfalle entsprechenden fachkundigen Rat z.B. bei der SiFa abzuholen. Die SiFa wiederum wird über ihre Ausbildung befähigt, sich mit der Thematik zu beschäftigen und eigenständig notwendige Aus- und Weiterbildungen bzw. Aktualisierungen zu absolvieren. Ansonsten wird die SiFa auch von deren Vorgesetzten unterwiesen (wohl eher weniger in Fachfragen zur Arbeitssicherheit).

    Mal schauen wie er das so anstellen wird :)...Aber ich werde ihn mal darauf ansprechen müssen!! Danke für die Antworten :)

    Einen wunderschönen Guten morgen Kollegen und Kolleginnen,

    hoffe ihr habt das Wochenende gut überstanden |?:138: .

    Ich habe eine Frage bzgl. Unterweisungen.
    Bei unserer letzten ASA-Sitzung ging es um fehlende Unterweisungen von diversen Personen/Personengruppen.

    Dann fiel die Fragen von einem Abteilungsleiter: "Unterweisung schön und gut, aber wer unterweist uns? Wer unterweist die Sifa? Braucht die Sifa auch eine jährliche Unterweisung?"
    Wie ist das denn bei Euch in den Betrieben. Wie handhabt ihr das Thema Unterweisen von Führungspersonen.

    Ich würde mal bei der Gewerbeaufsicht nachfragen, ob man nicht deren GB für ihren Außendienstmitarbeiter als Muster bekommen könnte. In die eigene GB wäre bei den psychischen Belastungen als erster Punkt gleich der Zeitdruck durch die Aufsichtsbehörde eingetragen.

    Hehehe, das wäre genau das richtige "lach"...
    Danke erstmal für Eure antworten.

    Wir sind 55 Mitarbeiter, davon sind 15 im Kaufmännischen und 40 Gewerbliche Mitarbeiter.

    Guten Tag MeDi,

    Wenn ich deine Frage richtig lese, gibt es auch wegen der Gewerbeaufsicht ein zeitliches Problem.
    Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht die Psychische Belastung zunächst wie alle anderen Gefährdungen zu sehen.
    "Der Unternehmer muss eben auch diese in der GBU berücksichtigen usw." von Befragungen und Gruppenmoderationen etc. steht im ArbSchuG nichts.

    In einer Weiteren Betrachtung sind natürlich Verfahren erforderlich, die die Mitarbeiter einbeziehen und sich mit diesen auseinandersetzen.
    Probleme identifizieren und vor Allem Maßnahmen entwickeln, die die Mitarbeiter tragen werden.
    Diese jedoch sinnvoll auszuwählen und anzuwenden ist ein Prozess, bei dem Druck von der Behörde wohl eher kontraproduktiv sein dürfte.

    schöne Grüße

    Hallo zusammen,

    Danke erstmal für Eure Antworten. @Sifa4711...ja so ist es. Wir haben jetzt ein enormes Zeitproblen! Um genau zu sein haben wir 3 Wochen Zeit bekommen. Deswegen habe ich gefragt ob jemand ein tool evtl. Exceltool hat, die ich auf unsere Bedürfnisse anpassen könnte.

    Uns ist es bewusst, dass wir hier eine Art Mitarbeiterbefragung oder ähnliches durchführen müssen, aber da fehlt uns ein wenig oder gar komplett die Erfahrung mit dem Thema psychische Belastungen.

    Naja, irgendwie wird das schon werden.

    Hallo zusammen,

    Habe zwar einiges gelesen aber irgendwie komme ich mit dem Thema "Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastu gen" nicht so richtig voran .
    Wir müssen zeitnah eine erstellen. Das Gewerbeaufsichtsamt war zu Besuch und unser GF wurde darauf angesprochen und jetzt muss ich mich dahinterklemmen.

    Hat jemand Ergahrungen damit oder gibt es eine Gefährdungsbeurteilung als tool?

    Ich wäre für jede Hilfe dankbar!

    Ich bedanke mich im voraus und wünsche euch allen ein schönes Wochenende :)