Beiträge von bernd3A5

ANZEIGE
ANZEIGE

    ASR regelt klar: Automatiktüren sind zulässig (unter bestimmten Voraussetzungen: Raumnutzung, Raumgröße, Bauart der Tür...)

    Die BGR 232 gibt auch eine Empfehlung für den Prüfzyklus: 1 Jahr, aber nur für "normale" kraftbetriebene Türen.

    Ich kann mir eben nicht vorstellen, dass für Notausgänge eine jährliche Prüfung ausreichen sollte. Andererseits wäre dies eine gute Nachricht: Spart eine Menge Geld.

    Wer hat Informationen über Anforderungen an Automatiktüren in Notausgängen?

    Insbesondere interessieren mich Prüfpflichten und Prüfzyklen.

    Was ich bisher gefunden habe:

    Welche Anforderungen muß aber nun eine Automatiktür mit Fluchtwegfunktion erfüllen? Grundsätzlich ist eine Baumusterprüfung erforderlich. Darüberhinaus sind die Richtlinien für elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) sowie die Richtlinien für automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR) zu berücksichtigen.

    Auch in der ASR A2.3 steht einiges.

    Bei der Planung und Ausführen von Umbauten (Nutzungsänderung) und Neubauten richtet man sich im allgemeinen nach den aktuellen Regelwerken (DIN EN 179 und 1125). Je nach Art und Nutzung kann ein Gebäude über Notausgänge mit Notausgangsverschluss nach DIN EN 179, oder Türen mit Antipanikverschluss nach DIN EN 1125 verfügen. Das Öffnen einer Fluchttür soll mit einem Handgriff und ohne zusätzliche Hilfsmittel möglich sein. Die Hersteller haben ihre Produkte auf den neuesten Stand der Technik gebracht und geprüfte und zertifizierte Produkte in den Handel gebracht, welche hohe Nutzungssicherheit bieten. Für Fluchttüren, die für Paniksituationen konzipiert sind nach DIN EN 1125 besondere Antipanikbeschläge mit Querstange vorgesehen.

    Notschlüsselkasten unzulässig
    Nach einem Urteil des OVG.NW vom 3.12.1991 (4a 1766/90) und Beschluss des BVerwG vom 17.6.1992 B5592 Ovg Münster ist es nicht mehr zulässig, als Ersatz für eine Notentriegelung einen Notschlüssel in einem Notschlüssel-Kasten mit einschlagbarer Scheibe in Türnähe an die Wand zu schrauben, auch nicht wenn ein Nothammer neben dem Kasten hängt. Die Erfahrung hat zeigt, dass solche Schlüssel, aber auch der Nothammer oft entwendet, aber selten ersetzt werden, und dann im Brandfall nicht zur Verfügung stehen. Jede zeitliche Verzögerung, wie den Notschlüssel aus der Box zu bekommen, kann im Brandfall über Menschenleben entscheiden. Fluchttüren müssen sich ohne weitere Hilfsmittel öffnen lassen, deshalb sind Notschlüsselkästen unzulässig.