Hallo zusammen,
ich habe seinerzeit für die Betriebsanweisung "Drahterodiermaschinen" in Erfahrung gebracht, wie hoch die Spannung überhaupt ist - weil in allen Vorlagen die elektrische Gefährdung beschrieben wird - in der letzten auch. Da gab es in der Betriebsanleitung den Hinweis zu der Generatorplantine, dass Gleichspannung bis 75 V und Ströme bis zu 50 A erzeugt wird.
Das Verbot für Personen von Herzschrittmachern auch oft beschrieben - Expositionsbereiche nach DGUV waren in der Regel - auch vom Hersteller - nicht angegeben. Die DGUV Regel 103-014 gibt dazu Hinweise; in einem Praxisfall hatte die BG zur Absicherung der Eignung für einen Mitarbeiter mit "frischem" Herzschrittmacher für Arbeiten an (neueren) Drahterodiermaschinen gemessen. Ergebnis: Es bestanden keine Bedenken zur Beschäftigung.
Kleiner Hinweis zum Text: da werden "unnötige" Hautbenetzungen erwähnt - mir drängt sich da auf, dass es auch nötige Benetzungen gibt - wird wohl nicht der Fall sein. Besser wäre da einfache Sprache "Hautbenetzung vermeiden".
Zur elektrischen Gefährdung: " ... nicht mit der bloßen Hand berühren.., sowie "Nur mit isolierten Gegenständen (Spiegel???) in die..."
Einfacher und auch einprägsamer ist nur die Positivdarstrellung des sicherheitsgerechten Verhaltens "Sichtkontrolle des Schnittes (oä.) nur mit isolierendem Werkzeug". Wenn das zugelassen wird, muss m. E. zuvor die Größe berührbaren Spannung geklärt worden sein, ansonsten nicht zulässig.
Werkzeugwechsel auch bei geöffneter Tür möglich?
Hättest du mal eine Quelle zu den mit Geruchsstoffen versetzten CO2?
mfg