Beiträge von Kiter

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    Hallo zusammen,

    die Prüfung von "Elefantenfüßen" ist durchaus sinnvoll - habe diese auch immer bei der Leiterprüfung einbezogen, da sie auch in den Geltungsbereich der UVV fielen.

    Die Elefantenfüße aus Kunststoff haben unter den Auftrittsflächen Verstärkungsrippen; da Kunststoff zur Versprödung neigt treten da nach mehrjähriger Nutzung Risse auf. Diese Tritte wurden dann der Weiterbenutzung entzogen.

    mfg.

    Hallo Joschm,

    ich kann dir kein alternatives Bewertungsmodul aufzeigen, würde mich für LMM-GK entscheiden und ggf. interpolieren.

    Aber: Es sind ja noch die Belastungen durch Hitze und Staub zu berücksichtigen - daher ist die alleinige Kräftebewertung nicht ausreichend.

    Bei einem früheren Kunden war die Regelung so, dass nach 45 oder 50 Minuten Arbeiten 15 bzw. 10 Minuten Pause in einem klimatisierten Raum waren - über längeren Zeitraum erprobt und wirksam.

    Bleibt aber immer noch "Knochenarbeit" :rolleyes:

    mfg

    Hallo,

    Siggi sagt es schon richtig - für dich ein Willkommen im Club derer, die die Betriebsanleitung lesen|?

    Leider machen das viele Betreiber nicht - optimal vor der Beschaffung.

    Wenn du einen deutschen Hersteller hast, kann der es nachrechnen und ablasten.

    Hast du einen Importeur, wie ich mal bei einem Kunden hatte, läuft da nichts - weil keine Statikkompetenzen vorhanden. Der Kunde hatte übrigens die ersten Traversen bei zwei nebeneinander liegende Felder in ca. 2,2 m Höhe, weil dies Durchgänge zu weiteren Räumen war. . .

    mfg

    Hallo zusammen,

    ich wäre auch dabei, wobei das Münsterland schon ein wenig weit ist - Ruhrgebiet wäre i.O.

    Frank würde für ca. 100 km ein müdes Lächeln haben.

    awen:

    Anders (vielleicht auch diplomatisch) ausgedrückt betrug die Frauenquote bei dem Treffen 50 %.;)

    Uwe

    Hallo Sifafettie,

    ich habe hier eine mit dem Erstellungsjahr 2001 - *.ppt geht ja nicht zum Uplaod.

    Stimme den anderen aber zu, eine vorhandene zu übersetzen wäre sinniger - brauchst dann eigentlich nur eine Präsentation zu pflegen; deepl.com macht in der Tat gute Übersetzungen.

    Bei der kostenfreien Nutzung sind die Übersetzungen mit einem Schreibschutz versehen - musst du halt abschreiben.

    mfg.

    Hallo Michael,

    habe das vor Jaaaaahren (mit handgeschriebenen und kopierten Folien) mal durchgeführt (alle Fachkundenachweise und Bestellung waren vorhanden). Um dem "Einschlafen" durch ggf. Wiederholung von Inhalten der Betreiber-Unterweisung vorzubeugen, vielleicht vorher mit ihm Kontakt aufnehmen - sofern er dir schon bekannt ist - und diese sichten.

    mfg

    Hallo zusammen,

    ich habe seinerzeit für die Betriebsanweisung "Drahterodiermaschinen" in Erfahrung gebracht, wie hoch die Spannung überhaupt ist - weil in allen Vorlagen die elektrische Gefährdung beschrieben wird - in der letzten auch. Da gab es in der Betriebsanleitung den Hinweis zu der Generatorplantine, dass Gleichspannung bis 75 V und Ströme bis zu 50 A erzeugt wird.

    Das Verbot für Personen von Herzschrittmachern auch oft beschrieben - Expositionsbereiche nach DGUV waren in der Regel - auch vom Hersteller - nicht angegeben. Die DGUV Regel 103-014 gibt dazu Hinweise; in einem Praxisfall hatte die BG zur Absicherung der Eignung für einen Mitarbeiter mit "frischem" Herzschrittmacher für Arbeiten an (neueren) Drahterodiermaschinen gemessen. Ergebnis: Es bestanden keine Bedenken zur Beschäftigung.

    Kleiner Hinweis zum Text: da werden "unnötige" Hautbenetzungen erwähnt - mir drängt sich da auf, dass es auch nötige Benetzungen gibt - wird wohl nicht der Fall sein. Besser wäre da einfache Sprache "Hautbenetzung vermeiden".

    Zur elektrischen Gefährdung: " ... nicht mit der bloßen Hand berühren.., sowie "Nur mit isolierten Gegenständen (Spiegel???) in die..."

    Einfacher und auch einprägsamer ist nur die Positivdarstrellung des sicherheitsgerechten Verhaltens "Sichtkontrolle des Schnittes (oä.) nur mit isolierendem Werkzeug". Wenn das zugelassen wird, muss m. E. zuvor die Größe berührbaren Spannung geklärt worden sein, ansonsten nicht zulässig.

    Werkzeugwechsel auch bei geöffneter Tür möglich?

    Hättest du mal eine Quelle zu den mit Geruchsstoffen versetzten CO2?

    mfg

    Hallo Frank,

    siehe mal unter https://www.licht.de/de/licht-fuer-…s/wartungswert/ - da steht was zu den Wartungswerten.

    Ausgegangen wird bei 1,25facher Planungsstärke (ist in Verwaltungen üblich) ein Wartungsabstand von 3 Jahren um Verschmutzungen (Lichtstromreduzierung dadurch um ca. 10 - 30 %) etc. zu beseitigen.

    Eine Leuchtstoffröhre soll (keine belastbaren Messwerte oä. vorhanden) im Verlauf ihrer Lebensdauer ca. 10 % an Lichtsrrom verlieren.

    Vielleicht kannst du die Planungsstärke nachvollziehen - und anstelle von kompletter Neumessung es bei Stichproben vor/nach der Reinigung belassen.

    mfg.

    Hallo,

    nein - verstehe ich ohne weitere Information z. B. Foto (wenn möglich) nicht wirklich.

    Ich hatte mal früher mit großen Mischbehältern zu tun, bei denen oben von einer Bühne aus die Sackware durch eine, mittels Positionsschalter gesicherten Klappe mit Längsstäben eingefüllt wurde.

    Den Abstand habe ich nicht mehr präsent - könnte man nachsehen.

    Es gibt für Bauarbeiten an Fassaden von Gerüsten (DGUV 201-011) den max. zulässigen Wandabstand von 300 mm, kann man reinrutschen (ist aber schmerzhaft), aber im Normalfall nicht durchrutschen (sprich "Abstürzen").

    mfg.

    Hallo Heinz,

    technisch orientierte Personen schaffen es in der Regel sich zu verständigen - mal sind's Zeichnungen oder gar technische Daten. Du bringst nichts davon.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der von mir angeführten Datenbank kein Arbeitsmittel genannt ist, welches von den Betriebsparametern ähnlich deinem ist - da ist schon mal Extrapolation angesagt.

    Selbst wenn du die Betriebsparameter jetzt nennst - nachsehen werde ich auf keinen Fall!

    Du schreibst auch, dass die DGUV 15 dein Problem nicht eindeutig klärt - beschreibst aber dein Problem nicht - daher für mich eine Floskel.

    mfg.

    Hallo Heinz,

    es versteht sich m. E. von selbst, dass man sich vor der Fragestellung schon im Vorschriftenwerk umgesehen hat. . . . Der Tipp zu der DGUV 15 wäre daher nicht von mir gekommen - sorry Frank.

    Da wäre - wie üblich - noch die Herstelleranleitung, welche wiederum die gewünschten Aussagen ggf. nicht enthält.

    Weiterhin gab es - bzw. gibt es immer noch - die "EMF-Data", herausgegeben von der ehem. BGFE heute BG ETEM. Da kannst du nachsehen ob Daten für dein Produkt mit entsprechenden Betriebsparametern vorhanden sind.

    mfg