Beiträge von Kiter

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Kollegen/innen,

    ich habe mich vor ca. 1,5 Jahren damit beschäftigen dürfen, da Kunden mit dieser Botschaft kamen. Die gleiche Thematik wurde auch im Herbst 2005 im VDSI-Forum diskutiert. Ursächlich für die Austauschwünsche war ein Empfehlungsschreiben des "Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe". Dieser hat im Rundschreiben Nr. 25/2005 die nicht haltbare Forderung zum generellen Austausch ersatzlos zurückgezogen. Diese Empfehlung wurde an die Mitgliedsunternehmen verteilt, die unter anderem mit der Prüfung von Feuerlöschern betraut sind.
    Nach diesem Schreiben können alle Feuerlöscher, auch die vor dem Jahre 1977 angeschafften Löscher, die regelmäßig geprüft werden und keine Mängel aufweisen ohne Einschränkung weiter betrieben werden.
    Auf der Homepage des Verbandes http://www.bvbf.de habe ich das Schreiben nicht mehr gefunden - habe es sicherlich noch im Büro, falls es jemand haben möchten.


    Habe das Schreiben gefunden!!

    Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    hat jemand von euch schon Prüfungen für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung festgelegt, für die es bisher keine BG-Regeln gab?
    Ich meine damit Prüfumfang und -fristen für z. B. konventionelle Dreh- und Fräsmaschinen, Ständerbohrmaschinen, Bügelsägen, Bandschleifmaschinen, Metallkreissägen, Tafelscheren, Schleifböcke, Schrumpftunnel und so vieles anderes mehr.
    In der Regel findet sich die den bisweilen sehr alten Betriebsanleitungen keinerlei Hinweis - wie seid iht das Problem angegangen, hat ggf. die Aufsichtsbehörde eure Vorgehensweise akzeptiert; gibt es pragmagtische Vorlagen/Beispiele?

    mfg. Uwe

    Hallo Herr Müller,

    ich habe eine von meinem Arbeitgeber vorgenomme Bewertung, die allerdings nochmals besprochen werden muss - ggf. mit externer Hilfe (BR nicht vorhanden) - , da ich damit nicht konform gehe. Ein Gespräch endete mit dem Ergebnis, das eigenlich in diesen Tagen ein zweites stattfinden sollte. Kontrovers diskutiert wurde die Bewertung zu "Berufserfahrung" - bis 1 Jahr; hier darf man in Verbindung mit "Fachkenntnisse" m.E. die Bestimmungen der BGV A2 § 4 nicht außer Acht lassen. Desweiteren der Punkt "Handungs- und Entscheidungs-Spielraum" - hier gibt es seitens AG die Meinung, dass Gesetze, Verordnungen etc. die Begriffsbestimmung "Vorgaben" erfüllen - das haben die Tarifpartner aber nicht gemeint - letztendlich arbeiten wir alle auf der Basis des Grundgesetzes.
    Bin weiterhin an Erfahrungsaustausch interessiert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe