Beiträge von Kiter

ANZEIGE
ANZEIGE

    Wie siehst du denn dann die Ausführungen aus § 7:

    "§ 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin
    (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Untersuchungsanlässe muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber den zu untersuchenden Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder
    Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen.
    (2) Die zuständige Behörde kann für Ärzte oder Ärztinnen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 zulassen"

    mfg. Uwe

    Habe ich jetzt (endlich) als PDF in die Database geladen - hatte mit der PP-Ausführung - auch bei Spittung in 2 Dateien nicht geklappt; wer die PP habe möchte, findet sie vielleicht noch auf der HP der BG Chemie oder schreibt mir 'ne PN.

    mfg

    Hallo Göran,

    meines Wissens brauchst du für eine Vollschutzanlage keinen Strahlenschutzverantwortlichen bzw. - beauftragten; bei einer Vollschutzanlage tritt so wenig Strahlung nach außen, dass es keinerlei Beschäftigungsbeschränkungen (also Gefährdungspotential) für gebärfähige Frauen und werdende Mütter gibt (so ermittelt für ein Röntgenfluoreszenzgerät). Der Betrieb des Gerätes ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde 14 Tage vorher anzuzeigen.
    Eine Prüfung durch einen Sachverständigen hat spätestens alle 5 Jahre mit Durchschrift des Prüfberichtes an zuständige Behörde zu erfolgen.In einer Betriebsanweisung könntest du auf die o.g. Gegebenheiten hinweisen - stell sie doch dann mal zur Verfügung - ich habe auch noch keine erstellt.mfg.

    Hallo Andreas,

    in der PC-Zeitschrift "Chip" Ausgabe 12/2008 DVD Edition war die Vollversion von "PDF Experte 5 Professional" vorhanden - Serialnummer über Onlineregistrierung (habe ich privat auf dem Rechner aber noch keine Tabelle probiert) - die kann nach Word konvertieren. Auf der Arbeit benutze ich ein anderes Programm, dessen Name mir im Moment nicht einfällt. Beides hilft dir aber nicht weiter, wenn die PDF-Datei schreibgeschützt ist und du das Passwort vergessen hast - dafür kann man das Programm Ovis Recovery benutzen. Ggf. lohnt es sich auch die Tabelle zu scannen und mit guter OCR-Software diese nach Word oder Excel zu holen.

    mfg

    Hallo zusammen,

    der Verweis auf den "Prüffristenrechner" von Haufe hat in mir freudige Erwartung geweckt - aber leider enttäuscht, da nur eine Art Datenbank mit Quellverweis auf z. B. BGR 500 u. a. - also gerechnet mit betriebsspezifischen Parametern, wie z. B. Betriebsstunden wird da nix!

    Ich hänge mal die Liste an, die ich seinerzeit in Anlehnung an eine Veröffentlichung der Ruhrkohle AG erstellt habe - dabei muss man berücksichtigen, dass ich überbetrieblich tätig bin und die Idealvorstellung habe, dass der Kunde eine Auflistung erhält, die er der befähigten Person in die Hand drücken kann, der dann bei "Standartmaschinen" (Ständerbohrmaschine o. ä. - übrigens: schon mal darüber nachgedacht ob der Auflagetisch unter Einfluss der Bohrkräfte absinken oder gar aufgrund der "Perforierung" brechen kann??) nicht mehr die Betriebsanleitungen lesen muss, sondern nach Liste die Prüfpunkte abarbeitet.
    Bisher waren die Aufsichtspersonen mit der Liste zufrieden, doch die Festlegung im Sinne der BetrSichV von Art, Umfang wird nur bis zum letzten durchgereicht - aber nicht vom Unternehmer festgelegt - der mal nun unbestritten Normadressat der Verordnung ist.
    Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Einschlagmaschine, die Industrieklingen verpackt, lief im Betrieb seit über 30 Jahren einwandfrei - geprüft wurde sie nur in Rahmen der fest installierten elektrischen Betriebsmittel - eine Prüfung nach VBG 5 § 29 machte aufgrund der vielen Gefahrstellen (Rundteller mit mehreren Arbeitsstationen und Direktantrieb aller mechanischen Komponenten über ein Malteserkreuz (!) und Elektromotor) keinen Sinn - eine Nachrüstung im Sinne von VBG 5 wurde von den Unternehmen (bis auf eines) nicht favorisiert. Weiter im Beispiel: Die Maschine wird nach Einschalten des E-Motors und betätigen einer Kupplung über Schaltstange - ähnlich einer konv. Drehmaschine in Gang gesetzt. Bei einer Störungsbeseitigung lief die Maschine infolge Kupplungsschaden plötzlich an und verursachte Fingerquetschungen. JETZT ist festgelegt, dass die Kupplung alle 2 Jahre ausgebaut und überprüft wird.
    Wer hätte das aus der Betriebsanleitung herausgelesen und Prüffristen festgelegt - stand letztendlich auch nicht drin - und hätte die Kupplung als Prüfungsbestandteil aufgeführt?

    mfg.

    Hallo Wolfgang 2,

    ich habe bei der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses mit Eintragung der Gefährdungen/Schutzstufen differenziert nach "Badansatz (incl. Wartung/Reinigung)" und "Betrieb". Die Badkennzeichnung für die Zubereitung (müsste eigentlich vorhanden sein) kannst du mit dem Rechner "Kolumbus" von der Uni Heidelberg ermitteln (http://www.zuv.uni-heidelberg.de/sw/gefahrstoff…er/kolumbus.htm)
    - und dann die PSA festlegen.


    mfg.

    Hallo zusammen,

    ich habe lange Jahre mit einem "Hartmann & Braun Typ: EBLX 3 mit Anpassungsfilter A 1" gemessen - die Älteren unter euch kennen das vielleicht noch. Jetzt haben wir von Gossen ein Mavolux 5032B mit einem Gesamtmessfehler von 8 % und damit kleiner als nach DIN 5032 in der Klasse B zugelassenen 10 % (Klasse C=20 %)
    Im Vergleich beider Messgeräte zeigte das EBLX 3 20 % (!) weniger an als das Mavolux - werde demnächst in den Messprotokollen (nach alter Messknechtmanier) die Toleranz mit ausweisen.

    mfg.

    Hallo gladis,

    wie du schon ausführst - Kaltreinigermerkblätter gibt es schon seit langem - nur leider Hilfestellung zur Beurteilung der inhalativen Gefährdung geben sie nicht; ich will mal demnächst probieren eine Berechnung durchzuführen - das Ergebnis könnte man dann auch in Richtung Explosionsgefährdung interpretieren.
    Einen AGW habe ich im SDB mit 600 mg/m³ angegeben, mit dem weiteren Hinweis, dass unter "Standardbedingungen" (wie anfangs beschrieben) ein Wert von 134 mg/m³ gemessen wurde.

    Bei "meinem" Reiniger "Pur...." schreibt der Hersteller zum Explosionsschutz unter Pkt.9 Explosionsgefahr: "Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich";
    als UEG werden dann 0,6 Vol % und als OEG 6,0 Vol % angegeben.

    mfg.

    Hallo zusammen,

    wer von euch hat schon eine Gefährdungsermittlung hinsichtlich inhalativer Gefährdung für Kleinteilereiniger durchgeführt - wenn ja wie und mit welchem Ergebnis?
    Ich denke dabei an Kleinteilereiniger, wie sie von vielen Firmen angeboten werden: Unter dem Arbeitstisch mit Ablauf befindet sich ein Fass mit einem Kohlenwasserstoffgemisch - das Gemisch wird über Schlauch und Pumpe durch einen Pinsel gespült, mit dem die Teilereinigung erfolgt.
    Jetzt kommt der Knackpunkt: Das Werkstück muss ja trocken werden, also ggf. mit Lappen trocknen oder mit Drucluft abblasen - übliche Praxis - in den freien Raum natürlich. Da haben wir dann die inhalative Belastung, die der Auditor gerne bewertet hätte. Mir liegt zwar ein Gutachten seitens des Herstellers vor, in dem beschrieben ist, dass die AGW locker eingehalten werden - aber - bei dieser Messung hat man nur etliche Stunden das Produkt über Pinsel und Arbeitstisch umlaufen lassen - ist also für meine Arbeitsparameter nicht brauchbar.

    Ein schöners Wochenende
    mfg

    Hallo zusammen,

    war gerade vor ca. 1 Std. bei Fielmann - UVEX arbeitet nach einiger Auskunft erstrangig mit Fielmann und Apollo zusammen.

    Für meine Sehstärke (Nahbereichsbrille) betragen die Kosten ca. 50 Euro, wovon das ausgesuchte Gestell mit 12,xx Euro o. MwSt. zu Buche schlägt - das teuerste Gestell wurde mir mit ca. 20 Euro genannt. Die Gläserkosten für Hartglas und Kunststoff sind gleich - Polycarbonatscheiben zusätzlich ca. 1,50 Euro/Glas.

    mfg.

    Hallo zusammen,

    ich suche eine verlässliche Angabe zu der elektrischen Spannung und auch den Strömen am Draht einer solchen Maschine. Habe heute die Betriebsanleitung eines namhaften Herstellers dazu durchgesehen, aber außer: "Nich am Draht packen" - Spaß beiseite: Es stand dort sinngemäß beschrieben, dass elektrostatische Entladungen (?) bei Berührung des Drahtes erfolgen würden und man dieses bitte nicht tun sollte; die Maschine hat auch ein Warnzeichen mit dem "Elektroblitz" aufgeklebt.
    Wer weiß mehr zu der elektrischen Gefährdung - die Maschine wird übrigens mit deionisieretn Wasser betrieben.

    mfg.

    Hallo Isabeau,

    vielen Dank für die Info - habe gerade zum Testen ein Musterpaar von Houthalen II angefordert - Pragmatismus geht doch vor reinem Katalogstudium - zumindest in diesem Fall.

    Kennst du zufällig auch ein Produkt zum Stopfen (Watte) von Undichtigkeiten an Durchlaufhärteöfen für Temperaturen von ca. 1100 °C, das nicht als krebserzeugend R45 bzw. R49 eingestuft ist?

    Schönes Wochenende und mit mfg.

    Hallo zusammen,

    wer hat gute Erfahrungen mit einem Hitzeschutzhandschuh (Kontakthitze ca. 200 ° C für min. 20 s), der auch gleichzeitig gute mechanische Eigenschaften hinsichtlich Verschleiß aufweist; kann auch ein Fausthandschuh sein, aber eine Fingerbeweglichkeit d. h. schließen zur Faust zur Handhabung von Gusstrauben bzw. Abklopfstange o. ä. muss möglich sein. Die Standzeit sollte doch schon ca. 2 Tage betragen - länger natürlich auch höchst willkommen.

    Ich weiß, der Beitrag gehört nicht in diese Rubrik - konnte aber unter "PSA" kein neues Thema öffnen - bitte entsprechend verschieben!


    mfg.