Hallo zusammen,
der Verweis auf den "Prüffristenrechner" von Haufe hat in mir freudige Erwartung geweckt - aber leider enttäuscht, da nur eine Art Datenbank mit Quellverweis auf z. B. BGR 500 u. a. - also gerechnet mit betriebsspezifischen Parametern, wie z. B. Betriebsstunden wird da nix!
Ich hänge mal die Liste an, die ich seinerzeit in Anlehnung an eine Veröffentlichung der Ruhrkohle AG erstellt habe - dabei muss man berücksichtigen, dass ich überbetrieblich tätig bin und die Idealvorstellung habe, dass der Kunde eine Auflistung erhält, die er der befähigten Person in die Hand drücken kann, der dann bei "Standartmaschinen" (Ständerbohrmaschine o. ä. - übrigens: schon mal darüber nachgedacht ob der Auflagetisch unter Einfluss der Bohrkräfte absinken oder gar aufgrund der "Perforierung" brechen kann??) nicht mehr die Betriebsanleitungen lesen muss, sondern nach Liste die Prüfpunkte abarbeitet.
Bisher waren die Aufsichtspersonen mit der Liste zufrieden, doch die Festlegung im Sinne der BetrSichV von Art, Umfang wird nur bis zum letzten durchgereicht - aber nicht vom Unternehmer festgelegt - der mal nun unbestritten Normadressat der Verordnung ist.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Einschlagmaschine, die Industrieklingen verpackt, lief im Betrieb seit über 30 Jahren einwandfrei - geprüft wurde sie nur in Rahmen der fest installierten elektrischen Betriebsmittel - eine Prüfung nach VBG 5 § 29 machte aufgrund der vielen Gefahrstellen (Rundteller mit mehreren Arbeitsstationen und Direktantrieb aller mechanischen Komponenten über ein Malteserkreuz (!) und Elektromotor) keinen Sinn - eine Nachrüstung im Sinne von VBG 5 wurde von den Unternehmen (bis auf eines) nicht favorisiert. Weiter im Beispiel: Die Maschine wird nach Einschalten des E-Motors und betätigen einer Kupplung über Schaltstange - ähnlich einer konv. Drehmaschine in Gang gesetzt. Bei einer Störungsbeseitigung lief die Maschine infolge Kupplungsschaden plötzlich an und verursachte Fingerquetschungen. JETZT ist festgelegt, dass die Kupplung alle 2 Jahre ausgebaut und überprüft wird.
Wer hätte das aus der Betriebsanleitung herausgelesen und Prüffristen festgelegt - stand letztendlich auch nicht drin - und hätte die Kupplung als Prüfungsbestandteil aufgeführt?
mfg.