Beiträge von Kiter

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo zusammen,

    als quasi "Senior" kenne ich noch eine recht alte Erkenntnisquelle, nämlich die schon länger außer Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift VBG 7n6 "Betreiben von Schleifmaschinen". Da war beschrieben, dass die Spannung des Spannmagneten überwacht sein musste, wobei im Falle eines z. B. Wicklungsbruchs keine Spannkraft wirksam wurde. Deshalb wurde in "Überwachung des Magnetstromes" geändert, was die Sicherheit deutlich erhöhte.

    mfg.

    bauco

    Hallo bauco und alle zusammen,

    es ist richtig, dass die von Jens erstellte These nicht in der von mir angehängten Veröffentlichung zu finden ist - darum ging es aber nicht.
    Es ging um die sicherheitsgerechte Anwendung und diese geht aus der Veröffentlichung hervor: 45°, wie du selbst herausgefunden hast.

    Frohes Fest mit einem guten Rutsch ins neue Jahr
    Uwe

    Hallo zusammen.

    hat zu dem vorherigen Thema nicht den direkten Bezug, aber: Gibt es eine Flächenvorgabe z. B. pro Person für einen Sammelplatz, auch unter der Berücksichtigung, dass die Vollzähligkeit festzustellen ist?

    mfg.

    Hallo Rabau,
    ich bin ja auch oft ein akribischer Leser, aber alle Achtung was du da herausgearbeitest hast.
    Der erste Teil ist mir plausibel - da wird die Masken- bzw. Systemleckage für die individuelle Trägerperson überprüft; da es sich ja um Isoliergeräte handelt muss auch der Einsatz in toxischer Atmosphäre möglich sein. Da ist es durchaus vorstellbar, dass trotz CE-Zertifizierung ein System für eine individuelle Kopfgeometrie nicht die ausreichende Schutzwirkung erzielt. Ich habe diesbezüglich keine Erfahrung, weil keine solchen Geräte im Einsatz. Bei Vollgesichtsmasken mit Gasfilter, die ich früher selbst getragen habe, wurde pragmatisch der Filter zugehalten und getestet, ob beim Einatmen sich die Maske ansaugte.
    In dem letzten Absatz zu den Partikelfiltermasken ist m. E, ein redaktioneller Fehler: Es müsste heißen, dass die Methode nicht für partikelfiltrierende Masken geeignet ist.
    Denn die Geruchs-/Geschmacksstoffe werden auf Molekülebene wahr genommen und diese sind keine Partikel und können wiederum von der Maske nicht ausgefiltert werden.
    Aus vorherigem Satz ist zu schließen, dass ich - obwohl Partikelfilter in der Anwendung habe - noch nie eine solche Prüfung vorgenommen habe.

    mfg.

    Puuh.... - es ist durchaus eine übliche Vorgehensweise das Rad nicht neu zu erfinden, aber die Augen offen halten muss man schon.
    Wenn du zum Thema "Büroarbeiten" im Netz nichts findest, dann solltest du mal deine Arbeitssystematik in Sachen Recherche überarbeiten.
    Außerdem fördert ein wenig Nacharbeit/Anpassung von Vorlagen die eigene Sachkompetenz.
    Ich persönlich betrachte dieses Forum nicht als Dienstleister für Kollegen, für diese Internetrecherche mit Tante Google durchzuführen - sorry.
    mfg.

    Hallo zusammen,

    danke für die Antworten - ich sollte etwas zu den Randbedingungen ausführen: Eine verlängerte Prüffrist gegenüber einer BGV hatte ich bei einem Neukunden vorgefunden und will nun versuchen die Frist in "rechtssichere Bahnen" zu bekommen. Die Vorgehensweise (Mitteilung mit Fristsetzung anstelle Antrag an die BG), wie im zitierten Komnet Dialog von 2006 beschrieben, entspricht nicht dem langjährig, gepflegten kooperativem Einvernehmen des Kunden mit der BG. Interessanterweise ist im KomNet Dialog 5173 (Prüffrist elektrischer Betriebsmittel) von der BG-Mitteilung nichts mehr beschrieben, sondern eindeutig vom Antrag. Das ist der Punkt, zu dem ich gerne Erfahrungen gelesen hätte.

    mfg. Uwe

    Hallo zusammen,

    ich suche Erfahrungungen, unter welchen Voraussetzungen bzw. Begründungen die zuständige BG einer Ausnahmeregelung von der mind. jährlichen Prüffrist z. B. nach der BGV D6, BGV D27 zugestimmt hat - klar geht es hier um eine Prüffristverlängerung!

    mfg. Uwe

    Hallo zusammen,

    in § 5 DGUV 2 steht etwas von "... regelmäßig schriftlich zu berichten." Daraus kann m. E. nicht die Verpflichtung eines (separaten) Jahresberichts abgeleitet werden - wer mehrfach im Jahr ein Unternehmen aufsucht erstellt auch mehrfach darüber eine Dokumentation; damit ist § 5 ausreichend umgesetzt.

    mfg.

    Hallo Waldmann und alle anderen,

    du schreibst von einer externen SiFa mit einem Stundensatz von "gut 20 Euro" und dass man da keinen "Crack erwarten darf". Ich interprätiere mal die "gut 20 Euro" als kleiner 30 Euro - dann ist das immer noch Stundensatz, für den in der Regel ein Voll-Freiberufler bzw. externer Dienstleister "im Normalfall" nicht erst antreten kann. Ich bin seit über 20 Jahren als Externertätig - dieser Stundensatz ist mir dabei noch nicht zu Ohren gekommen. Und überhaupt ist es mit der Fachkunde bei allen Personen in allen Berufssparten so: Es gibt gute. weniger gute und schlechte - man schafft es nicht alle kennen zu lernen, nur die schlechten hinterlassen einen nachhaltigeren Eindruck - gut zu sein wird als Normalität betrachtet.
    In Sachen Stundensatz soll es aber noch günstiger gehen - habe ich gelesen: Angeboten wurde als SiFa-Teilzeit 15 Wochenstunden auf 400 €-Basis - da der Monat mehr als 1 Woche hat und sich damit ein Stundenentgelt von ca. 6 € ergäbe, habe ich vor ca. 14 Tagen beim Anbieter mal nachgefragt; als Ergebnis bisher keine Antwort.

    mfg.

    Hallo Janeaway,

    für die Bestrahlungsstärke rechnest du die Laserleistung mit dem vorhandenen Strahldurchmesser (der steht in der Regel in den technischen Daten) auf eine Fläche von 1 cm² um. Verwendet ihr zusätzlich Optiken zur Strahlfokussierung, was zu vermuten ist, gibst du halt einen Bereich von . . ... bis.... an.

    mfg.

    Hallo Janeaway,

    du kannst die BGI 5092 "Auswahl und Benutzung von Laser-Schutz- und Justierbrillen" zur Hilfe der MZB-Berechnung nehmen - darin werden Beispiele zur Berechnung aufgeführt.
    Die MZB einzutragen bzw. zu berechnen macht nur dann Sinn, wenn die Gefährdung der Augen/Haut durch Laserstrahlung besteht und man PSA bereit stellt; ansonsten reicht m. E. die Angabe der Laserklasse.
    Gemäß der beschriebenen Wellenlänge hast du einen Helium-Neon-Gaslaser, deren Anwendung mir nur als Messlaser bekannt ist; wofür wird der verwendet, wenn er gar meldepflichtig ist?

    mfg.