Hallo Rabau,
ich bin ja auch oft ein akribischer Leser, aber alle Achtung was du da herausgearbeitest hast.
Der erste Teil ist mir plausibel - da wird die Masken- bzw. Systemleckage für die individuelle Trägerperson überprüft; da es sich ja um Isoliergeräte handelt muss auch der Einsatz in toxischer Atmosphäre möglich sein. Da ist es durchaus vorstellbar, dass trotz CE-Zertifizierung ein System für eine individuelle Kopfgeometrie nicht die ausreichende Schutzwirkung erzielt. Ich habe diesbezüglich keine Erfahrung, weil keine solchen Geräte im Einsatz. Bei Vollgesichtsmasken mit Gasfilter, die ich früher selbst getragen habe, wurde pragmatisch der Filter zugehalten und getestet, ob beim Einatmen sich die Maske ansaugte.
In dem letzten Absatz zu den Partikelfiltermasken ist m. E, ein redaktioneller Fehler: Es müsste heißen, dass die Methode nicht für partikelfiltrierende Masken geeignet ist.
Denn die Geruchs-/Geschmacksstoffe werden auf Molekülebene wahr genommen und diese sind keine Partikel und können wiederum von der Maske nicht ausgefiltert werden.
Aus vorherigem Satz ist zu schließen, dass ich - obwohl Partikelfilter in der Anwendung habe - noch nie eine solche Prüfung vorgenommen habe.
mfg.