Beiträge von Fuss_Check_de

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    Auch wenn ich wieder auf die Mütze bekomme:

    Wir bekommen täglich anrufe aus ganz Deutschland, von orthopädie Schuhmachern die Fragen, auf was man bei den Einlagen achten muss.
    Wenn der OSM nicht nach dem Schuh fragt, geschweige denn nach dem Modell, würde ich mich nicht darauf verlassen das er weis, auf was man achten muss.

    :moin:

    Der Schuh verliert nur dann die Konformität, wenn die Einlage nicht nach BGR 191 mit dem Schuh zertifiziert wurde.

    Das heißt also:
    Habe ich einen Schuh von Atlas mit einer nach BGR191 Zertifizierten Einlage ist alles Ok. Nehme ich nun diese Einlage und lege Sie in einen Schuh von Steitz Secura ist die Konformität weg.
    Dies gilt auch für Einlegesohlen ( Alu, Baumwoll, Leder, Gel etc )

    Hier gibt es einen Druck der BG ETEM zum Thema Fußschutz

    Wenn der Orthopädieschuhmacher die Schuhe von Uvex immernoch selbst in seiner Werkstatt umrüstet wär ich Vorsichtig.
    UVEX rüstet nur noch bei sich im Werk um, und das auch nur mit Schuhe die das Werk vorher nicht verlassen haben.
    dh wenn ihr einen Schuh bei den Schuhmacher bringt und er ihn dann umrüsten will, is er nicht mehr konform ( laut UVEX ).
    Uvex Arbeitet nurnoch mit Vertraglich gebundenen Medicare Partnern

    Und jetzt Frag mal rund, wieviele der "WaldundwiesenSchuster" das mit der CE machen ....

    Wir sind beispielsweise Partner Von Atlas und haben ein Zertifikat das wirs dürfen...und als Beispiel wieviele das noch machen, kann ich sagen das wir die EINZIGEN im Saarland sind die das haben

    Ich will hier nicht streiten sondern mich nur austauschen. Das soll kein Angriff auf jemanden sein. Auch will ich hier keine Werbetrommel rühren ?( sonst würde ich in jedem Post unsere Website erwähnen.

    Egal was an einem Arbeitsschuh verändert wird ( sei es auch nur eine Einlagesohle ), darf der Schuh nicht mehr als PSA angesehen werden. Genau wie Sami es schon gesagt hat.
    Wie ich in einem anderen Fred schon geschrieben habe sollte man immer den Orthopädie Schuhmachermeister ansprechen ob diese Einlagen oder Abänderungen am Schuh
    mit der BGR 191 konform sind.
    Wir haben uns auf das "Umrüsten" von Arbeitsschuhen spezialisiert, und was uns in den letzen 3 Monaten von Kollegen unter die Augen gekommen ist kann man fast nicht glauben.

    Ein MA von Ford war bei seinem OSM und hat sich Einlagen machen lassen ( ohne zu sagen das sie für die Arbeitsschuhe sein sollen ).
    Beim abholen hat er seine Sicherheitsschuhe mitgebracht. Der OSM hat die Einlagen einfach passend zugeschnitten und den Ford MA abziehen lassen ( der jetzt ohne Versicherungsschutz bei nem Unfall rumrennt )
    Solche Kollegen sollte man in den Allerwertesten treten, das die sich das erlauben.

    Bei uns gibts sowas nicht, weil wir uns einer solchen Situation entziehen wollen und die Kunden entsprechend aufklären.

    Hallo,

    wenn es nur um Einlagen geht, dann bietet unser Sicherheitsschuhhersteller (Atlas) Modelle mit Einlagen an, die entsprechend den Füßen angepasst werden können. Jedem Karton liegt eine Anweisung für die Einlagen dabei, an der sich der Othopädiemeister zu halten hat, damit der Schuh seine Baumusterzulassung nicht verliert.

    Auch wenn Atlas diese Anweisung hinzulegt, darf der Orthopädie Schuhmachermeister ( OSM ) nicht einfach sein Material verwenden.
    Man muss bei Atlas ein Extra Zertifikat haben um diese Einlagen oder Schuhzurichtungen ( Erhöhung, Abrollhilfe ) am Schuh anbringen zu können.
    Ebenfalls sind nicht alle Schuhe von Atlas hierfür geeignet, sondern nur eine Handvoll Modelle.
    Ebenfalls sollte man bei jeder Einlage welche vom OSM hergestellt wird nachfragen, ob diese mit dem Schuh zertifiziert ist.
    Ich erlebe es bei uns immer wieder, das Kollegen einfach eine Einlage in die Schuhe legen :cursing: . Die Probleme bei einem Unfall hat nachher derjenige der die Schuhe trägt.

    Hallo,

    wenn es nur um Einlagen geht, dann bietet unser Sicherheitsschuhhersteller (Atlas) Modelle mit Einlagen an, die entsprechend den Füßen angepasst werden können. Jedem Karton liegt eine Anweisung für die Einlagen dabei, an der sich der Othopädiemeister zu halten hat, damit der Schuh seine Baumusterzulassung nicht verliert.