Beiträge von FASBw

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    Der Punkt ist doch der, wenn der Ag dem Beschäftigten die Abholung des Fahrzeuges zu diesem Zeitpunkt erlaubt ( oder besser noch schriftlich angewiesen) hat, ist er versichert. Wenn er nur aus bequemlichkeit das Auto zu diesem Zeitpunkt holt wei er Montag dann etwas später los fahren kann ist er nicht versichert.


    Schöne Grüße

    Martin