Beiträge von MartinP

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    Hallo,

    Aber ab wann ist ein Kran ein Kran?


    Dazu möchte ich wieder auf die BGV D6 verweisen. Riskier mal einen Blick in §2. ;)

    Ich muss leider von einer Sonderbaufirma berichten, in der das Wort Kranschein unbekannt ist.


    Eine Sonderbaufirma in der keiner einen Kranschein hat? - Klingt komisch, aber gerade bei kleineren Firmen leider garnicht so unüblich. Wieviele kleine Firmen gibt es, die noch N I E etwas von Arbeitssicherheit gehört haben? Wo sich die Mitarbeiter die Finger noch mit Bremsenreiniger sauber machen weil es einfach schnell geht? Die bei der Frage "Wer ist denn ihr Betriebsarzt?" antworten: "Betriebsarzt? In unserem Betrieb ist kein Arzt. Wir sind doch kein Krankenhaus!"

    Aber wehe es passiert mal was...dann wird's haarig.

    In diesem Sinne...einen schönen Freitag!

    Hi thoko,

    bei uns ist es so:
    Wer keinen Kranschein hat, der guckt zu! :)

    Denn trotz einer (meines Wissens) nicht vorhandenen gesetzlichen Pflicht des Besitzes eines Kranscheines, so hat trotzdem noch gemäß §29, BGV D6 der Arbeitnehmer dem Unternehmer nachzuweisen, dass er des Kranführens mächtig ist (natürlich neben anderen Voraussetzungen)... das klappt meiner Meinung nach einfach am besten mit einem Kranschein als Basis! :)

    Uuund: Nicht vergessen, er muss natürlich (schriftlich) bestellt werden!

    PS: Auch interessant in dem Zusammenhang §30: Pflichten des Kranführers....

    Hi Zusammen,

    also da muss ich auch mal einhaken. Sicher kann man sich unterm Auto anstoßen, passiert aber äußerst selten. Sicher kann man ne Schraube auf den Kopf bekommen, passiert ebenfalls so gut wie nie. Um seinen Kopf zu schützen wäre ein Helm oder eine Anstoßkappe vielleicht eine tolle Sache. Da ich aus der Praxis komme darf ich aber an dieser Stelle mal behaupten: Dat jibt nüx!

    Wie bereits von anderen beschrieben besteht bei Helmen das große Problem: Man muss die Hebebühne NOCH höher stellen. Hier kommen viele Werkstätten schon an ein Problem, da gerade die älteren Hebebühnen oftmals nicht für die all zu große Bevölkerung gebaut sind, sodass man eh schon etwas gebückt stehen muss oder in die Knie gehen muss. Nungut, der AG könnte ja neuere Hebebühnen anschaffen, die ideal einzustellen sind, ist ihm eh zu raten. Ob er es sich aber leisten kann (ich spreche nicht von "wollen"), ist eine andere Sache.

    Das nächste Problem, das wohl jeder KFZ-Mechaniker /-meister / -Werkstattbetreiber gerne abschaffen würde: Die Autos werden schon lange nicht mehr so gebaut wie früher. Die Zeiten, wo im Motorraum / unterm Auto noch viel Platz war und alles offen lag sind vorbei. Für viele Tätigkeiten ist mittlerweile eine Vielzahl an Arbeitsschritten nötig. Aufgrund der mittlerweile engen Bauweise muss ein KFZ-etti seine Arme und seinen gesamten Körper verrenken, wie man es sich nur kaum vorstellen kann. Glaubt mir, jeder der in dem Bereich arbeitet möchte, auch wenn er privat gerne neue, schnelle Autos fährt, lieber an einem Ford T-Type schrauben, als an einem SLK. Es wird hier wirklich jeder Milimeter gebraucht. Die cm, die man den MA mit einer Schutzhelm- oder Anstoßkappentragepflicht klaut, sind meiner Auffassung nach eine reine Körperverletzung!

    Kurzum, es wird jeder Arbeitsschützer, der sich in dem Gebiet ein wenig auskennt oder mal bei einer komplizierteren Tätigkeit als einem Reifenwechsel zugeschaut hat, erkennen können, dass hier eine Tragepflicht nicht angebracht ist. Gerne kann man Kopfschutz zur Verfügung stellen, jedoch frei von Zwängen. Ich persönlich würde dann eher auf Anstoßkappen gehen, diese liegen enger an und sind mit dem persönlichen Körpergefühl für diesen Berufszweig besser vereinbar. Man trägt in seiner Freizeit ja nun doch öfter eine Kappe als einen Helm, oder? :)

    PS: Natürlich kann es je nach Spezialisierung der Werkstatt auch noch Unterschiede geben. Die Gefährdungsbeurteilung darf also nicht ausbleiben...

    Gefahrstoffe haben wir in dem sinne nicht. Da wir eine reine Verwaltung sind.


    Krass, wird bei euch nicht auch zwischendurch mal gereinigt?

    Hier mal was vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Nur mal um die Sinne zu schärfen: klick

    Sie lauern überall....Harrharrharr...


    Aber wie schon von mehreren erwähnt: Ich halte es (unabhängig von den Unterweisungsthemen) für wichtig den jungen Burschen und Mädels etwas in die Hand zu drücken, das sie auch später nochmal durchlesen können. Lenken sich die Halbstarken doch während "albernen" Sicherheitsunterweisungen gerne mal gegenseitig ab. Wenn sie zur Ruhe kommen schauen sie dann doch mal in das ausgehändigte Papier und kommen mit dem Papier tatsächlich auch schon mal um sich noch nicht ganz Verstandenes erklären zu lassen.

    Ihr wisst schon, nach außen hart und innen ... es ist noch nicht Hopfen und Malz verloren!

    Hallo Frank,

    auch ich bin der Meinung, dass Versicherungsschutz besteht. Egal ob er raucht, oder nicht. Sofern die Ursache für den hoffentlich nicht eintreffenden Unfall nicht im Rauchen ansich, sondern in der Arbeit begründet liegt. Verbrennt er sich, weil er die Zigarette bis zum Filter aufgeraucht hat ist das natürlich sein Problem. ^^ Es kommt also meiner Meinung nach immer darauf an was für ein Unfall passiert. Und warum. Und letztendlich, wie awen schon sagt, wie die BG / das Gericht entscheidet.

    Zitat

    ...und den Ausschluss einer direkten Beeinträchtigung von anderen Mitarbeitern ...

    Kann ich jetzt so ohne die Örtlichkeit zu kennen nicht so ganz zustimmen. Das Problem beim Rauchen in einer Werkstatt ist ja nicht nur der Rauch selbst. Auch die Asche / Glut, die hinterlistig immer dahin fliegt, wo etwas brennbares ist: Öle, Reiniger, ...

    Das Argument, dass eine Abmahnung ausgeschlossen ist weil es zu oft geduldet wurde leuchtet mir nicht ganz ein.

    "Ich weiß zwar ganz genau, dass meine angestellten Tankwarte bei ihrer Arbeit an der Zapfsäule nicht rauchen dürfen. Aber weil sie es ja schon immer so gemacht haben und noch nie etwas passiert ist dürfen sie es weiter tun!"

    :wacko:

    Verwirrte Grüße,

    Martin