Beiträge von ThomasS

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    Hallo,

    ich bin in einem Wohnheim für behinderte Menschen tätig und kürzlich wurden wir Mitarbeiter von der Heimleitung mit der Tatsache konfrontiert, dass in Zunkunft alle ortsveränderlichen Geräte geprüft werden müssen.

    Jetzt ist die letzte Antwort hier ja schon ein paar Jahre alt, aber beim Googeln bin ich halt auf diesen Thread gestoßen und es hat sich mittlerweile sicherlich auch schon einiges wieder Verändert, was die Prüfung der Geräte angeht.

    Ich fang jetzt erstmal mit den Infos an, die wir von der Heimleitung bekommen haben:

    • Alle vorhandenen ortsveränderlichen Geräte müssen geprüft werden, sowohl wohnheimeigene, als auch die Gerät der Bewohner.
    • Neu angeschaffte Geräte müssen erst einer Prüfung unterzogen werden, bevor sie in Betrieb genommen werden.
    • Die Prüfungsintervalle sind folgendermaßen: vor Inbetriebnahme, im ersten Quartal jeden Monat, anschließend nach weiteren 6 Monaten und dann jährlich

    Wir Mitarbeiter fragen uns nun natürlich, wie die Bewohner reagieren und malen uns Extremfälle aus wie z.B. ein Geburtstag, an dem ein Bewohner ein Playstation geschenkt bekommt, diese aber nicht nutzen darf, weil sie noch nicht freigegeben ist und der nächste Prüftag erst in 4 Wochen ist.

    Etwas schlau gemacht habe ich mich zu dem Thema natürlich auch schon und bin stutzig geworden, als ich davon gelesen habe, dass der Richtwert für Prüfintervalle zwischen 6 und 12 Monate liegt, in Büros sogar nur alle 2 Jahre. Von länger werdenden Intervallen, wie sie uns zugetragen wurden, habe ich bislang noch nichts gelesen.

    Dann ist mir noch die Definition aufgefallen: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind
    Die wenigsten Geräte werden bewegt, während man sie nutzt. Hierzu fällt mir jetzt gerade mal ein Haarfön ein. Die Playstation bewegt man i.d.R. auch nicht von einem Ort zum anderen, während der Stecker in der Dose ist. Gehört das trotzdem dazu, nur weil man es ja machen könnte und sie 10cm zur Seite schiebt?

    Weiterhin bin ich hierauf gestoßen: Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser
    Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.“

    Wie sieht das unter dem Aspekt denn aus, wenn die Spielkonsole (die Steckdosenleiste oder was auch immer) jetzt VDE-geprüft ist bzw. das VDE-Siegel hat und evtl. noch einige andere, die ich jetzt nicht kenne, weil ich da ja nicht vom Fach bin. Werden solche Geräte vom Hersteller vor dem Verlassen der Fabrik nicht auf noch auf Funktion und Sicherheit geprüft?

    Wäre schön, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könnt und dies mit passenden Gesetzestexten oder was anderes handfestes untermauern könnt. Natürlich auch gerne mit Quellenangabe. Ungünstig für mich sind halt Links mit mehr oder weniger fachchinesisch, wo ich dann wieder nicht weiß, wie ich das deuten und interpretieren soll.

    Danke!

    Thomas