Hallo Ihr beiden,
Meine Sicht sieht folgendermaßen aus:
Ein Sicherheitsschrank ohne Abluftsystem muss an den Potentialausgleich angeschlossen werden.
Bei einem Sicherheitsschrank mit Abluftsystem ist das Abluftsystem anzuschließen und somit der Schrank mit einbezogen.
Seht mal in die BGR 120 - Laboratorien unter Punkt 3.6.2. (1+2).
Dort steht noch einiges mehr zur Verhinderung von elektrostatischer Aufladung und Potentialausgleich.
Auch wenn euer Schrank nicht in einem Labor steht sollte dies geschehen - denn schon die Reibung im Abluftkanal erzeugt elektrische Ladung. Und denkt dann aber auch noch an den Blitzschutz und die Wiederkehrenden Prüfungen der Abluftanlage - im Labor jährlich.
Oder ihr versichtet auf die Gefahrstoffe - beste Lösung!
grüße
Hans-Heinrich